Falschparker auf der neuen Waldstraße?

Anfrage:

Mit der Freigabe der Gleise auf der neugebauten Waldstraßenbrücke fährt ab dem 18. Dezember 2023 die Straßenbahnlinie 4 wieder ihren regulären Weg über die Waldstraße. Die stadtwärtige Haltestelle Am Mückenschlösschen muss noch für einige Wochen an einer provisorischen Haltestelle bedient werden. Alle anderen Haltestellen sind barrierefrei ausgebaut und werden regulär angefahren. Die noch fehlenden DFI-Anzeigen werden bis Frühjahr in Betrieb gehen. Der nördliche Teil der Waldstraße von Leutzscher Allee bis Primavesistraße ist auch fertiggestellt, so dass beide Fahrtrichtungen für den Kfz-Verkehr freigegeben werden können. Der Kfz-Verkehr über die Waldstraßenbrücke kann erst im Frühjahr wieder rollen. Hier sind unter anderem noch Versorgungsleitungen zu verlegen, die Straße zu asphaltieren und Geh- und Radwege sowie Brückengeländer zu errichten.

Hierzu fragen wir an:

  1. Wie viele verkehrswiderrechtliche Blockierungen der Straßenbahnlinie 4 und damit verbundene Umleitungen ergaben sich seit Freigabe im Dezember 2023 bis heute auf der Waldstraße (bitte mit Nennung des jeweiligen Grunds der Blockierung)?
  2. Wie verändert sich die Aufteilung des Verkehrsraums vor und nach der Sanierung bezogen auf die Verkehrsarten Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV und MIV?
  3. Wie wird sich der Anteil versiegelter Flächen in Quadratmetern von vor der Sanierung bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens Waldstraße verändern?

Antwort:

zu Frage 1:

– 18.12.2023 Grund: Falschparker Waldstraße

– 19.12.2023 Grund: Fahrzeug im besonderen Bahnkörper Waldstraße

– 20.12.2023 Grund: Fahrzeug im besonderen Bahnkörper Waldstraße

– 20.12.2023 Grund: Fahrzeug im besonderen Bahnkörper Waldstraße

– 21.12.2023 Grund: Fahrzeug im offenen Gleiskörper (Baustelle) Waldstraße

– 23.12.2023 Grund: Fahrzeug im offenen Gleiskörper (Baustelle) Waldstraße

– 25.12.2023 Grund: Fahrzeug im offenen Gleiskörper (Baustelle) Waldstraße

– 15.01.2024 Grund: Fahrzeug im besonderen Bahnkörper Haltestelle Stallbaumstraße

– 21.01.2024 Grund: Fahrzeug im offenen Gleiskörper (Baustelle) Waldstraße

zu Frage 2&3: 

Der Verkehrsraum wurde nicht neu aufgeteilt, es erfolgte im Rahmen der LVB-Gleisbau-Maßnahme lediglich ein Mitbau der Stadt. Der Straßenquerschnitt ist in seiner Aufteilung insbesondere durch die beidseitigen Baumreihen definiert und wurde dem Grund nach nicht verändert, lediglich einige Gehwegnasen an den Knotenpunkten wurden angelegt und die Haltestellen barrierefrei ausgebildet.

Durch die Schaffung der Gehwegnasen und barrierefreien Haltestellen vergrößert sich der Anteil der Flächen für den Fußverkehr etwas, die Größe der versiegelten Fläche insgesamt bleibt nahezu gleich.

Die insbesondere im Dezember nach der Wiederaufnahme des Linienbetriebs der Straßenbahn aufgetretenen Behinderungen sind dem Fehlverhalten von Kfz-Führenden innerhalb der Baustellensituation geschuldet.

Anfrage im Allris 

Antwort im Allris 

Lichtsignalanlagen an Baustellen für Verkehrsfluss optimieren

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, wie Lichtsignalanlagen (LSA) an Baustellen-Lichtzeichenanlagen in die Grüne-Welle der stationären Lichtzeichenanlagen eingebunden werden für alle Verkehrsarten optimiert werden können.

Begründung:

Die Stadt Leipzig wächst. Vielerorts werden Entwicklungs- und Infrastrukturprojekte überall in der Stadt umgesetzt. Demzufolge werden immer mehr Baustellen auf öffentlichen Straßen errichtet. Diese Baustellen sind sehr oft mit Verkehrsraumeinschränkungen verbunden. Seit Anfang 2021 ist die Anzahl der Verkehrsraumeinschränkungen durch Baustellen, dem Verkehrs- und Tiefbauamt zufolge, von ungefähr 50 auf fast 90 gestiegen. Viele dieser Baustellen befinden sich in Bereichen stationärer LSA oder werden mit portablen LSA, die sich auf durch stationäre LSA gesteuerten Straßenabschnitten befinden, geregelt. Es wird daher für länger als 7 Tage bestehende Straßenbaustellen angestrebt, –          die portablen LSA weitestgehend mit der Steuerung der stationären LSA (wo vorhanden) zu koordinieren, um einen weitestgehend störungsfreien Verkehrsfluss – auch für Fuß- und Radverkehr – zu gewähren (auch bei Änderungen der Schaltvorgänge der stationären LSA) und –          bei Veränderungen in der Verkehrsführung, die sich aus den Baumaßnahmen ergeben, die Schaltvorgänge der stationären LSA – auch für Fuß- und Radverkehr – zu optimieren.

Status:

Die Neufassung wurde in der Ratsversammlung am 21.07.2021 ungeändert beschlossen.

Antrag im Allris

Neufassung im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Lkws durch die Aue?

Die Stadt Leipzig erneuert die Nahle-Brücke in der Gustav-Esche-Straße in Leipzig Wahren. In Verbindung mit dem Neubau der Brücken in Leipzig Leutzsch, dem Ausbau der Linkelstraße sowie einer wahrscheinlichen späteren Erneuerung der Brücke über die Neue Luppe wird durch den Wegfall der jetzigen Tonnagebegrenzung der Brücken die Möglichkeit der Nutzung dieser Trassenführung für LKW vom Bahnhof Leutzsch zum Wahrener Rathaus durch den Auenwald geschaffen. Abgesehen vom ökologisch sensiblen Gebiet der Aue, welches eine weitere Erhöhung des Verkehrs eigentlich verbietet, würde gerade auf dem Abschnitt Linkelstraße/ Rittergutsstraße in Leipzig-Wahren eine untragbare Verkehrssituation entstehen. Man denke an die neue Schule und die enge kurvenreiche Straße. Mit Stadtrat Geisler (SPD) gemeinsam habe ich den Antrag gestellt zu prüfen, ob auf der gesamten Strecke zwischen Leutzscher Bahnhof und Wahrener Rathaus eine Begrenzung des zulässigen Gesamtsgewichts oder der Gesamtlänge für LKW, auch nach allen Sanierungen und Neubauten, eingerichtet werden kann. In der Aue brauchen wir keinen LKW-Verkehr. ÖPNV, Lieferverkehre und Stadtreinigung sind davon natürlich nicht betroffen. Kontaktieren Sie uns gern mit Fragen und Anregungen an info@freibeuterfraktion.de

Thomas Köhler, Stadtrat

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig

Morlok (FDP): “Freibeuter verpflichten Verwaltung zu zügigem Vorgehen bei Umsetzung der Mobilitätsstrategie 2030”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat nimmt auf Antrag und mit einer Mehrheit der Stimmen von Linken, Grünen, CDU und SPD die Stadtverwaltung in die Pflicht, den Start der Netzerweiterungen Straßenbahn im Rahmen der Umsetzung der Mobilitätsstrategie 2030 zügig voranzubringen.

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender der Freibeuter im Leipziger Stadtrat und Vorsitzender des zeitweilig beratenden Ausschuss Verkehr und Mobilität, kann die Bedenken der Stadtverwaltung hinsichtlich des von seiner Fraktion vorgeschlagenen straffen Zeitplans nicht nachvollziehen: “Es bleiben der Verwaltung 12 Monate Zeit, um die Ergebnisse des Bürgerbeteiligungsverfahrens in eine Vorlage zu gießen und dem Stadtrat vorzulegen. Der Stadtrat ist sich einig darin, der Verwaltung ein klares Ziel vorzugeben und zu einem straffen Vorgehen zu motivieren.”

Der in der Ratsversammlung am 14. Oktober 2020 gefasste Beschluss, verpflichtet den Oberbürgermeister die Beschlussvorlage zur prioritären Einordnung der sich anschließenden Netzerweiterungen und Trassenfreihaltungen Straßenbahn dem Stadtrat bereits 2022 und damit ein Jahr früher vorzulegen. Dies erfolgt nach Beteiligung der Öffentlichkeit. Ein geeignetes Format dafür wird über das Beteiligungskonzept zum Rahmenplan erarbeitet.

Mobilitätsstrategie 2030 für Leipzig – Rahmenplan zur Umsetzung

Mobilitätsstrategie 2030 für Leipzig – Rahmenplan zur Umsetzung (VII-DS-00547-NF-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 15.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Dubrau! Ich versuche jetzt einmal den Spagat mit dem Ausschussvorsitz und dem Fraktionsvorsitz. Ich hoffe, es gelingt in den fünf Minuten.
Ich möchte mich zunächst persönlich bei Ihnen, Herr Oberbürgermeister, herzlich bedanken, weil wir als Ausschuss den Rahmenplan in einem Stadium zur Diskussion erhalten haben, als er teilweise noch nicht einmal Ihre Dienstberatung passiert hatte. Das ist ein sehr großer Vertrauensvorschuss. Das hat es letztlich aber auch ermöglicht, gemeinsam diesen guten Austauschprozess zu haben. Der Austauschprozess war nur möglich, weil wir diesen intensiv mit dem Verkehrs- und Tiefbauamt durchführen konnten. Deswegen auch einen herzlichen Dank an Herrn Kana, dem Amtsleiter, und an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in vielen runden die Diskussion im Ausschuss geführt haben. Das war eine sehr sachgerechte Diskussion. Viele Punkte sind in einem sehr früheren Verfahren von der Verwaltung bereits übernommen worden. Das sieht man jetzt in der Historie gar nicht mehr, wie hier die Zusammenarbeit beispielhaft funktionier hat.
Es war aber auch der Stadtrat gewesen, es war auch der Ausschuss gewesen, der damals, als es im Rahmen des Szenarienprozesses darum ging, worauf man sich in der Stadt verständigen kann. Die Leitplanken gesetzt hat. Ohne den einstimmigen Beschluss des Stadtrats mit der Beauftragung, einen solchen Zeit- und Maßnahmenplan bis Ende 2019 vorzulegen – das war nicht Gegenstand der Mobilitätsszenarien gewesen –, hätten wir wahrscheinlich diesen Rahmenplan bis heute nicht. Das zeigt, wie wichtig es ist, als Stadtrat auch mal Termine zu setzen.
Wir waren uns auch in der Auffassung einig, dass, wenn Defizite vorhanden sind im Bereich Personal und Planung, diese auszugleichen sind. Wir haben klar vor Augen, dass nicht jedes Investitionsprojekt unter Umständen in dem Zeitraum realisiert werden kann, wie wir es mal angedacht haben – auch aufgrund der Corona-Pandemie. Wir wissen aber auch, dass wir erhebliche Defizite gerade im Bereich der Planung haben und dass Planung überwacht und vorbereitet werden muss und dass es deswegen auch entsprechendes Personal braucht.
Ich sage mal ein bisschen allgemein, Herr Oberbürgermeister: Wenn ein Oberbürgermeister in einer Vorlage ein Personal- und Planungsdefizit eingesteht, dann kann ein Kommunalparlament gar nicht anders, als das zu fordern, dass dieses Defizit ausgeglichen wird. Ich denke, dafür haben Sie Verständnis. Sicherlich kann man über die Zeitpunkte reden – das hatten wir ja auch angeboten –, aber wir haben dazu von Ihnen leider nichts gehört. Darin stehen jetzt Jahreszahlen. Ich glaube, der Ausschuss hängt sicherlich nicht an der einzelnen Jahreszahl, sondern man könnte sich darüber verständigen. Aber von Ihnen ist nichts gekommen, sodass wir uns auch über diese Jahreszahlen nicht verständigen konnten. Vorschläge von Ihnen haben wir dazu nicht gehört.
Für uns ist wichtig gewesen, dass wir nicht nur Pläne beschließen, sondern dass wir uns auch über wichtige Maßnahmen verständigen – nicht über die Realisierung. Ob wir die Punkte, die wir im Beschlusspunkt 10 vorschlagen, umsetzen werden, wissen wir heute noch nicht. Aber um die Grundlage für eine Entscheidung zu haben, ob wir sie umsetzen wollen oder ob wir sie nicht umsetzen wollen, brauchen wir Planungen, und die müssen auf den Tisch. Deswegen haben wir diesen Punkt als Änderungsantrag gestellt.
Lassen Sie mich jetzt als Vorsitzender der Fraktion Freibeuter noch sagen: Wir haben mit diesem Änderungsantrag einen Kompromiss gefunden. Sicherlich findet sich nicht jede Fraktion mit jedem Punkt dort wieder. Für uns ist aber wichtig, dass wir Verkehrsinfrastruktur ideologiefrei betrachten. Wir haben eine Situation, in der uns in vielen Bereichen Planungen fehlen. Jetzt im Vorfeld einzelne Dinge auszuschließen oder herauszustreichen, macht zu einem so frühen Zeitpunkt keinen Sinn. Wenn wir einzelne Maßnahmen jetzt prüfen und planen, heißt das noch lange nicht, dass wir sie auch umsetzen und dass ich oder meine Familie letztlich einer Umsetzung zustimmen würde, weil wir dafür erst die entsprechenden planerischen Grundlagen benötigen. Ohne diese Grundlagen ist eine sachgerechte Entscheidung nicht zu treffen.
Mein Appell – das 365-Euro-Ticket steht irgendwo immer im Raum –: Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wenn wir das Thema Klimaschutz ernst nehmen, wenn wir also CO2-Vermeidung auch im motorisierten Individualverkehr in der Stadt Leipzig erreichen wollen, dann schaffen wir das dadurch, indem wir Menschen einen Anreiz geben, vom MIV auf den ÖPNV umzusteigen. Alle uns vorliegenden Untersuchungen zeigen: Das geht am besten durch ein gutes Angebot. Ein gutes Angebot erfordert Investitionen in neue Schienenstraßen, in neue Fahrzeuge. Ein gutes Angebot kostet uns richtig viel Geld. Lassen Sie uns die knappen Finanzmittel, die knappen Ressourcen darauf konzentrieren, dass wir dieses gute Angebot schaffen können, und führen wir nicht ideologische Diskussionen um Fahrpreissubventionierungen. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Freiräume für nachhaltige Mobilität und mehr Aufenthaltsqualität im Quartier ermöglichen

Freiräume für nachhaltige Mobilität und mehr Aufenthaltsqualität im Quartier ermöglichen (VII-A-00678) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Aus der Ratsversammlung am 08.07.2020

Stadtrat Köhler (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Damen und Herren Beigeordnete! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste! Es hat mich jetzt ein kleines bisschen irritiert, dass der Antrag und die Petition aufgerufen wurden, weil der Antrag „Freiburger Modell“ und so weiter für mich problemlos ist, aber die Petition und der dazugehörige Änderungsantrag natürlich so ein paar kleine Macken haben.

Ich fange einfach einmal an. Die Leipziger Innenstadt – wenn wir wirklich von dieser reden, also diesem Stückchen im Ring – hat einen Durchmesser von circa 800 Metern. Sie besteht nicht alleine aus Geschäftsstraßen und Attraktionen, sie ist auch ein Wohnquartier für eine große Anzahl von Menschen, und das soll auch so bleiben.

Ich kann der Petition zur autofreien Innenstadt so weit folgen, als dass sie den Parkplatzsuchverkehr und überhaupt den MIV für Nichtanwohner verhindern will. Da bin ich vollkommen dabei. Allerdings müssen bei dem Konzept der autofreien Innenstadt auch die Anwohner berücksichtigt werden. Schließlich sind diese nicht böswillig als Autobesitzer und -nutzer in die Innenstadt gezogen, sondern weil es ihnen ermöglicht wurden.

Die Stadt Leipzig hat Parkflächen ausgewiesen und Stellflächen auf Wohngrundstücken genehmigt. Machen wir das jetzt rückgängig, ohne eine Kompensation zu schaffen, dann werden die Menschen, die ihr Auto benötigen – Betonung liegt auf benötigen; ich denke hier an Senioren oder körperlich eingeschränkte Menschen – eventuell ihr angestammtes Wohnquartier verlassen müssen. Wollen wir das wirklich?

Wir brauchen aber tatsächlich eine effektive Zufahrtsbeschränkung für oben genannten ungewollten MIV, eine Ausweisung als verkehrsberuhigte Zone für die ganze Innenstadt und deren Durchsetzung. Wir brauchen eine eindeutige Verkehrsführung für die in der Innenstadt notwendigen Autos. Dies verhindert nicht die Einrichtung von tatsächlichen Fußgängerzonen, wenn den Anwohnern die Möglichkeit der Anmietung eines Parkplatzes zu erschwinglichen Preisen ermöglich wird. Das meinte ich vorhin mit Kompensation. Ich komme an dieser Stelle darauf zurück: 800 Meter Durchmesser. Ein Weg innerhalb der Stadt zu einem der Parkhäuser ist machbar.

Zum Thema Radfahrer und dem Änderungsantrag der Grünen zitiere ich erst einmal:

Der Fußgängerbereich, wie die Fußgängerzone laut Straßenverkehrsordnung heißt, ist eine Verkehrsfläche, die generell nur von Fußgängern genutzt werden darf. Anderen Verkehrsteilnehmern ist die Zufahrt prinzipiell untersagt.

Im Änderungsantrag der Grünen geht es darum: Es werden Straßennamen aufgezählt, ob diese als Fußgängerbereiche ausgewiesen werden können und wie diese für den Radverkehr offenbleiben können. Die Frage der Öffnung für den Radverkehr sei dabei besonders zu würdigen.

Das widerspricht aber eindeutig dem Sinn von Fußgängerzonen, in denen sich ja Fußgänger ungehindert bewegen sollen. Es ist für den Durchgangsfahrradverkehr möglich, Straßen – eventuell dieselben, die dem MIV zum Erreichen der Parkhäuser dienen – zuzuweisen, um die Durchfahrt zu ermöglichen. Eine generelle Öffnung von Fußgängerzonen für Fahrradnutzung lehne ich aber ab. Wie für die Autofahrer, denen ich zumute, beim Parken ein Stück des Weges zu laufen, ist aber auch für Radfahrer zumutbar, dass bei einem Durchmesser der Innenstadt von 800 Metern eventuell auch einmal geschoben wird, wenn diese an einen Ort wollen, der in der Fußgängerzone liegt. – Danke.

(Es gilt das gesprochene Wort)

HauptnetzRad und Wegweisung SachsenNetz Rad

HauptnetzRad und Wegweisung SachsenNetz Rad (VII-Ifo-08223) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Ratsversammlung am 08.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja bereits angesprochen worden von meinen Vorrednern und Vorrednerinnen, dass es bei uns in der Stadt Leipzig ein Planungsdefizit gibt, dass wir ständig Anträge haben aus Fraktionen, aus Ortschaftsräten, aus Stadtbezirksbeiräten, um einzelne verkehrspolitische Maßnahmen umzusetzen, im Radverkehr, im Fußverkehr, im MIV, in allen Bereichen und, dass eigentlich eine konzeptionelle Betrachtung des Verkehrs in der Stadt fehlt.
Wir haben sie jetzt vorliegen für das Hauptnetz im Bereich des Fahrradverkehrs. Das kann aber nur ein erster Schritt sein, weil der Radverkehrsentwicklungsplan nach wie vor aussteht, und wir diesen auch dringend benötigen, Wir brauchen ihn zeitnah, und wir brauchen ihn auch verbindlich. Das erklärt dann auch die Diskussion, die wir wahrscheinlich in einer Woche haben werden, wenn es um die Mobilitätsstrategie geht, warum der Ausschuss Verkehr und Mobilität fixe Termine für die Konzepte haben möchte, damit eben das nicht mehr passiert, was auch schon beklagt worden ist. Es ist immer wieder geschoben worden. Wir brauchen fixe – auch zwischen Stadtrat und Verwaltung abrechenbare – Termine für die entsprechenden Vorlagen.
Ich möchte nur inhaltlich auf zwei Wiedersprüche in den Arbeitsaufträgen hinwiesen: Sie sagen, Sie wollen Radwege entsprechend Standard haben, und Sie begründen damit, dass man ein rechtswidriges Überholen – also Nichteinhalten des Mindestabstands von 1,50 Metern – vermeiden soll. Der Abstand von 1,50 Metern ist immer einzuhalten, auch wenn der Radfahrer den breiten Radweg auf dem äußersten linken Rad befährt. Der Autofahrer muss dann 1,50 Meter von ihm Abstand halten. Das heißt also, auch durch einen noch so breiten Radweg schaffen Sie nicht diese Sicherheit, denn wenn der Radfahrer links fährt oder wenn mehrere Radfahrer nebeneinander fahren, haben wir nach wie vor das Problem.
Dies würde man nur dadurch in den Griff bekommen, indem man auch richtige Lösungen schaffen würde, wo denn der Radfahrer auf dem Radweg zu fahren hat und nur für diesen Fall eben die entsprechende Abstandsverpflichtung einhalten würde. Insofern ist der Antragstext aus unserer Sicht okay. Die Begründung, die dahintersteckt, ist allerdings problematisch aufgrund der von mir dargestellten rechtlichen Rahmenbedingungen.
Besonders schwierig wird es mit der Begründung zum Thema Mindeststandards Gestaltung von Kreuzungen, wo es darum geht, dass eben der schönste Radweg nichts bringt, wenn irgendwo dann Vorfahrt gewähren Schilder stehen. Wenn man, wenn Sie, Radwege – also Hauptnetze – parallel zu den Hauptverkehrsstraßen der Stadt führen möchte – und das ist ja das erklärte Ziel auch von vielen von Ihnen –, dann kommt man natürlich auf diesen Hauptradwegen logischerweise in den Konflikt mit Hauptverkehrsstraßen. Dann muss irgendwann auch einmal ein Schild Vorfahrt gewähren, und irgendwann muss auch einmal eine Ampel rot sein für den Radverkehr. Je näher man an den Hauptachsen des MIV oder an den Hauptachsen der Straßenbahn ist, desto öfter ist das der Fall.
Natürlich ist Radfahren ohne anhalten und wieder losfahren müssen mit dem entsprechenden Kraftaufwand schöner, gar keine Frage. Nur dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssten Sie sich dem nähern, was wir auch des Öfteren schon in Diskussionen eingebracht haben: Hauptradwege eben nicht am Hauptstraßennetz, sondern im Nebenstraßennetz zu führen, Da ist es viel einfacher, diese von Ihnen gewünschte Bevorrechtigungen für den Radverkehr einzuräumen. Hier haben Sie inhaltlich einen Widerspruch.
Wir werden trotzdem zustimmen, weil das eigentlich Dinge sind, die Sie in der Begründung darlegen, aber ich möchte Sie deutlich auf diesen Widerspruch hinweisen. Ich freue mich auf die Diskussion mit Ihnen. Wenn es das Ziel ist, schnelle Radwege mit möglichst wenig Vorfahrtsschildern zu gewähren, wo man durchfahren kann, sind wir voll und ganz bei Ihnen. Nur dann werden die kaum entlang der Hauptverkehrsachsen für MIV und Straßenbahn in Leipzig geführt werden können. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Morlok (FDP): “Mittlerer Ring Ost kann Innenstadt entlasten”

Die Reduzierung von Fahrspuren zur Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte in der Innenstadt bezeichnet Sven Morlok, Vorsitzender der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat, als Akt der Hilflosigkeit und als Beispiel für die Versäumnisse in der Verkehrspolitik von Oberbürgermeister Jung.

“Die Schadstoffe nur gleichmäßig zu verteilen, ist eine Bankrotterklärung. Neue Verkehrsprojekte wie der Mittlere Ring Ost könnten stattdessen die Innenstadt entlasten. Durch die Reduzierung von Staus würde die Schadstoffbelastung insgesamt sinken”, so der liberale Stadtrat, der seine Fraktion im Ausschuss für Verkehr und Mobilität vertritt.

Morlok erinnert in diesem Zusammenhang an den Prüfauftrag zum Mittleren Ring Ost, den der Stadtrat auf Antrag der Fraktion Freibeuter beschlossen hat: „Es wird Zeit, dass endlich Ergebnisse auf den Tisch kommen. Die Politik der Hilflosigkeit muss ein Ende haben.“

Die Diskussion über die Mobilitätsszenarien habe offenbart, so Morlok, dass die Stadtverwaltung über keine Planung für zukunftsweisende Verkehrsprojekte verfügt. Das gelte nicht nur für die Straße, sondern ebenso für den Schienen- und Radverkehr. Es war der Stadtrat, welcher im Rahmen der Beschlussfassung zum Nachhaltigkeitsszenario dem Oberbürgermeister vorgegeben hat, einen Zeit- und Maßnahmenplan bis Ende 2019 vorzulegen.

Park-and-Ride am S-Bahnhof Leipzig Wahren

Park-and-Ride am S-Bahnhof Leipzig Wahren

Antrag:

Der OBM prüft, ob die Möglichkeit besteht, auf den ungenutzten Flächen am S-Bahnhof Leipzig-Wahren einen Park-and-Ride-Platz einzurichten. Der Oberbürgermeister nimmt dazu Gespräche mit dem Eigentümer der Flächen auf.

Begründung:

Die Bevölkerung im Nordwesten Leipzigs nimmt zu, der Stadtteil Wahren entwickelt sich positiv. Die B6 und die Georg-Schumann-Straße verzeichnen ein hohes Verkehrsaufkommen, Pendeln wird zunehmend attraktiver. Der Stadtverkehr könnte im weiteren Verlauf entlastet werden. Zudem herrscht Parkplatzmangel in der Gegend. Die Ausweisung von Parkflächen kann das Zuparken der Verkehrswege eindämmen. Der Nahverkehrsplan sieht eine Anbindung des S-Bhf Wahren an eine Straßenbahn vor. Während durch die Straßenbahn die Anbindung an die S-Bahn verbessert wird, ist damit zu rechnen, dass sie gleichzeitig den Autoverkehr durch die Linkelstraße verschlechtern wird.

Ein weiterer Park-and-Ride-Platz aus Richtung Schkeuditz und Halle würde die bestehenden Park-and-Ride-Plätze im Westen und Norden der Stadt entlasten.

Status:

Der Antrag wurde von der Ratsversammlung ungeändert beschlossen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Runder Tisch “Jahnallee”

Runder Tisch "Jahnallee"

Antrag:

Die Stadt Leipzig lädt bis Ende Februar 2019 zu einem Runden Tisch „Jahnallee“, an dem Vertreter der Gewerbetreibenden der Jahnallee, Vertreter des Bürgervereins Waldstraßenviertel e.V., Vertreter der Initiative autofrei leben! e.V., Vertreter verschiedener Verkehrsmittel, Vertreter der Stadtverwaltung, Stadträte und ggf. weitere Beteiligte ins Gespräch kommen.

Begründung:

Aktuell werden vor Ort in der Jahnallee Vorkehrungen zur Reduzierung des ruhenden Verkehrs getroffen. Zu keinem Zeitpunkt sind die Beteiligten zu dem geplanten Wegfall von Kurzzeitparkplätzen angehört worden. Es bedarf daher dringend eines offenen Gespräches in Form eines Runden Tisches zum Austausch der Belange aller Beteiligter. Zumal deren Bereitschaft dazu bereits offen kommuniziert wurde.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung in Fassung des Verwaltungsstandpunktes angenommen:

1. Die Verwaltung informiert alle betroffenen Gewerbetreibenden in einer noch 2018 durchzuführenden Veranstaltung über die kurzfristig umzusetzenden verkehrsregelnden Maßnahmen gemäß Stadtratsbeschluss zu VI-A-05894.

2. Wie vorgesehen, erfolgt auf Grundlage der Erfahrungen mit den verkehrsregelnden Maßnahmen 2019 die Einbeziehung auch aller betroffenen Anlieger als Grundlage für die Entwicklung einer verkehrssicheren und verträglichen Straßenraumaufteilung, u.a. unter Prüfung einer abgetrennten Radverkehrsanlage, in einem geeigneten Beteiligungsformat.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris