Alternative Standorte zum Wilhelm-Leuschner-Platz

Antrag:

  1. Der Stadtrat spricht sich gegen eine Unterbringung von erheblichen Teilen der Stadtverwaltung auf dem Leuschnerplatz aus.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Standort Matthäikirchhof weitere Standorte in das Konzept der langfristigen Verwaltungsunterbringung einzubeziehen und dem Stadtrat bis zum 30.09.2020 entsprechende  Vorschläge zu unterbreiten.
  3. Sollte die Realisierung einer Baumaßnahme auf dem Matthäikirchhof einem Alternativstandort bis zum Ablauf des Mietvertrags für das Technische Rathaus an der Prager Straße nicht möglich sein, wird der Oberbürgermeister beauftragt, eine entsprechende Verlängerung des Mietvertrags zu verhandeln.

Begründung:

Der Stadtrat hat im Jahr 2017 (VI-DS-03653-NF-01) beschlossen, auf dem südlichen Baufeld des Leuschnerplatzes mindestens 40 Prozent und auf dem nördlichen Baufeld mindestens 20 Prozent der Flächen für Wohnungen vorzusehen. Auf Grund der aktuellen Entwicklungen zur möglichen Einrichtung eines Global Hubs im südlichen Baufeld und des Forum Recht sowie der Juristenfakultät im nördlichen Baufeld sind die entsprechenden Wohnungen neben dem bereits beschlossenen Leibniz Institut für Länderkunde im südlichen Baufeld nicht umsetzbar.

Die Minderflächen sind auch im nördlichen Baufeld nicht zu kompensieren. Die geforderten Wohnungen können nur auf dem mittleren Baufeld erbracht werden. Somit stehen für eine Verwaltungsunterbringung auf dem Leuschnerplatz keine ausreichenden Flächen zur Verfügung. Der Standort kann daher in die langfristige Konzeption der Verwaltungsunterbringung nicht weiter einbezogen werden.

Mit dem Matthäikirchhof steht eine zentrale Liegenschaft im Eigentum der Stadt Leipzig zur Verfügung. Eine Konzeption zum Matthäikirchhof wird jedoch voraussichtlich erst im Jahr 2023 vorliegen, so dass nicht sichergestellt werden kann, ob dort ein Verwaltungsgebäude mit Ablauf des Mietvertrags für das Technische Rathaus im Jahr 2029 zur Verfügung steht.

Rathäuser für eine Großstadt werden nicht nur für wenige Jahre errichtet. Sie stellen Grundsatzentscheidungen für viele Jahrzehnte, wenn nicht gar Jahrhunderte dar. Angesichts der Tragweite dieser Entscheidung ist eine angemessene Verlängerung des Mietvertrags für das Technische Rathaus durchaus gerechtfertigt.

Status:

Die Neufassung zum Antrag wurde in der Ratsversammlung am 7. Oktober von der Ratsversammlung ungeändert beschlossen.

Antrag im Allris

Erste Neufassung im Allris

Zweite Neufassung im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris