Allgemeines Vorkaufsrecht im Bereich Sozialer Erhaltungssatzungen zugunsten Dritter

Allgemeines Vorkaufsrecht im Bereich Sozialer Erhaltungssatzungen
zugunsten Dritter (Nacherfassung zu VII-DS-02690) (VII-DS-06145)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Ratsversammlung am 14.10.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir begrüßen die Vorlage ausdrücklich, weil man sich in der knappen Zeit, die uns die gesetzliche Regelung zum Vorkaufsrecht einräumt, nämlich drei Monate, auf den entsprechenden Fall vorbereiten muss, wenn man letztlich vom Notar erfährt: Da ist der Vorkaufsfall eingetreten oder die Möglichkeit des Vorkaufsrechtes eingetreten. Fängt man dann erst an, zu suchen, ob es vielleicht einen Dritten gäbe, der kaufen möchte, dann wird man das in drei Monaten wahrscheinlich nicht schaffen. Deswegen ist es eine wichtige Vorlage, auch wenn wir insgesamt den Erhaltungssatzungen kritisch gegenüberstehen.

Das, was aber jetzt durch den Änderungsantrag der drei Fraktionen erreicht wird in den Punkten 2 und 8, halten wir für sehr kritisch. Wir können nicht nachvollziehen, aus welchen Gründen der Kreis der Bieter genau auf diese im Änderungsantrag Genannten eingeschränkt werden soll. Aus unserer Sicht ist das hier rechtsmissbräuchlich und willkürlich. Warum Unternehmen, wenn sie denn mitmachen wollen, nur in der Rechtsform einer GmbH mitmachen dürfen, jedoch nicht in der Rechtsform einer KG oder OHG oder eines Einzelunternehmens, erscheint uns wirklich willkürlich und rechtsmissbräuchlich. Nehmen Sie mal als Beispiel: Sie hat sich jetzt nicht beworben, aber unsere städtische Gesellschaft, die SIG, ist eine KG, die dürfte da gar nicht mitmachen. Die wäre ausgeschlossen, weil sie die Rechtsform einer KG hat. Ich halte es für äußerst bedenklich, wenn wir als Kommune andere Beteiligte einbeziehen wollen und es von der Rechtsform abhängig machen, ob jemand mitmachen darf oder nicht mitmachen darf.

Dann zum Ausschluss von Einzelpersonen: Das ist auch willkürlich, weil Sie, Herr Dr. Peter, mit der Formulierung vom Erwerb ausgeschlossen wären. Wenn Sie jetzt aber hergehen und die Dr. Peter Immobilien GmbH gründen, deren hundertprozentiger Eigentümer Sie sind und alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer, dann dürften Sie wieder mitmachen. Das kann doch nicht Sinn dieses Änderungsantrages sein, dass man quasi als Einzelperson, wenn man mitmachen möchte, erst einmal eine GmbH gründen muss, damit man die formalen Voraussetzungen schafft, um an dem Prozess teilhaben zu können. Deswegen bitte ich Sie sehr herzlich, diese Beschränkung herauszunehmen. Ich kann nachvollziehen, dass, wenn man die Liste derer liest, die dort mitmachen wollen, es da – so sage ich einmal – Befindlichkeiten gibt. Wenn wir aber, wie Sie es zu Recht beantragen, in jedem Fall alle an dem Prozess beteiligen, dann kann auchjeder überlegen, ob und in welcher Rechtsform er welches Gebot abgibt oder auch nicht. Ich bitte Sie deswegen, tatsächlich auf diesen Punkt zu verzichten.

Noch ein Wort zu Punkt 8: Wir müssen uns ehrlich machen, wir reden hier, wenn die Mieterinnen und Mieter informiert werden, über den Zeitpunkt, nach dem die Gebote vorliegen. Da bleiben uns dann mit Stadtratsentscheidung über Ausübung Vorkaufsrecht vielleicht gerade noch einmal drei bis vier Wochen vom Eingang der Angebote bis Votum der Mieter, und dann sollen die Mieterinnen und Mieter in einer Immobilie mit zehn Eigentümern – Mieter unterschiedlichen Alters, unterschiedlicher Vorbildung, unterschiedlicher Herkunft, unterschiedlicher Sprachkenntnisse – in der Lage sein, in dieser Zeit einen solchen Packen an Angeboten mit komplexen  Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu erfassen, zu durch dringen und eine sachgerechte Entscheidung zu treffen, die wir als Stadt nicht nur als Meinung in den Meinungsbildungsprozess mit einfließen lassen – das könnte ich noch verstehen -, sondern der wir uns unterwerfen. Das halte ich für äußert
bedenklich.

Dann, liebe Kolleginnen und Kollegen Antragsteller, lasst uns das bitte 3,5 Prozent Grunderwerbssteuer wert sein. Dann lasst es uns kaufen nicht zugunsten Dritter, sondern selber kaufen, und dann haben wir alle Zeit, um genau das, was Sie vorschlagen, mit den Mieterinnen und Mieter ins Gespräch zu kommen, dann zu überlegen: Wie geht man mit der Immobilie um, und an wen wird das Objekt gegebenenfalls sogar in einer Konzeptvergabe weiter veräußert? Das ist der Weg, der Ihrem Anliegen gerecht wird, aber nicht in drei oder vier Wochen dies über das Knie zu brechen mit einem Ergebnis, das im Zweifelsfall dazu führt, dass nicht der beste Bieter im Interesse der Mieterinnen und Mieter derjenige ist, der zum Zuge kommt, weil in der Kürze der Zeit die Betroffenen die Komplexität der Unterlagen gar nicht durchschaut haben. Ich bitte Sie daher, die Punkte 2 und 8 aus dem Änderungsantrag abzulehnen. – Vielen Dank.

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Stadtrat Köhler (Freibeuter): Sehr geehrter Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Beigeordnete! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauende, sollten welche da sein! Ich muss zunächst einmal um Entschuldigung bitten für die Verwirrung mit meinen Änderungsanträgen, da ich ja nun drei Änderungsanträge eingereicht habe. Der erste war ein Schnellschuss. Ich habe etwas die Komplexität der Vorlage missachtet. Der zweite war fehlerhaft, und dann kam die Komplexität des Allris zum Tragen, dass man keine Neufassungen einstellen kann. Also, ich bitte noch einmal um Entschuldigung. Wir reden jetzt über Änderungsantrag 04.

Ich möchte nicht noch einmal darauf eingehen, was Dr. Peter schon ausgeführt hat.

Zunächst: Die Streichung in Punkt 1, die Nichtbestätigung des Kreises der Möglichen, sehe ich als durchaus sinnvoll an, aber in Punkt 2 unterscheiden wir uns, auch wenn Dr. Peter geradeeinen sprachlichen Lapsus hatte, als er sagte,
die Änderung des Kollegen Köhler übernehme er mit, aber nicht Punkt 2, weil ich den nämlich nicht haben möchte. Und zwar hängt das mit Folgendem zusammen: Punkt 2 des Änderungsantrages verlangt die Streichung von Privatpersonen aus dem Pool. Ich bin auch mit den jetzigen nicht glücklich, aber – darum geht es nicht – das Interessenbekundungsverfahren beschreibt laut der Vorlage in Punkt 2: Teilnehmen konnten interessierte Unternehmen, Stiftungen, Genossenschaften und sonstige Organisationen sowie natürliche Personen. Das sind nun einmal die
Privatpersonen.

Zum anderen ist dieses Verfahren noch offen; denn es steht auch drin, dass sich jederzeit weitere bewerben können. Da müsste man jetzt erst einmal das Interessenbekundungsverfahren ändern und sagen: Bitte keine Privatpersonen mehr bewerben.

Die zweite Sache, was Herr Morlok vorhin ansprach, zu den GmbHs: Hier haben leider die Antragsteller eine Formulierung aus der Anlage zur Vorlage übernommen. Da steht nämlich: „Unternehmen (GmbH)“, die im Interessenbekundungsverfahren in keiner Weise hinterlegt sind; denn dort heißt es einfach: „Unternehmen“. Das bedeutet also, es sind alle Unternehmensformen gemeint. Hier ist irgendwo ein kleiner Fehler drin. Ich sehe aber tatsächlich diesen Punkt 2 als entbehrlich an. Deshalb möchte ich auch darum bitten, wenn wir nachher über den Änderungsantrag abstimmen, den Punkt 2 separat abzustimmen.

Zu Punkt 6 meines Änderungsantrages, der nun übernommen wurde: Ich bin gegen das Rotationsverfahren. Deshalb sollen natürlich auch alle die Unterlagen zugeschickt bekommen.