Effizientes Bewerbermanagement der Stadt Leipzig

[Antrag VI-A-04689 | Status: geändert beschlossen]

Beschluss:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Stadt Leipzig eine langfristig geeignete Software für das digitale Bewerber- und Personalmanagement anzuschaffen oder anzumieten bzw. die bestehende Personalmanagementsoftware durch entsprechende Module zu erwetern.

2. Dabei ist zu prüfen, ob die Software unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen folgenden Leistungsumfang enthalten könnte:

frühere Bewerber können bei Vorliegen einer passenden Stelle kontaktiert werden (Matching),

auch andere Ämter, Eigenbetriebe und Unternehmen der Stadt Leipzig als das/der jeweils ausschreibende können prüfen, ob geeignete Bewerber für offene Stellen verfügbar sind,

– Initiativbewerbungen (Hinterlegen eines Profils mit Qualifikationen) sollen möglich sein,

– Qualifikationen und Weiterbildungen der eigenen Mitarbeiter sollen in Form einer digitalen Personalakte vorgehalten werden.


Ursprüngliche Fassung vom 17.08.2017:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Stadt Leipzig eine langfristig geeignete Software für das digitale Bewerbermanagement anzuschaffen bzw. anzumieten.

Die Software erfüllt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen mindestens folgende Kriterien:

1. frühere Bewerber können bei Vorliegen einer passenden Stelle kontaktiert werden (Matching),

2. auch andere Ämter, Eigenbetriebe und Unternehmen der Stadt Leipzig als das/der jeweils ausschreibende können prüfen, ob geeignete Bewerber für offene Stellen verfügbar sind,

3. Initiativbewerbungen (Hinterlegen eines Profils mit Qualifikationen) sollen möglich sein.

Sachverhalt:

Die Stadtverwaltung befindet sich in einer angespannten Bewerbersituation. Derzeit werden offenbar schon Beauftragungen externer Berater geprüft. Dennoch verfügt die Stadt leider bisher über kein Werkzeug, interessante Bewerber aus früheren Bewerbungsprozessen „auf dem Schirm“ zu behalten. Ebenfalls ist es nicht möglich, Bewerber, die ggf. nicht zu der Stelle, auf die sie sich bewerben, sondern zu einer anderen ausgeschriebenen Stelle passen, gezielt „umzuleiten“. Auch Initiativbewerbungen können nur unzureichend verwaltet werden. Mit dem Antrag soll eine Behebung und Verbesserung dieses Zustands erzielt werden.

Modellversuch für eine Kinderbetreuung mit flexiblen Betreuungszeiten und am Wochenende

[Antrag VI-A-04675 | Status: ungeändert beschlossen]

Beschluss:

Das Amt für Jugend, Familie und Bildung führt mit fünf freiwilligen Tagespflegepersonen einen Modellversuch für eine Kinderbetreuung mit flexiblen Betreuungszeiten in den Abendstunden und am Wochenende über den Zeitraum von zwei Jahren durch.

Sachverhalt:

Nicht nur Alleinerziehende, auch Paare in Schichtberufen sehen sich mit Schwierigkeiten bei der Organisation der Kinderbetreuung konfrontiert. Kinderbetreuung durch Tagespflegepersonen und Kitas in den späten Abendstunden oder am Wochenende werden nicht angeboten.

Diese fehlende Kinderbetreuung außerhalb der üblichen Bürozeiten von 9 bis 17 Uhr bedeutet für Viele zudem ein nicht zu überwindendes Hindernis, wenn es darum geht, im Arbeitsleben oder im erlernten Beruf wieder Fuß zu fassen.

Aus diesem Grund soll über diesen Modellversuch festgestellt werden, wie hoch der Bedarf an Kinderbetreuung in Leipzig außerhalb der derzeit angebotenen Öffnungszeiten von Kitas und Tagespflegepersonen ist.

In der Vergangenheit durchgeführte Befragungen der Eltern in Kitas zu flexiblen Betreuungszeiten geben m.E. tatsächliche Bedarfe nicht wider.


 

Grundsätze der Vergabe von Kreativleistungen

[Antrag VI-A-00301/14-NF-02 | Status: ungeändert beschlossen]

Beschluss:

1. Im Zusammenhang mit der Novellierung des Sächsischen Vergabegesetzes und der damit zusammenhängenden Regelungen werden gemeinsam mit Vertretern der Leipziger Kreativwirtschaft und den zuständigen Kammern Grundsätze zur Vergabe von Kreativleistungen erarbeitet.

2. Diese neu erarbeiteten Grundsätze zur Vergabe von Kreativleistungen werden dem Stadtrat bis 6 Monate nach Inkrafttreten des neuen Sächsischen Vergabegesetzes zur Kenntnis gegeben und in die notwendigen Beschlüsse integriert.


2. Neufassung:

1. Im Zusammenhang mit der Novellierung des Sächsischen Vergabegesetzes und der damit zusammenhängenden Regelungen werden gemeinsam mit Vertretern der Leipziger Kreativwirtschaft und den zuständigen Kammern Grundsätze zur Vergabe von Kreativleistungen erarbeitet.

2. Diese neu erarbeiteten Grundsätze zur Vergabe von Kreativleistungen werden dem Stadtrat bis 6 Monate nach Inkrafttreten des neuen Sächsischen Vergabegesetzes zur Kenntnis gegeben und in die notwendigen Beschlüsse integriert.

Sachverhalt:
Siehe Ursprungsantrag


1. Neufassung:

1. Die Stadt Leipzig erarbeitet gemeinsam mit Vertretern der Leipziger Kreativwirtschaft sowie den zuständigen Kammern Grundsätze zur Vergabe von Kreativleistungen.

2. Hierbei ist der Vergütungstarifvertrag Design der Allianz Deutscher Designer soweit möglich und auf Leipzig anwendbar zu berücksichtigen – insbesondere zur Zusammensetzung (nicht: Höhe) der Vergütung und zum Umgang mit Urheberrechten.

3. Ebenfalls berücksichtigt wird, grundsätzlich ein angemessenes Pitchhonorar zu zahlen und sich ohne Auftragserteilung keine Rechte an präsentierten Arbeiten übertragen zu lassen.

4. Nach Erarbeitung der Grundsätze werden diese vom Stadtrat beraten und finden danach für die Stadtverwaltung sowie für alle verbundenen Unternehmen (als Gesellschafterweisung) Anwendung.

Sachverhalt:
Die Stadt Leipzig hat sich die Förderung der Kreativwirtschaft auf die Fahnen geschrieben. Gleichzeitig sind Stadtverwaltung und kommunale Unternehmen für diesen Wirtschaftsbereich wichtige Auftraggeber. Im Vergütungstarifvertrag Design sind neben Honorarvorschlägen insbesondere Angaben zur Struktur der Vergütung (Anteil Werkvertrag, Anteil Urheberrechtsvertrag, Verbreitung etc.) gemacht.

Gleichzeitig berichten Unternehmer aus der Leipziger Kreativwirtschaft, dass für Wettbewerbsverfahren zur Vergabe von Kreativleistungen nicht selten keine Vergütung (sog. Pitchhonorar) gezahlt wird. Ebenfalls wird berichtet, dass es Fälle gab, in denen offenbar mit Vorlage der Entwürfe die Rechte daran an den potentiellen Auftraggeber übergehen sollten. Dies heißt, dass der potentielle Auftraggeber alle Rechte an den Entwürfen hat aber keinerlei Vergütung dafür gezahlt wurde. Dies ist mit einem fairen Miteinander und den Grundsätzen sozialer Marktwirtschaft unvereinbar, denn der potentielle Auftraggeber nutzt seine Marktmacht aus. Insbesondere eine Stadtverwaltung und öffentliche Unternehmen sollten mit gutem Beispiel vorangehen und eine erbrachte Leistung auch angemessen vergüten. Mit einem Pitchhonorar werden überdies nur technische Kosten (bspw. für Produktion und eingekaufte Fremdleistungen) und ggf. ein kleiner Teil des Arbeitsaufwandes abgedeckt. Gleichwohl ist es eine Anerkennung der bereits erbrachten Leistungen. Eine ähnliche Form der Auftragsvergabe im Kreativbereich ist der Architektenwettbewerb, im Rahmen dessen die Stadt Leipzig die teilnehmenden Architekturbüros bereits angemessen vergütet.


Ursprüngliche Fassung:

1. Die Stadt Leipzig erarbeitet gemeinsam mit Vertretern der Leipziger Kreativwirtschaft sowie den zuständigen Kammern Grundsätze zur Vergabe von Kreativleistungen.

2. Hierbei ist der Vergütungstarifvertrag Design der Allianz Deutscher Designer soweit möglich und auf Leipzig anwendbar zu berücksichtigen – insbesondere zur Zusammensetzung (nicht: Höhe) der Vergütung und zum Umgang mit Urheberrechten.

3. Ebenfalls berücksichtigt wird, grundsätzlich ein angemessenes Pitchhonorar zu zahlen und sich ohne Auftragserteilung keine Rechte an präsentierten Arbeiten übertragen zu lassen.

4. Nach Erarbeitung der Grundsätze werden diese vom Stadtrat beraten und finden danach für die Stadtverwaltung sowie für alle verbundenen Unternehmen (als Gesellschafterweisung) Anwendung.

Begründung:

Die Stadt Leipzig hat sich die Förderung der Kreativwirtschaft auf die Fahnen geschrieben. Gleichzeitig sind Stadtverwaltung und kommunale Unternehmen für diesen Wirtschaftsbereich wichtige Auftraggeber. Im Vergütungstarifvertrag Design sind neben Honorarvorschlägen insbesondere Angaben zur Struktur der Vergütung (Anteil Werkvertrag, Anteil Urheberrechtsvertrag, Verbreitung etc.) gemacht.

Gleichzeitig berichten Unternehmer aus der Leipziger Kreativwirtschaft, dass für Wettbewerbsverfahren zur Vergabe von Kreativleistungen nicht selten keine Vergütung (sog. Pitchhonorar) gezahlt wird. Ebenfalls wird berichtet, dass es Fälle gab, in denen offenbar mit Vorlage der Entwürfe die Rechte daran an den potentiellen Auftraggeber übergehen sollten. Dies heißt, dass der potentielle Auftraggeber alle Rechte an den Entwürfen hat aber keinerlei Vergütung dafür gezahlt wurde. Dies ist mit einem fairen Miteinander und den Grundsätzen sozialer Marktwirtschaft unvereinbar, denn der potentielle Auftraggeber nutzt seine Marktmacht aus. Insbesondere eine Stadtverwaltung und öffentliche Unternehmen sollten mit gutem Beispiel vorangehen und eine erbrachte Leistung auch angemessen vergüten. Mit einem Pitchhonorar werden überdies nur technische Kosten (bspw. für Produktion und eingekaufte Fremdleistungen) und ggf. ein kleiner Teil des Arbeitsaufwandes abgedeckt. Gleichwohl ist es eine Anerkennung der bereits erbrachten Leistungen. Eine ähnliche Form der Auftragsvergabe im Kreativbereich ist der Architektenwettbewerb, im Rahmen dessen die Stadt Leipzig die teilnehmenden Architekturbüros bereits angemessen vergütet.

Verbesserung des ÖPNV in der Leipziger Innenstadt

[Antrag VI-A-04708-NF-02 | Status: geändert beschlossen]

Beschluss:

Da sich derzeit bereits verschiedene Untersuchungen und Konzepte in der Erarbeitung befinden, die auch das Thema der Verbesserung des ÖPNV (insbesondere in der Leipziger Innenstadt) beinhalten, wird die im Antrag vorgeschlagene Prüfung einer Nordtangente für den motorisierten Individualverkehr und eines Straßenbahntunnels unterhalb der Jahnallee im Rahmen der zuvor genannten Untersuchungen bzw. Konzepte mit betrachtet.


Neufassung:

Der OBM wird beauftragt im Rahmen der laufenden Untersuchungen und Konzepte zu prüfen, ob durch einen Ausbau der Nordtangente im Zuge von Emil-Fuchs-Straße, Uferstraße, Parthenstraße und Berliner Straße (einschließlich kreuzungsfreie Verkehrsführung im Bereich der Gerberstraße) für den Individualverkehr und einen Straßenbahntunnel unterhalb der Jahnallee im Waldstraßenviertel die Voraussetzungen für die Verbesserung der Haltestellensituation vor den Hauptbahnhof und die Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Ost-West-Verbindung für die Straßenbahn erreicht werden kann.

Das Prüfergebnis einschließlich einer ersten Kostenschätzung ist dem Stadtrat bis Ende 2. Quartal 2018 vorzulegen.

Sachverhalt:

Die Haltestellen vor dem Hauptbahnhof und der Ost-West-Trasse der Straßenbahn werden Mitte der 20er Jahre ihre Kapazitätsgrenze erreichen. Durch Verlagerung des Individualverkehrs können die Voraussetzungen für die erforderliche Kapazitätserweiterung des ÖPNV geschaffen werden.

Eine Verlagerung des Individualverkehrs trägt außerdem zu einer Reduzierung der Schadstoffbelastung der besonders belasteten Innenstadt bei.

Im Zuge der Diskussion über den Nahverkehrsplan muss klar sein, welches Verkehrsangebot die LVB mittelfristig erbringen kann. Auf Grund der zu wartenden Planung- und Genehmigungsphase wird von der Beschlussfassung bis zur Realisierung ein Zeitraum von 7 bis 10 Jahren vergehen. Daher ist eine zeitnahe Grundsatzentscheidung im Stadtrat geboten.

In der Neufassung wird der Verwaltungsstandpunkt insoweit übernommen, dass keine extra Prüfung anzustellen ist, sondern die Prüfung im Rahmen der laufenden Untersuchungen und Konzepte erfolgten soll. Um dies zu ermöglichen, wird die Frist zu Vorlage der Ergebnisse um ein halbes Jahr verlängert.


Ursprüngliche Fassung:

Der OBM wird beauftragt zu prüfen, ob durch einen Ausbau der Nordtangente im Zuge von Emil-Fuchs-Straße, Uferstraße, Parthenstraße und Berliner Straße (einschließlich kreuzungsfreie Verkehrsführung im Bereich der Gerberstraße) für den Individualverkehr und einen Straßenbahntunnel unterhalb der Jahnallee im Waldstraßenviertel die Voraussetzungen für die Verbesserung der Haltestellensituation vor den Hauptbahnhof und die Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Ost-West-Verbindung für die Straßenbahn erreicht werden kann.

Das Prüfergebnis einschließlich einer ersten Kostenschätzung ist dem Stadtrat bis Ende 2017 vorzulegen.

Sachverhalt:

Die Haltestellen vor dem Hauptbahnhof und der Ost-West-Trasse der Straßenbahn werden Mitte der 20er Jahre ihre Kapazitätsgrenze erreichen. Durch Verlagerung des Individualverkehrs können die Voraussetzungen für die erforderliche Kapazitätserweiterung des ÖPNV geschaffen werden.

Eine Verlagerung des Individualverkehrs trägt außerdem zu einer Reduzierung der Schadstoffbelastung der besonders belasteten Innenstadt bei.

Im Zuge der Diskussion über den Nahverkehrsplan muss klar sein, welches Verkehrsangebot die LVB mittelfristig erbringen kann. Auf Grund der zu erwartenden Planungs- und Genehmigungsphase wird von der Beschlussfassung bis zur Realisierung ein Zeitraum von 7 bis 10 Jahren vergehen. Daher ist eine zeitnahe Grundsatzentscheidung im Stadtrat geboten.