Clubkultur erhalten – Distillery unterstützen

Clubkultur erhalten – Distillery unterstützen (VII-A-02796) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Aus der Ratsversammlung am 15.09.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter): „Sehr geehrter Herr Bürgermeister Fabian! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Antrag der Grünen steht, ich zitiere:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle
notwendigen Schritte zum Erhalt des Clubs
„Distillery“ zu ergreifen.

Hier steht, „alle notwendigen Schritte zum Erhalt zu ergreifen“. Das ist das, was wir zu einem anderen Anlass, in einer anderen Sprache gehört haben: Whatever it takes. Egal, was es kostet: Der Club ist zu erhalten. Das steht im Antrag der
Grünen.

Wir als Fraktion setzen uns für eine lebendige Kulturlandschaft in Leipzig ein. Dazu gehört eben nicht nur die Hochkultur der städtischen Einrichtungen, sondern dazu gehört auch die freie Szene. Die Institutionen der freien Szene, liebe Kollegen von der AfD, sind alle privatwirtschaftlich unterwegs. Und trotzdem unterstützen wir als Stadt die freie Szene mit Geldern aus unserem Haushalt, weil wir uns eben für eine lebendige Kulturszene in unserer Stadt einsetzen.

Aus diesem Grund ist die Tanzsache, dass die Distillery privat betrieben wird, überhaupt kein Grund, zu sagen: Wir setzen uns für diese nicht ein. Im Gegenteil, wenn wir Gelder für die Hochkultur in Leipzig ausgeben, ist es unsere Aufgabe, auch für andere Einrichtungen Geld aufzubringen. Aber ich bitte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, zu bedenken: Bei allem Bemühen, Lösungen zu finden und die Distillery zu erhalten – ein „whatever it takes“ kann es
in diesem Fall nicht geben. Und das steht in Ihrem Antrag so drin.

Vielleicht hätten Sie besser formuliert: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich für den Erhalt einzusetzen“. Dann wäre der Antrag ein anderer und auch zustimmungsfähig gewesen. So, wie er jetzt formuliert ist, unterstützen wir
den Verwaltungsstandpunkt. Ich bitte Sie, noch einmal drüber nachzudenken, liebe Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, ob das nicht eigentlich der richtige Weg ist, zu verhandeln. Wir versuchen, was geht, aber eine Garantie kann es nicht geben. – Vielen Dank.“

(Es gilt das gesprochene Wort)

Änderungsantrag: Modernisierung einer denkmalgeschützten Schule mit Sporthalle und Ersatzneubau Hortgebäude

[Antrag VII-DS-04932-ÄA-02 | Einreicher: Fraktion Freibeuter | Status: Änderungsantrag als Prüfauftrag mehrheitlich beschlossen]

Beschluss:

Zur Beschreibung der Maßnahme wird auf Seite 9 wie folgt ergänzt:

KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen (DIN 276)

Lüftungstechnische Anlagen – natürliche oder mechanische Lüftung in den Unterrichts- und Aufenthaltsräumen sowie natürliche und mechanische Lüftung in der Sporthalle, mechanische Lüftungsanlage in der Mensa und Küche

Begründung:

Die Corona-Pandemie verbunden mit den Forderungen des Infektionsschutzes – hier Luftaustausch – hat erneut die Notwendigkeit der Durchsetzung bzw. Einführung der „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“, insbesondere die der „ASR A3-6 Lüftung“ auch für Unterrichtsräume als Arbeitsstätten von LehrerInnen und SchülerInnen gezeigt. Dort heißt es:

„In umschlossenen Arbeitsräumen muss gesundheitlich zuträgliche Atemluft in ausreichender Menge vorhanden sein. In der Regel entspricht dies der Außenluftqualität.“

Gerade bei Neubau, Komplexsanierung oder Modernisierung von Schul-  und Hortgebäuden, sollte dies zukünftig generell beachtet und durchgeführt werden.

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Ursprüngliche Fassung (Ursprungsantrag des Dezernats Stadtentwicklung und Bau ):

  1. Die Baumaßnahme wird realisiert (Baubeschluss gem. Hauptsatzung § 8 (3) Nr. 18 in der zur Zeit gültigen Fassung).
  2. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 17.409.210 €. Der städtische Anteil beträgt 11.872.160 €.
  3. Die Auszahlungen für die Maßnahme im PSP-Element „H.-Mann-Schule (komplex) (7.0001935.700) i.H.v. 17.212.910 € sind wie folgt veranschlagt/ geplant:

bis HHJ 2020:     282.855 €

HHJ 2021:  1.662.855 €

HHJ 2022:  6.432.800 €

HHJ 2023:  7.888.200 €

HHJ 2024:     946.200 €

Die Einzahlungen für die Maßnahme im PSP-Element „H.-Mann-Schule (komplex)“ (7.0001935.705) i.H.v. 5.537.050 € sind wie veranschlagt/ geplant:

HHJ 2022:  5.537.050 €

  1. Für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 sind/werden folgende Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt/geplant:

HHJ 2021: 6.400.000 €, kassenwirksam 2022

HHJ 2022: 5.000.000 €, kassenwirksam 2023

HHJ 2022:    350.000 €, kassenwirksam 2024

  1. Die Aufwendungen für die konsumtive Ausstattung sind im PSP-Element „Heinrich-Mann-Schule“ (1.100.21.1.1.01.49) i. H. v. 196.300 EUR im Haushaltsjahr 2023 vorgesehen.

Die Aufwendungen für die konsumtive Ausstattung werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2023/2024 durch das Fachamt angemeldet.

  1. Die ab dem Haushaltsjahr 2024 anteilig anfallenden Nutzungskosten i.H.v. 345.044 € sowie ab der Haushaltsjahr 2025 anfallenden Nutzungskosten i.H.v. 407.895 € werden innerhalb des Budgets des Fachamtes berücksichtigt.

 

Lebendige Auseinandersetzung mit der Friedlichen Revolution

Lebendige Auseinandersetzung mit der Friedlichen Revolution (VII-A-01794-NF-02) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Aus der Ratsversammlung am 15.09.2021

Stadtrat Matzke (Freibeuter): „Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Sehr geehrte Presse und Verfolger im Livestream! Die letzten beiden Redebeiträge wühlen mich jetzt doch ganz schön auf, unter anderem weil ich vor kurzem eine Mail bekommen habe, dass man den Wahlkampf gerade in der hitzigen Zeit hier heraushalten solle.

Ich versuche also, zur Sache zurückzukommen, und zitiere einmal:
Der 9. Oktober wird als Wendepunkt der Friedlichen Revolution in der DDR 1989 gesehen. Die Mächtigen der DDR gingen von der offenen Ignoranz und Konfrontation zu zunehmender Gesprächsbereitschaft über. Erst mit der Friedlichen Revolution vom 9. Oktober waren weitere Maßnahmen möglich, die zu einem erfolgreichen Gelingen der Wende in der DDR, zum Mauerfall am 9. November und zur Wiedervereinigung Deutschlands 1990 beitrugen.

In diesem vorliegenden Antrag geht es für mich darum: Wie geht die Stadt Leipzig in Zukunft mit ihrer herausragenden historischen Rolle um? Da haben mir die vergangenen beiden Reden nicht geholfen. Ja, diese Rolle muss meines Erachtens auf den Prüfstand. Wie erreichen wir am 9. Oktober 2021 die jungen Menschen, die hierzu einen Abstand von 32 Jahren haben? Wie schaffen wir es, historische Ereignisse würdevoll zu bewahren, ohne sie – was den Menschen eigen ist – zu verklären? Wie schaffen wir es, gegenüber allen Bürgern offen zu bleiben, gleich ob jung, ob alt, ob in den gebrauchten Bundesländern geboren und aufgewachsen oder eben in den neuen?

Zurzeit erlebe ich eine Differenzierung über diejenigen, die diskutieren dürfen, und die, die nicht diskutieren dürfen. Da wird schnell gesagt: Du warst ja nicht dabei ’89, du kannst das ja nicht wissen. Darauf entgegne ich immer: Dann erkläre es mir, versuche, mir die Zusammenhänge klarzumachen, ohne zu sagen: Das wirst du nie verstehen.

Ich wünsche mir Offenheit in der Diskussion mit dem Ziel, diesen historischen Schatz „Friedliche Revolution in Leipzig“ in kommende Generationen zu tragen. Wir haben lange darüber diskutiert, wie wir uns zum Verwaltungsstandpunkt und zum Ursprungsantrag verhalten. Der Ursprungsantrag ist uns auch nicht leichtgefallen, aber er ist zielführender. Deswegen bitte auch ich um Zustimmung zum Ursprungsantrag. – Danke schön.“

(Es gilt das gesprochene Wort)

 

Erinnerungsort Capa-Haus dauerhaft sichern und weiterentwickeln

[Antrag VII-A-02932| Status: geändert beschlossen]

Beschluss:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dass der Erinnerungsort im Capa-Haus (Jahnallee 61) erhalten, institutionell an das Stadtgeschichtliche Museum angebunden und damit dauerhaft als öffentlich zugängliche Gedenkstätte auch finanziell gesichert und weiterentwickelt wird.

Der Oberbürgermeister prüft eine institutionelle Anbindung des Erinnerungsortes im Capa-Haus (Jahnallee 61) an das Stadtgeschichtliche Museum, um den Ort als öffentlich zugängliche Gedenkstätte dauerhaft zu sichern und weiterzuentwickeln.

Begründung:

Die Rettung, Sanierung und Neuprofilierung des 2011 bereits zum Abriss vorgesehenen Capa-Hauses war eine bürgerschaftliche Großtat und „gilt in der Öffentlichkeit als ein Musterbeispiel für eine lebendige kommunale Erinnerungskultur“ (siehe „Positionspapier zur Situation und den Perspektiven des Capa-Hauses“ der Bürgerinitiative Capa-Haus vom 26. Mai 2021). Die in Zusammenarbeit von Stadtgeschichtlichem Museum, privatem Eigentümer, Hausverwaltung und bürgerschaftlichen Akteurinnen und Akteuren gelungene Einrichtung eines Gedenkraums zu den Ereignissen vom 18. April 1945 und zur weltberühmten Fotoserie von Robert Capa hat sich als wichtiger Baustein der städtischen Erinnerungskultur etabliert und zu zahlreichen bewegenden deutsch-amerikanischen Begegnungen geführt, die in der jährlichen Kranzniederlegung unter Teilnahme des Oberbürgermeisters und des US-Generalkonsuls gipfeln.

Ziel ist es, die beträchtliche bundesweite und internationale Ausstrahlung, die das Capa-Haus gefunden hat, auszubauen: für Kooperationen auch mit überregionalen deutschen Initiativen, sowie mit Partnerinnen und Partnern wie dem US-Generalkonsulat, ergänzt um die heutigen Repräsentantinnen und Repräsentanten der damaligen Anti-Hitler-Koalition. Die erst am 17. April stattgefundene Kranzniederlegung vor dem Capa-Haus durch die französischen Verbindungsoffiziere beim Leipziger Bundeswehr-Standort weist in diese Richtung. Die bestehenden Räumlichkeiten (Cafébereich) haben das Potential, in eine solche Nutzung im Rahmen von Vorträgen und bürgerschaftlichen Diskussionsforen einbezogen zu werden, was bisher allenfalls sporadisch erfolgen konnte.

Das Erdgeschoss im Capa-Haus befindet sich in Privateigentum. Die 2016 implementierte Betreiberkonstruktion, die einen privaten Café-Betrieb mit freier Zugänglichkeit des vom Stadtgeschichtlichen Museum und dem Initiativkreis Capa-Haus betreuten Gedenkraums verknüpfte, erwies sich zwar als grundsätzlich attraktive und kostenmäßig für das Erinnerungsanliegen zunächst günstige Lösung. Doch kam es bereits in der Vergangenheit wiederholt zu Interessenkollisionen zwischen Cafébetrieb und Gedenkanliegen, die unter den verschärften Bedingungen von Lockdown und Krise zu einer faktischen Schließung der momentan nicht eigenständig zugänglichen Erinnerungsstätte geführt haben. Angesichts der völlig ungesicherten Perspektive des in existentielle Schwierigkeiten geratenen und mit der Raumfinanzierung bisher völlig alleingelassenen Cafébetreibers besteht zudem die akute Gefahr, dass der Gedenkraum mit dem dort untergebrachten originalen Mobiliar, den historischen Fotobeständen sowie den Erinnerungsstücken an die amerikanischen Befreier zweckentfremdet oder in Mitleidenschaft gezogen wird.

Daher braucht es zügig eine koordinierte Initiative zur Sicherung des Erinnerungsortes, die nur in einer nunmehr auch formalisierten Anbindung des Gedenkraums an das Stadtgeschichtliche Museum sowie einer städtischen Kraftanstrengung zur Sicherung der öffentlichen Zugänglichkeit auch unter veränderten Rahmenbedingungen bestehen kann. Durch die bevorstehende Umwandlung der Bürgerinitiative Capa-Haus in einen Arbeitskreis der Hieronymus-Lotter-Gesellschaft zur Förderung des Stadtgeschichtlichen Museums Leipzig e.V. wurden bereits erste Voraussetzungen für eine organisatorische Verstetigung der bürgerschaftlichen Unterstützungsarbeit auf den Weg gebracht.

Im Kern geht es darum, die historische Relevanz des Ortes dauerhaft im Bewusstsein der Leipziger Stadtbevölkerung und der Besucherinnen und Besucher unserer Stadt zu verankern und die weit über Leipzig hinausreichende Ausstrahlung des authentischen Geschichtsortes zu bewahren. Dabei sollte ein Schwerpunkt auf dem im Leipziger Westen ohnehin entstehenden erinnerungskulturellen Cluster rund um NS-Diktatur, Widerstand, Befreiung 1945 (Memorial Ecke Karl-Heine/ Zschochersche Straße) und soziale Bewegungen (Erich-Zeigner-Haus, Felsenkeller) gelegt werden. Eine Sicherung und Profilierung der Erinnerungsstätte Capa-Haus im Verbund des Stadtgeschichtlichen Museums ist dafür ein zentraler Baustein, der jetzt die nötige Weiterentwicklung und fachliche Qualifizierung dieser bisher weitgehend bürgerschaftlich und kleingewerblich getragenen Netzwerkarbeit garantiert.

Um alle genannten Ziele zu erreichen, soll im Einvernehmen mit dem privaten Eigentümer der Immobilie und im Einklang mit dem entstehenden Konzept zur städtischen Erinnerungskultur möglichst bis Ende 4. Quartal eine institutionelle Anbindung des Gedenkraums an das fachlich bereits mitbetreuende Stadtgeschichtliche Museum erfolgen.

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Ursprüngliche Fassung:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dass der Erinnerungsort im Capa-Haus (Jahnallee 61) erhalten, institutionell an das Stadtgeschichtliche Museum angebunden und damit dauerhaft als öffentlich zugängliche Gedenkstätte auch finanziell gesichert und weiterentwickelt wird.

Bedarfsampeln für zu Fuß Gehende und Radfahrende nutzerfreundlicher einrichten

[Antrag VII-A-02919-NF-02| Status: ungeändert beschlossen]

Beschluss:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie für den Fuß- und Radverkehr,

–          bei Bedarfsampeln zur Querung von Straßen die Dauer der Grünphase und die Wartezeit zur Grünphase auf eine angemessene Zeit angepasst werden können, und die Bedarfsampeln an LSA-gesteuerten Knoten, insbesondere bei Rad- und Fußgängerverkehrsfurten in Nebenverkehrsrichtung, dauerhaft in die LSA-Steuerung der Knoten eingeordnet werden können, damit die Anforderung komplett entfallen kann.

Begründung:

Bedarfsampeln mit Anforderungsschalter sollen dem Fuß- und Radverkehr eine sichere Querung von Straßen gewähren, ohne den Verkehrsfluss regelmäßig zu unterbrechen.
In Leipzig gibt es mehrere dieser Einrichtungen, die zu Fuß Gehende und Radfahrende geradezu nötigen, wenn sie nicht unnötige Wartezeiten in Kauf nehmen wollen oder können, das Rotlicht zu missachten.
Ein Beispiel ist die Bedarfsampel Ratzelstraße, Höhe LVB-Haltestelle Ratzelbogen. Hier herrscht reger Verkehr von zu Fuß Gehenden, die die Haltestelle aus Richtung Mannheimer Straße erreichen wollen. Die Bedarfsampel schaltet, nach Betätigung des Anforderungsschalters, nach 2 bis 7 Minuten auf Grün für den Fußverkehr.

Bei einem 5-Minuten-Takt der Straßenbahnen in den Hauptverkehrszeiten  bedeutet das, dass man zwei Bahnen beim Vorbeifahren zusehen kann. Das animiert zu Fuß Gehende verständlicherweise zu Rotlichtverstößen. Weitere kritische Bedarfsampeln sind, zum Beispiel, die Fußgängerampel an der Zschocherschen Straße, Haltestelle Henriettenstraße, an der Wundtstraße (zwischen Mahlmannstr. und Karl-Tauchnitz-Str.) – hier ist die Grün-Phase für zu Fuß Gehende extrem kurz und an der Lützner Straße, kurz nach der Einmündung der Odermann- bzw. Josephstraße. Die Aufzählung ließe sich fortsetzen.

Auch bei Bedarfsampeln an LSA-gesteuerten Knoten, insbesondere bei Rad- und Fußgängerverkehrsfurten in Nebenverkehrsrichtung, kann vielerorts die für den Kfz-Verkehr freigegebene Richtung nicht sofort genutzt werden. Straßenbegleitend geführte Radfahrende und Passanten müssen anfordern und einen kompletten Umlauf warten, teilweise in sehr engen Bereichen an Straßenbahngleisen. Zudem sind die Anforderungs-Taster – gerade bei großen Knoten – nicht für alle Nutzer plausibel erkennbar und sicher nutzbar. Als Beispiel sei hier die Torgauer Straße genannt: Zwischen Bautzner Straße und Portitzer Allee sind 9 straßenbegleitende Querungen der Torgauer Straße als Bedarfsampeln für Fuß- und Radverkehr ausgeführt. Eine dauerhafte Einordnung in die Knoten-Signalisierung hätte geringe Auswirkungen auf den Kfz-Verkehr, da hier die Knotenzufahrten über getrennte Fahrstreifen bei gemeinsamer Signalisierung verfügen.

Im Sinne der Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs ist für beide Varianten Abhilfe dringend erforderlich.

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Ursprüngliche Fassung:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie bei Bedarfsampeln für Fuß- und Radverkehr die Dauer der Grünphase und die Wartezeit zur Grünphase auf eine angemessene Zeit angepasst werden können.

Informationspolitik der Stadt Leipzig verbessern

Antrag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Geltungsbereich der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig auch auf Weisungsaufgaben gemäß § 2 Absatz 3 SächsGemO auszuweiten.Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass eine Erstreckung der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig auf Weisungsaufgaben aus Rechtsgründen nicht möglich ist. Auch im Bereich der Weisungsaufgaben ist der Stadtverwaltung aber eine Beantwortung von Anfragen möglich, sofern keine anderweitigen Versagungsgründe vorliegen. Der Oberbürgermeister wird daher beauftragt, sicherzustellen, dass Anfragen zu Weisungsaufgaben (§ 2 Abs. 3 SächsGemO) nicht allein durch Verweis auf den Bereich der Weisungsaufgaben zurückgewiesen werden, sondern eine eigenständige Prüfung im Einzelfall erfolgt, ob die Auskunft erteilt werden kann.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Plattform für die Veröffentlichung aller Anfragen und Antworten nach Informationsfreiheitssatzung, inklusive der durch die Stadt Leipzig freigegebenen Informationen, zu installieren.

Begründung:

Hinsichtlich der Weisungsaufgaben der Stadt Leipzig fehlt der Kommunalverwaltung die Normsetzungskompetenz, ihre Informationsfreiheitssatzung (IFS) auf diesen Bereich zu erstrecken. Allerdings unterliegen auch im Bereich der Weisungsaufgaben Informationen nicht per se der Geheimhaltung. Die Ablehnung der Freigabe von Informationen aus diesem Bereich widerspricht dem in der IFS festgehaltenen Transparenzgedanken. Die Verwaltung ist nicht gehindert, auch aus diesem Bereich auf entsprechende Anfrage, Informationen zu erteilen. Versagungsgründe, wie Geheimhaltungsvorschriften, personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse u.a., bleiben selbstverständlich möglich.

Eine Ablehnung der Informationserteilung allein mit dem Hinweis auf Weisungsaufgaben ist daher unzureichend.

Wenn ein Antrag auf Freigabe der Information zu Weisungsaufgaben mit der Begründung der IFS gestellt wird, ist der Antragsteller zu informieren, dass die begehrte Auskunft nicht nach IFS gegeben wird. Die Möglichkeit der  Auskunftserteilung ist nach o.g. Kriterien zu prüfen. Im Falle der Möglichkeit ist sie zu erteilen, bei Ablehnung ist diese zu begründen.

Um die Transparenz der Arbeit der Stadtverwaltung zu erhöhen und gleichzeitig Mehrfachbearbeitungen ähnlicher Anfragen zu vermeiden, ist eine solche Plattform unabdingbar. Die Freigabe der Informationen wurden von BürgerInnen bereits gemäß Verwaltungskostensatzung der Stadt Leipzig bezahlt und sind überdies Informationen, die mit öffentlichen Geldern finanziert wurden.

Status:

Der Verwaltungsstandpunkt wird in der Ratsversammlung am 19.01.2022  mit 26/18/20 mehrheitlich beschlossen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Neufassung im Allris

Verwaltungsstandpunkt zur Neufassung im Allris

Morlok (FDP): “Mehrwert Moderne Verwaltung: Ein Behördengang weniger bei Umzug innerhalb Leipzigs!”

Die Fraktion Freibeuter schlägt dem Leipziger Stadtrat vor, Oberbürgermeister Burkhard Jung zu beauftragen, sicherzustellen, dass die Leipzigerinnen und
Leipziger spätestens mit der Zusammenführung von Dienstleistungen im neuen Bürger-Service-Amt ab dem 15. Januar 2022 die Möglichkeit haben, bei einem Umzug innerhalb der Stadt Leipzig auch die Adresse im Zusammenhang mit ihrem Kfz ändern zu können, ohne zusätzlich die Kfz-Zulassungsstelle aufsuchen zu müssen.

Ab Mitte Januar 2022 sollen die Bürgerämter, das Bürgertelefon und die Meldebehörde des Ordnungsamtes in das neue Bürger-Service-Amt überführt werden.

“Moderne Verwaltung bedeutet insbesondere, mit echter Zeit- und Wegeersparnis den Leipzigerinnen und Leipzigern einen Mehrwert zu bieten. Gerade beim Umzug innerhalb Leipzigs wäre eine spürbare Erleichterung für die Leipzigerinnen und Leipziger, wenn aus zwei Behördengängen ein Behördengang würde. Denn bisher teilt man sowohl dem Bürgeramt als auch der Kfz-Zulassungsstelle seine neue Anschrift mit”, fordert der Vorsitzende der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat Sven Morlok.

“Es ist nicht ersichtlich, dass zukünftig auch Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsbehörde in das Bürger-Service-Amt einfließen werden. Die Bürgerrinnen und Bürger interessiert nicht, wo die Mitarbeiter des Bürgertelefons zukünftig zum Telefonhörer greifen werden. Man gewinnt den Eindruck, dass vielmehr die Strukturen hinter den Kulissen optimiert werden sollen, statt bürgerfreundlicher zu werden”, kritisiert FDP-Stadtrat Morlok mit Blick auf die Dienstleistungen des neuen Bürger-Service-Amtes.

Köhler (Piraten): “Informationsfreiheitssatzung erweitern und Antworten veröffentlichen: Mehr Transparenz für die Leipziger, weniger Arbeit für die Verwaltung”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt, den Geltungsbereich der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig auf Weisungsaufgaben gemäß § 2 Absatz 3 SächsGemO auszuweiten. Die aktuell gültige Fassung vom 12. Dezember 2012 regelt lediglich den Zugang zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig.

Zu den Weisungsaufgaben zählen u.a. Denkmalschutz, Bauaufsicht, Ortspolizeibehörde, Pass- und Personenstandsangelegenheiten, Meldewesen und Statistik.

“Informationen zu Weisungsaufgaben unterliegen nicht per se der Geheimhaltung. Die Verweigerung von Informationen zu Vorgängen im Zusammenhang mit Weisungsaufgaben widerspricht dem in der Informationsfreiheitssatzung festgelegten Transparenzgedanken. Nicht einmal der Bund selbst beschränkt in seinem Informationsfreiheitsgesetz die Auskunft auf weisungsfreie Aufgaben einer Kommune. Er verweist vielmehr auf Ausnahmegründe. Diese Ausnahmegründe muss die Behörde darlegen. Die Ablehnung des Auskunftsersuchens ist weiterhin in begründeten Fällen möglich”, stellt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Freibeuter im Leipziger Stadtrat Thomas Köhler (Piraten) klar.

Die Fraktion Freibeuter regt zudem an, die den Leipzigerinnen und Leipzigern auf Antrag gemäß Informationsfreiheitssatzung erteilten Informationen öffentlich zugänglich zu machen. “An einem zentralen Ort könnten alle Anfragen, zu denen die Stadt Leipzig einem Bürger Auskunft nach Informationsfreiheitssatzung erteilt hat, einschließlich der Antworten, sowie die von der Stadt Leipzig freigegebenen Informationen, für jedermann einsehbar sein”, so Piraten-Stadtrat Köhler.

Aus Sicht Köhlers würden zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: “Einerseits würde die Transparenz der Arbeit der Stadtverwaltung erhöht, andererseits würden Mehrfachbearbeitungen ähnlicher Anfragen vermieden. Die Freigabe der Informationen wurde von BürgerInnen ohnehin bereits gemäß Verwaltungskostensatzung der Stadt Leipzig bezahlt.”

Katastrophenwarnung in Leipzig

Anfrage:

Im Gegensatz zur Landeshauptstadt Dresden verfügt die Stadt Leipzig über kein flächendeckendes Warnsystem per klassischer Sirenen. Stattdessen spielen aus Sicht der Stadtverwaltung digitale Warnsysteme eine große Rolle zur Warnung und Information der Bevölkerung. In einem bundesweiten Test zur Warnung per App im Jahr 2020 gerieten die digitalen Warnsysteme jedoch an ihre Grenzen. Hierzu fragen wir an:

  1. Wie werden die Leipzigerinnen und Leipziger gewarnt, die nicht über ein Mobilfunkgerät verfügen?
  2. Wie werden die Leipzigerinnen und Leipziger gewarnt, wenn Mobilfunk und damit auch die digitalen Warnsysteme ausfallen?

Antwort:

Zur Frage 1:

Die Stadt Leipzig greift zur Verbreitung von Warnungen und Gefahreninformationen unter anderem auf das Modulare Warnsystem des Bundes zurück. Grundgedanke des Modularen Warnsystems ist es, dass die Warnungen und Informationen über ein zentrales System an mehrere verschiedene Warnmedien und Warnmittel übertragen werden. Zu diesen          Warn­medien und Warnmitteln zählt neben der Warn-App NINA auch der Rundfunk.

Leipzigerinnen und Leipziger, die nicht über ein Mobilfunkgerät verfügen, werden daher in erster Linie über den Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) gewarnt und informiert.

Darüber hinaus stützt sich die Warnkonzeption der Stadt Leipzig auf weitere Komponenten:

So werden bei kleinräumigen Gefahrenlagen mit Lautsprechern ausgestattete Fahrzeuge der Feuerwehr, von Hilfsorganisationen und der Polizei zum Einsatz gebracht, die – auf der Grundlage vorbereiteter Einsatzpläne – entsprechende Durchsagen verbreiten. Auch die Fahrgastinformationssysteme der LVB und der Bahn AG sind im Warnplan der Stadt Leipzig berücksichtigt.

Sofern anstelle eines Mobilfunkgerätes ein stationärer Internetzugang zur Verfügung steht, können Warnungen und Gefahreninformationen auch über dieses Medium abgerufen werden. Die Branddirektion und das Referat Kommunikation haben ein Verfahren abge­stimmt, wie bei besonderen Gefahrenlagen sofort über die Internetseite der Stadt Leipzig Warninformationen und Verhaltenshinweise veröffentlicht werden können. Rege genutzt werden von der Bevölkerung in derartigen Situationen auch die Twitter- und Facebook-Accounts der Stadt Leipzig, wie sich in der Vergangenheit immer wieder gezeigt hat.

Zur Frage 2:

Sollten Mobilfunk und auch die digitalen Warnsysteme ausfallen, werden die Leipzigerinnen und Leipziger vorrangig über den Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) gewarnt und informiert. Hinzu kommen die oben genannten Warnmöglichkeiten für kleinräumige Gefahrenlagen.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Transparenz Informationsfreiheit

Die Stadt Leipzig hat sich per Ratsbeschluss am 12. Dezember 2012 eine Informationsfreiheitssatzung (IfS) gegeben. Sie hat sich damit zu Transparenz von Verwaltung und Stadtpolitik gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt verpflichtet. Reicht das?

Ich meine, gerade in der Ratsversammlung am 21. Juli 2021 haben wir gesehen, dass es oft politischen Drucks bedarf um Verwaltungshandeln – selbst gegenüber dem Stadtrat – transparent zu machen. Die Fraktion Freibeuter beantragte die Einsichtnahme in Arbeitsanweisungen des Ordnungsamtes, die das Vorgehen mit verkehrswidrig parkenden Fahrzeugen zum Gegenstand haben. Die Einsichtnahme wurde den Stadträten zunächst verwehrt.

Was aber, wenn Bürgerinnen und Bürger Transparenz wollen? Einige Menschen beschweren sich, nicht nur bei unserer Fraktion, dass ihnen der Zugang zu Informationen erschwert oder verweigert wird. Deshalb: Eine Satzung allein reicht nicht, die Informationsfreiheit muss auch gelebt werden!

In der Sommerpause werde ich mich mit diesem Thema beschäftigen. Für Anregungen, Kritiken, aber auch für ein „ich bin zufrieden mit der Transparenz“ bin ich dankbar. Einen schönen Sommer allen Leipzigerinnen und Leipzigern!

Thomas Köhler, stellv. Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 31. Juli 2021