Matzke (FDP): “Engagement erleichtern: Digitale Sitzungen für alle Stadträte ermöglichen!”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt in der  Ratsversammlung am 13. Oktober 2021, allen Stadträtinnen und  Stadträten eine digitale Teilnahme an beratenden Ausschüssen zu  ermöglichen.

“Wir wollen ehrenamtliches Engagement stärker fördern. Neben  gesundheitlichen oder familiären Belangen erschweren auch berufliche  Gründe kommunalpolitische Arbeit. Daher soll für alle Mitglieder des  Stadtrates die Möglichkeit der digitalen Teilnahme an beratenden  Ausschüssen gegeben sein”, begründet FDP-Stadtrat Sascha Matzke die  Intention der Fraktion Freibeuter.

“Der Oberbürgermeister soll nicht in der Privatsphäre der Stadträte  herumschnüffeln dürfen. Deshalb darf nicht nachweispflichtig sein,  warum eine persönliche Teilnahme an einem Ausschuss nicht möglich  ist”, bezieht sich der Freidemokrat Matzke auf eine Initiative aus dem  Stadtrat, Stadträtinnen und Stadträten unter Nachweis eines besonderen  Grundes gegenüber dem Oberbürgermeister, wie gesundheitliche  Einschränkungen oder Einschränkungen durch familiäre Sorgearbeit, per  Videokonferenz an beratenden Ausschüssen des Stadtrates teilnehmen zu  lassen.

Matzke verweist auf das vom Oberbürgermeister auf Anregung der  Fraktion Freibeuter zu erarbeitende Regelwerk als Grundvoraussetzung  für eine digitale Teilnahme an Sitzungen: “Das verbindliche Regelwerk  stellt sicher, dass sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an die  Spielregeln halten. Es wird u.a. die Wahrung der Vertraulichkeit von  nichtöffentlichen Beratungsgegenständen regeln und für einen möglichst  störungsfreien Ablauf der Sitzung sorgen.”

Sirenen zur Katastrophenwarnung

Antrag:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Installation von Sirenen auf öffentlichen Gebäuden der Stadt Leipzig und an freistehenden Masten unverzüglich und unabhängig von der Einführung des Cell Broadcastings zu prüfen. Die Prüfung soll eine möglichst effiziente Sireneninfrastruktur umfassen sowie Mittel aus dem „Sonderförderprogramm Sirenen“ des Bundes einbinden und dem Stadtrat bis zur Übergabe des Entwurfes des Doppelhaushaltes 2023/24noch im ersten Halbjahr 2022 vorliegen.

2. Bei positiver Prüfung der Sireneninfrastruktur wird die anschließende Installation und Inbetriebnahme der Sirenen gegenüber Kindern und Erwachsenen in Leipzig kommunikativ begleitet, um zu gewährleisten, dass jeder die Signale einer Sirene richtig deuten und entsprechend handeln kann. Es werden dabei kommunikative Wege gefunden, die alle Leipzigerinnen und Leipziger erreichen, eine Einbindung des Freistaat Sachsen jedoch nicht erfordern.

Begründung:

Unbenommen der Einführung des Cell Broadcastings in 2022 reicht der Freistaat Sachsen seit Dezember 2021 Fördermittel des Bundes für die Neuinstallation von Sirenen aus (Förderrichtlinie . Die Montage einer neuen Sirene wird mit 10.850 Euro bzw. 17.350 Euro gefördert. Um die Fördermittel nutzen zu können, duldet die Prüfung von Sirenen zur Katastrophenwarnung keinen Aufschub bis in das Jahr 2023.

Die Stadt Leipzig verlässt sich bei der Katastrophenwarnung allein auf die App NINA des Bundes, die auf Mobilfunkgeräten zum Einsatz kommt, den Rundfunk sowie in kleinräumigen Gefahrenlagen auf Lautsprecherdurchsagen der Feuerwehr, der Polizei und des THW und ab 2022 auch auf das Cell Broadcasting des Bundes.

Ein bundesweiter Test der App NINA geriet im Jahr 2020 an seine Grenzen. Bei großflächigen Stromausfällen bliebe lediglich die Lautsprecherdurchsage als gegenwärtig einzige Maßnahme, um die Leipzigerinnen und Leipziger zu erreichen. Vor diesem Hintergrund erscheinen Sirenen zur Warnung der Bevölkerung als wirkungsvollste Maßnahme im Katastrophenfall, die zudem noch relativ unabhängig von Art und Ausmaß der Katastrophe erscheint.

Im Falle der Installation und Inbetriebnahme von Sirenen initiiert die Stadt Leipzig eine stadtweite Informationskampagne beispielsweise über Außenwerbung im gesamten Stadtgebiet, Informationsvideo ohne Ton im ÖPNV, o.Ä.. Sollte eine Informationskampagne an Schulen eine Einbindung des Freistaat Sachsen erfordern, werden alternative kommuale Lösungen zur Information von Kindern gewählt, um das Projekt nicht zu gefährden.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 19.01.2022 mit 53/6/3 mehrheitlich beschlossen.

Antrag im Allris

Neufassung im Allris

Verwaltungsstandpunkt zum Ursprungsantrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt zur Neufassung im Allris

Ohne Sirenen durch die Katastrophe

Sirenen auf öffentlichen Gebäuden – vielerorts heulen sie regelmäßig übungshalber auf, im Ernstfall senden sie ein verlässliches Signal. Die Stadt Leipzig hat sie flächendeckend abmontiert, nur vereinzelt sind sie noch vorhanden.

Stattdessen greift die Verwaltung auf digitale Warnsysteme zur Warnung und Information der Bevölkerung zurück. In einem bundesweiten Test zur Warnung mittels Warn-App NINA im Jahr 2020 gerieten die digitalen Warnsysteme jedoch an ihre Grenzen. Auch nicht auf jedem Leipziger Handy war der Warnton der Warn-App NINA zur angekündigten Zeit ertönt. Zusätzlich sei der Rundfunk aus Sicht der Verwaltung ein gangbarer Weg. Nur in kleinräumigen Gefahrenlagen in Teilen des Stadtgebiets wird analog mit Lautsprechern ausgestattete Fahrzeuge der Feuerwehr, der Polizei und des Technischen Hilfswerkes gewarnt.

Was ist, wenn die Gefahr jedoch großflächig die ganze Stadt betrifft, sogar der Strom stadtweit ausfällt? Da brauchen nicht einmal Wassermassen ursächlich sein. Wir sehen die Stadt im Ernstfall nicht ausreichend gerüstet und die Leipziger nicht ausreichend informiert. Die Sicht des Oberbürgermeisters erfahren wir in der Ratsversammlung am 13. Oktober 2021.

Sascha Matzke, Stadtrat

Erschienen im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 9. Oktober 2021

Matzke (FDP): “Sirenen im Stadtgebiet: Leipziger im Ernstfall schnell gewarnt!”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt die Prüfung der Installation und Inbetriebnahme von Sirenen auf öffentlichen Gebäuden der Stadt Leipzig.

Dazu Stadtrat Sascha Matzke (FDP): “Wir sehen im Ernstfall die Leipzigerinnen und Leipziger aktuell nicht ausreichend gewarnt. Sich als Stadt Leipzig allein auf die Bundes-Warn-App NINA, den Rundfunk und Lautsprecherdurchsagen durch Feuerwehr, Polizei und THW zu verlassen, wird möglicherweise nicht jedem Katastrophenfall gerecht.“ Die Bundes-Warn-App NINA, der Rundfunk und Lautsprecherdurchsagen durch Feuerwehr, Polizei und THW sind jedoch drei Kanäle mittels derer die Stadt Leipzig im Katastrophenfall nach eigenen Aussagen warnen wird.

Matzke verweist auf einen großflächigen Stromausfall jüngst in der sächsischen Landeshauptstadt, der die Grenzen der Digitalisierung in der Katastrophe aufzeigt: „Zuletzt war etwa die Hälfte der Haushalte in Dresden von einem Stromausfall betroffen. Ohne Strom kann aber über Mobilfunk und Rundfunk nur bedingt gewarnt werden. Und auch bei der Alarmierung durch Lautsprecherdurchsagen ist davon auszugehen, dass auf diesem Weg nicht alle rechtzeitig gewarnt werden können“.

Die Prüfung soll eine möglichst effiziente Sireneninfrastruktur umfassen und das Prüfergebnis dem Stadtrat bis zur Übergabe des Haushaltsplanentwurfes 2023/24 vorliegen. “Die Neuinstallation und Wartung der Sirenen wird kostenintensiv sein, mit Blick auf die gewaltigen Überschwemmungen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz können sie jedoch möglicherweise Leben retten”, zeigt sich FDP-Stadtrat Matzke hoffnungsvoll.

Im Falle der Entscheidung des Stadtrates, die Sireneninfrastruktur tatsächlich zu schaffen, Freidemokrat Matzke weiter: „Wenn wir die Sirenen installieren, muss sichergestellt werden, dass alle Kinder und Erwachsenen in Leipzig die Zeichen richtig deuten lernen. Wenn uns beispielsweise im Schulunterricht, wo wir alle Kinder erreichen würden, der Freistaat Sachsen im Weg steht, dann machen wir die Informationskampagne auf einem anderen Weg ohne ihn. Wo eine Wille, da ein Weg.“

Die den Antrag begleitende Anfrage der Fraktion Freibeuter an den Oberbürgermeister zur Dauer der Alarmierung durch Lautsprecherdurchsagen im gesamten Stadtgebiet (VII-F-06317) wird ebenfalls in der Ratsversammlung am 13. Oktober 2021 beantwortet.

Der Antrag VII-A-06359 “Sirenen zur Katastrophenwarnung” wird in der Ratsversammlung am 13. Oktober 2021 zur Beratung in die Gremien verwiesen.