Falschparker auf der neuen Waldstraße?

Anfrage:

Mit der Freigabe der Gleise auf der neugebauten Waldstraßenbrücke fährt ab dem 18. Dezember 2023 die Straßenbahnlinie 4 wieder ihren regulären Weg über die Waldstraße. Die stadtwärtige Haltestelle Am Mückenschlösschen muss noch für einige Wochen an einer provisorischen Haltestelle bedient werden. Alle anderen Haltestellen sind barrierefrei ausgebaut und werden regulär angefahren. Die noch fehlenden DFI-Anzeigen werden bis Frühjahr in Betrieb gehen. Der nördliche Teil der Waldstraße von Leutzscher Allee bis Primavesistraße ist auch fertiggestellt, so dass beide Fahrtrichtungen für den Kfz-Verkehr freigegeben werden können. Der Kfz-Verkehr über die Waldstraßenbrücke kann erst im Frühjahr wieder rollen. Hier sind unter anderem noch Versorgungsleitungen zu verlegen, die Straße zu asphaltieren und Geh- und Radwege sowie Brückengeländer zu errichten.

Hierzu fragen wir an:

  1. Wie viele verkehrswiderrechtliche Blockierungen der Straßenbahnlinie 4 und damit verbundene Umleitungen ergaben sich seit Freigabe im Dezember 2023 bis heute auf der Waldstraße (bitte mit Nennung des jeweiligen Grunds der Blockierung)?
  2. Wie verändert sich die Aufteilung des Verkehrsraums vor und nach der Sanierung bezogen auf die Verkehrsarten Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV und MIV?
  3. Wie wird sich der Anteil versiegelter Flächen in Quadratmetern von vor der Sanierung bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens Waldstraße verändern?

Antwort:

zu Frage 1:

– 18.12.2023 Grund: Falschparker Waldstraße

– 19.12.2023 Grund: Fahrzeug im besonderen Bahnkörper Waldstraße

– 20.12.2023 Grund: Fahrzeug im besonderen Bahnkörper Waldstraße

– 20.12.2023 Grund: Fahrzeug im besonderen Bahnkörper Waldstraße

– 21.12.2023 Grund: Fahrzeug im offenen Gleiskörper (Baustelle) Waldstraße

– 23.12.2023 Grund: Fahrzeug im offenen Gleiskörper (Baustelle) Waldstraße

– 25.12.2023 Grund: Fahrzeug im offenen Gleiskörper (Baustelle) Waldstraße

– 15.01.2024 Grund: Fahrzeug im besonderen Bahnkörper Haltestelle Stallbaumstraße

– 21.01.2024 Grund: Fahrzeug im offenen Gleiskörper (Baustelle) Waldstraße

zu Frage 2&3: 

Der Verkehrsraum wurde nicht neu aufgeteilt, es erfolgte im Rahmen der LVB-Gleisbau-Maßnahme lediglich ein Mitbau der Stadt. Der Straßenquerschnitt ist in seiner Aufteilung insbesondere durch die beidseitigen Baumreihen definiert und wurde dem Grund nach nicht verändert, lediglich einige Gehwegnasen an den Knotenpunkten wurden angelegt und die Haltestellen barrierefrei ausgebildet.

Durch die Schaffung der Gehwegnasen und barrierefreien Haltestellen vergrößert sich der Anteil der Flächen für den Fußverkehr etwas, die Größe der versiegelten Fläche insgesamt bleibt nahezu gleich.

Die insbesondere im Dezember nach der Wiederaufnahme des Linienbetriebs der Straßenbahn aufgetretenen Behinderungen sind dem Fehlverhalten von Kfz-Führenden innerhalb der Baustellensituation geschuldet.

Anfrage im Allris 

Antwort im Allris