Schwimmhalle auf dem Gelände des künftigen Heizkraftwerks Süd

Schwimmhalle auf dem Gelände des künftigen Heizkraftwerks Süd (VII-A-00747) Einreicher: SPD-Fraktion

Aus der Ratsversammlung am 20.05.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir werden ebenfalls dem Verwaltungsstandpunkt zustimmen. Wie es die SPD schon gesagt hat, wird er ja übernommen. Und ich teile ausdrücklich die Argumente, die Herr Zenker bereits vorgetragen hat. Deswegen möchte ich sie im Einzelnen nicht wiederholen-
Wir haben uns als Stadtrat ja im Rahmen der Beschlussfassung über die Sportinfrastruktur bewusst dafür entschieden, eine zusätzliche Schwimmhalle in Leipzig zu errichten. Es ist gut, dass wir jetzt auch in der Planung weiterkommen. Und wenn man auch nicht aus nichtöffentlichen Ausschusssitzungen berichten soll, ist zumindest für mich in den Gremien deutlich geworden, dass die Vorprüfungen, die intern durchgeführt wurden, klar auf den Standort am Kraftwerk hinauslaufen. Insofern ist auch eine weitere Prüfung von Standorten aus jetziger Sicht nicht mehr erforderlich.
Da vorhin auch bereits angesprochen wurde, dass für die Schwimmhalle am Otto-Runki-Platz die Landesförderung momentan nicht zur Verfügung steht, möchte ich schon mein Bedauern ausdrücken. Leipzig ist eine wachsende Stadt, wir sind die Stadt, die sachsenweit und deutschlandweit mit am dynamischsten wächst. Und wenn für diese Stadt, in der mehr Menschen leben und auch zukünftig mehr Menschen leben werden, keine entsprechenden Schwimmkapazitäten und Schwimmhallen zur Verfügung gestellt werden und das von der gleichen Regierung, die ja auch eigentlich dafür sorgen muss, dass in den Kommunen die Möglichkeit besteht, Schwimmunterricht sicherzustellen, ist das für mich eine fragwürdige Situation. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Gemeinsam im Umfeld des Leipziger Sportforums das Beste für die Stadt ermöglichen und umsetzen

Gemeinsam im Umfeld des Leipziger Sportforums das Beste für die Stadt ermöglichen und umsetzen (VI-A-06222-NF-04) Einreicher: Bündnis 90/Die Grünen

Aus der Ratsversammlung am 20.05.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Sicher ist unstrittig, dass wir uns als Stadt, als Stadtgesellschaft Gedanken machen müssen, wie denn die Fläche vor dem Stadion zukünftig aussehen soll, wie zukünftig eine Verkehrsanbindung, insbesondere eine ÖPNV-Anbindung im Zusammenhang mit Stadion erfolgen soll. Die derzeitige Situation ist sicherlich unbefriedigend. Insofern haben wir bei diesen Punkten als Freibeuter auch keinen Dissens hinsichtlich des Antrags von Bündnis 90/Die Grünen.
Nun stellt sich aber die Frage, warum ein Investor in Leipzig Eigentümer eines großen Stadions sein darf, ihm aber die kleine Geschäftsstelle nebenan nicht gehören darf. Das erscheint uns als unlogische Handlungsweise.
Ich möchte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte an die Zeit erinnern, als es von RB Überlegungen gab, möglicherweise ein Stadion außerhalb der Stadt Leipzig zu errichten. Es war vollkommen offen gewesen, ob RB ein Stadion außerhalb errichtet oder ob es von Kölmel das Stadion kaufen wird. Ich glaube, wir haben damals alle mit großer Erleichterung zur Kenntnis genommen, dass die Entscheidung von RB für das Stadtzentrum ausgefallen ist. Vielleicht hat RB in diesem Zusammenhang einen Fehler gemacht. Vielleicht sehen sie das heute so, da sie sich in diesem Zusammenhang nicht gleich die Fläche des ehemaligen Schwimmstadions für die Geschäftsstelle gesichert haben. Unter Umständen gab es ja in den damals vertrauensvollen Gesprächen zum Erwerb des Stadions ein Commitment, nicht rechtlich bindend, aber doch relativ klar, dass man als Stadt Leipzig diesen Schritt des Verkaufs der Fläche mitgehen würde, wenn RB später diesen Schritt gehen wolle.
Mit dem Wissen von heute und auch mit dem Wissen des Ergebnisses der Stadtratswahl und möglicher Absprachen, die es in dem Zusammenhang gegeben hat, hätte RB sich vielleicht anders entschieden. Haben sie nicht.
Für uns stellt sich nun die Frage: Ist es denn zwingend erforderlich, die Rechte der Stadt durch ein Erbbaurecht zu sichern, oder gibt es auch andere Alternativen? Natürlich müssen die Rechte der Stadt gesichert werden. Die Fläche des ehemaligen Schwimmstadions darf kein Spekulationsobjekt werden, für niemanden, auch nicht für RB. Dazu gibt es andere Möglichkeiten. Ein Erbbaurecht ist dafür nicht erforderlich. Man kann sich die Rechte – z.B. die Beschränkung des Weiterverkaufs, der Belastung oder ein Rückübertragungsrecht – gegebenenfalls schon mit Festsetzung des Kaufpreises jetzt schon in den Kaufvertrag hinschreiben lassen. Zur Sicherung der Rechte der Stadt ist es nicht erforderlich, sich auf das Erbbaurecht festzulegen. Ein Verkauf ist genauso möglich.
Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, unterbreiten wir Ihnen hier unseren Änderungsantrag, weil wir genau das sagen, was ich gerade ausgeführt habe. Die Rechte der Stadt müssen gesichert werden. Unter Umständen gelingt es ja auch, vielleicht mehr an Rechten für die Stadt im Rahmen eines Kaufvertrages zu sichern, als dies im Rahmen eines Erbbauvertrages möglich wäre.
Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, entscheiden Sie nicht dogmatisch, sondern entscheiden Sie wirtschaftlich und stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Einrichtung eines temporären Stipendienprogramms für freischaffende Künstler/-innen

Einrichtung eines temporären Stipendienprogramms für freischaffende Künstler/-innen (VII-DS-01156) Einreicher: Dezernat Kultur

Aus der Ratsversammlung am 20.05.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich kann hier nahtlos anschließen. Es ist genauso willkürlich wie es die Abgrenzung beim Solo-Selbstständigen-Programm war, nämlich zu sagen: Wer Mitarbeiter beschäftigt, hat Pech gehabt; ist zwar auch selbstständig, hat aber eben Pech gehabt; wer ausbildet, hat Pech gehabt. – Wir sehen ja gerade, dass die Ausbildungszahlen einbrechen, die Angebote der Ausbildungsstellen – aber nein, das war uns ja egal. Wer ausbildet, hat Pech gehabt; eine willkürliche Abgrenzung Das ist hier ganz genauso. Ich möchte einmal aus der Vorlage zitieren auf dem Anlass:

Die Eindämmung der Corona-Pandemie lässt derzeit keine Veranstaltungen zu. (…) Nebenerwerbsmöglichkeiten gehen verloren und neue Verpflichtungen sowie Aufträge sind noch nicht in Sicht. So gehen den Freischaffenden existenziell wichtige Einnahmen verloren. Der Lebensunterhalt steht teilweise in Frage (…).

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ist das nicht eine Problembeschreibung, die für viele Selbstständige gilt und nicht nur für Künstler? Warum, Herr Oberbürgermeister, legen Sie ein Stipendienprogramm vor, bei dem sich Künstler in der Zeit, zu der sie keine Erwerbstätigkeiten haben, mit neuem Projekten beschäftigen können, die sie auf ihrem beruflichen weiterbringen, und schließen andere Selbstständige aus, die nun einmal nicht Künstler ist? Warum tun Sie das, Herr Oberbürgermeister? Ich kann es nicht nachvollziehen. Es ist eine Ungerechtigkeit. Wenn die Problembeschreibung, wie Sie sie im Anlass formulieren, gilt, dann muss auch die Problemlösung für alle sein, und man darf bei der Problemlösung nicht einzelne Gruppen herausgreifen. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Morlok (FDP): “Dringliche Anfrage: Freibeuter fordern vor der Wahl Antwort des OBM in Sachen Grundstücksverkauf an RB ein”

In einer Dringlichen Anfrage fordert die Fraktion Freibeuter Oberbürgermeister Jung auf, in der Ratsversammlung am Mittwoch, den 26. Februar 2020, noch vor der Oberbürgermeisterwahl, deutlich zu sagen, welche Zusagen die Stadt Leipzig im Zusammenhang mit dem Kauf des Stadions gegenüber RB Leipzig gemacht hat.

Dazu der Vorsitzende der Fraktion Freibeuter Sven Morlok: “Wenn der Oberbürgermeister eine Zusage in Sachen Grundstücksverkauf an RB Leipzig gemacht hat und jetzt nicht zu seinem Wort steht, dann muss er das so offen sagen und darf nicht mit dem Finger auf die Stadträte zeigen. Es ist noch gar nicht so lange her, da hatte sich der Oberbürgermeister für das Parkhaus am Stadion ausgesprochen.“

Der Liberale Morlok hatte zuletzt bereits nicht ausgeschlossen, dass RB-Geschäftsführer Mintzlaff mit seiner Vermutung, Jung habe seine Absage hinsichtlich eines Verkaufs des Grundstücks an RB Leipzig zugunsten des Rückzugs der Kandidatinnen der Linken und Grünen im laufenden Oberbürgermeisterwahlkampf getroffen, Recht haben könnte.

RB Leipzig hatte sich erst vor wenigen Jahren für den Kauf des Stadions in Leipzigs Innenstadt und gegen den Neubau außerhalb Leipzigs entschieden. “Nach dieser Entscheidung von RB zu Gunsten des Leipziger Zentrums nun das dringend benötigte Parkhaus verbieten zu wollen, wäre ein schlechter Stil.“

Über die Dringlichkeit der Anfrage stimmt der Stadtrat zu Beginn der Tagesordnung der Ratsversammlung am Mittwoch, den 26. Februar 2020, ab.

Klimanotstand und nichts ändert sich?

Leipzig ruft den Klimanotstand aus – kurzfristig ändert sich aber nichts. So hatte sich das Oberbürgermeister Jung wohl vorgestellt: Im OBM-Wahlkampf die Öko-Fahne hissen, um die grüne Flanke zu schließen, aber weiter wie bisher und am Stadtentwicklungskonzept wird nichts geändert.

Unbestritten, Leipzig macht in Sachen Klimaschutz schon einiges. Notstand heißt jedoch Sofortmaßnahmen: Sondervollmachten und Einschränkung von Freiheitsrechten. Dafür gibt es aber keinen Grund und das war auch nicht beabsichtigt. Aber Notstand und nichts ändern, geht auch nicht. Der Stadtrat zeigte dem Oberbürgermeister dann auch die rote Karte und machte ihm klar, wer den Notstand ausruft, muss auch etwas ändern. Jung muss jetzt kurzfristig einen Maßnahmenplan vorlegen. Das ist schon mal was, aber für einen Notstand immer noch relativ wenig.

Zum Glück gibt’s aber die Freibeuter. Wir haben als einzige Fraktion Sofortmaßnahmen beantragt: Keine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor anschaffen und keine Dienstreisen mit solchen Fahrzeugen. Das ist ab sofort die Regel. Sie gilt nicht nur für die Verwaltung, sondern auch für die Eigenbetriebe und die Unternehmen der Stadt.

Nutzen Sie die Möglichkeit und kontaktieren Sie uns mit Fragen und Anregungen per E-Mail an: info@freibeuterfraktion.de.

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender

Erschienen am 09. November 2019 im Amtsblatt der Stadt Leipzig

Morlok (FDP): “Schweinefleisch steht nicht im Grundgesetz”

Angesichts der Debatte über das Angebot von Schweinefleisch in Kitas ruft der Leipziger FDP-Stadtrat Sven Morlok zur Mäßigung auf: “Aus meiner Sicht entsteht keinem Kind ein Schaden, wenn es tagsüber kein Schweinefleisch zu essen bekommt.” Ein Verzicht auf Schweinefleisch könnte der Gesundheit eher zuträglich sein, so der liberale Stadtrat.  

Morlok verwies in diesem Zusammenhang auch auf die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit und mahnt zur Rücksichtnahme. Aus diesem Grund würde ja auch beim Speiseangebot auf Flugreisen auf Schweinefleisch verzichtet. Da rege sich niemand darüber auf.  

Die Stärke einer Gesellschaft bemesse sich, so Morlok, gerade in ihrem Umgang mit Minderheiten. Morlok: “Ich bin zwar kein Verfassungsjurist, aber einen Rechtsanspruch auf Schweinefleisch habe ich im Grundgesetz bisher nicht gefunden.”  

Morlok mit Blick auf die öffentliche Diskussion weiter: “Die Reaktion der AfD überrascht nicht, dass aber die CDU sich ähnlich positioniert, schockiert mich. Das lässt für die Zeit nach der Landtagswahl in Sachsen nichts Gutes erwarten.”

Zweifelhafte Bilanz

In Leipzig dürfen Sie nicht mehr überall unbeschwert mit der Nagelpfeile im Portemonnaie einkaufen gehen. Seit November 2018 gilt die erste Waffenverbotszone Sachsens um die Leipziger Eisenbahnstraße.

Seit der Einführung sind 384 Personen verdachtsunabhängig überprüft worden – eine zweifelhafte Bilanz. Denn nach welchem Raster entscheidet die Polizei eigentlich, wer ohne jeglichen Anlass kontrolliert wird?

Ist Mann schon mit Dreitagebart und grimmigem Blick am Straßenrand stehend verdächtig? Auch in einem vermeintlich kriminellen Umfeld muss rechtsstaatliches Handeln jederzeit gewahrt werden.

Zudem verhindert die Anordnung von Verboten keine Straftaten. Kein einziger Verbrecher wird sich von der Waffenverbotszone abschrecken lassen. Stattdessen führt sie zu einer Stigmatisierung eines ganzen Stadtteils.

Gegen das Verbrechen helfen nur gut ausgebildete Polizisten, perfekt ausgestattet, anständig bezahlt und vor allem in ausreichender Anzahl rund um die Uhr einsatzbereit. Die Polizei muss daher mehr von Bürokratie entbunden werden, so dass sie auf der Straße präsent und ansprechbar ist, Kontakt zu den Menschen hat und bei Gefahr im Verzug sofort einschreiten kann.

René Hobusch, stellv. Fraktionsvorsitzende

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 08. Dezember 2018

Hobusch (FDP): “Waffenverbotszone Eisenbahnstraße, aber kein Polizist weit und breit”

Anlässlich des seit heute geltenden Waffenverbots in der Eisenbahnstraße hat sich der Leipziger Stadtrat René Hobusch (FDP) von der Umsetzung vor Ort überzeugt und stellt nüchtern fest: “Reine Symbolpolitik, kein Polizist weit und breit.”

Als „Globuli für die Sicherheit” bezeichnete Hobusch die Einrichtung der Waffenverbotszone in der Eisenbahnstraße zuletzt: „Bewirkt nichts außer einem besseren Gefühl – aber auch nur, wenn man daran glaubt. Die Anordnung von Verboten verhindert keine Straftaten. Kein einziger Verbrecher wird sich davon abschrecken lassen. Das sieht man an anderen Städten. In Hamburg gibt es weiter Messerstechereien auf dem Kiez, auch Schusswaffen kommen dort immer noch zum Einsatz. Der Bereich ist heute nicht mehr oder weniger sicher als vor der Einrichtung der Verbotszonen.”

Der Rechtsanwalt Hobusch ergänzt: “Zugleich führt die Einführung einer Waffenverbotszone zu einer Stigmatisierung eines ganzen Stadtteils. Heute morgen habe ich eine friedliche und von emsigem Geschäftstreiben erfüllte Eisenbahnstraße erlebt.”

Hobusch warnte erneut vor einer Spirale der Einschränkung von Freiheitsrechten: „Die Waffenverbotszone wird nichts bringen, außer Grundrechtseinschränkungen. Denn zukünftig kann jede Frau und jeder Mann dort ohne Verdacht und ohne Anlass von der Polizei festgehalten und kontrolliert werden. Am Ende werden wir die Diskussion über noch weitergehende Maßnahmen führen. Gegen das Verbrechen helfen nur gut ausgebildete Polizisten, perfekt ausgestattet, anständig bezahlt und vor allem in ausreichender Anzahl rund um die Uhr.”

Die Polizei müsse von Bürokratie entbunden werden, so dass sie auf der Straße präsent und ansprechbar ist, Kontakt zu den Menschen hat und bei Gefahr im Verzug sofort einschreiten kann. Dafür braucht es keine Verbotszonen oder neue Polizeigesetze, die die Tür hin zu einer armeeartigen Bewaffnung der Polizei öffnen.

Hobusch (FDP): “Waffenverbotszone Eisenbahnstraße: Globuli für die Sicherheit, Chrystal für die Freiheit”

Als „Globuli für die Sicherheit” bezeichnet der Leipziger FDP-Stadtrat René Hobusch die Einrichtung der Waffenverbotszone in der Eisenbahnstraße: „Bewirkt nichts außer einem besseren Gefühl – aber auch nur, wenn man daran glaubt”, so der Freidemokrat heute und ergänzt: „Die Anordnung von Verboten verhindert keine Straftaten. Kein einziger Verbrecher wird sich davon abschrecken lassen. Das sieht man an anderen Städten. In Hamburg gibt es weiter Messerstechereien auf dem Kiez, auch Schusswaffen kommen dort immer noch zum Einsatz. Der Bereich ist heute nicht mehr oder weniger sicher als vor der Einrichtung der Verbotszonen.”

Hobusch warnte vor einer Spirale der Einschränkung von Freiheitsrechten: „Die Waffenverbotszone wird nichts bringen – außer Grundrechtseinschränkungen. Denn zukünftig kann jede Frau und jeder Mann dort ohne Verdacht und ohne Anlass von der Polizei festgehalten und kontrolliert werden. Das wird wenig bringen. Und dann werden wir die Diskussion über noch weitergehende Maßnahmen führen. Am Ende ist das alles Chrystal Meth für die Freiheit, die völlig abgewrackt am Boden liegen wird. Und trotzdem wird es zu Verbrechen kommen”, konstatiert der Liberale.

Gegen das Verbrechen helfen hingegen aus Sicht des Stadtrates nur Polizisten – „gut ausgebildet, perfekt ausgestattet, anständig bezahlt und vor allem in ausreichender Anzahl rund um die Uhr. Die Polizei muss von Bürokratie entbunden werden, so dass sie auf der Straße präsent und ansprechbar ist, Kontakt zu den Menschen hat und bei Gefahr im Verzug sofort einschreiten kann. Dafür braucht es keine Verbotszonen oder neue Polizeigesetze, die die Tür hin zu einer armeeartigen Bewaffnung der Polizei öffnen.”

Hintergrund: Im neuen Polizeigesetz ist bspw. die Bewaffnung mit Handgranaten nicht ausgeschlossen. Jedoch ist es verboten, dass diese gegen Menschen eingesetzt werden. „Ich habe nach eingehender juristischer Prüfung arge Zweifel, dass das Polizeigesetz richterlichen Bestand haben wird und das auch gegenüber Ministerpräsident Kretschmer bei seinem Besuch im Verwaltungsausschuss des Stadtrates zum Ausdruck gebracht. Aber offenbar nimmt der Ministerpräsident lieber eine richterliche Klatsche in Kauf als ein anständiges Gesetz zu fertigen.

Ich kann die Leipziger Abgeordneten der Regierungskoalition nur auffordern, diesen Unsinn nicht mitzumachen und im Landtag gegen das Gesetz zu stimmen”, so der Jurist Hobusch, der mit seiner Kanzlei eine umfangreiche Stellungnahme zum Polizeigesetz erarbeitet hat, und ergänzt abschließend: „Recht und Ordnung schafft man nicht mit Verbotsschildern und angreifbaren Gesetzen, sondern mit einer top Polizei, effizienten Gerichten und nachhaltigem Handeln”

Hobusch (FDP): “Videokameras ersetzen keine Polizisten!”

Videokameras ersetzen keine Polizisten!

Pressemitteilung:

Der Leipziger Stadtrat und Freidemokrat René Hobusch hat das Vorhaben des sächsischen Innenministers Roland Wöller (CDU) kritisiert, den sächsischen Kommunen einen finanziellen Anreiz für eine Ausweitung der Videoüberwachung auf öffentlichen Straßen und Plätzen zu zahlen.

„Videokameras ersetzen keine Polizisten”,

sagte Hobusch in einer ersten Reaktion am Montag.

„Was nützt die Videoüberwachung? Kein Täter wird davon abgeschreckt, keine Straftat schneller aufgeklärt, wenn der nächste Polizeiposten eine halbe Autostunde entfernt ist”,

so der Leipziger Rechtsanwalt weiter.

„Statt teurer Technik braucht es gutes Geld für neue und gut ausgebildete Polizisten im Freistaat. Videokameras sind Placebos, führen aber dazu, dass sich die Menschen im öffentlichen Raum beobachtet und in ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt fühlen.”

Zugleich erneuerte Hobusch seine Kritik an der geplanten Reform des Polizeirechts in Sachsen:

„Hier wird den Menschen mehr Sicherheit vorgegaukelt. Symbolpolitik, die die Grenzen von Gefahrenabwehr und Strafrecht verwischt. Ob Autoraser, Antänzer, Terroristen, extremistische Gewalt, Reichsbürger oder Wohnungseinbrecher, keines dieser Probleme wird durch das neue Polizeirecht gelöst. Die Menschen bleiben verunsichert, müssen aber erhebliche Eingriffe in ihre persönliche Freiheitin Kauf nehmen.”