Einsetzung eines zbA “Strategische Personalfragen”

[Antrag VII-A-06454-NF-03| Status: ungeändert beschlossen| Einreicher: Freibeuter]

Beschluss:

1. Der Stadtrat bildet gemäß § 43 Abs. (1) SächsGemO i. d. F. der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 2020 (SächsGVBl. S. 722) geändert worden ist, i. V. m. § 17 Abs. (6) der Hauptsatzung einen zeitweilig beratenden Ausschuss „Strategische Personalfragen“.

2. Der Stadtrat legt die Gesamtzahl der Mitglieder des zeitweilig beratenden Ausschusses gemäß § 17 Abs. (3) auf sechs Mitglieder fest. Jede Fraktion entsendet gemäß § 17 Abs. (2) der Hauptsatzung ein Mitglied in den zeitweilig beratenden Ausschuss. Der Beigeordnete nimmt gemäß § 17 Abs. (3) an den Sitzungen des zeitweilig beratenden Ausschusses teil.

3. Die Mitglieder des Ausschusses wählen aus ihrer Mitte die oder den Vorsitzende(n).

4. Der zeitweilig beratende Ausschuss berät Sachverhalte des strategischen Personalmanagements und gibt entsprechende Empfehlungen ab. Diesem zeitweilig beratenden Ausschuss werden insbesondere die folgenden Aufgaben zugewiesen:

4.1 Information zu Prozessen des Personalmanagements und zur Evaluation von Personal- und Organisationsprozessen,

4.2 Information zum Personalentwicklungskonzept und zur Qualifizierung von Beschäftigten aus arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und der Umsetzung.

5. Der zeitweilig beratende Ausschuss kann beschließen, in Abstimmung mit dem Dezernenten, sachverständige Dritte zur Beratung und Sachaufklärung hinzuzuziehen.

6. Über die Beendigung der Arbeit des zeitweilig beratenden Ausschusses entscheidet der Stadtrat. Zum Abschluss der Arbeit berichtet der Ausschuss dem Stadtrat über die Arbeit.


Ursprungsantrag:

Der Stadtrat gründet eine Arbeitsgruppe “Strategisches Personalmanagement”. Diese soll sich um folgende Themen kümmern:

  1. Begleitende Beratung des Oberbürgermeisters bei den Veränderungen der Strukturen der Verwaltung.
  2. Rechtzeitige Kenntnisnahme und begleitende Unterstützung bei Problemen der Aufgabenerledigung oder sich neu abzeichnenden Aufgabenfeldern.
  3. Diskussion der Maßnahmen, die aus Mitarbeiterbefragungen abgeleitet wurden und Begleitung der Umsetzung dieser Maßnahmen.
  4. Vorberatung und Information zum Stand von Personalauswahlverfahren leitender Bediensteter entsprechend § 8 der Hauptsatzung.
  5. Information zu Prozessen des Personalmanagements und Unterstützung bei der Evaluation von Personal- und Organisationsprozessen wie bspw. den Prozess von der Stellenbewertung bis zur Einstellung. Wie wird der Wissenstransfer gewährleistet, wenn die vorherigen Stelleninhaber bereits aus dem Dienst ausgeschieden sind?
  6. Überprüfung und Begleitung der Umsetzung des Personalentwicklungskonzeptes zur Qualifizierung von Beschäftigten aus arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen.

Begründung:

Die Arbeitsgruppe – beispielsweise könnte die frühere AG Hauptsatzung damit fortgeführt werden – soll dem Personalmanagement als Stadtratsgremium begleitend zur Seite stehen.

Viele der Prozesse und Entscheidungen tangieren den Stadtrat in Einzelentscheidungen. Besetzung von Stellen leitender Bediensteter, der Stellenplan der Stadtverwaltung oder die begleitende Beratung zu Organisationsstrukturen und neuen Anforderungen an die Verwaltung beschäftigen immer wieder verschiedene Gremien des Rates. Der zuständige Fachausschuss, der sich mit einer großen Themenbreite zu beschäftigen hat, ist bereits jetzt schon mit sehr vielen Themen befasst.

Außerdem gilt es bestehende Strukturen und Prozesse im Personalbereich (auch ämterübergreifend) zu prüfen und ggf. neu zuzuordnen. Hier möchte der Stadtrat aktiv in Diskussionen einbezogen werden und den OBM bei seiner Entscheidungsfindung zu Aufgabenzuordnungen in der Verwaltung unterstützen.

Der Stadtrat hat die Mitarbeiterbefragung am Ende der letzten Legislatur zur Kenntnis genommen. Der Oberbürgermeister sollte den Stadtrat bis Ende 2020 zum Stand der aus dieser Befragung abgeleiteten zentralen Maßnahmen informieren, was bis dato aussteht.

Es ist wichtig, ein gutes und weitsichtiges Personalmanagement zu betreiben. Wenn es aufgrund langer Vakanzen keine Staffelübergabe von den vorhandenen zu den neuen Mitarbeitern gibt, geht sehr viel Wissen verloren. Das können wir uns nicht leisten. Hier möchte der Stadtrat die Stadt unterstützen, geeignete Maßnahmen und Konzepte zum Wissenstransfer zu erarbeiten und einzuführen.

Der Stadtrat, der die grundsätzlichen Beschlüsse auch für den Stellenplan und die Haushaltsmittel auch für die Personalentwicklung zu fassen hat, sollte eng, natürlich unter strenger Beachtung der Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten und des Datenschutzes, in diese Prozesse eingebunden werden.

Die Organisationshoheit des OBM nach SächsGemO wird hiervon nicht beeinträchtigt, sondern schafft Transparenz und Verständnis in den Ratsfraktionen.

Die Arbeitsgruppe soll auch die Umsetzung des vom Stadtrat beschlossenen Personalentwicklungskonzepts evaluieren. Der Einsatz der geförderten Beschäftigten der Kommunalen Eigenbetriebe Engelsdorf in den Bürgerämtern während der Corona-Pandemie, hat deutlich gezeigt, dass es sich hier um gute, motivierte Mitarbeiter handelt. Dieses positive Momentum gilt es zu nutzen, um die Übernahme der Beschäftigten in die Verwaltung und Eigenbetriebe voranzutreiben.

Es ist uns bewusst, dass die Gründung einer neuen Arbeitsgemeinschaft nicht unbedingt für Begeisterungsstürme sorgen wird. Deshalb schlagen wir vor, die AG Hauptsatzung umzubenennen und als AG Strategisches Personalmanagement fortzuführen.