Verurteilung von und Engagement gegen jede Form von antimuslimischen Rassismus und Islamfeindlichkeit

Verurteilung von und Engagement gegen jede Form von antimuslimischen Rassismus und Islamfeindlichkeit (VII-A-00689)
Einreicher: Migrantenbeirat

dazu:  Änderungsantrag (VII-A-00689ÄA-03) Einreicher: Fraktion Freibeuter

Aus der Ratsversammlung am 08.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Ich muss mich noch einmal zu Wort melden nach dem Beitrag von Herrn Ulbrich, weil er genau das Problem beschreibt. Ich mache es jetzt einmal ziemlich platt, um es plastisch zu machen: Wir sind in Deutschland keine Gastgeber für Andersgläubige. Glaubensfreiheit ist auch kein Gnadenakt für Wohlverhalten. Das ist sehr deutlich zu sagen.

Die Freiheit des Glaubens ist in unserer Verfassung garantiert, und zwar für jeden. Ob er hier geboren oder zu uns gekommen ist, ob er den Glauben als junger Mensch im Rahmen seiner Sozialisation in der Familie angenommen oder nachträglich entschieden hat, einer Glaubensgemeinschaft beizutreten, ist vollkommen egal.

Wir sind eine Gesellschaft mit Menschen unterschiedlicher Herkunft und unterschiedlichen Glaubens. Irgendeine Bewertung ist nicht statthaft. Solange Sie diese Unterschiede machen – ich formuliere es einmal sehr scharf -, haben Sie vielleicht im tiefsten noch nicht verstanden, was eigentlich die zentrale Botschaft unseres Grundgesetzes ist. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Freiräume für nachhaltige Mobilität und mehr Aufenthaltsqualität im Quartier ermöglichen

Freiräume für nachhaltige Mobilität und mehr Aufenthaltsqualität im Quartier ermöglichen (VII-A-00678) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Aus der Ratsversammlung am 08.07.2020

Stadtrat Köhler (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Damen und Herren Beigeordnete! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste! Es hat mich jetzt ein kleines bisschen irritiert, dass der Antrag und die Petition aufgerufen wurden, weil der Antrag „Freiburger Modell“ und so weiter für mich problemlos ist, aber die Petition und der dazugehörige Änderungsantrag natürlich so ein paar kleine Macken haben.

Ich fange einfach einmal an. Die Leipziger Innenstadt – wenn wir wirklich von dieser reden, also diesem Stückchen im Ring – hat einen Durchmesser von circa 800 Metern. Sie besteht nicht alleine aus Geschäftsstraßen und Attraktionen, sie ist auch ein Wohnquartier für eine große Anzahl von Menschen, und das soll auch so bleiben.

Ich kann der Petition zur autofreien Innenstadt so weit folgen, als dass sie den Parkplatzsuchverkehr und überhaupt den MIV für Nichtanwohner verhindern will. Da bin ich vollkommen dabei. Allerdings müssen bei dem Konzept der autofreien Innenstadt auch die Anwohner berücksichtigt werden. Schließlich sind diese nicht böswillig als Autobesitzer und -nutzer in die Innenstadt gezogen, sondern weil es ihnen ermöglicht wurden.

Die Stadt Leipzig hat Parkflächen ausgewiesen und Stellflächen auf Wohngrundstücken genehmigt. Machen wir das jetzt rückgängig, ohne eine Kompensation zu schaffen, dann werden die Menschen, die ihr Auto benötigen – Betonung liegt auf benötigen; ich denke hier an Senioren oder körperlich eingeschränkte Menschen – eventuell ihr angestammtes Wohnquartier verlassen müssen. Wollen wir das wirklich?

Wir brauchen aber tatsächlich eine effektive Zufahrtsbeschränkung für oben genannten ungewollten MIV, eine Ausweisung als verkehrsberuhigte Zone für die ganze Innenstadt und deren Durchsetzung. Wir brauchen eine eindeutige Verkehrsführung für die in der Innenstadt notwendigen Autos. Dies verhindert nicht die Einrichtung von tatsächlichen Fußgängerzonen, wenn den Anwohnern die Möglichkeit der Anmietung eines Parkplatzes zu erschwinglichen Preisen ermöglich wird. Das meinte ich vorhin mit Kompensation. Ich komme an dieser Stelle darauf zurück: 800 Meter Durchmesser. Ein Weg innerhalb der Stadt zu einem der Parkhäuser ist machbar.

Zum Thema Radfahrer und dem Änderungsantrag der Grünen zitiere ich erst einmal:

Der Fußgängerbereich, wie die Fußgängerzone laut Straßenverkehrsordnung heißt, ist eine Verkehrsfläche, die generell nur von Fußgängern genutzt werden darf. Anderen Verkehrsteilnehmern ist die Zufahrt prinzipiell untersagt.

Im Änderungsantrag der Grünen geht es darum: Es werden Straßennamen aufgezählt, ob diese als Fußgängerbereiche ausgewiesen werden können und wie diese für den Radverkehr offenbleiben können. Die Frage der Öffnung für den Radverkehr sei dabei besonders zu würdigen.

Das widerspricht aber eindeutig dem Sinn von Fußgängerzonen, in denen sich ja Fußgänger ungehindert bewegen sollen. Es ist für den Durchgangsfahrradverkehr möglich, Straßen – eventuell dieselben, die dem MIV zum Erreichen der Parkhäuser dienen – zuzuweisen, um die Durchfahrt zu ermöglichen. Eine generelle Öffnung von Fußgängerzonen für Fahrradnutzung lehne ich aber ab. Wie für die Autofahrer, denen ich zumute, beim Parken ein Stück des Weges zu laufen, ist aber auch für Radfahrer zumutbar, dass bei einem Durchmesser der Innenstadt von 800 Metern eventuell auch einmal geschoben wird, wenn diese an einen Ort wollen, der in der Fußgängerzone liegt. – Danke.

(Es gilt das gesprochene Wort)

HauptnetzRad und Wegweisung SachsenNetz Rad

HauptnetzRad und Wegweisung SachsenNetz Rad (VII-Ifo-08223) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Ratsversammlung am 08.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja bereits angesprochen worden von meinen Vorrednern und Vorrednerinnen, dass es bei uns in der Stadt Leipzig ein Planungsdefizit gibt, dass wir ständig Anträge haben aus Fraktionen, aus Ortschaftsräten, aus Stadtbezirksbeiräten, um einzelne verkehrspolitische Maßnahmen umzusetzen, im Radverkehr, im Fußverkehr, im MIV, in allen Bereichen und, dass eigentlich eine konzeptionelle Betrachtung des Verkehrs in der Stadt fehlt.
Wir haben sie jetzt vorliegen für das Hauptnetz im Bereich des Fahrradverkehrs. Das kann aber nur ein erster Schritt sein, weil der Radverkehrsentwicklungsplan nach wie vor aussteht, und wir diesen auch dringend benötigen, Wir brauchen ihn zeitnah, und wir brauchen ihn auch verbindlich. Das erklärt dann auch die Diskussion, die wir wahrscheinlich in einer Woche haben werden, wenn es um die Mobilitätsstrategie geht, warum der Ausschuss Verkehr und Mobilität fixe Termine für die Konzepte haben möchte, damit eben das nicht mehr passiert, was auch schon beklagt worden ist. Es ist immer wieder geschoben worden. Wir brauchen fixe – auch zwischen Stadtrat und Verwaltung abrechenbare – Termine für die entsprechenden Vorlagen.
Ich möchte nur inhaltlich auf zwei Wiedersprüche in den Arbeitsaufträgen hinwiesen: Sie sagen, Sie wollen Radwege entsprechend Standard haben, und Sie begründen damit, dass man ein rechtswidriges Überholen – also Nichteinhalten des Mindestabstands von 1,50 Metern – vermeiden soll. Der Abstand von 1,50 Metern ist immer einzuhalten, auch wenn der Radfahrer den breiten Radweg auf dem äußersten linken Rad befährt. Der Autofahrer muss dann 1,50 Meter von ihm Abstand halten. Das heißt also, auch durch einen noch so breiten Radweg schaffen Sie nicht diese Sicherheit, denn wenn der Radfahrer links fährt oder wenn mehrere Radfahrer nebeneinander fahren, haben wir nach wie vor das Problem.
Dies würde man nur dadurch in den Griff bekommen, indem man auch richtige Lösungen schaffen würde, wo denn der Radfahrer auf dem Radweg zu fahren hat und nur für diesen Fall eben die entsprechende Abstandsverpflichtung einhalten würde. Insofern ist der Antragstext aus unserer Sicht okay. Die Begründung, die dahintersteckt, ist allerdings problematisch aufgrund der von mir dargestellten rechtlichen Rahmenbedingungen.
Besonders schwierig wird es mit der Begründung zum Thema Mindeststandards Gestaltung von Kreuzungen, wo es darum geht, dass eben der schönste Radweg nichts bringt, wenn irgendwo dann Vorfahrt gewähren Schilder stehen. Wenn man, wenn Sie, Radwege – also Hauptnetze – parallel zu den Hauptverkehrsstraßen der Stadt führen möchte – und das ist ja das erklärte Ziel auch von vielen von Ihnen –, dann kommt man natürlich auf diesen Hauptradwegen logischerweise in den Konflikt mit Hauptverkehrsstraßen. Dann muss irgendwann auch einmal ein Schild Vorfahrt gewähren, und irgendwann muss auch einmal eine Ampel rot sein für den Radverkehr. Je näher man an den Hauptachsen des MIV oder an den Hauptachsen der Straßenbahn ist, desto öfter ist das der Fall.
Natürlich ist Radfahren ohne anhalten und wieder losfahren müssen mit dem entsprechenden Kraftaufwand schöner, gar keine Frage. Nur dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssten Sie sich dem nähern, was wir auch des Öfteren schon in Diskussionen eingebracht haben: Hauptradwege eben nicht am Hauptstraßennetz, sondern im Nebenstraßennetz zu führen, Da ist es viel einfacher, diese von Ihnen gewünschte Bevorrechtigungen für den Radverkehr einzuräumen. Hier haben Sie inhaltlich einen Widerspruch.
Wir werden trotzdem zustimmen, weil das eigentlich Dinge sind, die Sie in der Begründung darlegen, aber ich möchte Sie deutlich auf diesen Widerspruch hinweisen. Ich freue mich auf die Diskussion mit Ihnen. Wenn es das Ziel ist, schnelle Radwege mit möglichst wenig Vorfahrtsschildern zu gewähren, wo man durchfahren kann, sind wir voll und ganz bei Ihnen. Nur dann werden die kaum entlang der Hauptverkehrsachsen für MIV und Straßenbahn in Leipzig geführt werden können. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Kapazitätserweiterung Apollonia-von-Wiedebach-Schule

Kapazitätserweiterung Apollonia-von-Wiedebach-Schule (Präzisierung VI-DS-05899-NF-21 Sammelplanungs- und Baubeschluss sowie VII-DS-00425-NF-01 Ausstattung und Folgekosten) (VII-DS-01031) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule

Aus der Ratsversammlung am 08.07.2020

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Ich mach das jetzt kurz von der Seitenlinie. Herr Zenker sagte es schon, das Risiko der späten Rede: Es wurde alles gesagt, nur nicht von jedem. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Damen und Herren Beigeordnete! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste!
Der Vorlage „Erweiterungsneubau Apollonia-von-Wiedebach-Schule“ werden wir, wenn auch etwas widerstrebend, zustimmen. Wir benötigen dringend den Erweiterungsbau. Für mich ist auch das Andocken in der Mitte des Bestandsgebäudes eine gelungene Lösung, die verhindert, dass im Bestandsgebäude Unterrichtsräume in größerer Zahl wegfallen.
Der Kubus allerdings, der in den Schulhof gestellt wird, überzeugt mich von seiner architektonischen Wirkung nicht wirklich. Hier wurde die Ästhetik der durchaus guten Funktionalität geopfert. Es sind meiner Meinung nach Lösungen vorstellbar, die besser mit der Substanz des Bestandsgebäudes harmoniert hätten. Aber wir können uns wohl keinen weiteren Verzug leisten, deshalb stimme wir – wenn auch mit leiser Wehmut – zu. Bemerkungen zu den Änderungsanträgen, die auch übernommen wurden, spare ich mir an der Stelle. – Danke.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Anfragen an den Oberbürgermeister durch Beiräte

Anfragen an den Oberbürgermeister durch Beiräte (VII-A-00633) Einreicher: Jugendparlament/Jugendbeirat

Aus der Ratsversammlung am 08.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beiräte werden nach der Gemeindeordnung gebildet, um uns als Stadträte zu beraten. Das ist ihre Aufgabe. Sie sind nach der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen keine Interessenvertretungen.

Eine Interessenvertretung kann zum Beispiel der Verband der Kleingärtner sein, der vertritt kleingärtnerische Interessen, oder ein Tierschutzverein, der Tierschutzinteressen vertritt. Ein Tierschutzbeirat aber berät den Stadtrat. Das ist der große Unterschied zwischen Interessenvertretung und Beratung. Ein Gremium, das den Stadtrat berät, brauch kein Recht, den Chef der Verwaltung etwas zu fragen, weil es ja uns als Stadtrat berät. Wir als Stadträte können diese Fragen ja, wenn erforderlich, selbst einreichen.

Ein Defizit gibt es tatsächlich immer dann, wenn es sich um Interessenvertretungen handelt. Insofern können wir das Anliegen des Jugendparlamentes auch gut nachvollziehen, weil es sich beim Jugendparlament eben um eine Interessenvertretung handelt. Dass eine Interessenvertretung natürlich zur Durchsetzung und zur Wahrnehmung ihrer Interessen auf der einen Seite ja ein Antragsrecht benötigt, aber auf der anderen Seite ja auch ein Fragerecht haben muss, um Dinge zu erfragen, um vielleicht aus den Antworten entsprechende Änderungsvorschläge in Form von Anträgen zu unterbreiten, ist selbstverständlich.

Das Problem, das wir hier haben, ist doch nicht, ob Beiräte, die uns als Stadtröte beraten, ein Fragerecht haben sollen. Das Problem ist, dass die Interessenvertretungen – zum Beispiel das Jugendparlament, aber wir diskutieren ja momentan auch über eine indirekte Wahl des Migrantenbeirats, wo wir ja auch einen Interessenvertretungscharakter haben – in der Sächsischen Gemeindeordnung nicht geregelt sind. Eigentlich brauchen wir ein Jugendparlament in der Sächsischen Gemeindeordnung, das ein Antragsrecht hat und ein Jugendparlament, das ein Fragerecht hat. Da gehört das hin, überall da, wo Interessenvertretung wahrgenommen wird.

Überall da, wo es an dieser Interessenvertretung fehlt, brauch es auch das entsprechende Antragsrecht nicht. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wäre es zielführend, wenn wir hier ein klares Signal in Richtung Oberbürgermeister senden und der dann in Richtung Freistaat Sachsen, dass wir genau diese Interessenvertretung in der Sächsischen Gemeindeordnung verankert haben wollen, nämlich das Jugendparlament. Dann müssen wir auch nicht die Krücke „Jugendparlament/Jugendbeirat“ gehen, die wir ja so machen, weil es die Gemeindeordnung nicht anders hergibt, dass wir eine klare Interessenvertretung für das Jugendparlament haben.

Wenn es andere Interessenvertretungen gibt, wenn wir als Stadtrat entsprechende Entscheidungen zu einer indirekten Wahl eines Migrantenbeirates treffen, dann müssten wir auch hier konsequent sagen: Auch hier muss es die entsprechende Rechte geben, aber nicht pauschal für alle Beiräte. Deswegen unterstützen Sie unseren Änderungsantrag als klares Signal an den Freistaat. Das Jugendparlament muss in die Gemeindeordnung. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Gegen die Haltung von Schafen auf dem Leipziger Weihnachtsmarkt

Gegen die Haltung von Schafen auf dem Leipziger Weihnachtsmarkt (VII-P-01010-DS-02) Einreicher: Petitionsausschuss

Aus der Ratsversammlung am 08.07.2020

Stadtrat Köhler (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Damen und Herren Beigeordnete! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste! Erst einmal, etwas unvorbereitet: Ich merke es schon, hier geht es nicht um Tierschutz, hier geht es um unsere Befindlichkeiten Tiere betreffend. Das war ja zu hören. Es geht um ein ethisches Problem.

Die andere Seite war, was die Kollegin Seidel anbrachte, die Frage der christlichen Tradition. Eigentlich möchte ich dazu etwas sagen, weil diese Weihnachtsgeschichte unglücklicherweise ja immer als reine christliche Tradition dargestellt wird. Sie ist ja aber eigentlich ein machtvoller Mythos, egal, ob man Christ ist, oder nicht.

Sie erzählt die Geschichte einer jungen, armen Frau, die wahrscheinlich unehelich – denn ihr Begleiter war ja nicht ihr Mann – schwanger ist und kurz vor der Entbindung steht. Die reichen, oder zumindest wohlhabenden Städter verweisen gern ihr ein Obdach. So entbindet sie in einem Stall in der Wüste, umgeben von ebenso armen Hirten, die sich wahrscheinlich abwandten, um ihre Intimsphäre zu schützen. Und sie war umgeben von Tieren. Wahrscheinlich waren es nach dem gebiet dort eher Ziegen als Schafe. Das ist jetzt nicht bekannt, es spielt auch keine Rolle.

Dieser mächtige Mythos der armen Frau und ihres Kindes hat gerade heute – in der Zeit von Migrationsbewegungen, Verarmung von Völkern und Menschengruppen und dem Egoismus großer Gesellschaftsschichten – eine große Bedeutung, auch, wenn wir den religiösen Bezug negieren. Die Krippe, die Mutter mit dem Kind, die Hirten und die Tiere stellen diesen Mythos bildlich dar.

Natürlich kann man die Tiere jetzt durch Figuren ersetzen. Man kann dann natürlich durchaus auch – wie die Petentin ja auch schreibt – noch Menschen mit dort reinsetzen, die Jesus, Maria, Josef und die Hirten darstellen. Das ist aber vollkommen egal. Die lebenden Tiere sind hier durchaus ein Publikumsmagnet, das will ich nicht bezweifeln, und sie helfen beim Transport der Botschaft, ob nun der himmlischen oder sehr irdischen.

Jetzt sagt natürlich das Veterinäramt, es gibt keine Gefahren dabei, die Tiere dort einzusetzen. Herr Prof. Dr. Abraham hat es gerade eben noch einmal bestätigt. Wir müssen uns erst einmal klarwerden: Wollen wir die Tiere schützen, oder wollen wir uns schützen vor dem schlechten Gewissen, die Tiere zu zeigen? Der Transport der Botschaft, die ich Ihnen gerade gesagt habe, wäre da vielleicht einmal eine ganz andere Variante.

Jetzt kommt natürlich – leider hat es mir der Kollege, Herr Droese war es, glaube ich, schon vorweggenommen – die Sache mit dem Streichelzoo hinzu. Ich kann mich erinnern, dass ich mit meinen Kindern in einem solchen war. Ich sage es jetzt einmal so: Ich sehe diese gierigen kleinen Hände an den Tieren rumzotteln, völlig unsachgemäß – das ist für mich eine größere Quälerei als diese Schafe auf dem Weihnachtsmarkt. Deshalb werde ich persönlich für die Beibehaltung stimmen. – Danke.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Terminplan zur Aufstellung des Doppelhaushaltes 2021/2022

Terminplan zur Aufstellung des Doppelhaushaltes 2021/2022 (Neufassung) (VII-DS-1107) Einreicher: Dezernat Finanzen

Aus der Ratsversammlung am 08.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Sie bitten, den Änderungsantrag zum Terminplan abzulehnen, und zwar nicht, weil ich der Auffassung bin, dass wir nicht relativ schnell einen beschlossenen und genehmigten Haushalt benötigen. Da gebe ich den Vorrednern vollkommen recht, das ist im Interesse der Stadt.
Aber es ist auch im Interesse der Stadt, einen Haushalt zu einem Zeitpunkt zu beschließen und vor allem auch zu einem Zeitpunkt vorgelegt zu bekommen, an dem man auch verlässlich Aussagen über das Haushaltsjahr machen kann. Ein Haushalt, der im November – wie vorgeschlagen – in den Stadtrat eingebracht wird, wird aufgrund der verwaltungsinternen Abläufe faktisch ein Haushalt mit Wissensstand Anfang Oktober sein. Anders ist das praktisch nicht umsetzbar.
Wir werden für diesen Zeitpunkt Anfang Oktober sehr große Unsicherheiten haben hinsichtlich der coronabedingten Einnahmeausfälle in der Stadt. Die Gewerbesteuer ist höchst volatil, aber auch andere Dinge, auch Zuwendungen des Bundes und des Landes werden in diesem Zusammenhang noch nicht vollständig klar sein. In dieser Situation einen Haushalt zu beschließen, ist schwierig.
Deswegen wäre es besser, tatsächlich den Zeitplan der Verwaltung zu nehmen. Wir haben ja die Option, wie bisher über zwei Haushalte, einen Doppelhaushalt, zu entscheiden. Wenn man – wie wir es als Freibeuter ja auch tun – gemeinsam mit anderen Fraktionen der Auffassung ist, dass wir es uns gut überlegen müssen, ob wir für 2022 aufgrund der entsprechenden Unsicherheiten schon entscheiden können, dann kann man eigentlich kein Interesse daran haben, einen Zeitplan nach vorne zu schieben, es sei denn, man ist sowieso gegen einen Doppelhaushalt.
Ich weiß ja, dass es Fraktionen gibt, die Doppelhaushalte kritisch erachten. Wenn man den Zeitplan so beschließt, wie beantragt, dann legt man die Grundlage dafür, in den nächsten beiden Jahren vom Doppelhaushalt Abstand zu nehmen. Wenn man das politisch möchte, ist das sicherlich eine Option.
Wenn man aber, wie Sie, Herr Dossin, sagt „wir wollen an dem Doppelhaushalt festhalten“ – wir wollen das auch, wenn es irgend geht –, dann kann man einen solchen Zeitplan nicht beschließen, weil die Unsicherheiten dann für das Haushaltsjahr 2022 nur größer werden. Das muss allen klar sein. Wer dem Änderungsantrag zum Zeitplan zustimmt, legt mit hoher Wahrscheinlichkeit die Grundlage dafür, dass wir in den nächsten beiden Jahren zwei Einzelhaushalte haben werden und keinen Doppelhaushalt.
Wir als Freibeuter wollen das nicht. Deswegen bitten wir Sie, noch einmal darüber nachzudenken und den Änderungsantrag zum Zeitplan abzulehnen. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Verwaltungsorte neu denken

Wir wollen ein lebendiges Stadtzentrum und keine Geisterplätze auf denen abends nichts los ist. Wohnungen und kulturelle Angebote sorgen für diese Lebendigkeit. Beides muss eine wichtige Rolle bei der Gestaltung des Leuschnerplatzes spielen.

Dies spricht nicht gegen die Ansiedlungen von Wissenschaftseinrichtungen wie dem Institut für Länderkunde, dem Forum Recht mit der Juristenfakultät oder dem Global Hub mit einer Ergänzung durch Wohnungen, Kultur oder Gastronomie. Verwaltung ist aber am Abend zu und hinterlässt einen toten Platz.

Wir wollen Wohnungen im Süden und Norden des Platzes und über der Markthalle in der Mitte.

Ja, es ist viel günstiger Eigentümer von Verwaltungsobjekten zu sein, als diese langfristig für teures Geld anzumieten. Verwaltung muss aber nicht auf den Leuschnerplatz. Der Matthäikirchhof wäre eine Alternative aber auch Standorte außerhalb des Zentrums kommen in Frage, sofern sie mit dem ÖPNV gut erreichbar sind.

Das Technische Rathaus an der Prager Straße ist nur eine Alternative, wenn die Stadt das Objekt kaufen kann. Sonst scheidet dieser Standort aus Kostengründen aus.

Nutzen Sie die Möglichkeit und kontaktieren Sie uns mit Fragen und Anregungen per E-Mail an: info@freibeuterfraktion.de.

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 04. Juli 2020

 

Morlok (FDP): “Wer kein Geld für Personal zur Planung neuer Schienentrassen bereitstellt, sollte nicht vom 365-Euro-Ticket träumen”

Die Äußerung des Oberbürgermeisters der Stadt Leipzig, Burkhard Jung, am 365-Euro-Ticket festhalten zu wollen, ist realitätsfern und steht nach Ansicht von FDP-Stadtrat Sven Morlok und Vorsitzendem der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat im Dissenz zum vorliegenden Rahmenplan zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie 2030 für Leipzig.

“Am Ziel 365-Euro-Ticket festhalten zu wollen, ohne jetzt schon den Grundstein zu legen, zeigt die Realitätsferne des Stadtoberhaupts”, kritisiert Morlok und verweist auf die gegenwärtig fehlende Bereitschaft
des Oberbürgermeisters das Personaldefizit bei der Stadtverwaltung im Bereich Infrastrukturprojekte zeitnah auszugleichen, wie vom zeitweilig beratenden Ausschuss Verkehr und Mobilität gefordert. “Wer kein Geld für Personal zur Planung neuer Schienentrassen bereitstellt, sollte nicht vom 365-Euro-Ticket träumen”, so der Freidemokrat.

Laut Morlok gebe es keine Studie, die einen wesentlichen Zusammenhang zwischen einer Fahrpreissenkung und einem Fahrgastanstieg im ÖPNV belegt. Morlok: “Wenn der Oberbürgermeister eine Studie kennt, die allein die Nachfrage nach Bus und Bahn über einen günstigen Preis steigert, möge er sie nennen.”

Über den von der Stadt Leipzig vorgelegten Rahmenplan zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie 2030 für Leipzig wird der Leipziger Stadtrat in der Ratsversammlung am 8., 9. bzw. 15. Juli 2020 beschließen.

Auswirkungen der temporären Mehrwertsteuersenkung auf Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften der Stadt Leipzig

Anfrage:

Ab dem 1. Juli 2020 bis Jahresende gilt in Deutschland ein verminderter Mehrwertsteuersatz.

Hierzu fragen wir an:

  1. In welchen Bereichen geben die Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften der Stadt Leipzig die Mehrwertsteuersenkung nicht an die Endkunden weiter? Eine detaillierte Aufstellung der einzelnen Produkte und Dienstleistungen wird erbeten.
  2. Aus welchen Gründen?
  3. Welche Kosten entstehen durch die Anpassung dort, wo der verminderte Mehrwertsteuersatz an die Kunden weitergegeben wird?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Beteiligungsgesellschaften

2. Eigenbetriebe

  • Eigenbetriebe in fachlicher Zuständigkeit Dez. III
    • Stadtreinigung Leipzig:
      • zu 1.
        • Weitergabe erfolgt in allen Bereichen
          • im Betrieb gewerblicher Art – direkt über den vorübergehend niedrigeren Steuersatz
          • m Hoheitsbereich – indirekt über Gebührennachkalkulation
      • zu 2. entfällt
      • zu 3.
        • Kosten für Anpassung der Softwarepakete (ELO, Navision), die die Mehrwertsteuersätze betreffen, sofern sie nicht in Wartungsverträgen enthalten sind.
        • interne Kosten (Personalaufwand)
        • Genaue Beträge können derzeit noch nicht genannt werden.
  • Eigenbetriebe in fachlicher Zuständigkeit Dez. IV
    • Gewandhaus zu Leipzig
      • Das Gewandhaus wendet bei Rechnungsstellungen für den Leistungszeitraum 01.  Juli bis 31. Dezember 2020 die neuen Steuersätze an. Damit gibt es die Mehrwertsteuersenkung an die Endkunden (u.a. Mieter, Sponsoren) weiter. Konzertdarbietungen sind gemäß § 4 Nr. 20 UStG von der Umsatzsteuer befreit. In der Beziehung zum Kartenkäufer hat die Frage mithin keine Relevanz.
    • Oper Leipzig
      • zu 1.  Für die Fälle, für die Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer vereinbart sind, werden die neuen Steuersätze in Ansatz gebracht (z.B. Pachtverträge). Bislang liegt bei den umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen nur zu den Gästewohnungen eine Regelung vor, dort gibt der Eigenbetrieb die Umsatzsteuer nicht weiter, sondern behält den Endpreis bei. Für andere umsatzsteuerpflichtige Umsätze liegen noch keine Anträge der Fachabteilungen zur Preisgestaltung vor.  Weitere Festlegungen hat die Oper bisher nicht getroffen.
      • zu 2. Grund für die Nichtweitergabe der Umsatzsteuerersparnisersparnis bei den Gästewohnungen ist die genehmigte neue Preiskalkulation. Die sich aus der  Umsatzsteuerreduzierung ergebenden Effekte für Kunden / Besucher der Oper  schätzt der Eigenbetrieb aufgrund des aktuellen und voraussichtlich bis Ende des Jahres 2020 weiterhin stark eingeschränkten Spielbetriebs als gering ein.
      • zu 3.  Zu den Kosten kann die Oper derzeit keine Aussage machen, es dürfte sich im  wesentlichen um Arbeitszeit der mit der Anpassung befassten Mitarbeiter handeln,  da die Oper angabegemäß einen Großteil der Systeme selbst einrichtet.
    • Schauspiel Leipzig
      • zu 1. und 2. Das Schauspiel Leipzig ist entsprechend § 4 Nr. 20 UStG von der Umsatzsteuer für kulturelle Leistungen befreit und somit auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt.  Für Leistungen, die den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb betreffen, wird die  reduzierte Mehrwertsteuer an die Kunden weiter gegeben. Das kann z.B. im Vermietungsbereich auftreten.
      • zu 3.   Die Anpassung der Steuersätze ist in den Systemen, z. B. Buchhaltung oder  Kartenverkauf, zu hinterlegen. Die Systeme können durch die Mitarbeiter direkt gepflegt werden, damit treten kaum zusätzliche Kosten auf. Der Zeitaufwand der von den Mitarbeitern dafür benötigt wird, kann derzeit nicht genau beziffert  werden.
    • Theater der Jungen Welt
      • zu 1., 2. und 3. Im Theater der Jungen Welt wird die Steuerabsenkung komplett an den Endkunden weitergegeben.
    • Musikschule „Johann Sebastian Bach“
      • zu 1.  Bei der Musikschule werden lediglich Leihentgelte für Musikinstrumente mit Mehrwertsteuer berechnet. Diese werden an die Kunden weiter gegeben.
      • zu 2.  entfällt
      • zu 3. Kosten entstehen hauptsächlich durch die Umprogrammierung im Musikschulverwaltungsprogramm. Da die Abrechnung nach Stundensatz erfolgt, sind die Kosten aktuell noch nicht einschätzbar; derzeit geht der Eigenbetrieb pauschal von ca. 1 TEUR aus. Hinzu kommt das Porto für den Versand der geänderten Rechnungen von ca. 200 EUR (447 Leihinstrumente * 0,44 EUR Versand).  Ob für die Umstellung in der Finanzbuchhaltung auch noch Kosten anfallen, wird sich erst bei möglichen Problemen im Rahmen des Rechnungsimports aus dem Musikschulverwaltungsprogramm zeigen.
  • Eigenbetriebe in fachlicher Zuständigkeit Dez. V
    • Städtisches Klinikum „St. Georg“
      • Nicht zutreffend, Mehrwertsteuer auf die abrechenbaren Leistungen wird nicht erhoben.
    • Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe
      • zu 1. und 2.  Der SEB erbringt weitgehend Leistungen, die nicht umsatzsteuerpflichtig sind. Nur Leistungen, die dem gewerblichen Bereich zuzuordnen sind, unterliegen der Umsatzsteuerpflicht. Dies betrifft im SEB die Essenproduktion, soweit sie nicht den stationär oder heilpädagogischen Bereich umfassen – betrifft somit Beschäftigte und Regel-/Integrationskinder in den Kitas. Hier gelten stabile Preise seit August 2018, im August 2020 wäre die nächste reguläre Preiserhöhung in Folge von Tarifveränderungen/Veränderungen der Einkaufspreise erfolgt. Bedingt durch die Umsatzsteuersonderregelung wird es keine Preiserhöhung August 2020 geben. Der Eigenbetrieb behält den aktuellen Essenpreis (Frühstück, Mittag, Vesper für 4,55 € brutto) bei) und erhöht zum 01.01.2021 um die dann erfolgende Umsatzsteuererhöhung – damit liegt der SEB unterhalb der eigentlich bestehenden Kostenerhöhungen. Darüber werden die Eltern entsprechend informiert. Eine reguläre Preisveränderung erfolgt dann erst im August 2021.
      • zu 3. entfällt
    • Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe
      • Nicht zutreffend, der VKKJ erhebt keine Umsatz-/Mehrwertsteuer auf seine Leistungen.
  • Eigenbetriebe in fachlicher Zuständigkeit Dez. VII
    • Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig / Engelsdorf
      • Nicht zutreffend, der Eigenbetrieb stellt keine Rechnungen.