Anspruch auf einen Krippen- und Kitaplatz in der Stadt Leipzig nach Umzug ins Leipziger Umland

Anspruch auf einen Krippen- und Kitaplatz in der Stadt Leipzig nach Umzug ins Leipziger Umland

Anfrage:

Eltern, deren Kinder eine Krippe oder Kindertageseinrichtung in Leipzig besuchen, haben der Leitung der Einrichtung einen Wohnsitzwechsel anzuzeigen. Bei anhaltender Ausübung einer beruflichen Tätigkeit in der Stadt Leipzig besteht bei vielen Eltern weiterhin der Wunsch, den Betreuungsplatz in der Leipziger Einrichtung zu behalten.

Hierzu fragen wir:

  1. Wie ist die Rechtslage bei Anzeige eines Wohnsitzwechsels in das Leipziger Umland?
  2. Wie viele Plätze (jeweils im Krippen- und Kitabereich) sind nach wie vor durch Kinder belegt, die inzwischen einen Wohnsitz außerhalb der Stadt Leipzig haben?
  3. Wie viele Krippen- und Kitaplätze davon werden durch die Kommunen des Leipziger Umlandes in der Stadt Leipzig finanziert?
  4. Welche Auswirkungen hat der in Frage 3 angeführte Umstand auf die Belegungssituation in Krippen- und Kindertagesstätten der Stadt Leipzig vor dem Hintergund, dass nach wie vor nicht allen Leipziger Kindern ein Betreuungsplatz bereit gestellt werden kann?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Wie ist die Rechtslage bei Anzeige eines Wohnsitzwechsels in das Leipziger Umland?

Mit dem Wohnsitzwechsel erfolgt ein Zuständigkeitswechsel. Der Anspruch des Kindes auf einen Betreuungsplatz richtet sich gegen die neue Wohnortgemeinde. In der Regel verbleiben die Kinder jedoch auf dem Betreuungsplatz.

2. Wie viele Plätze (jeweils im Krippen- und Kitabereich) sind nach wie vor durch Kinder belegt, die inzwischen einen Wohnsitz außerhalb der Stadt Leipzig haben?

Mit Stand 31.07.2018 werden Kinder aus Umlandgemeinden in der Stadt Leipzig in Einrichtungen der Freien Träger und der Kommune wie folgt betreut:

Betreuungsart Kommune freie Träger Gesamt
Krippe 8 69 77
Tagespflege 2 7 9
Kindergarten 39 211 250
Gesamt 49 287 336

5 der in kommunalen Kitas betreuten Krippenkinder und 21 der Kindergartenkinder wohnen in Franken- heim oder Lindennaundorf, die Ortsteile der Stadt Markranstädt sind. Grundlage für deren Betreuung ist eine Vereinbarung der Stadt Leipzig aus dem Jahr 2000 mit der Stadt Markranstädt zur Eingemeindung von Bienitz/Rückmarsdorf. Darin übernahm die Stadt Leipzig die bereits bestehende vertragliche Regelung, dass Kinder aus Frankenheim und Lindennaundorf in der Kita Spatzennest in Rückmarsdorf betreut werden können.

3. Wie viele Krippen- und Kitaplätze davon werden durch die Kommunen des Leipziger Umlandes in der Stadt Leipzig finanziert?

Für die 336 in Leipzig betreuten Kinder aus Fremdgemeinden wird gemäß § 17 Abs. 3 SächsKitaG der festgeschriebene Gemeindeanteil durch die Wohnortgemeinde erstattet.

4. Welche Auswirkungen hat der in Frage 3 angeführte Umstand auf die Belegungssituation in Krippen- und Kindertagesstätten der Stadt Leipzig vor dem Hintergrund, dass nach wie vor nicht allen Leipziger Kindern ein Betreuungsplatz bereitgestellt werden kann?

Zum 31.07.2018 wurden 336 Kinder aus Umlandgemeinden in Leipzig betreut. 497 Leipziger Kinder sind in Kindertagesstätten im Umland untergebracht. Derzeit entlastet also das Umland das Leipzger Kita-Netz um 161 Betreuungsplätze.

Antwort im Allris