Anfrage:
Der Leipziger Stadtrat verabschiedete im Oktober 2017 den Baubeschluss zur Eigenrealisierung von Kindertagesstätten (Leipzig-Kitas). Noch im Jahr 2018 sollten Kindertagesstätten in Betrieb gehen (VI-DS-04806-NF-06). Anlässlich der Eröffnung der ersten Leipzig-Kita in freier Trägerschaft am 24. Mai 2019 und der ersten kommunalen Leipzig-Kita in der Kleiststraße 58 am 09. Dezember 2019 fragen wir an:
- Bei welchen der 2017 beschlossenen Bauten von Kindertageseinrichtungen (Leipzig-Kitas und andere) kann der ursprüngliche Zeitpunkt der Inbetriebnahme gehalten werden? Bei welchen nicht?
- Im Falle einer Verzögerung: Welcher Zeitraum liegt zwischen dem ursprünglichen und dem korrigierten Zeitpunkt der Inbetriebnahme der jeweiligen Kitabauten seit 2017 (Leipzig-Kitas und andere)?
- Bis zu welchem Zeitpunkt werden alle Kinder einen Kitaplatz in Leipzig haben?
Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte!
Zu Frage eins:
Der geplante Fertigstellungstermin bis Ende 2019 konnte bei 7 der 12 Leipziger Kitas gehalten werden. Bei den Kitas Paul-Küstner-Straße, Gärtnerstraße, Ludolf-Colditz-Straße, Seehausener Allee und Delitzscher Straße traten in vor der Leistungsphase zwei HOAI Problemstellungen auf, die vor der GU-Ausschreibung eine Durchplanung bis einschließlich Leistungsphase vier inklusive Baugenehmigung zur abschließenden Klärung notwendig machten. Zu klärende Punkte waren u. a. stadtplanerische Rahmenbedingungen, Erschließungsfragen, Lärmschutzanforderungen, Fragen des Baum- und Biotopschutzes, Fragen zu Bodenbeschaffenheit und Gründung.
Zu Frage zwei:
Die Verzögerungen betragen nach jetzigem Stand bei der Kita Paul-Küstner-Straße sechs Monate, bei der Kita Gärtnerstraße sieben Monate, bei der Kita Ludolf-Colditz-Straße acht Monate, bei der Kita Seehausener Allee zwölf Monate und bei der Kita Delitzscher Straße sechzehn Monate.
Zu Frage drei:
Mit Schuljahresbeginn 2020/2021 soll eine bedarfsgerechte Versorgung mit Plätzen für Kinder bis zum Schuleintritt erreicht werden. Dies setzt allerdings voraus, dass die geplanten Maßnahmen – wovon ich ausgehe – termingerecht in Betrieb genommen werden und ausreichend Fachpersonal verfügbar ist.