Wohnungsbauförderkonzeption 2020

Wohnungsbauförderkonzeption 2020 (VII-DS-00576) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 09.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche jetzt an der Stelle gleich zu den beiden Fördervorlagen, die im Anschluss dieser Vorlage kommen, mit, weil der Sachverhalte derselbe ist. Ich spreche auch ausdrücklich nur für den FDP-Teil der Freibeuter-Fraktion.
Wir sind nicht gegen Förderung, und wir sind auch nicht dagegen, dass das Geld, was in den jeweiligen Vorlagen steht, ausgegeben wird, weil wir sehr wohl sehen, wie schwierig es für viele Menschen und für Familien in der Stadt Leipzig ist, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Also sind wir also Kommune verpflichtet, dort etwas zu tun.
Die Frage ist nur: Welcher Weg der Förderung ist der richtige? – Sie schlagen hier in beiden Förderrichtlinien den Weg der Objektförderung vor. Also derjenige, der investiert, soll Geld bekommen – nicht die Familie oder der Mieter, der sich die Wohnung nicht leisten kann.
Wir sind der Auffassung: Das ist der falsche Weg. Wir sind für Subjektförderung. Objektförderung führt dazu, dass Sie ein gefördertes Objekt haben. Da ist sicherlich am Anfang bei der Erstbelegung in der Situation auch jemand, der diese Förderung dringend braucht. Wenn Sie sich aber den Zeitraum der Förderung anschauen, wird das dazu führen, weil sich Familien-, Lebens- und auch Einkommensverhältnisse ändern, dass Sie irgendwann die Situation haben, dass in der geförderten Wohnung jemand wohnt, der die Förderung eigentlich nicht mehr braucht. Das nennt man Fehlbelegung. Wir fördern also am eigentlichen Problem zumindest zeitweise vorbei.
Subjektförderung hat den großen Vorteil, dass man die Familie, die Menschen in der Problemsituation, in der sie sind, ganz konkret fördert, damit sie sich die entsprechende Wohnung leisten kann, und wenn sich familiäre Verhältnisse – Zahl der Kinder im Haushalt – oder Einkommensverhältnisse geändert haben, entfällt dann eben auch die Förderung. Deswegen ist eine Subjektförderung wesentlich zielgenauer, und mit dem entsprechenden Geld, das zur Verfügung steht, kann viel mehr Menschen in der Stadt Leipzig geholfen werden. Deswegen lehnen wir die beiden Förderrichtlinien ab und enthalten uns zur Vorlage. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

René Hobusch (FDP): “Milieuschutz würgt Investitionen ab und verschärft Probleme” Naomi-Pia Witte (FDP): “Mangel beseitigen statt Mangel verwalten”

Der Leipziger Stadtrat vertagt die Entscheidung zu den auf Initiative der Linken vorgelegten Erhaltungssatzungen, bekannt auch als Milieuschutzsatzungen. Die FDP im Leipziger Stadtrat lehnt Erhaltungssatzungen grundsätzlich ab.

Stadträtin Naomi-Pia Witte (FDP) sieht durchaus Bedarf an günstigem Wohnraum, hält jedoch die von den Linken geforderten Erhaltungssatzungen für das falsche Instrument: “Den Mangel an bezahlbarem Wohnraum verwalten hilft den Menschen nicht weiter. Vielmehr muss Wohnraum geschaffen werden. Erst bei einem ausgeglichen Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage, können die Menschen mit bezahlbarem wohnraum versorgt werden. Milieuschutz bedeutet Stillstand bedeutet Rückschritt.”

Auch FDP-Stadtrat René Hobusch lehnt ab: “Erhaltungssatzungen helfen nur denen, die schon eine Wohnung haben und keinerlei Veränderung wollen. Zusammenlegungen von Wohnungen – bspw. für kinderreiche Familien – werden unmöglich. Einbauten von Fahrstühlen – bspw. für seniorengerechtes Wohnen – Fehlanzeige. Erreichen der Klimaziele im Gebäudebestand – haben die Antragsteller der Linken scheinbar vergessen. Denen, die dringend eine Wohnung suchen, hilft das alles nicht. Im Gegenteil: Es würgt Investitionen ab und verschärft die Probleme. Die Mieten steigen trotzdem.”