Sonderzuwendung an die Leipzig Tourismus und Marketing GmbH (LTM) für Werbekampagne

Sonderzuwendung an die Leipzig Tourismus und Marketing GmbH (LTM) für Werbekampagne (VII-A-01388) Einreicher: AfD-Fraktion

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 09.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist richtig, wir müssen Im Bereich Tourismus etwas tun, aber kurzfristige Kampagnen, die man schnell aus dem Boden stampft – so, wie man es auch in der Begründung des AfD-Antrages lesen kann –, um jetzt die Touristen, die in den Sommerferien üblicherweise Flugreisen in den Süden gebucht hätten, nach Leipzig zu bekommen, dies funktioniert nicht mehr. Darüber müssen wir uns klar sein. In einigen Bundesländern haben die Sommerferien bereits begonnen. Ich gehe davon aus, dass die Leute, die in den Urlaub fahren wollen, dort zum Teil auch schon in den Urlaub gefahren sind. Das heißt, der kurzfristige werbliche Effekt für den – ich sage mal so – alternativen Sommerurlaub wird nicht mehr funktionieren, selbst wenn wir heute das Geld beschließen und es der LTM sehr schnell zur Verfügung stellen würden. Das funktioniert nicht mehr.
Wie wir mittel- und langfristig mit der Situation im Tourismus umgehen, die sich coronabedingt verändert hat, weil auch andere Dinge – Messegeschäft, Kongressgeschäft – sich in der Stadt Leipzig verändert haben, und welche Maßnahmen wir da ergreifen müssen, das ist ein anderes Thema, das ist eine andere Fragestellung. Dazu bedarf es aber etwas mehr Zeit, und die Zeit haben wir dann auch, um dies zu tun und dies gründlich zu überlegen. Die Sofortmaßnahme für den Sommerurlaub würde fehlgehen. Deswegen sollten wir uns das Geld dafür auch sparen, und deswegen sind wir auch gegen den Antrag – auch in der Form des Verwaltungsstandpunktes.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Kooperation der Stadt Leipzig im Zusammenhang mit der Gästetaxe

Kooperation der Stadt Leipzig im Zusammenhang mit der Gästetaxe

Antrag:

Der Oberbürgermeister prüft die Möglichkeit einer Kooperationsvereinbarung mit Beherbergungsportalen zum automatisierten Einzug der Gästetaxe und berichtet der Ratsversammlung bis zum 30.06.2019 über das Ergebnis.

Begründung:

In der im September 2018 beschlossenen Vorlage VI-DS-05645-NF-03 zur Einführung einer Gästetaxe lehnt die Stadt Leipzig unter Verweis auf das Sächsische Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) das beantragte Vorgehen ab. Tatsächlich jedoch haben die Städte Dortmund, Frankfurt am Main und Dresden diese Vereinbarungen mit bspw. dem Beherbergungsportal Airbnb getroffen, obwohl weder das nordrheinwestfälische noch das hessische Kommunalabgabengesetz vom SächsKAG abweichende Regelungen treffen.

Mit der Kooperation zwischen Stadt und Portalbetreibern sinkt nicht nur der administrative Aufwand auf Seiten der Bürger und auf Seiten der Verwaltung, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Stadt Leipzig nicht bereits mit Tag 1 der Einführung der Gästetaxe die angekündigten elektronischen Geräte zur Verfügung stellen kann. Über die Portalbetreiber kann so auch sichergestellt werden, dass ausnahmslos für alle Übernachtungen die Gästetaxe entrichtet wird.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung in Form der Neufassung angenommen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris