Befristete Arbeitsverträge

Wie die freie Wirtschaft schließt auch die Stadtverwaltung Leipzig, deren Ämter und Eigenbetriebe befristete Arbeitsverträge. Dafür mag es den einen oder anderen guten Grund geben: Das kann sowohl die Einstellung einer Fachkraft für einen beschränkten Zeitraum sein, weil man gerade diese speziellen Kenntnisse für ein befristetes Projekt braucht, als auch aufgrund einer Elternzeitvertretung. Das ist so weit in Ordnung.

Liegt jedoch kein eindeutiger Grund vor, dann spricht man von sachgrundlosen Befristungen. Diese Art von Befristung ist zwar gesetzlich zulässig, aber sie sollte für die Stadt Leipzig und ihre Eigenbetriebe nicht genutzt werden. Die Fraktion Freibeuter beantragt daher, die Prüfung dieser Praxis und letztendlich ihre Abschaffung. Wir wollen eine Vorbildwirkung der Stadt für andere Arbeitgeber. Nicht zuletzt auch, weil die Stadtverwaltung im Wettbewerb mit anderen Arbeitgebern um engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht. Ein ähnlicher Antrag im Stadtrat beantragt darüber hinaus die Entfristung aller befristet angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, also auch der aus einleitend genannten Gründen. Das sehen wir kritisch, eine Befristung mit Sachgrund soll weiter möglich sein.

Von Stadtrat Thomas Köhler, stellvertretender Fraktionsvorsitzender

 

Erschienen im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 23. Oktober 2021