Die Forderung der Fraktion Freibeuter nach Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen im fließenden Verkehr wird von der Mehrheit der Ratsversammlung am 16. September 2020 bestätigt. Danach wurde der Oberbürgermeister mit Beschluss des entsprechenden Antrags beauftragt, ein Konzept für die Ertüchtigung des Ordnungsamtes zur strikten Durchsetzung des § 12 StVO, unter besonderer Beachtung des Falschparkens auf Gleisanlagen und an Bushaltestellen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB), an Radfahrstreifen, Fußgängerübergängen und sonstigen Gefahrenstellen, zu erarbeiten.
Dazu Piraten-Stadtrat Thomas Köhler, für die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat Mitglied im Fachausschuss Umwelt und Ordnung: “Von im fließenden Verkehr geparkten Fahrzeugen geht eine erhebliche Verkehrsgefährdung für Fußgänger, besonders Kinder und Menschen mit Behinderungen, sowie Radfahrer und Autofahrer aus. Falsch Parken im fließenden Verkehr darf vom Ordnungsamt nicht eher geduldet werden als im ruhenden Verkehr. Hartnäckigkeit im Sinne der Verkehrssicherheit zahlt sich aus.”
Mit Blick auf die Verwaltung, die auch nach Jahren der Begehr der Stadträte den dringenden Handlungsbedarf negiert, das Abschleppen als verhältnismäßiges Mittel sogar ablehnt, zeigt sich Köhler bestärkt durch die Mehrheit des Stadtrates optimistisch: “Wir gehen davon aus, dass die Umsetzung des Beschlusses und damit die Durchsetzung des geltenden Rechts § 12 StVO, unzulässiges Halten und Parken, rechtskonform möglich ist.”
Die Einschätzung Köhlers deckt sich mit den “vier Vorschlägen(n) für einen sicheren Fußverkehr” des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). Dort heißt es unter Punkt 4: “Kreuzungsbereiche freihalten, Sichtbeziehungen verbessern. Damit sich Fußverkehr und Kfz-Führende an Kreuzungen besser sehen und in kritischen Situationen entsprechend handeln können, müssen Kreuzungsbereiche konsequent von parkenden Fahrzeugen freigehalten werden. Dazu sind Kommunen gefordert, falschparkende Kfz konsequent abzuschleppen*, Poller und Fahrradbügel aufzustellen sowie bauliche Maßnahmen wie vorgezogene Fahrbahnränder zu nutzen.”