Verkehrsregelung zur VeloCity 2023

Anfrage:

Zur Fahrradkonferenz VeloCity 2023 wurden mit Hilfe von Beschilderung Eingriffe in den Verkehrsraum vorgenommen. Entlang der Route wurden teilweise temporäre separate Fahrradspuren ausgewiesen und Wegweiser angebracht.

Wir fragen an:

  1. Aus welchem Material bestand die Beschilderung?
  2. Wie wird die Beschilderung nachverwendet?
  3. Handelt es sich bei der in der Anlage abgebildeten Beschilderung um ein nach Katalog der Verkehrszeichen (VzKat) bundesweit eingeführtes und damit amtlich zugelassenes, nach der StVO gültiges Verkehrszeichen?
  4. Falls nein: Welche Sondergenehmigungen waren dafür erforderlich, nicht-StVO-konforme Schilder an Einrichtungen des Straßenbahnverkehrs bzw. der Straßenbeleuchtung anzubringen?
  5. Lagen diese erforderlichen Genehmigungen vor?
  6. Auf welcher Grundlage wurden diese Genehmigungen erteilt?
  7. Welche Voraussetzungen müssen Antragsteller erfüllen, die wünschen, dort Beschilderungen zu hängen?

Antwort:

Zur Frage 1:

Die Beschilderung bestand aus Kunststoff-Hohlkammertafeln.

Zur Frage 2:

Die Tafeln wurden an Vereine zur Weiternutzung abgegeben.

Zur Frage 3:

Nein.

Zur Frage 4,5 & 6:

Für die Beschilderung wurde eine Sondernutzungserlaubnis erteilt.

Zur Frage 7:

Es gelten die allgemeinen Bestimmungen und Auflagen zur Sondernutzungserlaubnis.

 

Anfrage im Allris

Antwort im Allris