Anfrage:
Zur Fahrradkonferenz VeloCity 2023 wurden mit Hilfe von Beschilderung Eingriffe in den Verkehrsraum vorgenommen. Entlang der Route wurden teilweise temporäre separate Fahrradspuren ausgewiesen und Wegweiser angebracht.
Wir fragen an:
- Aus welchem Material bestand die Beschilderung?
- Wie wird die Beschilderung nachverwendet?
- Handelt es sich bei der in der Anlage abgebildeten Beschilderung um ein nach Katalog der Verkehrszeichen (VzKat) bundesweit eingeführtes und damit amtlich zugelassenes, nach der StVO gültiges Verkehrszeichen?
- Falls nein: Welche Sondergenehmigungen waren dafür erforderlich, nicht-StVO-konforme Schilder an Einrichtungen des Straßenbahnverkehrs bzw. der Straßenbeleuchtung anzubringen?
- Lagen diese erforderlichen Genehmigungen vor?
- Auf welcher Grundlage wurden diese Genehmigungen erteilt?
- Welche Voraussetzungen müssen Antragsteller erfüllen, die wünschen, dort Beschilderungen zu hängen?
Antwort:
Zur Frage 1:
Die Beschilderung bestand aus Kunststoff-Hohlkammertafeln.
Zur Frage 2:
Die Tafeln wurden an Vereine zur Weiternutzung abgegeben.
Zur Frage 3:
Nein.
Zur Frage 4,5 & 6:
Für die Beschilderung wurde eine Sondernutzungserlaubnis erteilt.
Zur Frage 7:
Es gelten die allgemeinen Bestimmungen und Auflagen zur Sondernutzungserlaubnis.