Stellungnahme der oberen Naturschutzbehörde zur Gustav-Esche-Brücke I

Anfrage:

Der Neubau der Gustav-Esche-Brücke I über die Neue Luppe hat zuletzt zu Diskussionen in der Öffentlichkeit geführt. Eine Behelfsbrücke soll den Verkehr während der Bauzeit tragen. Für die Behelfsbrücke sollen dutzende jahrzehntealter Bäume gefällt werden.

Wir fragen dazu an:

  1. Gibt es hierzu eine Stellungnahme von der Oberen Naturschutzbehörde sowie der Feuerwehr? Wenn ja, bitte beifügen.
  2. Hat die Stadt Leipzig eine Stellungnahme gegenüber der Oberen Naturschutzbehörde abgegeben? Wenn ja, bitte beifügen.
  3. Hat die Obere Naturschutzbehörde Stellung dazu bezogen? Wenn ja, bitte beifügen.

Antwort:

Zur Frage 1:

Eine Stellungnahme der Landesdirektion (LDS) vom 01.06.2023 liegt vor. Eine Stellungnahme der Branddirektion im verwaltungsinternen Mitzeichnungsverfahren vom 27.03.2023 liegt vor.

Die entsprechenden Stellungnahmen liegen zur Einsicht in die entsprechende Verwaltungsakte beim Amt für Umweltschutz vor. Das entsprechende Akteneinsichtsrecht der Ratsversammlung bzw. der Fraktion Freibeuter ergibt sich unter anderem aus § 5 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Ratsversammlung.

Zur Frage 2:

Die untere Naturschutzbehörde hat noch keine Stellungnahme gegenüber der Oberen Naturschutzbehörde abgegeben.

Zur Frage 3:

Da Frage 2 mit Nein beantwortet wurde, ist Frage 3 obsolet.

 

Anfrage im Allris

Antwort im Allris