Verordnung der Stadt Leipzig über die Erhebung von Parkgebühren

Verordnung der Stadt Leipzig über die Erhebung von Parkgebühren (Parkgebührenverordnung) (VI-DS04669-NF-02) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

dazu Änderungsantrag (VI-DS-04669NF-02-ÄA-03) Einreicher: Stadtrat Köhler

dazu Änderungsantrag (VI-DS-04669NF-02-ÄA-04) Einreicher: Stadtrat Morlok; Stadtrat Reinhold; Stadtrat Matzke

Aus der Ratsversammlung am 11.11.2020

Stadtrat Köhler (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Erster Bürgermeister! Meine Damen und Herren Beigeordnete! Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Zuschauer am Livestream! Erst einmal zur Korrektur: Es gibt keinen Freibeuter-Antrag. Es gibt einen Änderungsantrag von mir in Person und einen Änderungsantrag der restlichen Fraktion.

Es wurde meiner Meinung nach höchste Zeit, nach neun Jahren die Parkgebühren anzupassen. Kostete eine 4-Fahrtenkarte für die Zone 110 im Jahr 2011 8 Euro, so kostet sie heute 10,80 Euro. Das macht ungefähr 30 Prozent. Das Moratorium für die Ticketpreise der LVB ist abgelaufen. Ab August 2021 müssen wir also wieder mit einer Erhöhung der Ticketpreise rechnen.

Fahren momentan zwei Erwachsene mit dem ÖPNV in die Innenstadt, verbleiben dort zwei Stunden und fahren zurück, kostet es 10,80 Euro. Ein Parkticket für diese Zeit kostet momentan 4 Euro, nach der Erhöhung 6 Euro. Das bedeutet: Es ist immer noch – selbst, wenn man die fiktiven Kosten für die Kfz-Nutzung dazurechnet, was ja keiner macht – billiger, als mit dem ÖPNV in die Stadt zu fahren. Wozu also das Lamento der Gegner dieser Anpassung?

Mein Antrag, der mit dem der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in deren ersten Punkt – nämlich die Mehreinnahmen durch die Erhöhung der Parkgebühren zweckgebunden für die Entwicklung des ÖPNV einzusetzen – fast deckungsgleich ist, mag symbolisch erscheinen. Die Mehreinnahmen sind ein Tropfen auf dem heißen Stein. Wir geben jetzt schon weitaus höhere Summen für den ÖPNV aus und stellen bedeutend mehr finanzielle Mittel zur Verfügung, um den ÖPNV zukunftssicher und attraktiv zu machen. Allerdings: Wie will die Stadt erklären, dass sie die Gebühren erhöht, um MIV-Nutzer

zum Umstieg auf den ÖPNV zu bringen, wenn sie das Geld nicht für diesen verwendet?

Im Absatz „Bezug zur Maßnahme B 6 der Fortschreibung des Luftreinhalteplans“ ist beschrieben, dass durch die Erhöhung der Parkgebühren ein Umstieg auf den ÖPNV forciert werden solle. Ein solcher ist in erster Linie durch eine Verbesserung der Attraktivität des ÖPNV zu erreichen. Eine Verwendung der Mehreinnahmen für diesen Zweck ist somit angebracht und erhöht auch die Akzeptanz für die Erhöhung.

Zum Antrag der Bündnisgrünen: Ich weiß nicht, was mit adäquater – wie es so schön ausgedrückt ist – Höhe der Parkgebühren, die verwendet werden sollen, gemeint ist. Damit weiß ich nichts anzufangen. Deshalb habe ich gleich noch einmal einen Antrag gestellt, dass die kompletten Mittel aus der Erhöhung hineingehen. Ich gehe davon aus, dass ich Anträge, die eine Verschiebung fordern, nicht mittrage. Wenn nicht jetzt, wann wollen wir das dann machen? Es wird sich immer ein Grund finden, es noch einmal zu verschieben. – Danke.”

 

Stadtrat Matzke (Freibeuter):Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wenn er noch im Livestream ist! Sehr geehrte Bürgermeister! Liebe Stadträte! Liebe Bürger! Es gibt ja nun sehr viele Änderungsanträge zu diesem Antrag. Wir Freidemokraten im Stadtrat sprechen uns für die Bewirtschaftung des Parkraums aus. Das ist nicht das Problem. Allerdings muss es an die Verbesserung geknüpft sein, und ich sehe hier keine Verbesserung.
Ich kann ja auch in Teilen der Stadträtin Riekewald zustimmen. Erfahrungen anderer Städte, insbesondere Wien, zeigen, dass die Akzeptanz bei den Bürgern deutlich erhöht wird, wenn die Angebotsverbesserung und Parkraumbewirtschaftung Hand in Hand gehen. Das Gutachten dazu gibt es ja.
Wer aber auf sein Auto verzichten soll, muss auch auf sein Auto verzichten können. Die Leipziger Innenstadt und weite Teile des Leipziger Stadtgebietes müssen mit dem ÖPNV auch aus den Randlagen – wie es hier schon gesagt wurde – eben gut zu erreichen sein. Das sehe ich im Moment nicht. Solange jedoch Investitionen in angebotsverbessernde Maßnahmen ausbleiben, können wir dazu nur sagen, dass die Parkgebühren eingefroren sein sollten und so bleiben müssen, wie sie sind. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. – Danke.”

(Es gilt das gesprochene Wort)