Welche Resultate ergeben sich aufgrund einer Einwirkung des Oberbürgermeisters?

Anfrage:

Im Stadtratsbeschluss zum Antrag VII-A-07299-NF-02 „Südvorstadt für alle“ wurde der Oberbürgermeister beauftragt, „auf die Geschäftsführung der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) dahingehend einzuwirken, dass bei der Sanierung der Wohngebäude (…) behutsame, klima- und sozial- gerechte Ansätze berücksichtigt werden und als Modellprojekte mit einer speziellen Fördermittelakquise und in Zusammenarbeit mit regionalen und überregionalen Partnern konzipiert und realisiert werden.“

Unter anderem sollen Themen wie bezahlbares Wohnen, Wohnraumversorgung von Menschen mit Marktzugangsschwierigkeiten sowie Denkmal- und Klimaschutz, unter Beteiligung der Bewohnerschaft, der Zivilgesellschaft vor Ort, beauftragter Fachplaner:innen und Wissenschaftler:innen berücksichtigt werden.

In der Ratsversammlung am 18. Oktober 2023 nannte der Oberbürgermeister dies den Beschluss der „eierlegenden Wollmilchsau“. Der Antrag wurde mehrheitlich vom Stadtrat angenommen.

Wir fragen dazu an:

  1. Hat der Oberbürgermeister bei der LWB eingewirkt?
  2. Welche Resultate ergeben sich aus dem Einwirken?
  3. Gibt es aufgrund des Einwirkens Terminverzug beim Bauprojekt?
  4. Gibt es dadurch Fördermittel- oder Darlehensausfälle?
  5. Hat der Oberbürgermeister Erkenntnisse darüber, dass zur Umsetzung dessen, worauf er einwirken soll, möglicherweise städtische Finanzmittel erforderlich sind und wenn ja in welcher Höhe?

Antwort:

Zur Frage 1:

Zur Umsetzung des Ratsbeschlusses VII-A-07299-NF-02 „Südvorstadt für alle“ ist der Oberbürgermeister auf die Geschäftsführung der LWB zugegangen und hat darauf eingewirkt, dass die beschlossenen Aspekte bei der weiteren Planung der Sanierung der drei Objekte berücksichtigt werden.

Zur Frage 2:

Die Geschäftsführung der LWB hat dem Oberbürgermeister einen Vorschlag zur Umsetzung des Ratsbeschlusses unterbreitet und mit einer ersten Kostenkalkulation untersetzt. Darüber hat der Oberbürgermeister die Fraktionen des Stadtrates in einem Gespräch unterrichtet.

Im Ergebnis hat die LWB dargelegt, dass die Ziele, wie sie im Beschluss VII-A-07299-NF-01 festgelegt wurden, nicht wirtschaftlich umsetzbar sind. Für das Objekt Kochstraße 13-15 wird die LWB, entsprechend des Beschlusses, mit der Umsetzung der vorliegenden Planung beginnen, um weitere Kostensteigerungen zu vermeiden. Für die Objekte Kochstraße 59 – 63 sowie August-Bebel-Straße 81 – 83 soll die Wirtschaftlichkeitsberechnung sowie das weitere Vorgehen nochmal durch die Verwaltung geprüft werden.

Zur Frage 3:

Der gesamte Prozess, wie er mit dem Antrag des Stadtbezirksbeirats Süd sowie dem Beschluss der Vorlage VII-A-07299-NF-02 eingeleitet wurde, hat zu einer zeitlichen Verzögerung der Sanierungsprojekte geführt.

Zur Frage 4:

Nein. Bislang war keine Beantragung von Fördermitteln für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen vorgesehen. Potentielle Fördermittel der Sozialen Wohnraumförderung des Freistaats Sachsen stehen weiterhin zur Verfügung. Für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind zum 1. Januar 2024 neue Förderbedingungen in Kraft getreten.

Zur Frage 5:

Die Geschäftsführung der LWB konnte nachweisen, dass die Umsetzung der im Ratsbeschluss festgelegten Sanierungsziele nicht wirtschaftlich umsetzbar ist. In den Gesprächen und Workshops, die bislang stattgefunden haben, bestand Einigkeit, dass eine Finanzierungslücke nicht durch die Quersubventionierung aus anderen Wohnungsbeständen der LWB gedeckt werden soll.

Um den Beschluss bei der Sanierung der Objekte Kochstraße 59 – 63 sowie August-Bebel-Straße 81 – 83 berücksichtigen zu können, wäre die Bereitstellung von Finanzmitteln aus dem städtischen Haushalt (Finanzeinlage) eine Möglichkeit, um die Finanzierungslücke zu decken. Diese Mittel können nur durch einen gesonderten Ratsbeschluss in den städtischen Haushalt 2025/26 eingestellt werden.

Abschließende Aussagen zu Kosten bzw. Finanzbedarfen können erst nach Prüfung der kalkulierten Baukosten getroffen werden. Darüber hinaus wurde zum jetzigen Zeitpunkt der Bedarf sowie der Sanierungsstandard für die Objekte Kochstraße 61 – 65 sowie August-Bebel-Straße 81 – 83 noch nicht final festgelegt. Dies kann erst nach einer Konkretisierung des Konzepts und der Abstimmung mit allen beteiligten Akteuren erfolgen.