Externes Gutachten zur Duldung von Falschparkern

[Antrag VII-A-08002-NF-03| Status: geändert beschlossen| Einreicher: Freibeuter]

Beschluss:

  1. Die Ratsversammlung legt dem Oberbürgermeister nahe, ein unabhängiges externes Gutachten zur Überprüfung der Handlungsweise des Ordnungsamts in Bezug auf die Ahndung von Falschparkern zu beauftragen und dem Stadtrat das vollständige Gutachten vorzulegen.
  2. Der Oberbürgermeister stellt eine zügige Besetzung der offenen Stellen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs sicher, dabei wird auch eine Höhereingruppierung der Bediensteten ermöglicht. In den Fachausschüssen Umwelt/Ordnung und Allgemeine Verwaltung wird bis Ende erstes Quartal über das Ergebnis berichtet.
  3. Der Oberbürgermeister stellt sicher, dass über die Einsatzpläne des Ordnungsamtes Kontrollen im gesamten Stadtgebiet durchgeführt werden.
  4. Der Oberbürgermeister berichtet einmal im halben Jahr im Fachausschuss Umwelt/Ordnung über die Anzahl der Kontrollen, aufgeschlüsselt nach Stadtbezirken und Anzahl der Verstöße. Abgeschleppte Fahrzeuge werden dabei separat aufgeführt.

Ursprungsantrag:

Der Oberbürgermeister beauftragt ein unabhängiges externes Gutachten zur Überprüfung der Handlungsweise des Ordnungsamts in Bezug auf die Ahndung von Falschparkern.

Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat das vollständige Gutachten bis zum 15. März 2023 vor.

Neufassung:

  1. Die Ratsversammlung legt dem Oberbürgermeister nahe, ein unabhängiges externes Gutachten zur Überprüfung der Handlungsweise des Ordnungsamts in Bezug auf die Ahndung von Falschparkern zu beauftragen und dem Stadtrat das vollständige Gutachten vorzulegen.
  2. Der Oberbürgermeister berichtet quartalsweise per Informationsvorlage über den aktuellen Stand seiner Entscheidung zur Beauftragung.
  3. Der Oberbürgermeister stellt eine zügige Besetzung der offenen Stellen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs sicher, dabei wird auch eine Höhereingruppierung der Bediensteten ermöglicht. In den Fachausschüssen Umwelt/Ordnung und Allgemeine Verwaltung wird bis Ende erstes Quartal über das Ergebnis berichtet.
  4. Der Oberbürgermeister stellt sicher, dass über die Einsatzpläne des Ordnungsamtes Kontrollen im gesamten Stadtgebiet durchgeführt werden.
  5. Der Oberbürgermeister berichtet einmal im halben Jahr im Fachausschuss Umwelt/Ordnung über die Anzahl der Kontrollen, aufgeschlüsselt nach Stadtbezirken und Anzahl der Verstöße. Abgeschleppte Fahrzeuge werden dabei separat aufgeführt.

[Die Neufassung beinhaltet den Alternativvorschlag des Verwaltungsstandpunktes inklusive einer regelmäßigen Berichterstattung (fett) und übernimmt den Änderungsantrag der Fraktionen SPD und DIE LINKE als Ergänzung (kursiv).]

Begründung:

Seit Monaten häufen sich Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, dass bestimmte Straßen und Veranstaltungen vom Leipziger Ordnungsamt bewusst nicht auf Falschparker kontrolliert werden würden.

Bereits im Zuge der Freibeuter-Initiativen mit dem Antrag „Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen“, der damit verbundenen Veröffentlichung des Rechtsgutachtens zum Abschleppen sowie dem Antrag „Veröffentlichung von Arbeitsanweisungen im Ordnungsamt“ musste man den Eindruck gewinnen, dass die Stadt Leipzig mehr Ressourcen in das Verhindern von Abschleppen investiert, als in den Kampf gegen Falschparker.

Die fragwürdige Haltung des Leipziger Ordnungsamtes ist mittlerweile massiv Gegenstand in der öffentlichen Berichterstattung. Im Sinne der Aufklärung und um eventuellen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zuvorzukommen muss der Oberbürgermeister das Vorgehen gutachterlich prüfen lassen und dem Stadtrat vollständig vorlegen. Auf die Möglichkeit einer Veröffentlichung ist bei der Beauftragung des Gutachtens entsprechend zu achten.