Mietspiegel 2020 und Soziale Erhaltungssatzungen

Anfrage:

Laut qualifiziertem Mietspiegel 2020 wirken sich weder eine amerikanische Küche noch eine Videofreisprechanlage oder ein Gäste-WC mietpreiserhöhend aus. Mit Blick auf die Sozialen Erhaltungssatzungen verwundert jedoch, dass der Einbau einer amerikanischen Küche sowie einer Videofreisprechanlage oder eines Gäste-WCs in Gebieten mit Sozialen Erhaltungssatzungen gemäß der Stadt Leipzig geeignet sein sollen, den Mietpreis zu erhöhen und „Entwicklungen in Gang zu setzen, die tendenziell eine überdurchschnittlich hohe Verdrängungsgefahr für die im Erhaltungsgebiet vorhandene Wohnbevölkerung nach sich ziehen“.

Hierzu fragen wir an:

  1. Wie wirkt sich der qualifizierte Mietspiegel der Stadt Leipzig auf die Sozialen Erhaltungssatzungen aus?
  2. Verfügt der Oberbürgermeister über Informationen über den Mietspiegel 2020 hinaus, wonach sich eine amerikanische Küche, eine Videofreisprechanlage und ein Gäste-WC mietpreiserhöhend auswirken?
  3. Wenn Frage 2 bejaht: Bis wann werden diese dem Stadtrat zur Verfügung gestellt?

Antwort:

Zur Frage 1:

  • Der Leipziger Wohn- und Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Mietwohnung als Maßstab für die erhaltungsrechtliche Genehmigungspraxis ist nicht gleichzusetzen mit dem „Standard“ des Mietspiegels.
  • Der Leipziger Mietspiegel 2020 regelt gesetzliche Mieterhöhungen zur Anpassung der Grundmiete an die ortsübliche Vergleichsmiete. Merkmale des Mietspiegels können nicht einzeln für die Umsetzung der Sozialen Erhaltungssatzungen betrachtet werden. Die Anwendung des Mietspiegels bzw. die daraus zu berechnende ortsübliche Vergleichsmiete kann nur als Gesamt-Produkt Anwendung finden.
  • Der Leipziger Wohn- und Ausstattungsstandard in den Erhaltungssatzungsgebieten ist Ergebnis der Detailuntersuchungen.
  • Ich verweise auf den 1. Sachstandsbericht zur Umsetzung der Sozialen Erhaltungssatzungen (vgl. VII-Ifo-02395), der in die Sitzung der Ratsversammlung am 15.09.2021 eingebracht wurde.

Zur Frage 2 & 3:

  • In den Detailuntersuchungen zu den Satzungen wurde nachgewiesen, dass eine amerikanische Küche, eine Videofreisprechanlage und ein Gäste-WC bei Wohnungen mit weniger als 4 Räumen nicht in 50% der Wohnungen anzutreffen sind und dass diese Kriterien nicht zum üblichen Standard einer durchschnittlichen Mietwohnung gehören.
  • Erhaltungsrechtlich bestehen hier mehrfach gerichtlich überprüfte Versagungsgründe, aufgrund der Umlagefähigkeit nach § 559 Bürgerliches Gesetzbuch. Soziales Erhaltungsrecht zielt auf eine Begrenzung der Modernisierungsumlage auf den „Standard“.
  • Ich verweise auch auf den Beschluss der Dienstberatung des Oberbürgermeisters vom 05.05.2020 zu VI-DS-08248 zu den Genehmigungskriterien (dies ist Geschäft der laufenden Verwaltung aufgrund der gebundenen Entscheidungen). Die Evaluierung der Kriterien wird gemäß Beschlusspunkt 3. im Mai 2022 der Ratsversammlung vorgelegt.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Morlok (FDP): “Von Freibeutern beantragt: Stadt legt KdU zeitnah zum neuen Mietspiegel vor”

Auf Initiative der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat legt der Oberbürgermeister dem Stadtrat spätestens drei Monate nach Beschlussfassung des Mietspiegels die Anpassung der Sätze für die Kosten der Unterkunft und Heizung vor.

“Regelmäßig lag ein Jahr zwischen der Beschlussfassung des Mietspiegels und der Kenntnisnahme der KdU durch den Stadtrat. Mit der Zusage der Verwaltung zukünftig spätestens nach drei Monaten zu liefern, bestätigt sie die bisher grundlose Verzögerung der Vorlage der KdU-Sätze”, begrüßt Sven Morlok, Vorsitzender der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat, das Einlenken der Verwaltung.

Die Kosten der Unterkunft werden auf Basis des Mietspiegels und der Betriebskostenbroschüre der Stadt Leipzig berechnet. Die in der Ratsversammlung am 17. Juni 2020 zur Kenntnisnahme durch den Stadtrat vorliegende Informationsvorlage über die Anpassung der Richtwerte für die Kosten der Unterkunft ist dem Stadtrat bereits Ende Januar 2020 zugegangen. Zuletzt hat der Stadtrat die Anpassung der KdU im Februar 2018 zur Kenntnis genommen.

Der aktuell gültige Mietspiegel 2018 wurde im Juni 2019 beschlossen, weshalb bei einem Turnus von 2 Jahren, die nächste Beschlussfassung des Mietspiegels 2020 nicht vor Mitte 2021 zu erwarten ist.

Die aktuelle Betriebskostenbroschüre wurde 2016 (Berichtsjahr) mit Auswertung der Betriebskosten in Leipzig im Jahr 2014 auf Grundlage einer Befragung von Vermietern und Hausverwaltungen erstellt. Hier ist turnusgemäß alle 2 Jahre die neue Betriebskostenbroschüre 2020 (Berichtsjahr) für die Betriebskosten 2018 zu erwarten.

Hobusch (FDP): “Mietspiegel willkürlich, Debatte um bezahlbaren Wohnraum scheinheilig”

In der Ratsversammlung am Donnerstag, den 27. Juni 2019, hat der Leipziger Stadtrat den Mietspiegel 2018 beschlossen.

Während sich die FDP im Leipziger Stadtrat über Jahre für einen qualifizierten Mietspiegel eingesetzt hat, kritisiert Freidemokrat und FDP-Stadtrat René Hobusch nun das methodische Vorgehen bei der Erstellung des Mietspiegels: “Der von der Stadtverwaltung vorgelegte qualifizierte Mietspiegel unterscheidet sich vom einfachen Mietspiegel lediglich hinsichtlich des Bodenrichtwertes als maßgebliches Lagemerkmal. Wir halten das für willkührlich. Es führt dazu, dass Gründerzeithäuser in allen Lagen geringer bewertet werden als ohne Lagemerkmale. Das Verfahren ist zudem intransparent.”

Der Jurist Hobusch weist außerdem auf den Widerspruch in der Debatte um Mietspiegel und Milieuschutzsatzungen hin: “Der Mietspiegel identifiziert 60 Prozent einfache Lagen in Leipzig. Um so scheinheiliger die Behauptungen auf Seiten Grün-Rot-Rot, es gäbe zu wenig bezahlbaren Wohnraum in unserer Stadt.” Hobusch, der auch im Landesverband Haus & Grund als Präsident private Haus- und Wohnungseigentümer vertritt, weiter: “Es ist an der Zeit aufzuhören, unsere Stadt schlecht zu reden und Ängste bei den Menschen zu schüren, die nach objektiver Betrachtung unbegründet sind.”

Mogelpackung Mietspiegel 2016 beschlossen

Mogelpackung Mietspiegel 2016 beschlossen

Pressemitteilung:

Zur Einführung des Leipziger Mietspiegels 2016 erklärt René Hobusch, Vorsitzender der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat, die ablehnende Haltung seiner Fraktion gegenüber dem mehrheitlich vom Stadtrat beschlossenen Papier:

“Grundsätzlich ist ein Qualifizierter Mietspiegel zu begrüßen. So berücksichtigt er Parameter für eine faire Bewertung der Mietpreise von Immobilien im Stadtraum”,

begrüßt der Liberale Hobusch, der sich bereits seit seiner Wahl in den Stadtrat 2009 für einen Qualifizierten Mietspiegel einsetzt, die grundsätzliche Intention der Stadt Leipzig.

“Das Vorgehen der Stadt zur Erstellung des Mietspiegels 2016 ist jedoch fehlerhaft. Er ist ein verkappter einfacher Mietspiegel im Qualifizierungskostüm, eine Mogelpackung”,

kritisiert Hobusch die Verwaltung scharf.

“So berücksichtigt er nicht die erst im Oktober 2017 beschlossene Satzung über die Durchführung regelmäßiger Kommunalstatistiken zur Erhebung von Mietwerten. Wie die Stadt also auf die Berechnung der Richtwerte für 2016 kommt, ist eher willkürlich als schlüssig. Im Ergebnis sind günstige Wohnungen in schlechteren Lagen teurer als günstige Wohnungen in besseren Lagen”,

so Hobusch.

Der Leipziger Mietspiegel 2016 wurde dem Stadtrat bereits im März 2017 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Ende Oktober 2017 vorgelegte Neufassung erwecke den Eindruck, die Mitte Oktober 2017 beschlossene Satzung über die Durchführung regelmäßiger Kommunalstatistiken zur Erhebung von Mietwerten zu berücksichtigen. Diese wissenschaftliche Erhebungsgrundlage von Mietwerten, die einen Mietspiegel erst zu einer Qualifizierung klassifiziere, ist tatsächlich nicht Bestandteil des beschlossenen Leipziger Mietspiegel 2016.