Stellungnahme der Stadt Leipzig zur 15. Planänderung zur Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld des Flughafens Leipzig/Halle

Stellungnahme der Stadt Leipzig zur 15. Planänderung zur Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld des Flughafens Leipzig/Halle – EILBEDÜRFTIG (VII-DS-02255)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau; Dezernat Umwelt, Klima, Ordnung und Sport

Aus der Ratsversammlung am 20.01.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Dezernentinnen und Dezernenten! Liebe Kolleg*innen! Sehr geehrte Damen und Herren! Mir ist zu Beginn wichtig, dass es sich hier um ein Planfeststellungsverfahren, eine Stellungnahme zu einem Planfeststellungsverfahren, und nicht um eine allgemeinpolitische Diskussion über das Für und Wider eines Flughafens handelt. Das ist mir sehr wichtig, dass wir dies berücksichtigen, und dass wir auch deutlich machen, dass Fristen in dem Verfahren nicht vom Antragsteller gesetzt werden, sondern Fristen werden von der Planfeststellungsbehörde gesetzt. Das ist die Landesdirektion. Wenn also jemand jemanden wegen knapper Fristen schelten möchte, dann bitte auch denjenigen schlagen, den es betrifft, und nicht denjenigen, der der Antragsteller ist.

Weil wir eben in diesem formalen Verfahren sind, sind die Gesetzlichkeiten der Bundesrepublik Deutschland und das Europäische Recht zu beachten. Wenn der Ausbau des Flughafens genehmigungsfähig ist, dann ist er genehmigungsfähig, ob uns das politisch passt oder nicht. Und so traurig es vielleicht für den einen oder anderen klingen mag: Ob die Stadt Leipzig – aus welchen Gründen auch immer – einen Klimanotstand ausgerufen hat oder auch nicht, ist im Planfeststellungsverfahren gänzlich unbeachtlich. Das ist eine politische Äußerung der Stadt Leipzig, die aber im Planfeststellungsverfahren keine Rolle spielt. Auch das ist wichtig, einmal klarzustellen.

Ich freue mich, dass im Entwurf der Stellungnahme der Stadt Leipzig deutlich gemacht wor

den ist, dass der Flughafen Leipzig/Halle ein wichtiger Wirtschaftsfaktor ist. Ich möchte ergänzen, dass die dynamische Entwicklung der Stadt Leipzig in den letzten Jahren ohne den Flughafen, ohne den Frachtbetrieb, nicht möglich gewesen wäre. Wenn ich höre, dass wir wegen Corona in einer schwierigen Haushaltssituation sind und hoffen, baldmöglichst wieder an Dynamik zurückzugewinnen, gehört auch da natürlich der Flughafen und der Beitrag des Flughafens zur Wirtschaftskraft mit dazu, weil er uns eben mit einem Ausbau helfen wird, entsprechende positive Entwicklungen zu generieren.

Deswegen kann ich ganz klar sagen: Wir als Fraktion unterstützen den Ausbau. Ob er genehmigungsfähig ist, das wird das Verfahren zeigen. Wir hoffen, dass er genehmigungsfähig sein wird. Wir unterstützen auch die Stellungnahme, wie sie von der Stadt Leipzig vorbereitet worden ist. Natürlich ist klar, dass die entsprechenden Gesetzlichkeiten eingehalten werden müssen, dass fehlende Unterlagen nachgereicht werden müssen, dass fehlende Untersuchungen fehlen nachgereicht werden müssen.

Ich möchte aber auch daran erinnern, dass Planfeststellungsverfahren komplex sind. Auch Gebietskörperschaften, welcher Art auch immer, die Antragsteller im Planfeststellungsverfahren sind, werden während des Verfahrens des Öfteren darauf hingewiesen, dass sie noch etwas nachzureichen haben. Das ist also nichts Ungewöhnliches.

Ich hoffe, dass wir ein vernünftiges und faires Verfahren bekommen, dass alle Erfordernisse berücksichtigt werden. Wenn im Ergebnis dann der positive Bescheid zum Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle stehen würde, dann würde sich meine Fraktion sehr freuen, und der Wirtschaft und der positiven Entwicklung der Stadt Leipzig würde das eben auch guttun. – Vielen Dank.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Ja, ich mache es ganz kurz. Sie haben im Wesentlichen, Herr Jung, das gesagt, was ich auch sagen wollte. Es geht tatsächlich darum, dass wir im Rahmen eines rein formalisierten Verfahrens eine Stellungnahme abgeben.

Insofern ist auch aus meiner Sicht die von Herrn Kriegel angesprochene Formulierung, dass sich der Antragsteller mit dem Klimanotstandsbeschluss der Stadt Leipzig auseinandersetzen soll, vollkommen unbeachtlich, weil er kann sich auseinandersetzen und kann dann zu einem Ergebnis kommen. Der Beschluss ist ohne rechtliche Relevanz für das Planfeststellungsverfahren. Deswegen ist aus meiner Sicht die Formulierung, wie sie die Grünen vorgeschlagen haben, auch unproblematisch.

Wir müssen natürlich nur die unterschiedliche Betroffenheit sehen. Wenn wir über Lärmfragen reden, dann sind wir als Stadt Leipzig konkret betroffen, dann ist die Bevölkerung konkret betroffen. Deswegen haben wir da auch ein spezielles Recht als Stadt Leipzig, Stellung zu nehmen. Die Klimawirkungen der Flugbewegungen des Flughafens Leipzig/Halle gehen jedoch weit

über das Stadtgebiet hinaus. Wenn wir jetzt allen, die von den Klimawirkungen des Flughafens Leipzig/Halle betroffen sind, ein Recht zur Stellungnahme im Planfeststellungsverfahren einräumen, dann ist fast die ganze Welt betroffen von diesem Flughafenausbau.

Da müssen wir einmal sehen: Wo haben wir wirklich eine originäre Betroffenheit, wo wir auch unsere Punkte klar und deutlich formulieren müssen, und wo formulieren wir politische Appelle, die man an der Stelle berücksichtigen kann oder eben auch nicht.”

(Es gilt das gesprochene Wort)