Im Zusammenhang mit der vom Stadtrat beschlossenen Rücknahme des Widerspruches gegen den Beschluss des Stadtrates zum Abschleppen verkehrswidrig parkender Fahrzeuge als bevorzugte Maßnahme beauftragt die Ratsversammlung am 21. Januar 2021 auf Antrag der Fraktion Freibeuter den Oberbürgermeister mit der Veröffentlichung eines weiteren älteren Gutachtens Professor Dr. Müllers als eine Rechtsauffassung, die das Abschleppen in verkehrsbehindernden Situationen im Straßenverkehr mit Verweis auf § 12 (3) StVO stützt.
“Nach langem Ringen um die Veröffentlichung des ersten Gutachtens zur Rechtmäßigkeit des Abschleppens verkehrswidrig parkender Fahrzeuge endlich die Zusage des Oberbürgermeisters. Das Gutachten Professor Müllers wird aus dem Giftschrank geholt. Das von Bürgermeister Rosenthal als Arbeits- und Schulungsmaterial beschriebene Gutachten für das Ordnungsamt scheint seine Wirkung bisher verfehlt zu haben. Endlich kann sich die Öffentlichkeit davon selbst ein Bild machen”, so Piraten-Stadtrat Thomas Köhler, der für die Freibeuter im Fachausschuss Umwelt, Ordnung und Klima sitzt.
Die Fraktion Freibeuter kündigt zudem einen neuen, rechtskonformen Antrag unter Berücksichtigung des jüngsten Gutachtens von RA Dr. Brüggen an: “Der Wunsch der Mehrheit des Stadtrates, gemeinsam mit der Stadtverwaltung und dem Oberbürgermeister eine rechtskonforme Regelung, die alle Verkehrsteilnehmer schützt, zu erarbeiten, ist nachdrücklich gegeben. Besonders im Fokus stehen für uns die Schulwegsicherheit, die Sicherheit für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen – eben die schwächsten Verkehrsteilnehmer”, so Köhler weiter.
Gemeinsam mit den Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen hatte die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt, den Oberbürgermeister zu beauftragen, gegen den Bescheid der Landesdirektion Sachsen vom 17. November 2020 fristwahrend zu widersprechen. In dem Bescheid stellt die Landesdirektion Sachsen die Rechtswidrigkeit des Stadtratsbeschlusses vom 07. Oktober 2020 fest. Sie verweist auf die fehlende Zuständigkeit des Stadtrates in der Sache. Ein jüngeres Gutachten zur Rechtmäßigkeit des Stadtratsbeschlusses zum „Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen“ des RA Dr. Brüggen empfahl die Rücknahme des Beschlusses wegen Rechtswidrigkeit. Der Empfehlung kam der Stadtrat in der Ratsversammlung am 21. Januar 2021 nach.
Vorausgegangen waren die Beschlüsse auf Antrag der Freibeuter zum bevorzugten Abschleppen verkehrswidrig parkender Fahrzeuge, zunächst in der Ratsversammlung am 16. September 2020 und nach Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss erneut in der Ratsversammlung am 7. Oktober 2020. Der Oberbürgermeister hatte dagegen wiederholt Widerspruch eingelegt.