Gutachten im Giftschrank

Die Stadt Leipzig beauftragt externe Gutachten, um sich wissenschaftliche Expertise einzuholen. Wenn sie dann auch verwaltungsintern Anwendung finden, ist das Geld des Steuerzahlers durchaus sinnvoll investiert.

Doch nicht jedes Ergebnis scheint der Verwaltung genehm zu sein. Die Gutachten landen gefühlt zuweilen im Giftschrank. Und, dass ein solcher scheinbar in einigen Ämtern der Stadtverwaltung existiert, zeigen zwei Beispiele, denen wir Freibeuter auf der Spur sind.

Zum einen ein Gutachten zum Abschleppen verkehrswidrig parkender Fahrzeuge, welches auf Antrag der Freibeuter nun veröffentlicht werden muss. Bis dato ein zähes Ringen, denn obwohl zu Schulungszwecken des Ordnungsamtes beauftragt, fanden die Ergebnisse bisher kaum spürbar Anwendung. Wer rechtswidrig auf Radwegen, an Haltestellen und Kreuzungsbereichen parkt und andere gefährdet, muss nicht zwangsläufig mit Abschleppen rechnen.

Zum anderen ein Gutachten zum 365-Euro-Ticket, das wissenschaftlich erörtert, unter welchen Voraussetzungen das Ticket in Leipzig sinnvoll ist. Die Ergebnisse gehören zur Klarheit und Wahrheit in die öffentliche Diskussion, weshalb wir Freibeuter die Veröffentlichung im Rat beantragen.

Dr. Klaus-Peter Reinhold, Stadtrat

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 27. Februar 2021

Morlok (FDP): “Transparenz geboten: Gutachten zum 365-Euro-Ticket veröffentlichen! Linke und SPD verteilen das Geld der Steuerzahler.”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat fordert in einem Antrag Oberbürgermeister Burkhard Jung auf, das Gutachten zur Einführung eines 365-Euro-Tickets in Leipzig umgehend zu veröffentlichen.

Der Fraktionsvorsitzende der Freibeuter Sven Morlok (FDP) sieht die Veröffentlichung des Gutachtens dringend geboten: “Nach wie vor ist die Einführung des 365-Euro-Tickets in Leipzig Gegenstand der öffentlichen Berichterstattung. Insbesondere dank der Forderungen seiner Befürworter oft in zeitlicher Nähe zu bevorstehenden Wahlen, ist der Stadtrat immer wieder gezwungen, sich mit der Einführung des 365-Euro-Tickets zu befassen. Ohne die Ergebnisse des Gutachtens ist eine sachgerechte Diskussion des Themas jedoch unmöglich. Und auch den Leipzigern muss transparent gemacht werden, welche Voraussetzungen vor Einführung des 365-Euro-Tickets erfüllt sein müssen.”

Aktuell liegt ein Antrag von Linken und SPD zu stufenweisen Einführung des 365-Euro-Tickets vor.

Die Forderungen in diesem Antrag entfalten, so Morlok, keine verkehrlichen Wirkungen und leisten somit auch keinen Beitrag zur Verkehrswende. Morlok: “Linke und SPD verteilen lediglich das Geld der Steuerzahler an ausgewählte Bevölkerungsgruppen. Mit Verkehrswende hat das nichts zu tun. Es ist schlicht unmöglich, einen solchen Antrag sachgerecht in öffentlicher Sitzung zu diskutieren, wenn man in der Diskussion die Ergebnisse des Gutachtes nicht verwenden darf.”

Die Stadt Leipzig hatte Professor Dr.-Ing. Carsten Sommer (Universität Kassel) beauftragt zu untersuchen, unter welchen Voraussetzungen die
Einführung eines 365-Euro-Tickets in Leipzig sinnvoll ist. Die Ergebnisse des Gutachtens sind bisher lediglich in nichtöffentlichen Sitzungen diskutiert worden.

Der Antrag wird in der Ratsversammlung am 24. Februar 2021 in die Gremien des Stadtrates verwiesen.

Veröffentlichung des Gutachtens zum Abschleppen von Falschparkern

Anfrage:

Am 21. Januar 2021 beschloss die Ratsversammlung, dass das Gutachten des Rechtsexperten Professor Müller, das thematisch im Zusammenhang mit der Diskussion zum Antrag “Abschleppen von verkehrsbehindernd parkenden Kraftfahrzeugen” (VII-A-00898) behandelt wurde, veröffentlicht wird.

Hierzu fragen wir an:

Ist das Gutachten bereits veröffentlicht bzw. bis wann und wo wird das Gutachten veröffentlicht werden?

Anfrage im Allris

Antwort:

Aus der Ratsversammlung am 25.02.2021

Bürgermeister Rosenthal: “Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Kurz: Wir sind mit dem Verfasser dort im engen Austausch und bereiten eine Variante für die Veröffentlichung vor. Sie ist noch nicht veröffentlicht.”

Oberbürgermeister Jung:Danke schön, Herr Rosenthal. – Herr Morlok, bitte schön.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Ich wollte noch einmal hinsichtlich des Stadtratsbeschlusses zu diesem Thema nachfragen. Ich glaube nicht, dass wir im Stadtrat beschlossen hatten, Herr Oberbürgermeister, dass eine Variante des Gutachtens für die Veröffentlichung erstellt und diese dann veröffentlicht wird, sondern wir haben im Stadtrat beschlossen, dass dieses Gutachten veröffentlich wird.

Herr Oberbürgermeister, ich bitte Sie noch einmal dringend, das Beschlussprotokoll der entsprechenden Ratsversammlung zu überprüfen. Für den Fall, dass Sie dort Varianten finden, können Sie Herrn Rosenthal auf dem Weg fortschreiten lassen, aber für den Fall, dass der Stadtrat dies nicht in Form von Varianten beschlossen hat, sollten Sie dafür sorgen, dass das Gutachten dem Beschluss entsprechend unverzüglich veröffentlicht wird.”

Oberbürgermeister Jung: “Wir werden das gerne noch einmal prüfen. – Herr Rosenthal?”

Bürgermeister Rosenthal: “Herr Morlok, nicht missverstehen: Ich habe gesagt, dass wir den Gutachtenverfasser fragen, ob er das Gutachten veröffentlicht haben will. Das ist sein gutes Recht. Er muss dann mit uns abstimmen, ob es das Gutachten oder etwas anderes ist. Ich setze nur eins zu eins den Ratsbeschluss um.”

Oberbürgermeister Jung: “Herr Morlok.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Herr Oberbürgermeister, dann bitte ich Sie ganz grundsätzlich, dies in der Verwaltung klären zu lassen. Ich halte es für höchst problematisch, dass wir Gutachtenaufträge an externe Dritte vergeben, und dass wir dann den Dritten, den Gutachter, erst noch einmal fragen müssen, ob denn das Gutachten, was für die Stadt Leipzig erstellt hat, auch veröffentlicht werden kann. Ich bitte darum, dies zukünftig bei Gutachtenaufträgen so zu formulieren und auch im Auftrag festzuhalten, dass die Stadt Leipzig berechtigt ist, das Gutachten zu veröffentlichen und ansonsten Gutachter, die nicht bereit sind, ihr Gutachten veröffentlichen zu lassen, von der entsprechenden Liste zu nehmen und bei diesen keine Gutachten mehr einzuholen.”

Oberbürgermeister Jung: “Das nehme ich gerne mit, Herr Morlok. In der Regel ist das so. Ich glaube aber, dass Herr Rosenthal nur zum Ausdruck bringt, dass wir selbstverständlich genau das prüfen müssen. Sie haben im Prinzip völlig recht: Ein Gutachten sollte natürlich, auf jeden Fall, auch dem Stadtrat zur Verfügung stehen. Das tut es auch, Sie können jederzeit das Gutachten einsehen. Die zweite Frage ist dann, ob es so veröffentlicht werden kann. Das sollten wir wirklich im Vorfeld von gutachterlichen Aufträgen in der Regel vereinbaren. Es kann immer Ausnahmen geben. Wir nehmen das so entgegen. Wir wollen hier keinen Konflikt. Wenn es irgend geht, wird es so veröffentlicht.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Thomas Köhler (Piraten): “Zähes Ringen um die Veröffentlichung eines weiteren Gutachtens zum Abschleppen verkehrswidrig parkender Fahrzeuge erfolgreich!”

Im Zusammenhang mit der vom Stadtrat beschlossenen Rücknahme des Widerspruches gegen den Beschluss des Stadtrates zum Abschleppen verkehrswidrig parkender Fahrzeuge als bevorzugte Maßnahme beauftragt die Ratsversammlung am 21. Januar 2021 auf Antrag der Fraktion Freibeuter den Oberbürgermeister mit der Veröffentlichung eines weiteren älteren Gutachtens Professor Dr. Müllers als eine Rechtsauffassung, die das Abschleppen in verkehrsbehindernden Situationen im Straßenverkehr mit Verweis auf § 12 (3) StVO stützt.

“Nach langem Ringen um die Veröffentlichung des ersten Gutachtens zur Rechtmäßigkeit des Abschleppens verkehrswidrig parkender Fahrzeuge endlich die Zusage des Oberbürgermeisters. Das Gutachten Professor Müllers wird aus dem Giftschrank geholt. Das von Bürgermeister Rosenthal als Arbeits- und Schulungsmaterial beschriebene Gutachten für das Ordnungsamt scheint seine Wirkung bisher verfehlt zu haben. Endlich kann sich die Öffentlichkeit davon selbst ein Bild machen”, so Piraten-Stadtrat Thomas Köhler, der für die Freibeuter im Fachausschuss Umwelt, Ordnung und Klima sitzt.

Die Fraktion Freibeuter kündigt zudem einen neuen, rechtskonformen Antrag unter Berücksichtigung des jüngsten Gutachtens von RA Dr. Brüggen an: “Der Wunsch der Mehrheit des Stadtrates, gemeinsam mit der Stadtverwaltung und dem Oberbürgermeister eine rechtskonforme Regelung, die alle Verkehrsteilnehmer schützt, zu erarbeiten, ist nachdrücklich gegeben. Besonders im Fokus stehen für uns die Schulwegsicherheit, die Sicherheit für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen – eben die schwächsten Verkehrsteilnehmer”, so Köhler weiter.

Gemeinsam mit den Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen hatte die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt, den Oberbürgermeister zu beauftragen, gegen den Bescheid der Landesdirektion Sachsen vom 17. November 2020 fristwahrend zu widersprechen. In dem Bescheid stellt die Landesdirektion Sachsen die Rechtswidrigkeit des Stadtratsbeschlusses vom 07. Oktober 2020 fest. Sie verweist auf die fehlende Zuständigkeit des Stadtrates in der Sache. Ein jüngeres Gutachten zur Rechtmäßigkeit des Stadtratsbeschlusses zum „Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen“ des RA Dr. Brüggen empfahl die Rücknahme des Beschlusses wegen Rechtswidrigkeit. Der Empfehlung kam der Stadtrat in der Ratsversammlung am 21. Januar 2021 nach.

Vorausgegangen waren die Beschlüsse auf Antrag der Freibeuter zum bevorzugten Abschleppen verkehrswidrig parkender Fahrzeuge, zunächst in der Ratsversammlung am 16. September 2020 und nach Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss erneut in der Ratsversammlung am 7. Oktober 2020. Der Oberbürgermeister hatte dagegen wiederholt Widerspruch eingelegt.