Mietspiegel 2020 und Soziale Erhaltungssatzungen

Anfrage:

Laut qualifiziertem Mietspiegel 2020 wirken sich weder eine amerikanische Küche noch eine Videofreisprechanlage oder ein Gäste-WC mietpreiserhöhend aus. Mit Blick auf die Sozialen Erhaltungssatzungen verwundert jedoch, dass der Einbau einer amerikanischen Küche sowie einer Videofreisprechanlage oder eines Gäste-WCs in Gebieten mit Sozialen Erhaltungssatzungen gemäß der Stadt Leipzig geeignet sein sollen, den Mietpreis zu erhöhen und „Entwicklungen in Gang zu setzen, die tendenziell eine überdurchschnittlich hohe Verdrängungsgefahr für die im Erhaltungsgebiet vorhandene Wohnbevölkerung nach sich ziehen“.

Hierzu fragen wir an:

  1. Wie wirkt sich der qualifizierte Mietspiegel der Stadt Leipzig auf die Sozialen Erhaltungssatzungen aus?
  2. Verfügt der Oberbürgermeister über Informationen über den Mietspiegel 2020 hinaus, wonach sich eine amerikanische Küche, eine Videofreisprechanlage und ein Gäste-WC mietpreiserhöhend auswirken?
  3. Wenn Frage 2 bejaht: Bis wann werden diese dem Stadtrat zur Verfügung gestellt?

Antwort:

Zur Frage 1:

  • Der Leipziger Wohn- und Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Mietwohnung als Maßstab für die erhaltungsrechtliche Genehmigungspraxis ist nicht gleichzusetzen mit dem „Standard“ des Mietspiegels.
  • Der Leipziger Mietspiegel 2020 regelt gesetzliche Mieterhöhungen zur Anpassung der Grundmiete an die ortsübliche Vergleichsmiete. Merkmale des Mietspiegels können nicht einzeln für die Umsetzung der Sozialen Erhaltungssatzungen betrachtet werden. Die Anwendung des Mietspiegels bzw. die daraus zu berechnende ortsübliche Vergleichsmiete kann nur als Gesamt-Produkt Anwendung finden.
  • Der Leipziger Wohn- und Ausstattungsstandard in den Erhaltungssatzungsgebieten ist Ergebnis der Detailuntersuchungen.
  • Ich verweise auf den 1. Sachstandsbericht zur Umsetzung der Sozialen Erhaltungssatzungen (vgl. VII-Ifo-02395), der in die Sitzung der Ratsversammlung am 15.09.2021 eingebracht wurde.

Zur Frage 2 & 3:

  • In den Detailuntersuchungen zu den Satzungen wurde nachgewiesen, dass eine amerikanische Küche, eine Videofreisprechanlage und ein Gäste-WC bei Wohnungen mit weniger als 4 Räumen nicht in 50% der Wohnungen anzutreffen sind und dass diese Kriterien nicht zum üblichen Standard einer durchschnittlichen Mietwohnung gehören.
  • Erhaltungsrechtlich bestehen hier mehrfach gerichtlich überprüfte Versagungsgründe, aufgrund der Umlagefähigkeit nach § 559 Bürgerliches Gesetzbuch. Soziales Erhaltungsrecht zielt auf eine Begrenzung der Modernisierungsumlage auf den „Standard“.
  • Ich verweise auch auf den Beschluss der Dienstberatung des Oberbürgermeisters vom 05.05.2020 zu VI-DS-08248 zu den Genehmigungskriterien (dies ist Geschäft der laufenden Verwaltung aufgrund der gebundenen Entscheidungen). Die Evaluierung der Kriterien wird gemäß Beschlusspunkt 3. im Mai 2022 der Ratsversammlung vorgelegt.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Abschaffung der Waffenverbotszone in Leipzig

Antrag:

Die Stadt Leipzig spricht sich im Rahmen des Evaluierungsprozesses für die Abschaffung der Waffenverbotszone aus. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Sächsischen Staatsministerium des Inneren, die Meinung der Stadt Leipzig zur Waffenverbotszone im laufenden Evaluierungsprozess zu übermitteln.

Begründung:

Die Stadt Leipzig setzt sich nach eigenen Aussagen im laufenden Evaluierungsprozess der Waffenverbotszone in Neustadt-Neuschönefeld und Volkmarsdorf im Sinne des Stadtratsbeschlusses VI-A-08198-NF-03 vom 07.11.2020 ein. Eine Positionierung der Stadt Leipzig zur Waffenverbotszone lässt der Verwaltungsstandpunkt zum vorliegenden
Antrag jedoch bisher offen. Die Meinung der Stadt Leipzig zur Waffenverbotszone erscheint für den Evaluierungsprozess allerdings von besonderem Interesse. Insofern ist eine Mitteilung der Meinung der Stadt Leipzig an das Sächsische Staatsministerium des Innern im laufenden Evaluierungsprozess erforderlich.

Status:

Eine geänderte Version des Antrags wurde in der Ratsversammlung am 24.02.2021 mehrheitlich beschlossen.

Antrag im Allris

Neufassung im Allris

Verwaltungsstandpunkt zum Ursprungsantrag im Allris

Morlok (FDP): “Milieuschutz massiver Eingriff in Eigentum”

Angesichts der zur Beschlussfassung im Leipziger Stadtrat stehenden Sozialen Erhaltungssatzungen kritisiert die Fraktion Freibeuter zum einen die fehlende Einbindung des Stadtrates und zum anderen die Kriterien, die bei der Genehmigung bzw. Versagung von baulichen Maßnahmen über einen durchschnittlichen Standard hinaus durch die Stadtverwaltung zukünftig in Gebieten mit Sozialen Erhaltungssatzungen zur Anwendung kommen sollen.
“Die Genehmigungskriterien stellen massive Eingriffe in das Eigentum der Leipzigerinnen und Leipziger dar. Darüber autokratisch als Oberbürgermeister alleine entscheiden zu wollen, grenzt an Hybris und Größenwahn. Was in unserer Stadt verboten ist, entscheidet der Stadtrat und nicht der Oberbürgermeister”, so Stadtrat Sven Morlok, Vorsitzender der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat. Morlok verwies in diesem Zusammenhang auf die Bebauungsplansatzungen. „Hier legt selbstverständlich der Stadtrat die Regeln fest und nicht der Oberbürgermeister.“
Selbst wenn die Erhaltungssatzungen im Einzelfall vielleicht die Mieterhöhungen verschieben können, wiegen die Nachteile einer Zementierung bestehender Strukturen aus Sicht von Morlok deutlich schwerer. „Wer stehenbleibt wird abgehängt“, beschreibt der Freidemokrat Morlok die aus seiner Sicht fragwürdigen Ergebnisse sozialer Erhaltungssatzungen. Gebiete mit Erhaltungssatzungen profitieren nicht von einer positiven Entwicklung. Im Gegenteil nach einigen Jahren müssen die abgehängten Gebiete mit viel Fördergeld wieder an das Niveau der Stadt herangeführt werden.“ Morlok verwies in diesem Zusammenhang auf die schon heute auf das hohe Niveau von Straftaten in den betroffenen Gebieten. „Wir sollten Leipzigs Kriminalitätshochburgen nicht durch Erhaltungssatzungen zementieren, sondern durch eine bessere Durchmischung der Bevölkerung entschärfen.“
Morlok weiter: „Wir sind uns auf Grund der Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat darüber im Klaren, dass die Erhaltungssatzungen wohl nicht zu verhindern sein werden, wollen mit unseren Änderungsanträgen jedoch das Schlimmste verhindern.“
Im Zuge der Befassung mit den Zielen der Erhaltungssatzungen und den verwaltungsleitenden Kriterien verweist Morlok auf diverse Absurditäten, die ihren Zweck ad absurdum führen:
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Milieuschutz in Gebieten mit hoher Kriminalität
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Auffällig ist, dass die sozialen Erhaltungssatzungen dort eingeführt werden, wo die meisten, Straftaten im Stadtgebiet gezählt werden. In Eutritzsch sowie im Umfeld der Eisenbahnstraße und des Lene-Voigt-Parks werden mit 144 und mehr Straftaten je 1000 Einwohner im Jahr 2018 die meisten Straftaten begangen, gefolgt von 102 bis 144 Straftaten je 1000 Einwohner in Lindenau und Alt-Lindenau. Auf das gesamte Stadtgebiet bezogen werden von insgesamt 72.045 Straftaten in 2018 12.953 Straftaten (17,98%) in Stadträumen mit zukünftiger Erhaltungssatzung verübt. Damit werden kriminelle Milieus manifestiert, gesellschaftliche Durchmischungen eher verhindert, positive Entwicklungen gebremst.
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Keine Videowechselsprechanlage in Waffenverbotszone Eisenbahnstraße möglich
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Ausgerechnet in von hoher Kriminalität geprägten Bereichen des Stadtgebietes soll es zukünftig nicht mehr möglich sein, zur Sicherheit der Bewohner Videowechselsprechanlagen in den Häusern zu installieren. Wer an Haus- und Wohnungstür klingelt wird erst sichtbar, wenn die Tür bereits geöffnet wurde.
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Verschärfung von Milieus durch Fluktuation
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Nicht die Angst vor steigenden Mietpreisen lässt die Leipziger wegziehen, sondern der Wunsch nach Eigentum. Der Wunsch nach Erwerb von Eigentum in Gebieten mit Sozialer Erhaltungssatzung wird darüber hinaus zusätzlich dadurch verhindert, dass es im selbst genutzten Eigentum nicht möglich sein wird, über einen durchschnittlichen Standard hinausgehende bauliche Veränderungen vorzunehmen. Veränderungen, die keine Auswirkungen auf einen Mietpreis der umliegenden Wohnungen haben, solange der Eigentümer seine Wohnung selbst bewohnt. Hierin ist ein schwerwiegender Eingriff in das Eigentum der Eigentümer zu sehen.
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Familiäres Miteinander fördern!
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Die Stadtverwaltung wird zukünftig den Durchbruch von Wänden zur Schaffung von Wohnküchen verhindern. Szenarien, in denen Familien am Ende des Tages zum Kochen des Abendessens und zur Erledigung von Schulaufgaben in der Küche gemeinsam Zeit verbringen, werden von der Verwaltung ignoriert. Selten sind abgeschlossene Küchen groß genug, um Beisammen zu sein. Offene Wohnküchen gehören inzwischen zum Standard und befördern familiäre Kommunikation. Eine grundrisserhaltende Schaffung von offenen Küchen sollte daher weiter möglich sein.
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Zweitbad oder Gäste-WC auch bei 3-Raum-Wohnungen
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Angesichts eines knappen Angebots an 4- und 5-Raum-Wohnungen wohnen auch vierköpfige Familien in 3-Raum-Wohnungen. Wenn die Eltern morgens zur Arbeit und die Kinder zur Schule müssen, ist ein zweites WC kein Luxus. Der Wunsch nach einem zweiten WC ist daher durchaus nachvollziehbar, von der Verwaltung jedoch nicht gewünscht.
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Vorbereitende Maßnahmen bei grundlegender Sanierung ermöglichen!
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Bei beabsichtigter Modernisierung eines Wohnhauses während der Geltung einer Erhaltungssatzung und vor dem Hintergrund der regelmäßigen Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Erhaltungssatzung wäre denkbar, bereits vorbereitende Maßnahmen (z.B. die Montage eines Anschlusses für eine Zweitbadewanne hinter dem Fliesenspiegel oder den Einzug eines Stahlträgers im Mauerwerk für den Zweitbalkon) erhaltungsrechtlich zu genehmigen. Die vorbereitenden Maßnahmen könnten ggf. mit Blick auf die zweijährige Evaluierung der Kriterien oder einer möglichen Aufhebung der Erhaltungssatzung getroffen werden, denn umfangreiche bauliche Sanierungsmaßnahmen sind mit hohen Kosten verbunden und werden in der Regel in großen Zeitabständen vorgenommen.
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Schnelles Internet für alle!
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Im Zuge der Digitalisierung, der die Stadt Leipzig selbst einen hohen Stellenwert einräumt, muss es möglich sein, auch in Gebieten mit Sozialen Erhaltungssatzungen Hausanschlüsse und Verkabelungen für die Internetversorgung einschließlich Glasfaserleitungen (FFTH) bis zur Gigabitversorgung einzurichten. Die jüngste Notwendigkeit des Arbeitens von zuhause aus, verdeutlicht den Bedarf an schnellem Internet für Jedermann in ganz Leipzig.
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Energieeinsparung nicht allein durch Wärmedämmung
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Im Einzelfall muss auch möglich sein, über die Wärmedämmung hinausgehende Maßnahmen zur Energieeinsparung, die über die Anpassung an die baulichen oder anlagentechnischen Mindestanforderungen der EnEV an bestehende Gebäude und Anlagen in der bei Antragstellung geltenden Fassung hinausgehen, zu gestatten. Denn Energieeinsparung ist mehr als nur Wärmedämmung. Eine Heizkostenersparnis hängt von vielen anderen Faktoren ab (u.a. Preisentwicklung), die schwer zu bewerten sind.
Entsprechend der Zusammensetzung der Fraktion Freibeuter werden die beantragten Änderungen zu den Erhaltungssatzungen von FDP und Piraten im Leipziger Stadtrat teilweise gemeinsam getragen, teilweise nur von den FDP-Stadträten gemeinsam.

Beteiligung von Wohnungsmarktakteuren an den Genehmigungskriterien in Gebieten mit Sozialer Erhaltungssatzung

Anfrage:

Bei der Erarbeitung der für die Genehmigungspraxis geltenden Genehmigungskriterien in Gebieten mit Sozialer Erhaltungssatzung sind Ende 2019/Anfang 2020 die Leipziger Wohnungsmarktakteure beteiligt worden.

Hierzu fragen wir an:

  1. Zu welchem Ergebnis kamen die Abstimmungen mit den beteiligten Wohnungsmarktakteure jeweils?
  2. Welche Kritikpunkte haben die Beteiligten jeweils vorgetragen?
  3. Inwiefern fanden die vorgetragenen Kritikpunkte bei der Erarbeitung der Genehmigungskriterien Berücksichtigung?

Anfrage im Allris

Antwort:

Die Anfrage wurde mündlich in der Ratsversammlung zum 17.06.2020 beantwortet.

Bürgermeisterin Dubrau: “Kommen wir noch einmal zu den Fragen Erhaltungssatzung, und zwar konkret zur Beteiligung von Wohnungsmarktakteuren an den Genehmigungskriterien in den Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung.

Zu Frage 1: Neben den Gutachten, die wir natürlich in Auftrag gegeben haben, waren auch die Hinweise aus den Beratungen mit den Leipziger Wohnungsmarktakteuren oder den Teilnehmern aus dem Bündnis bezahlbares Wohnen für die endgültige Aufstellung des Kriterienkataloges des Leipziger Wohn- und Ausstattungsstandards für die Gebiete mit Sozialer Erhaltungssatzung in einem logischerweise rechtlichen Abwägungsprozess bis hin zur Vorlage Genehmigungskriterien für Gebiete mit Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 der Stadt Leipzig eine wichtige Quelle.

Am 30. April wurde das Bündnis für bezahlbares Wohnen dann über diese Kriterien noch einmal informiert, es gab eine lange Diskussion dazu, und am Ende wurde durch die Teilnehmer des Bündnisses der Vorgehensweise zugestimmt. Der Oberbürgermeister hat dann in seiner Dienstberatung am 05.05.20 die Vorlage beschlossen. Zusätzlich wurde ein Kurzübersicht – eine sogenannte Shortlist – der Genehmigungskriterien als Orientierungsrahmen erstellt und an die Wohnungsmarktakteure im Ergebnis der Gespräche auch übergeben.

Exemplarisch benannt sind im Ergebnis der Gespräche mit den Wohnungsmarktakteuren – und natürlich vorher festgestellt aufgrund der Gutachten – Aufzüge nur nach Einzelprüfung möglich. Das ist immer so ein Thema: Auf der einen Seite wirken sie natürlich sehr stark mieterhöhend, aber auf der anderen Seite sind sie im Sinne des gerechten Ausbaus für alle Mieter sehr wichtig.

Erstbalkone sind in Abhängigkeit von ihrer baulichen Gegebenheit möglich. Etwa die Größenordnung zwischen vier und fünf Quadratmeter sind da die Normalität. Zweitbalkone sind nicht möglich. Genehmigt wird als Grundausstattung eine Dusche oder Badewanne entsprechend der Sächsischen Bauordnung. Nicht genehmigt wird eine höherwertige Bad- und Küchenausstattung. Dazwischen erfolgt jeweils eine Einzelprüfung.
Fußbodenheizungen sind mit Einzelfallprüfung gegebenenfalls notwendig; ich denke, in Erdgeschossen beispielsweise mit Massivdecken.

Grundrissänderungen sind zur Herstellung funktionierender Wohnungen – also zum Beispiel, wenn ein Erstbad eingebaut wird – notwendig und insofern auch möglich. Die Herstellung eines durchschnittlichen zeitgemäßen Ausstattungsstandes ist möglich, auch die Anpassung an die Mindestanforderungen der Energiesparverordnung ist logischerweise möglich. Andererseits ist die Schaffung einer besonders hochwertigen Wohnungsausstattung nicht möglich.

Zur Frage 2: Das ist jetzt relativ ausführlich. Ich würde einfach ein paar Punkte aussuchen, weil wir ansonsten – glaube ich – mit der Zeit nicht hinkommen. Wir haben einige Fragestellungen und Hinweise aufgeschrieben, und ich kann Sie darüber informieren.

Beispielsweise: Ist der Kriterienkatalog rechtsverbindlich? – Nein, der Kriterienkatalog ist eine Handlungsanweisung für die Verwaltung und ein Orientierungsrahmen für die Antragsteller*innen. Es handelt sich nicht um eine vollständige Aufzählung der Genehmigungstatbestände, es bleibt immer eine Einzelfallprüfung, ob ein Vorhaben sich negativ auf die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im Satzungsgebiet auswirkt.

Nächste Frage: Wann liegt ein allgemein üblicher Standard von Wohnräumen vor? Der allgemein übliche Standard in Leipzig ist in der Regel gegeben, wenn hinsichtlich Bauausführung und Ausstattung die Mindestanforderungen erfüllt sind – logisch – und die Wohnbedürfe breiter Schichten der Bevölkerung nicht überschritten sind. Ein allgemein üblicher Standard von Wohnräumen liegt erst dann vor, wenn deutlich mehr als die Hälfte der Wohnung über eine entsprechende Ausstattung und Merkmale zu diesem Standard verfügt.
Wie wird genehmigt? – Jedes Vorhaben im Einzelfall; ein einheitliches Prüfverfahren wird unter Anwendung eines Prüfschemas und durch Ein
zelfallbesprechung in einer Projektkonferenz – also es schauen immer mehrere darauf – des AWS gewährleistet.

Weitere Fragen: Kann bei Maßnahmen, für die grundsätzlich keine Genehmigung erteilt wird, eine entsprechende Öffnungsklausel vorangehen? Laut Baugesetzbuch kann die Gemeinde nicht auf Vorweggenehmigungen durch Allgemeinverfügung auf bestimmte Arten und Maßnahmen zurückgreifen, da eine entsprechende Rechtsgrundlage im städtebaulichen Erhaltungsrecht nicht enthalten ist. Vielmehr gilt: Jeder Genehmigungsantrag ist gesondert zu prüfen.

Es gäbe dann noch ganz viele Punkte, aber ich würde sagen, wir hatten es Ihnen ja auch schriftlich gegeben. Dann würde ich das hier an der Stelle beenden, und wenn noch Fragen sind, diese Fragen beantworten.”

Oberbürgermeister Jung:Es gibt Nachfragen. – Herr Morlok.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Frau Dubrau, Sie haben dargelegt, welche Fragen bezüglich der Kriterien an Sie herangetragen wurden. Vielen Dank dafür. Das war aber nicht die Frage.

Die Frage war gewesen, welche Kritikpunkte in den Beratungen, die Sie durchgeführt haben, von den jeweiligen Akteuren vorgetragen wurden. Dazu haben Sie noch nichts ausgeführt. Die Frage war gewesen: Was hat man kritisiert? Was ist zu streng, was ist zu lax? Diese Punkte waren eigentlich das Begehr der Fragen.”

Bürgermeisterin Dubrau: “Natürlich wurde teilweise kritisiert, dass doch ein Aufzug normaler Standard ist und keine Prüfung erfolgen sollte. Natürlich wurde gesagt, zwei Balkone sind auch ganz schön. Es gab Themen wie: „Es wäre doch gut, in einem Badezimmer sowohl eine Dusche als auch eine Badewanne zu errichten; denn wenn die Familie noch kleine Kinder hat, ist die Wanne schöner, wenn man dann älter wird, ist die Dusche schöner“.

Wechselsprechanlagen mit Video sind ein großes Thema gewesen in den Gesprächen. Wir haben aber endgültig in der Veranstaltung Bündnis zum Wohnen eine gemeinsame Einstellung gefunden, warum bestimmte Dinge gerade in diesen Gebieten – das sind ja, in Anführungsstrichen, „nur“ 12 Prozent der Wohnungen, die sich in diesen Gebieten befinden – dann doch auf dem niedrigeren Level, so, wie die Erhaltungssatzung das fordert, bleiben, und nicht in diesen Hochstandard hineingehen sollen.”

Hobusch (FDP): “Mietspiegel willkürlich, Debatte um bezahlbaren Wohnraum scheinheilig”

In der Ratsversammlung am Donnerstag, den 27. Juni 2019, hat der Leipziger Stadtrat den Mietspiegel 2018 beschlossen.

Während sich die FDP im Leipziger Stadtrat über Jahre für einen qualifizierten Mietspiegel eingesetzt hat, kritisiert Freidemokrat und FDP-Stadtrat René Hobusch nun das methodische Vorgehen bei der Erstellung des Mietspiegels: “Der von der Stadtverwaltung vorgelegte qualifizierte Mietspiegel unterscheidet sich vom einfachen Mietspiegel lediglich hinsichtlich des Bodenrichtwertes als maßgebliches Lagemerkmal. Wir halten das für willkührlich. Es führt dazu, dass Gründerzeithäuser in allen Lagen geringer bewertet werden als ohne Lagemerkmale. Das Verfahren ist zudem intransparent.”

Der Jurist Hobusch weist außerdem auf den Widerspruch in der Debatte um Mietspiegel und Milieuschutzsatzungen hin: “Der Mietspiegel identifiziert 60 Prozent einfache Lagen in Leipzig. Um so scheinheiliger die Behauptungen auf Seiten Grün-Rot-Rot, es gäbe zu wenig bezahlbaren Wohnraum in unserer Stadt.” Hobusch, der auch im Landesverband Haus & Grund als Präsident private Haus- und Wohnungseigentümer vertritt, weiter: “Es ist an der Zeit aufzuhören, unsere Stadt schlecht zu reden und Ängste bei den Menschen zu schüren, die nach objektiver Betrachtung unbegründet sind.”

René Hobusch (FDP): “Milieuschutz würgt Investitionen ab und verschärft Probleme” Naomi-Pia Witte (FDP): “Mangel beseitigen statt Mangel verwalten”

Der Leipziger Stadtrat vertagt die Entscheidung zu den auf Initiative der Linken vorgelegten Erhaltungssatzungen, bekannt auch als Milieuschutzsatzungen. Die FDP im Leipziger Stadtrat lehnt Erhaltungssatzungen grundsätzlich ab.

Stadträtin Naomi-Pia Witte (FDP) sieht durchaus Bedarf an günstigem Wohnraum, hält jedoch die von den Linken geforderten Erhaltungssatzungen für das falsche Instrument: “Den Mangel an bezahlbarem Wohnraum verwalten hilft den Menschen nicht weiter. Vielmehr muss Wohnraum geschaffen werden. Erst bei einem ausgeglichen Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage, können die Menschen mit bezahlbarem wohnraum versorgt werden. Milieuschutz bedeutet Stillstand bedeutet Rückschritt.”

Auch FDP-Stadtrat René Hobusch lehnt ab: “Erhaltungssatzungen helfen nur denen, die schon eine Wohnung haben und keinerlei Veränderung wollen. Zusammenlegungen von Wohnungen – bspw. für kinderreiche Familien – werden unmöglich. Einbauten von Fahrstühlen – bspw. für seniorengerechtes Wohnen – Fehlanzeige. Erreichen der Klimaziele im Gebäudebestand – haben die Antragsteller der Linken scheinbar vergessen. Denen, die dringend eine Wohnung suchen, hilft das alles nicht. Im Gegenteil: Es würgt Investitionen ab und verschärft die Probleme. Die Mieten steigen trotzdem.”

Märchen Mietpreisbremse

Wie passen ein angeblich angespannter Wohnungsmarkt und drohende Wohnungsnot zu einem Wohnungsleerstand nicht nur in Grünau und Paunsdorf?

Beidem soll durch Beschluss einer Rot-Rot-Grünen Mehrheit und gegen die Stimmen der FDP im Rahmen der Maßnahmen des Wohnungspolitischen Konzepts begegnet werden. Maßnahmen sind u.a. Erhaltungssatzungen, die Umbauten und Sanierungen von Wohnungen genehmigungspflichtig machen, oder die Mietpreisbremse, die eine Anpassung von Mieten auf ein angemessenes Niveau verhindert.

Diese Maßnahmen treffen nicht die Immobilienentwickler, sie sind vielmehr ein Schlag ins Gesicht der Leipziger, die mit einigen wenigen vermieteten Wohnungen, ihr Leben im Alter sichern möchten, weil sie wissen, dass die Rente ungewiss ist. Die Finanzierung hängt jedoch maßgeblich von den zu erzielenden Mieteinnahmen ab. Rot-Rot-Grün bestrafen damit Kleinvermieter, die im Schnitt 10 bis 15 Jahre mit ihren Mietern Tür an Tür wohnen und selten bis gar nicht die Miete erhöhen. Mit dem darüberhinaus geforderten Verzicht auf Ausweisung weiterer Einfamilienhausstandorte treffen sie auch die Leipziger Angestelltenfamilie, die sich in Entbehrung des ein oder anderen Urlaubs den Traum vom eigenen Haus im Grünen am Stadtrand erfüllen möchte.

 

René Hobusch, Stellv. Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 13. Oktober 2018

Hobusch (FDP): “Freifahrtsschein für schlechte Wohnungen zu teuren Mieten”

Freifahrtsschein für schlechte Wohnungen zu teuren Mieten

Pressemitteilung:

Der Leipziger FDP-Stadtrat und Immobilienexperte René Hobusch kritisiert die Bestrebungen der Stadtverwaltung scharf, Milieuschutzsatzungen einzuführen. Aktuell liegt dem Stadtrat eine Vorlage zur Aufnahme von Voruntersuchungen zur Einführung von Erhaltungssatzungen in Teilen des Leipziger Stadtgebiets vor.

Hobusch verweist auf die in den Städten Berlin und Hamburg bereits geltenden Milieuschutzsatzungen als Belege für fehllaufende Entwicklungen:

“In Berlin und Hamburg haben Milieuschutzsatzungen keinen Erfolg gezeigt. Es ist auch keine einzige Wohnung dadurch neu entstanden. In diesen Städten sind die Preise jedoch gestiegen. Und im Gegenteil, der Standard der Wohnungen ist gleichgeblieben, steht in keinem Verhältnis zum Mietpreis. Milieuschutzsatzungen sind der Freifahrtsschein für schlecht sanierte Wohnungen zu teuren Preisen”,

warnt der Freidemokrat Hobusch. Die Erkenntnisgewinnung der Stadt ist darüber hinaus kritikwürdig:

“Es mangelt erheblich an einer differenzierten Betrachtung durch die Stadtverwaltung. Bei einer Befragung von ausschließlich Mitarbeitern in den Städten, die Erhaltungssatzungen vorbereitet und eingeführt haben, sind wohl kaum Zugeständnisse eigener Fehler zu erwarten. Bürgermeisterin Dubrau wird sich weiteren Fragen stellen müssen.”