Wohnungsbauförderkonzeption 2020

Wohnungsbauförderkonzeption 2020 (VII-DS-00576) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 09.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche jetzt an der Stelle gleich zu den beiden Fördervorlagen, die im Anschluss dieser Vorlage kommen, mit, weil der Sachverhalte derselbe ist. Ich spreche auch ausdrücklich nur für den FDP-Teil der Freibeuter-Fraktion.
Wir sind nicht gegen Förderung, und wir sind auch nicht dagegen, dass das Geld, was in den jeweiligen Vorlagen steht, ausgegeben wird, weil wir sehr wohl sehen, wie schwierig es für viele Menschen und für Familien in der Stadt Leipzig ist, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Also sind wir also Kommune verpflichtet, dort etwas zu tun.
Die Frage ist nur: Welcher Weg der Förderung ist der richtige? – Sie schlagen hier in beiden Förderrichtlinien den Weg der Objektförderung vor. Also derjenige, der investiert, soll Geld bekommen – nicht die Familie oder der Mieter, der sich die Wohnung nicht leisten kann.
Wir sind der Auffassung: Das ist der falsche Weg. Wir sind für Subjektförderung. Objektförderung führt dazu, dass Sie ein gefördertes Objekt haben. Da ist sicherlich am Anfang bei der Erstbelegung in der Situation auch jemand, der diese Förderung dringend braucht. Wenn Sie sich aber den Zeitraum der Förderung anschauen, wird das dazu führen, weil sich Familien-, Lebens- und auch Einkommensverhältnisse ändern, dass Sie irgendwann die Situation haben, dass in der geförderten Wohnung jemand wohnt, der die Förderung eigentlich nicht mehr braucht. Das nennt man Fehlbelegung. Wir fördern also am eigentlichen Problem zumindest zeitweise vorbei.
Subjektförderung hat den großen Vorteil, dass man die Familie, die Menschen in der Problemsituation, in der sie sind, ganz konkret fördert, damit sie sich die entsprechende Wohnung leisten kann, und wenn sich familiäre Verhältnisse – Zahl der Kinder im Haushalt – oder Einkommensverhältnisse geändert haben, entfällt dann eben auch die Förderung. Deswegen ist eine Subjektförderung wesentlich zielgenauer, und mit dem entsprechenden Geld, das zur Verfügung steht, kann viel mehr Menschen in der Stadt Leipzig geholfen werden. Deswegen lehnen wir die beiden Förderrichtlinien ab und enthalten uns zur Vorlage. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Untersuchung der Zweckentfremdung von Wohnraum in Leipzig

Untersuchung der Zweckentfremdung von Wohnraum in Leipzig (VII-Ifo-00312) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 17.06.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Oberbürgermeister! Wir als Fraktion sind etwas verwundert darüber, dass wir als Stadtrat eine Informationsvorlage zur Untersuchung der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Stadt Leipzig vorgelegt bekommen, und dann aus der Vorlage deutlich wird, wie gering das Problem ist, und wie groß die positiven Effekte sind. Ich werde im Einzelnen noch darauf eingehen.

Man ist trotzdem – obwohl man das in der Untersuchung ja mit viel Geld hat feststellen lassen – der Auffassung, man muss jetzt auf die Landesregierung noch Einfluss nehmen. Das sehen wir mitnichten, denn wenn es hier kein Problem gibt, dann muss man auch auf die Landesregierung keinen Einfluss mehr nehmen. Deswegen beantragen wir die entsprechende Änderung.

In dem Gutachten ist zum Beispiel ausgeführt, dass das Angebot an Ferienwohnungen in Leipzig ein Teil des Wirtschaftsfaktors Tourismus ist. Es ist auch ausgeführt, dass durch die Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen neue Beherbergungsangebote entstehen, die zusätzliche touristische Potenziale erschließen. Ferner heißt es in dem Gutachten:

Durch die Vermietung von Ferienwohnungen kann der Leerstand in einzelnen Quartieren verringert werden und neue Investitionsmodelle können positive Impulse schaffen.

Also das ist nicht unsere Meinung, sondern Ihr Gutachten. Und dann heißt es weiter:

Für die Zweckentfremdung von Wohnungen zu gewerblichen Zwecken gibt es ebenfalls positive Argumente. Zusätzlich besteht ein Interesse daran, kleinen Unternehmen eine gute Grundlage für ihre Geschäftstätigkeit zu bieten und so zur wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt beizutragen.

Das sagt das Gutachten über die Zweckentfremdung von Wohnraum aus. Wir sind daher der Auffassung, dass es keinen Handlungsbedarf in Richtung der Staatsregierung gibt, und wir bitten, unseren Änderungsantrag anzunehmen. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Flächen sinnvoll nutzen

Wohnen in Leipzig ist im Vergleich zu anderen deutschen Städten bezahlbar. Damit das so bleibt, braucht es weiter neue Wohnungen als einzig wirklich funktionierende Mietpreisbremse. Jedoch sind freie Flächen auf dem Gebiet der Stadt Leipzig inzwischen ein rares Gut. Während es einerseits Grünflächen zu schonen gilt, weil sie Leipzig gesund und lebenswert erhalten, wird es wichtiger freie Flächen und Brachen, strategisch zu nutzen – einerseits für Gewerbeansiedlung am Stadtrand, andererseits für mehrgeschossige Bebauung nah am Stadtzentrum. Höhere Geschosszahlen sorgen für ein effizientes Nutzen freier Flächen und tragen dem erwarteten Wachstum in Leipzig Rechnung. Es braucht Hochhäuser nicht per Gießkannenprinzip, sondern strategisch durchdacht.

Denn Wachstum in Leipzig ist nur durch Verdichtung möglich. Bestehende Flächen verdichten, wo auch hochgeschossige Bauten möglich sind. Zusätzlich ist eine Mischnutzung erforderlich, damit nicht nur der Bedarf an Wohnungen sondern auch an Gewerbe sowie Sport- und Schwimmhallen gedeckt werden kann. Wenn die Verwaltung dann auch noch ihre Baugenehmigungsverfahren beschleunigt, wäre zusätzlich ein Signal an Investoren gesetzt. Kontaktieren Sie uns gern per E-Mail an info@freibeuterfraktion.de

FDP-Stadtrat René Hobusch, stellvertretender Fraktionsvorsitzender

Erschienen im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 01. Juni 2019

Automatisierte Auskunft zur Kostenangemessenheit einer Wohnung durch das Sozialamt

Automatisierte Auskunft zur Kostenangemessenheit einer Wohnung durch das Sozialamt

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, in wie weit die Überprüfung der Kostenangemessenheit einer Wohnung durch das Sozialamt für Empfänger der Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit und im Alter nach SGB XII zwischen Sozialamt und LWB auf elektronischem Wege erfolgen kann.

Sind die technischen Voraussetzungen für diese elektronische Auskunft erfüllt, wird in einem Modellversuch über 6 Monate die Praxistauglichkeit evaluiert.

Der Oberbürgermeister berichtet dem Stadtrat im IV. Quartal 2019 über die Umsetzung bzw. woran eine elektronische Kostenangemessenheit gescheitert ist.

Nach erfolgreichem Modellversuch prüft der Oberbürgermeister, inwieweit diese Verfahren ebenfalls mit den Leipziger Wohnungsbaugenossenschaften und privaten Eigentümern umgesetzt werden können.

Begründung:

Empfänger der Sozialleistung und der Grundsicherung im Alter müssen vor Anmietung einer Wohnung die Kostenangemessenheit durch das Sozialamt bestätigen lassen. Dazu können die Betroffenen zweimal in der Woche dienstags bzw. donnerstags vorsprechen. Hinzu kommt, dass die Bearbeitungszeit einen erheblichen Zeitverzug für die Antragsteller bedeutet.

In der heutigen Marktsituation für 1- und 2-Personen-Haushalte bedeutet dies für die Empfänger der Grundsicherung einen besonderen Wettbewerbsnachteil auf dem angespannten Wohnungsmarkt. Eine zügige Bescheidung könnte diesen Wettbewerbsnachteil zumindest abmildern.

Status:

Der Antrag wurde in Fassung des Verwaltungsstandpunktes beschlossen:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Überprüfung der Kostenangemessenheit einer Wohnung durch das Sozialamt für Empfänger der Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit und im Alter nach SGB XII zwischen Sozialamt und LWB sowie durch das Jobcenter für Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II zwischen dem Jobcenter und der LWB auf elektronischem Wege erfolgen kann.
2. Sind die technischen Voraussetzungen für diese elektronische Auskunft erfüllt, wird in einem Modellversuch über sechs Monate die Praxistauglichkeit erprobt.
3. Der Oberbürgermeister berichtet dem Stadtrat im IV. Quartal 2019 über die Umsetzung bzw. woran eine elektronische Kostenangemessenheitsprüfung gescheitert ist.
4. Danach prüft der Oberbürgermeister, inwieweit dieses Verfahren ebenfalls mit den Leipziger Wohnungsbaugenossenschaften und privaten Eigentümern umgesetzt werden kann.

 

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Hausboote für Leipzig

Hausboote für Leipzig

Antrag:

Die Stadtverwaltung prüft die rechtlichen Möglichkeiten der Zulassung von Hausbooten im Sinne eines Wohnbootes oder Schwimmhauses (schwimmende bauliche Anlagen ohne eigenen Antrieb) auf Leipzigs Seen, Flüssen und Gewässern als Wohn- und Gewerbeflächen mit dem Ziel einer Ausweisung geeigneter Flächen.

Der Stand der Prüfung ist dem Stadtrat im Rahmen einer Informationsvorlage vorzulegen. Im Falle eines sich abzeichnenden positiven Prüfergebnisses legt der Oberbürgermeister dem Stadtrat eine entsprechende Beschlussvorlage, die auch die Flächenausweisung beinhaltet, vor.

Begründung:

Leipzigs Seen, Flüsse und Gewässer erfreuen sich bei Bürgern und Touristen besonderer Beliebtheit. Die antriebslose Form der Hausboote – von umgebauten Booten bis zu schwimmenden Häusern im Bauhaus-Stil – kann der Wasserstadt Leipzig zu zusätzlichen positiven Impulsen verhelfen. Insbesondere die schwimmenden Häuser erfüllen auch die gängigen energetischen Vorgaben. Hausboote im Sinne eines Motorbootes und kombinierten Wohn- und Transportmittels sind auszuschließen. Eine “Wasserstadt Leipzig“ sollte Hausbooten gegenüber offen stehen, die Möglichkeiten und Chancen wohlwollend und ergebnisoffen prüfen und entsprechende Flächen ausweisen. Verschiedene Regionen Deutschlands (u.a. Bitterfeld, Berlin und Brandenburg) weisen längst Hausboot-Reviere aus.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt