Wie weiter am Nahlesteg?

Anfrage:

In der Fortsetzung der Ratsversammlung am 20. Januar 2022 hat eine Mehrheit aus Linken, Grünen und SPD beschlossen, die Fußgänger- und Radfahrerbrücke „Nahlesteg“ auf fünf Meter zu verbreitern, statt der geplanten und an die anliegenden Wegeverbindungen angepassten vier Meter. Hierzu fragen an:
1. Wie ist der Stand bezüglich des im Eigentum der Deutsche Bahn AG befindlichen Teilstücks des Heuwegs? Ist der Stadt Leipzig ein Nutzungsrecht eingeräumt? Kann die Stadt Leipzig dieses Teilstück von der Eigentümerin erwerben?

2. Wie wird der Heuweg nach Abschluss der Baumaßnahmen gestaltet sein?

Antwort:

Zur Frage 1:

Das im Eigentum der Deutschen Bahn AG befindliche Flurstück 284 soll von der Stadt Leipzig gekauft werden; die entsprechenden Kaufverhandlungen mit der DB laufen seit geraumer Zeit. In Zusammenhang mit dem Ersatzneubau der 3 Eisenbahnüberführungen im Zuge des Heuweges wurde durch die DB AG ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Im Ergebnis sind naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen auf diesem Flurstück notwendig. Durch die notwendige Brückenvormontage des neuen Nahlestegs auf dem Flurstück wurde mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Eisenbahnbundesamt vereinbart, dass diese Ausgleichsmaßnahmen im Anschluss an den Ersatzneubau des Nahlestegs erfolgen können. Ein darüber hinaus gehendes Nutzungsrecht ist nicht erforderlich, da der Grunderwerb vor dem Baubeginn erfolgen soll.

Zur Frage 2:

Der Ausbaugrad des Heuweges ist im Bereich zwischen Neue Luppe und Nahle einheitlich und weist eine Ausbaubreite zwischen 2,50 m und 3,0 m auf. Der für die Baustelle der DB genutzte Bereich des Weges wurde bauzeitlich umverlegt, wobei die Umverlegung inzwischen zurückgebaut und der ursprüngliche Verlauf des Heuweges wiederhergestellt wurde. Dazu war die DB gemäß Planfeststellungsbeschluss verpflichtet. Die neue Ausbaubreite beträgt in diesem Bereich ca. 2,70 m.

Im Rahmen des Ersatzneubaus des Nahlesteges sind keine dauerhaften Änderungen am Heuweg vorgesehen.

Der Heuweg stellt eine wichtige innergemeindliche Hauptradwegverbindung (Kategorie IR III) zwischen den Stadtteilen Leutzsch und Möckern dar. Gleichzeitig befindet sich der Heuweg im Bereich des Nahlesteges in einem Landschaftsschutzgebiet (LSG), Vogelschutzgebiet (SPA) sowie FFH-Gebiet. Zur Kompensation des natur- und artenschutzfachlichen Eingriffs im Rahmen der Baumaßnahme der DB wurden wegenahe Ausgleichspflanzungen entsprechend des landschaftspflegerischen Fachbeitrags durchgeführt. Die Kompensationsmaßnahmen waren mit dem Amt für Umweltschutz und Amt für Stadtgrün und Gewässer abgestimmt. Aufgrund dieser Gegebenheiten dürfte sich ein mittelfristiger Ausbau des Weges schwierig gestalten.

Nachfragen in der Ratsversammlung am 15.03.2022

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Wir hatten ja im Stadtrat mehrheitlich beschlossen, die Brücke – abweichend vom Vorschlag der Verwaltung – statt auf 4 Meter auf 5 Meter Breite auszubauen. Sie führen in Ihrer Antwort jetzt aus, dass der der gesamte Nahleweg dort zwischen 2,50 und 3 Meter breit ist, im Mittel 2,70 Meter.

Diesbezüglich möchte ich fragen: Warum haben Sie die Tatsache, die Sie uns hier in der Antwort auf unsere Anfrage kundtun, nicht in der Stadtratssitzung offengelegt, in der über die Brückenbreite entschieden worden wäre. Denn wenn der Stadtrat Kenntnis über den Sachverhalt gehabt hätte, hätte das angesichts der sehr knappen Entscheidung möglicherweise zu einer anderen Stadtratsentscheidung geführt. Also: Warum haben Sie es nicht mitgeteilt.

Und, weil Sie es offensichtlich versäumt haben: Wie würden Sie es denn finden, wenn wir als Fraktion Freibeuter als Dienstleister nach einem halben Jahr einen neuen Antrag hier einbringen, wieder auf 4 Meter zurückzugehen?”

Oberbürgermeister Jung:Herr Dienberg.”

Bürgermeister Dienberg: Darüber ist in der entsprechenden Fachausschusssitzung, Herr Mor lok, ausführlich beraten worden, und auch im
Fachausschuss ist das ganz eindeutig von der Verwaltung so dargestellt worden.”

Oberbürgermeister Jung:Herr Morlok.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter):Ich habe Sie, Herr Dienberg, nicht gefragt, warum Sie es im Fachausschuss nicht dargestellt haben, sondern ich habe Sie gefragt, warum Sie es in der Stadtratssitzung nicht dargestellt haben?”

Bürgermeister Dienberg:Ich kenne das Protokoll der Stadtratssitzung nicht im Wortlaut, aber ich werde sicherlich entsprechend darüber berichtet haben.

Oberbürgermeister Jung:Noch einmal, Herr Morlok.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Ich kenne das Protokoll im Wortlaut, auch angesichts Ihrer Ausführung in öffentlicher Grundstücksverkehrsausschusssitzung, die wir am Montag ja erleben durften, als wir dann mitbekommen haben, was für die Verwaltung „höchstwahrscheinlich“ bedeutet. Das war eine sehr fragwürdige Ausführung, auf die ich nicht eingehen möchte. Wir haben das Wortprotokoll nachgelesen. Herr Dienberg, Sie haben dazu nicht ausgeführt, und ich frage Sie jetzt: Warum
haben Sie nicht ausgeführt?”

Bürgermeister Dienberg: Ich kann wirklich nicht mehr an der Stelle sagen. Das habe ich nicht in der Erinnerung, ob ich dazu etwas gesagt habe. Jedenfalls ist das ausführlich im Fachausschuss diskutiert worden, und da war ich dabei.”

Oberbürgermeister Jung:Herr Bütow.”

Stadtrat Bütow (AfD): Ich erinnere mich genau, in meinem Redebeitrag, den ich gehalten habe, darauf hingewiesen zu haben, dass die Brücke der breiteste Teil des Weges ist und der Weg selbst bei weitem nicht so breit wie im Antrag gefordert ist. Danke.”

Oberbürgermeister Jung:Niemand hindert Sie daran, Herr Morlok, einen Antrag in einem halben Jahr einzubringen.”

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Matzke (FDP): “Digitaler und ökologischer – ein Amtsblatt nach Maß für alle Leipzigerinnen und Leipziger!”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt, den Oberbürgermeister zu beauftragen, die Zugänglichkeit des Amtsblatts für alle Leipziger Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen.

Mit dem Ziel, digitaler und ökologischer zu werden, soll ein prominenteres Bewerben des Amtsblatts auf der Startseite der Homepage der Stadt Leipzig, die Auslage an zentralen und stark frequentierten Orten, sowie die Möglichkeit der persönlichen Zustellung im Rahmen eines Abonnements geprüft werden.

“Stapelweise ungelesener Amtsblatt-Ausgaben in den Hausfluren müssen der Vergangenheit angehören. Nach wie vor ist für Leipzig der Klimanotstand ausgerufen, da braucht es leserfreundliche Lösungen”, zeigt sich FDP-Stadtrat Sascha Matzke mit der gegenwärtigen Situation unzufrieden.

“Zukünftig soll nur noch jener ein Amtsblatt erhalten, der auch ein Amtsblatt wünscht. Die digitale Druckausgabe für den Freund papierlosen Arbeitens, die Zeitung zum Fühlen für den Liebhaber der Druckerschwärze. Das Angebot des Amtsblatts, ob digital oder als Druckausgabe, ist verfügbar, es muss die Menschen nur besser erreichen”, fordert Sascha Matzke, der die Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Allgemeine Verwaltung des Stadtrates vertritt.

Aktuell werden 240.350 Druckexemplare des Amtsblatts vierzehntäglich im Leipziger Stadtgebiet verteilt.

Der Antrag VII-A-06857 “Amtsblatt digitaler und ökologischer” wird in der Ratsversammlung am 15. März 2022 ins Verfahren verwiesen.

Schöne Plätze

Es gibt wirklich schöne Orte in Leipzig, die zum Verweilen einladen. Und es gibt so manchen Platz, der weniger einladend wirkt. Wie der Eutritzscher Markt. Eine Kopfsteinpflaster-Sünde der 90er Jahre, ohne wenig schattenspendende Bäume oder erholsame Bänke. Schön geht anders. Nun mag die Verwaltung in die Vergangenheit zeigen und die sich wandelnden Bedürfnisse der Bürger vorschieben. Sind die Anwohner überhaupt gefragt worden? Auch der 2013 gestaltete Huygensplatz in Möckern gleicht einer Steinwüste. Von Bürgerbeteiligung damals keine Spur. Zumindest gab es hier Ende 2021 einen Ideenworkshop zur Belebung für Anwohner und andere Akteure im Stadtteil. Das wünsche ich mir 26 Jahre nach Pflasterung des Eutritzscher Marktes auch. Die Bürger wurden seither nur mit dem Ziel eingebunden, Wochenmarkthändler zu etablieren. Das gelang nicht. Ideen gibt es viele. Der Eutritzscher Markt könnte schon von mehr Bäumen profitieren. Oder vom jüngsten Vorschlag des Oberbürgermeisters zur Belebung der Innenstadt: Die zuletzt 2017 fertig gestellten toten Ecken der Museumswinkel werden schon 5 Jahre später umgestaltet und für Kultur, Kunst, Gewerbe und Sitzbänke zugänglich gemacht. Hierfür sind Bundesmittel da, für Kopfsteinpflaster-Sünden braucht es städtische.

Sascha Matzke, Stadtrat

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 12. Februar 2022

Morlok (FDP): “Klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2038 führt zu erheblichen Baumaßnahmen im Straßennetz der Stadt”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat hat erhebliche Zweifel am Ziel Oberbürgermeister Jungs, bis 2038 bereits eine klimaneutrale Wärmeversorgung der Stadt Leipzig zu erreichen.

Sven Morlok (FDP), Fraktionsvorsitzender, hält das Ziel des Oberbürgermeisters für unrealistisch: “Eine klimaneutrale Wärmeversorgung setzt den Ersatz der dezentralen Wärmeerzeugung mittels Erdgas voraus. Für den Fall, dass eine Umrüstung des Gasverteilnetzes auf Wasserstoff ausgeschlossen ist, muss ein komplett neues Netz in der Stadt verlegt werden. Das ist bis 2038 nicht zu schaffen. In Gebieten mit Erhaltungssatzungen sind entsprechende Umrüstungen sogar ausgeschlossen.”

Freidemokrat Morlok verweist auf die Konsequenz: “Das Erreichen des Ziels ist mit erheblichen Baumaßnahmen auf den Straßen der Stadt verbunden, neue Leitungen müssen verlegt werden. Sie, Oberbürgermeister Jung, müssen den Bürgern erklären, dass über 10 Jahre mehr als 5 Prozent der Straßen jeweils gesperrt sein werden.”

Die Ratsversammlung hat in ihrer Sitzung am 09. Februar 2022 den Oberbürgermeister beauftragt, bis Ende 2023 einen kommunalen Wärmeplan in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Leipzig und der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft zu erarbeiten. Zudem wird auch geprüft, unter welchen Voraussetzungen eine klimaneutrale Wärmeversorgung der Stadt Leipzig bereits 2035 erreicht werden kann.

Corona-Prämie 2021 und 2022 in der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben ermöglichen

[Antrag VII-A-06729| Status: geändert beschlossen| Einreicher: Freibeuter]

Beschluss (Verwaltungsstandpunkt):

  1. 1. Der Oberbürgermeister und die Eigenbetriebsleiter*innen werden für die Jahre 2021 und 2022 erneut ermächtigt, über die Auszahlung einer Corona-Prämie im Jahr 2022 in analoger Anwendung der COVID-19-Prämien-RL 2020 eigenverantwortlich zu entscheiden und die Umsetzung auf betrieblicher Ebene zu regeln.
  2. 2. Voraussetzung für die Prämierung sind besondere Leistungen, die Beschäftigte in den Jahren 2021 und 2022 in Zusammenhang mit der Pandemiebewältigung bzw. zur Kompensation im Regelbetrieb erbracht haben und die nach objektiven Kriterien festzustellen sind. Eine Pauschalauszahlung an alle Beschäftigten ist nicht zulässig.
  3. 3. Die Finanzierung der Prämienzahlungen erfolgt jeweils aus dem laufenden Budget bzw. Geschäft. Defizite, die den Eigenbetrieben aufgrund der Prämienzahlung entstehen, werden im Rahmen der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung durch die Stadt Leipzig ausgeglichen.für die Stadtverwaltung aus Mitteln des Personalbudgets 2022 in Höhe von bis zu 425.000 Euro.
  4. 4. Die Eigenbetriebe finanzieren die Prämienzahlungen aus dem laufenden Wirtschaftsplan. Die Größenordnung hat sich, unter Berücksichtigung der Steuer- und SV-Beitragspflicht, am Prämienbudget aus 2020 zu orientieren.

Ursprungsantrag:

  1. 1. Der Oberbürgermeister und die Eigenbetriebsleiter*innen werden für die Jahre 2021 und 2022 erneut ermächtigt, über die Auszahlung einer Corona-Prämie in analoger Anwendung der COVID-19-Prämien-RL eigenverantwortlich zu entscheiden und die Umsetzung auf betrieblicher Ebene zu regeln.
  2. 2. Die Finanzierung der Prämienzahlungen erfolgt jeweils aus dem laufenden Budget bzw. Geschäft. Defizite, die den Eigenbetrieben aufgrund der Prämienzahlung entstehen, werden im Rahmen der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung durch die Stadt Leipzig ausgeglichen.

Begründung:

Das Jahr 2021 war wieder einmal stark von den pandemischen Wirkungen betroffen. Dies hat auch in unseren Eigenbetrieben sowie in Bereichen der Stadtverwaltung zu enormen zusätzlichen physischen wie psychischen Belastungen geführt, denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterworfen waren. Unsere Eigenbetriebe und die besonders betroffenen Bereiche der Stadtverwaltung sind dennoch verhältnismäßig gut durch diese anhaltend schwierigen Zeiten gekommen, was in erster Linie den engagierten Mitarbeitenden zu verdanken ist bzw. ohne ihr unermüdliches Mitwirken nicht möglich gewesen wäre.

Wir halten es auch in diesem Jahr für dringend geboten, den Mitarbeiter*innen unserer Eigenbetriebe und der Stadtverwaltung unseren Dank auszusprechen und eine coronabedingte Sonderprämie zukommen zu lassen.

Im vergangenen Jahr wurden der Oberbürgermeister und die Betriebsleiter*innen per Ratsbeschluss (VII-DS-01487-NF-02) über die COVID-19-Prämien-RL des VKA, die bis zum 31.12.2020 befristet war, ermächtigt, eigenständig über die Vergabe sogenannter Corona-Prämien bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und auf Grundlage nachvollziehbarer Kriterien entscheiden zu können. Dabei ist zugleich zugesagt worden, dass im unwahrscheinlichen Falle fehlende wirtschaftliche/finanzielle Möglichkeiten eines Eigenbetriebes durch einen möglichen Verlustausgleich durch die Stadt Leipzig im Rahmen des Jahresabschlusses kompensiert werden könnten. Eine fristgemäße Zahlung einer steuerfreien Prämienzahlung muss bis spätestens 31.03.2022 erfolgen. Die grundsätzliche Steuerfreiheit von Sonderprämien ist auf einen Gesamtbetrag von insgesamt 1.500 Euro begrenzt (§ 3 Nr. 11a EStG). Diese Summe schließt bereits gezahlte Prämien aus den Jahren 2020 und 2021 ein. Dies betrifft konkret die Corona-Prämie nach dem Ratsbeschluss 2020 und die Corona-Prämie vom Dezember 2020 aufgrund des Tarifabschluss (gestaffelt nach Entgeltgruppen; max. 600 Euro). Dies führt dazu, dass die Steuerfreigrenze je nach Einzelfall bereits erreicht sein könnte und bei erneuter Prämierung eine Prämie unattraktiver aber dennoch möglich wäre. Nichtsdestotrotz könnten auch Mitarbeiter*innen prämiert werden, die bislang keine Prämie erhalten haben, da die Pandemieaufgaben im Jahr 2021 noch vielfältiger geworden sind und hierdurch auch mehr Beschäftigte mit Sonderaufgaben betraut und abgeordnet wurden. Außerdem ist es gerade durch Personalabordnungen für spezielle Pandemieaufgaben zu erhöhten Aufgabenmengen in der Stammbelegschaft gekommen, um das operative Alltagsgeschäft aufrecht zu erhalten.

  1. 1. Die Freigabe der Arbeitgeberrichtlinie der VKA zur Honorierung besonderer Belastungen von Beschäftigten während der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Prämien-RL) für die Anwendung in der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben wird beschlossen.
  2. 2. Der Oberbürgermeister und die Eigenbetriebsleiter werden ermächtigt, über die Anwendung der COVID-19-Prämien-RL eigenverantwortlich zu entscheiden und die Umsetzung auf betrieblicher Ebene zu regeln.
  3. 3. Die Finanzierung der Prämienzahlungen erfolgt jeweils aus dem laufenden Budget bzw. Geschäft. Defizite, die den Eigenbetrieben aufgrund der Prämienzahlung entstehen, werden im Rahmen der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung durch die Stadt Leipzig ausgeglichen.

Stadtratsbeschluss VII-DS-01487-NF-02 vom 16.09.2020

Wir halten es daher auch in diesem Jahr für dringend geboten, den Oberbürgermeister und die Eigenbetriebsleiter*innen wie im vergangenen Jahr zu ermächtigen, über die Vergabe von coronabedingten Sonderprämien an ihre Mitarbeiter*innen entscheiden zu dürfen. Dies wäre nicht nur ein angemessenes Zeichen des Dankes und der Wertschätzung ihrer in diesem Jahr geleisteten Arbeit, sondern dient zugleich auch der Fachkräftebindung in Zeiten eines angespannten Arbeitsmarktes.

Mit dem Beschluss des vorliegenden Antrages soll die Ermächtigung des Oberbürgermeisters und der Eigenbetriebsleiter*innen zur Zahlung einer Corona-Prämie entsprechend eines transparenten Kriterienkataloges analog zu 2020 gegeben werden. Da auch in 2022 von einer coronabedingt anhaltend angespannten Lage auszugehen ist, erscheint es sinnvoll, diese Ermächtigung für 2021 und 2022 auszusprechen.

 

Corona-Prämie 2021 und 2022 in der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben ermöglichen

Corona-Prämie 2021 und 2022 in der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben ermöglichen (VII-A-06729)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion DIE LINKE, Fraktion Freibeuter, SPD-Fraktion

Aus der Ratsversammlung am 09.02.2022

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Ich denke, jetzt ist deutlich geworden, dass der Oberbürgermeister das, was die Antragsteller hier begehren, aus eigenem Ermessen aufgrund der gesetzlichen Regelungen nicht tun dürfte, ohne eine Amtspflichtverletzung zu begehen. Insofern ist die Aussage, dass dieser Antrag sinnfrei sei, vollkommen sinnfrei, weil wir ja tatsächlich hier etwas beantragt haben, was über das, was die Kompetenz des Oberbürgermeisters umfasst, hinausgeht.

Deswegen bitte ich auch um die Zustimmung zum Verwaltungsstandpunkt, und zwar deswegen, weil der Verwaltungsstandpunkt in der Tat noch einmal schärft, wer in den Genuss einer solchen Prämie kommen soll. Da geht es um die Direktbetroffenen, aber auch um die, die für andere, bei denen es eng geworden ist, in die Bresche gesprungen sind und uns mit einer höheren Belastung, mit einer höheren Motivation und Arbeitsleistung weitergeholfen haben.

Ich finde es zudem sinnvoll, dass wir angesichts der finanziellen Situation die Prämien betragsmäßig deckeln. Wir müssen auch differenzieren, in welcher Rolle wir uns hier befinden. Wir entscheiden hier in unserer Rolle als Arbeitgeber: die Stadt Leipzig als Arbeitgeber für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kernverwaltungen und der Eigenbetriebe. Wir wissen natürlich auch, dass viele andere Betriebe außerhalb der Stadt Leipzig auch von Corona-Problemen betroffen sind. Das ist aber eine Entscheidung für unsere Mitarbeiter, und andere Betriebe entscheiden eben für ihre Mitarbeiter.

Als Stadt mit einer Verantwortung für das Stadtgebiet sind wir selbstverständlich verantwortlich dafür, dass Nachteile oder Probleme, die durch Corona entstanden sind, durch andere Maßnahmen ausgeglichen werden. Ich erinnere in dem Zusammenhang nur an die Beschlüsse, die wir zur Ertüchtigung der Innenstadt getroffen haben, für mehr Attraktivität in der Innenstadt, um den Handel und die Gastronomie zu stärken. Das ist genau das, was wir als Stadtrat auf den Weg gebracht haben. Insofern ist die Aussage, wir würden hier Corona-Prämien für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung beschließen, aber das große Ganze aus dem Blick verlieren, vollkommen daneben, weil wir gerade diese Beschlüsse als Stadtrat schon gefasst haben, wie wir dort durch entsprechende Maßnahmen versuchen, wieder Leben in die Städte zu bekommen, um Gastronomen und Handel zu unterstützen. Das haben wir alles schon getan.

Also, Herr Droese, manchmal hilft das Nachdenken vor dem Reden. Dann werden die Reden besser. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochen Wort)

Unterstützung der Stadt Markleeberg bei der Bewerbung um eine Landesgartenschau auf der agra

Neuer Betreff: Unterstützung der Stadt Markleeberg bei der Bewerbung um eine Landesgartenschau auf der agra
(VII-A-06605-NF-02) Einreicher: CDU-Fraktion

Aus der Ratsversammlung am 09.02.2022

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Man kann ja sicherlich geteilter Meinung darüber sein, ob man sich für eine Landesgartenschau bewirbt, mit wem gemeinsam man dies tut und wo sie stattfinden soll. Was ich aber als höchst problematisch ansehe, ist, wenn man diese Landesgartenschau zeitnah haben möchte, sie mit dem Thema Tunnellösung und agra-Brücke zu verbinden, weil wir, der Freistaat Sachsen und der Bund lange nicht so weit sind wie Sie, Frau Seidel, das hier dargestellt haben.

Es ist zwar nach zehn Jahren inzwischen gelungen, den Bund davon zu überzeugen, dass ein Tunnel besser wäre als eine Brücke. Das war schon ein hartes Stück Arbeit. Aber es geht mitnichten eine Einigung zwischen Bund und Freistaat, wer das dann bezahlt. Man hat sich nur darüber geeinigt, dass der Freistaat doch bitte die Mehrkosten ermitteln möge, und wenn die dann auf dem Tisch liegen, wird man sich bereitfinden, eine Finanzierungsvereinbarung abzuschließen. Das heißt also: Wie viel Geld der Bund dann beisteuert, oder ob er überhaupt Geld beisteuert, ist vollkommen offen. Es gibt nur die Aussage: Der Freistaat prüft, was es kostet, und dann setzen wir uns wieder zusammen. Das ist der Stand der Dinge.

Danach müsste man die Planung durchführen, die Bau- und Genehmigungsplanung. Ich darf nur darauf hinweisen: Der Tunnel wird sich ja im Grundwasser befinden. Wir haben in diesem Bereich eine erhebliche Grundwasserströmung. Das würde ohne Umweltverträglichkeitsprüfung im Genehmigungsverfahren nicht abgehen. Wenn Sie also die ganzen Fristenketten einmal aufaddieren – für den Fall, dass der Bund und der Freistaat sich im März dieses Jahres über die Finanzierung abschließend verständigen könnten -, hätten wir vielleicht, wenn alle anderen Schritte super flutschen und es keine Klage von irgendeinem Umweltverband wegen der Grundwasserströmung gibt, im Jahre 2030 Baurecht. Und wenn dann das Geld auch noch zügig im Bundeshaushalt eingeordnet wird, ist es vielleicht im Jahre 2033/34 fertig.

Wenn Sie also sagen, wir hätten mit der Landesgartenschau bis Mitte der 2030er-Jahre Zeit, dann macht es Sinn, diese Verknüpfung heute hierher zu stellen. Wenn Sie aber sagen, wir wollen zeit- nah eine Landesgartenschau haben, in den nächsten zehn Jahren, dann macht es keinen Sinn, denn mit der Verknüpfung wird sie in den nächsten zehn Jahren definitiv nicht möglich sein; wenn es supergut läuft, vielleicht in 15, ich würde eher sagen, in 20 Jahren. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Kommunaler Wärmeplan für eine klimaneutrale Wärmeversorgung in Leipzig

Kommunaler Wärmeplan für eine klimaneutrale Wärmeversorgung in
Leipzig (VII-A-02889)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Aus der Ratsversammlung am 09.02.2022

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es vorwegzunehmen: Auch wir sind für die Aufstellung eines kommunalen Wärmeplans. Aber wir sind dafür, dass wir uns bei der Aufstellung eines solchen kommunalen Wärmeplanes realistische Ziele vornehmen. Wir haben große Zweifel, ob das, was vom Oberbürgermeister als Ziel formuliert wurde, bis 2038 umsetzbar ist. Und, Herr Oberbürgermeister, Sie sollten gegenüber unserer Bevölkerung nicht Ziele formulieren, in Verwaltungsstandpunkten, die von vornherein unrealistisch sind. Ich werde darauf noch eingehen.

Wenn wir die Fernwärmeversorgung klimaneutral gestalten wollen, ist das sicherlich ein erheblicher Investitionsakt, der zu leisten ist. Das ist auch zu leisten. Wenn wir aber in den Gebieten der Stadt die Klimaneutralität erreichen wollen, die noch nicht an das Fernwärmenetz angeschlossen sind – es wurde ja gerade darauf hingewiesen, dass das erhebliche Gebiete in der Kernstadt sind, fast die Hälfte, und außerhalb sind es über drei Viertel, die noch nicht an das Fernwärmenetz angeschlossen sind -, dann bedarf dies erheblicher Investitionen in neue Netze, also neue Leitungen, die in der Stadt Leipzig verlegt werden müssen.

Der einzige Weg, diese Investitionen und auch den Zeitaufwand zu vermeiden, ist, ein bestehendes Netz für einen anderen Energieträger zu nutzen. Deswegen haben wir in unserem Änderungsantrag auch beantragt, zu prüfen, ob man nicht das bestehende Gasnetz zumindest teilweise oder ganz für Wasserstoffversorgung verwenden könnte, weil man sich dann nämlich die Neuverlegung eines Verteilnetzes sparen würde.

Wir beantragen dies nicht als Beschlusspunkt, der umgesetzt werden muss, sondern der als Option im Rahmen des kommunalen Wärmeplans mitzuprüfen ist. Selbst wenn dies möglich wäre, wäre eine abschnittsweise Umstellung immer noch mit erheblichen Investitionen, insbesondere der Eigentümerinnen und Eigentümer, verbunden, die aus unserer Sicht schwerlich bis 2038 zu leisten sind; ganz abgesehen davon, dass die Eigentümer der Häuser in Gebieten mit Erhaltungssatzungen rechtlich dazu gar nicht in der Lage waren, denn in Gebieten mit Erhaltungssatzungen dürfen solche Investitionen momentan nicht vorgenommen werden. Auch das müsste rechtlich geklärt sein.

Für den Fall, dass wir ein komplett neues Netz benötigen: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Der Plan ist, ein Netz in 50 Prozent der Kernstadt und 75 Prozent des Randgebietes zu bauen. Gehen wir einmal davon aus, Beschlussfassung in 2023, Planung drei Jahre, 2025, wenn es schnell geht, 2027/28, Bauzeit bis 2038. Herr Oberbürgermeister, wollen Sie allen Ernstes den Bürgerrinnen und Bürgern unsere Stadt erklären, dass Sie über zehn Jahre lang jeweils zehn Prozent der Straßen der Kernstadt für den Verkehr sperren wollen? Denn das ist ja das rechnerische Ergebnis. Wenn ich das in zehn Jahren tun möchte, muss ich in zehn Jahren zehn Prozent der Straßen jedes Jahr letztendlich aufgraben und mit neuen Leitungen versehen. Das heißt, in 50 Prozent der Innenstadt ist über zehn Jahre jeweils ein Zehntel davon gesperrt.

Das trifft nicht nur den Individualverkehr, das trifft auch den Straßenbahn- und den Busverkehr. Wollen Sie das der Stadt zumuten, dass fünf Prozent aller Straßen in der Innenstadt über zehn Jahre lang nicht verkehrlich nutzbar sind? Wollen Sie es den Menschen in den Randgebieten dieser Stadt zumuten, dass in den 75 Prozent der Gebiete über zehn Jahre hinweg zehn Prozent gebaut wird und verkehrlich nicht nutzbar ist? Herr Oberbürgermeister, ist das Ihr Ziel?

Das ist die Konsequenz, wenn wir neue Netze verlegen. Und ich meine, wir müssen den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber auch ehrlich sein. Ich weiß, dass es Vorbehalte gegen die Energiewende gibt. Aber wenn wir solche Ziele formulieren, Herr Oberbürgermeister, dann tun wir der Energiewende einen Bärendienst, weil wir Ängste schüren, weil Menschen denken, jetzt passiert hier etwas Dramatisches in unserer Stadt, was überhaupt nicht umsetzbar ist. Wenn wir neue Netze benötigen – und ich vermute, wir benötigen sie -, wird dies bis 2038 nicht leistbar sein.

Ich bitte Sie, Herr Oberbürgermeister, heute ein klarstellendes Wort zu sprechen, dass Sie diese dramatischen Umbaumaßnahmen in unserem Straßensystem nicht bis 2038 über das Knie brechen und durchdrücken wollen. Geben Sie dieses klare Signal heute an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leipzig. – Vielen Dank.

(…)

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Ich muss jetzt leider noch einmal dagegenreden, weil die Kosten eine ganz entscheidende Frage sind. Wenn wir im Jahre 2023 einen kommunalen Wärmeplan vorgelegt bekommen und gegebenenfalls auch im Stadtrat beschließen, müssen wir zwar nicht wie in einem Bau- und Finanzierungsbeschluss eine sehr detaillierte Kostenplanung haben, aber wir müssen ein Gefühl dafür haben, was uns das denn kosten würde.

Wir können doch nicht beschließen, dass wir das wollen, aber was es kostet, wissen wir nicht. Wenigstens die Größenordnungen müssen doch definiert werden. Es sind schließlich auch Kosten, die auf der Seite der Stadt Leipzig anfallen, Verkehrsinfrastrukturen beispielsweise. Es sind Kosten, bei denen ja auch die L-Gruppe berechnen muss, ob sie das stemmen und finanzieren kann, ob das überhaupt möglich ist.

Also, Herr Oberbürgermeister, eine Größenordnung muss doch im Jahr 2023 vorliegen. Ich meine, wir müssten uns darüber im Klaren sein: Reden wir hier über 100 Millionen oder reden wir über eine Milliarde? Die Frage der Größenordnung müssen wir doch einmal diskutieren. Es geht nicht um Centbeträge, aber die Größenordnung muss doch klar sein.

Es muss auch ein Signal an die Hauseigentümer, an die Grundstückseigentümer gegeben werden. Ich sage nicht, dass wir ein fertiges Förderprogramm beschließen müssen. Wenn wir aber irgendwann irgendwo Leitungen kappen, in denen momentan Gas fließt und in denen dann etwas anderes fließen soll, muss der Eigentümer zu dem bestimmten Zeitpunkt umstellen, und zwar ob er wirtschaftlich dazu in der Lage ist oder nicht. Sich darüber Gedanken zu machen, wie man mit einer solchen Situation umgeht, gehört auch dazu. Da geht es nicht um das Förderprogramm, sondern man muss sich auch darüber Gedanken machen, wie man mit diesen Dingen umgeht, die dann auf uns zukommen.

Außerdem muss man sich darüber Gedanken machen, wie man mit den Erhaltungssatzungen um- geht. Ich habe nicht gesagt, dass Sie die Satzungsänderungen schon bis 2023 vorlegen müssen, aber Sie müssen doch überlegen, wie Sie das machen, weil es schließlich bundesgesetzliche Regelungen sind. Haben Sie eine Idee, wie man es so gestaltet, dass es dann funktioniert? Das ist das Anliegen. Das muss zusammen mit dem Wärmeplan gedacht werden und nicht erst hinterher. Deswegen, Herr Oberbürgermeister, müssten Sie eigentlich alle diese Punkte übernehmen.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

 

Mit Fahrrad in die Tram

In einer fahrradfreundlichen Stadt sollte die Fahrradmitnahme in Straßenbahnen immer möglich sein. Nicht in Leipzig. Sind wir nicht fahrradfreundlich oder haben wir keinen fahrradfreundlichen Oberbürgermeister?

Für die kostenfreie Mitnahme der Fahrräder gibt es jetzt immerhin ein Modelprojekt. Aber auch wenn man für das Fahrrad ein Ticket löst, klappt das nicht immer. Wenn es voll wird, muss man aussteigen, obwohl man für sich und das Rad bezahlt hat. Und das gilt auch für die tollen neuen Straßenbahnen, die gerade erst bestellt wurden. Fahrradfreundlichkeit sieht anders aus.

Wo ist das Problem? Fahrräder können umkippen und haben keine Feststellbremse, so die Erkenntnis des Oberbürgermeisters in einem Verwaltungsstandpunkt. Man könnte Räder ja sicher in den Bahnen befestigen. Geht auch nicht, denn wie der Oberbürgermeister richtig erkannt hat, gibt es dort keine Sicherungsmöglichkeiten.

Warum denn nicht, Herr Jung? Sie sind jetzt schon 15 Jahre Oberbürgermeister. Da wäre ja mal Zeit zum Handeln gewesen. Versucht Oberbürgermeister Jung sich etwa deswegen durch weiße Linien für Fahrräder auf dem Promenadenring krampfhaft ein fahrradfreundliches Image zu geben, weil er in Wahrheit das Thema 15 Jahre verpennt hat?

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 29. Januar 2022

 

Reinigung von Spielplätzen in der Stadt Leipzig

Anfrage:

Immer wieder finden Leipzigerinnen und Leipziger, Familien mit Kindern, Verunreinigungen an Spielplätzen im Stadtgebiet vor.

Daher fragen wir den Oberbürgermeister an:

1. Welche Verunreinigungen sammeln sich über den Tag und in den Nachtstunden an Spielplätzen an?

2. Verfolgt der Oberbürgermeister eine besondere Reinigungsstrategie?

3. Mit welcher Frequenz werden Spielplätze im Leipziger Stadtgebiet gereinigt?

4. Sind Spielplätze bekannt, die einer intensiveren Reinigung mit erhöhter Frequenz unterzogen werden? Wenn ja, welche?

5. Werden Spielplätze zudem auch entgegen eines Reinigungsplanes nach Dringlichkeit gereinigt?

Antwort:

Zu Frage 1:

Es handelt sich hierbei um Verunreinigungen aller Art. Nachstehend eine beispielhafte Auflistung:

–          zerbrochene Glasflaschen, Verpackungen von Lebensmitteln (verstärkt TO GO-Verpackungen, Kaffeebecher)

–          Einzelteile von durch Vandalismus zerstörten Spielgeräten

–          Hunde- und Katzenkot im Fallschutz

–          Zigarettenstummel

–          unachtsam entsorgter Abfall

–          zerbrochene Latten vorhandener Sitzbänke

Zur Frage 2:

Die Inspektion und Reinigung von Spielgeräten und Spielplatzböden ist in DIN EN1176-7 geregelt. Teil 7 der Norm gibt eine „Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb“ derartiger Anlagen. Danach wird u.a. eine regelmäßige Inspektion durchgeführt, welche auch die Sauberkeit der gesamten Anlage und die Entfernung gefährlicher Fremdkörper einschließt.

Zu Frage 3:

Die Spielplätze werden einmal wöchentlich gereinigt. Die unter Frage 1 benannten Verschmutzungen werden dabei beseitigt und der Fallschutz wird geharkt. Der Gesamtzustand, der Fallschutz und die Spielgeräte werden augenscheinlich auf Mängel geprüft. In einzelnen Anlagen unterstützt der Kommunale Eigenbetrieb Engelsdorf (KEE) zusätzlich ein- bis zweimal wöchentlich bei der Abfallbeseitigung.

Zu Frage 4:

Alle Spielplätze werden dem Grunde nach mit der gleichen Frequenz gereinigt. Gleichwohl sind der Stadtverwaltung Spielplätze bekannt, auf denen eine intensivere Reinigung aufgrund einer stärkeren Vermüllung notwendig ist. Daher erfolgt saisonal eine Anpassung. Dazu gehören:

–          stark frequentierte Spielplätze wie im Clara-Zetkin-Park, auf dem AOK-Gelände, dem Rennbahnweg sowie im Rabet

–          Spielplätze in der Nähe von Schulen wie z.B. auf dem Heinrich-Schütz-Platz oder dem Albrecht-Dürer-Platz

–          Spielplätze neben Sammelstellen wie z. B. auf dem Alexis-Schumann-Platz oder dem Herderpark

–          Jugendspielplätze, z. B. dem Streetballplatz Biedermannstraße oder der Calisthenicsanlage im Stadtteilpark Rabet

Zu Frage 5:

Bei Bürgerhinweisen zu Verschmutzungen oder Schäden an Spielplätzen wird kurzfristig, außerhalb der eingeplanten Reinigungsintervalle, gehandelt. Hierzu kann auch der städtische Mängelmelder genutzt werden.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris