Umgang mit Grundschulwegen

Umgang mit Grundschulwegen

Antrag:

  1. Ist der (sichere) Schulweg zur Grundschule länger als zwei Kilometer (Richtwert des Schulentwicklungsplans), so erhalten die betroffenen Schüler an öffentlichen Grundschulen eine kostenfreie Monatskarte. Die kostenfreie Monatskarte gilt auch in den Ferien.
  1. In der Schulwegplanung wird die Nutzungsmöglichkeit von umsteigefreien ÖPNV-Verbindungen für die Fälle mitbetrachtet und ausgewiesen, für die der (sichere) Schulweg zu Fuß länger als zwei Kilometer ist.

Begründung:

Lange Wege dürfen nicht zu Lasten der Kinder gehen. Es gilt der Grundsatz: Kurze Wege für kurze Beine. Wo sich die Eltern für ihr Kind gegen den mehr als zwei Kilometer langen Fußweg und für den ÖPNV entscheiden, dürfen sie nicht zusätzlich durch die Ausgaben für eine Monatskarte belastet werden. Da der Hort zum Bildungsangebot der Schule gehört, gilt die kostenfreie Monatskarte auch in den Ferien. Wenn es darum gehen soll, dass die Familien auf das Auto verzichten sollen, dann müssen sie auch darauf verzichten können.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Aktuelle Schülerzahlen im Schuljahr 2017/2018 und Anmeldezahlen für das Schuljahr 2018/2019

Aktuelle Schülerzahlen im Schuljahr 2017/2018 und Anmeldezahlen für das Schuljahr 2018/2019

Anfrage:

Am 28. Februar 2018 wurde der Stadtrat über die aktuellen Schülerzahlen für kommunale Grundschulen, Oberschulen und Gymnasien, Belegungsstatistik kommunaler Horte im Schuljahr 2017/2018 sowie Anmeldezahlen an kommunalen Grundschulen für das Schuljahr 2018/2019 informiert. Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie beschreibt der Oberbürgermeister die Lage mit Blick auf die für das Schuljahr 2018/2019 an kommunalen Grundschulen angemeldeten Schüler?
    positivüberwiegend positivweiß nicht

    überwiegend prekär

    prekär

  2. An welchen kommunalen Grundschulen übersteigt die Zahl der angemeldeten Schüler die Kapazitäten für das schuljahr 2018/2019?
  3. Welche Gründe führt der Oberbürgermeister für die Differenz zwischen Planzahlen laut Fortschreibung des Schulentwicklungsplans und den Anmeldezahlen an kommunalen Grundschulen für das Schuljahr 2018/2019 an?
  4. Warum weichen die Schülerzahlen in Grundschulen im Schuljahr 2017/2018 (Quelle: Statistik-Kamenz) von den angemeldeten Kindern in der Horttabelle des AfJFB/SG jeweils mit Stand Oktober 2017 teils erheblich voneinander ab?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte!

Zur Frage 1.

Aufgrund des Bevölkerungswachstums ist die Kapazität an den Grundschulen in der Stadt Leipzig weitgehend ausgelastet. Die Schulversorgung ist für das Schuljahr 2018/2019 gesichert.

Zur Frage 2.

Die Anmeldezahlen für die Grundschulen ändern sich nach dem Anmeldezeitraum noch bis circa Ende April/Mitte Mai. Dies liegt daran, dass bis zum Anmeldezeitpunkt alle schulpflichtigen Schüler an einer kommunalen Grundschule angemeldet sein müssen, auch wenn sie anschließend an eine Schule in freier Trägerschaft oder eine Förderschule gehen oder zurückgestellt werden. Demnach kann eine Aussage zu den tatsächlichen Schülerzahlen an den kommunalen Grundschulen für das Schuljahr 2018/2019 frühestens im Mai 2018 getroffen werden.

Zur Frage 3.

Die im Schulentwicklungsplan dargestellten Schülerzahlen in den Eingangsklassen sind die berechneten Schülerzahlen unter Berücksichtigung der Abgänge an freie Träger, Förderschulen, Wegzüge oder Zurückstellungen. Die Anmeldezahlen vom 6. November 2017 berücksichtigen noch keine Abgänge. Daher kann nicht davon ausgegangen werden, dass es sich dabei um die tatsächlichen Schülerzahlen in den Eingangsklassen für das Schuljahr 2018/2019 handelt. Frühestens im Mai 2018 werden belastbare Zahlen vorliegen. Zur Frage 4. Nicht jeder Grundschüler besucht den Hort. Das Hortbetreuungsangebot ist freiwillig. Hierfür muss in den meisten Fällen ein Elternbeitrag gezahlt werden. Die Eltern können selbst entscheiden, ob ihr Kind das Angebot annimmt oder nicht.

Stadtrat Morlok (Freibeuter):

Herr Bürgermeister Fabian, können Sie zum jetzigen Zeitpunkt schon Aussagen machen hinsichtlich der weiterführenden Schulen? Dort sind die Schulabgänger aus dem Grundschulbereich bereits bekannt. Wie sieht es da für das kommende Schuljahr aus? Können wir dort die entsprechenden Kapazitäten sicherstellen?

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian:

Ihre Frage kann ich mit Ja beantworten, auch wenn es eng wird.