Anfrage:
Auf der Preisverleihung des Wirtschaftspreises „Via Oeconomica“ sprach der Oberbürgermeister mit dem Vorsitzenden des Vereins „Gemeinsam für Leipzig“ Dr. Mathias Reuschel, die den Preis verleihen, unter anderem über einen Investorenleitfaden, der offenbar aktuell von der Stadtverwaltung erarbeitet wird.
Hierzu fragen wir an:
- Auf Grundlage welches Beschlusses wird der Leitfaden erarbeitet?
- Welche finanziellen und personellen Ressourcen sind innerhalb der Stadtverwaltung für die Erarbeitung des Leitfadens geplant?
- Welche externen Organisationen und Interessenvertretungen werden an der Erarbeitung des Leitfadens beteiligt?
- Was beabsichtigt der Oberbürgermeister mit dem Leitfaden zu erreichen?
- Wer oder was sind „Investoren“ im Sinne des Leitfadens?
- Wann wird der Entwurf des Leitfadens dem Stadtrat zur Beratung und anschließenden Beschlussfassung übergeben?
Antwort:
Die Fraktion Freibeuter hat mit Bezug darauf, dass der Oberbürgermeister auf einer Preisverleihung u.a. über einen „Investorenleitfaden“ gesprochen hätte, folgende Fragen gestellt:
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Auf Grundlage welches Beschlusses wird der Leitfaden erarbeitet?
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Welche finanziellen und personellen Ressourcen sind innerhalb der Stadtverwaltung für die Erarbeitung des Leitfadens geplant?
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Welche externen Organisationen und Interessenvertretungen werden an der Erarbeitung des Leitfadens beteiligt?
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Was beabsichtigt der Oberbürgermeister mit dem Leitfaden zu erreichen?
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Wer oder was sind „Investoren“ im Sinne des Leitfadens?
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Wann wird der Entwurf des Leitfadens dem Stadtrat zur Beratung und anschließenden Beschlussfassung übergeben?
Ich darf diese Fragen im Zusammenhang und folgendermaßen beantworten:
Die Verwaltung erarbeitet derzeit keinen allgemeinen „Investorenleitfaden“. Die Ämter des Dezernates Stadtentwicklung und Bau prüfen aktuell jedoch die Erstellung einer Handreichung für Vorhabenträger zur Erlangung von Baurecht.
Hintergrund ist die Erfahrung insbesondere im Stadtplanungsamt und im Verkehrs- und Tiefbauamt, dass bei Vorhabenträgern innerhalb von Bauleitplanverfahren oft Unsicherheiten bestehen, welche Verfahrensschritte erforderlich sind, welche Gutachten benötigt werden und was zu welchem Zeitpunkt bezüglich Erschließung, Ausgleichsflächen, sozialem Wohnungsbau etc. in einem städtebaulichen Vertrag vereinbart wird. Insbesondere nach der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs, wenn parallel zum Satzungsbeschluss ein städtebaulicher Vertrag erarbeitet wird, kommt es teilweise zu Verzögerungen, da die Vorhabenträger erforderliche Voraussetzungen für ihre Vorhaben zur Erlangung des Baurechts noch nicht bearbeitet haben.
Um diesem Umstand im Sinne aller Beteiligten abzuhelfen, prüfen die Ämter derzeit, ob es zur Verfahrensklarheit und Verfahrensbeschleunigung sinnvoll ist, eine Handreichung zu erarbeiten, in der zum einen die zeitlichen Abläufe des Planverfahrens zur Schaffung von Baurecht dargestellt sind und zum anderen die inhaltlichen Anforderungen bzw. Verpflichtungen für die Umsetzung der Investitionen auf Basis eines städtebaulichen Vertrages aufgezeigt werden.
Die Erarbeitung der Handreichung würde ggf. im kommenden Jahr im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen erfolgen. Da mit der Handreichung keine neuen inhaltlichen Aussagen getroffen werden, sondern vielmehr eine Verbesserung des laufenden Verwaltungshandeln erreicht werden soll, sind eine Beteiligung von externen Organisationen und Interessenvertretungen sowie eine Beschlussfassung im Stadtrat nicht vorgesehen.