Temporäre Aufhebung der Beschränkung der Zahl der Heizstrahler auf Freisitzen

Temporäre Aufhebung der Beschränkung der Zahl der Heizstrahler auf Freisitzen (VII-A-01845) Einreicher: Fraktion Freibeuter

Aus der Ratsversammlung am 12.11.2020

Stadtrat Matzke (Freibeuter): “Sehr geehrter Erster Bürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Liebe Stadträte! Restaurants und Bars sind aktuell coronabedingt geschlossen. Für die Wirte, die sich an alle Hygienemaßnahmen und an alle anderen Dinge gehalten haben, ein Schlag ins Gesicht. Sobald wieder geöffnet wird, zählt jeder Gast, und der Gast kommt und sitzt dort zurzeit am liebsten draußen, auch wenn es kalt ist. Wo es angenehm ist, kann man das mit einem Heiz

strahler erreichen. Das reicht aber nicht aus. Lassen Sie uns jetzt die Zeit nutzen, um die Wirte zu unterstützten, damit sie ihren Gästen so viele Heizstrahler wie möglich ermöglichen können und diese überall auch aufstellen können. Gerade jetzt, da der Oberbürgermeister den Weihnachtsmarkt absagen musste, besteht auch die Chance, Glühwein auf gemütlichen Freisitzen zu realisieren – selbstverständlich unter Beachtung der Hygieneregeln.

Einerseits sagt aktuell Frau Merkel, dass auch für den Dezember keine Aussicht auf große Öffnungen besteht. Andererseits gibt es aktuell einen Beschluss, dass Fitnessstudios in Bayern wieder öffnen dürfen. Das heißt, wenn Restaurants im Dezember wieder öffnen dürfen oder auch nur ihre Freisitze, dann geht es doch darum, ob wir die Heizstrahler jetzt nicht mehr beschränken, sondern so viele Gäste wie möglich dort zulassen. Wenn ein Wirt keine Notwendigkeit in der Anschaffung weiterer Heizstrahler sieht, dann ist das seine Entscheidung. Wir setzen hier nur den Rahmen des Möglichen.

Meine Damen und Herren, sogar Dirk Messner, Chef des Bundesumweltamtes, hält Heizstrahler für einen vorübergehenden Zeitraum – wir schreiben hier Ende März nächsten Jahres vor – für vertretbar, wenn wir uns auf diese Weise auf Freisitzen vor Infektionen schützen können. Mit Blick auf den Verwaltungsstandpunkt macht es im Winter eben doch einen Unterschied, ob man 2 Meter von einem Heizstrahler entfernt sitzt oder eben 5 Meter.

Wenn wir die Freisitze so anschauen, dann sind sie eben doch lang und schmal. Da wäre eben ein Heizstrahler viel zu wenig. Logisch, dass Aufstellungswünsche der Restaurantbetreiber bisher nicht versagt wurden. Ein schlauer Wirt beantragt nur das rechtlich Zulässige, um weiteren Schriftverkehr zu vermeiden.

Hand aufs Herz: An welcher Stelle im Antrag nehmen Sie als Verwaltung Feedback der antragstellenden Wirte entgegen? – Der Verwaltungsstandpunkt schreibt – ich muss einmal kurz schauen -:

Demnach kann davon ausgegangen werden, dass die genehmigungsfähige Anzahl … zur „winterfesten Bewirtung“ auf Freisitzen ausreichend ist.

Das halte ich für falsch.

Die Beschränkung der Anzahl der Heizstrahler beruht maßgeblich auf umweltrechtlichen Aspekten. Es wird insbesondere einem ungesteuerten CO2-Ausstoß vorgebeugt und dem Klimanotstand auch auf diese Weise Rechnung getragen. Die Gastronomen orientieren sich an diesen Richtwerten. Ein Versagen eines Aufstellungswunsches musste bisher nicht beschieden werden.

Das mag ja sein, aber denken wir an Dezember oder an Januar und Februar, wo vielleicht die Restaurants – diejenigen, die noch überlebt haben – ihre Freisitze aufmachen wollen. Dort haben wir dann Beschränkungen von 20 Quadratmetern, und gerade das wollen wir eben nicht.

Ich bitte um Zustimmung für den Antrag. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)