Amtsblatt auf dem Prüfstand

„Die Digitalisierung des Amtsblattes und auch die Verfügbarkeit für die Leipzigerinnen und Leipziger gehört gründlich auf den Prüfstand!“ verkündet Sascha Matzke (FDP). „Es muss von Grund auf überprüft werden, wie das Amtsblatt möglichst alle erreicht, beispielsweise über die Auslage an präsenten Orten über die Stadt verteilt, über ambulante Pflegedienste, möglicherweise auch in Form eines Abonnements.“

Auf Antrag der Fraktion Freibeuter wird das Amtsblatt damit zukünftig für die Leipziger besser zugänglich gemacht. Wer sein Amtsblatt gern wie gewohnt im Briefkasten findet, soll dies auch weiterhin können. Wer lieber digital oder unterwegs liest, dem soll auch dies einfacher gemacht werden. Dazu sollen die Informationen vollständig und besser aufbereitet zur Verfügung gestellt werden. Unterstützt wird das Anliegen auch durch die Verwaltung, die den Vorschlag begrüßt und ein Prüfergebnis bis zum Ende dieses Jahres zugesichert hat.

Dabei ist Stadtrat Matzke in Zeiten des Klimanotstands besonders wichtig: „Auf diesem Wege wollen wir sicherstellen das jede und jeder, der sich informieren möchte, dies auch kann, gleichzeitig aber auch das ungelesene Papier soweit wie möglich reduzieren. So können wir dem Ziel einer nachhaltigen Stadt ein Stück näher zu kommen, ohne dabei jemanden auf der Strecke zu lassen.“

Die Fraktion Freibeuter strebt an, auch Menschen anzusprechen, die auf den bisherigen Wegen schlecht zu erreichen gewesen sind. Um das zu erreichen, soll die gedruckte Variante an öffentlichen Orten ausgelegt werden. Außerdem sollen sowohl die Homepage der Stadt Leipzig als auch ihre Social-Media-Kanäle genutzt werden, um die Aufmerksamkeit auf die digitale Version bzw. deren Inhalte zu lenken.

Matzke (FDP): „Das Amtsblatt ist ein wichtiges Instrument zur Kommunikation des Stadtrates mit den Einwohnerinnen und Einwohnern. Doch die Informationen müssen auch alle Interessierten erreichen und dürfen nicht ungelesen im Papierkorb landen. Um dies zu ermöglichen braucht es verschiedene Angebote, um den verschiedenen Lebensumständen der Leipzigerinnen und Leipzigern gerecht zu werden.“

In der Ratsversammlung am 15. Juni 2022 wurde der Antrag der Fraktion Freibeuter beschlossen, der zum Ziel hat, das Amtsblatt mehr Menschen zugänglich zu machen und dabei gleichzeitig Ressourcen zu sparen.

Ausrufung Klimanotstand: Sofortmaßnahmenprogramm

Ausrufung Klimanotstand: Sofortmaßnahmenprogramm (VI-A-07961-DS-10) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 15.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin den Grünen sehr dankbar dafür, dass sie Veränderungen in ihren Anträgen vorgenommen haben und auch Prüfaufträge formuliert haben. Ich glaube, wir sind im Zieö gar nicht so weit auseinander, dass wir in puncto Klimaschutz auch hier in der Stadt einiges erreichen müssen und dass wir auch Maßnahmen ergreifen müssen. Aber wir beschließen heute nicht das Klimaprogramm der Stadt Leipzig, sondern wir beschließen Sofortmaßnahmen. Ich glaube, dass das auch den Dissens irgendwo erklärt, weil wir nicht über eine langfristige Klimastrategie entscheiden. Da hätten viele Dinge, die Sie ursprünglich als Antrag gestellt haben, auch in der zeitlichen Perspektive ihre Berechtigung. Es geht um ein Sofortmaßnahmenprogramm, und da muss man Dinge anders abwägen, zum Beispiel bei der dezentralen Energieversorgung.
Es ist richtig, dass man Alternativen zur Verfügung hat wie Photovoltaik – Frau Kraft, Sie hatten das angesprochen –, aber zu sagen: Überall dort, wo wir das dezentral nicht erreichen können, ersetzen wir es eben durch Ökostrom, ist Augenwischerei. Dadurch, dass wir Ökostrom einsetzen, wird der Strom nicht ökologischer oder grüner, und es wird nicht weniger CO2 emittiert. Die Produktion bleibt ja zumindest kurzfristig konstant. Was passiert, wenn Sie bei den Stadtwerken mehr Ökostrom einkaufen? – Der Ökostromanteil im Basistarif sinkt. Mehr passiert dabei nicht. Auch das gehört zur Ehrlichkeit dazu.
Dann macht es eben Sinn, solche Maßnahmen zu prüfen und zu überlegen, wie man sinnvoll auch dezentral klimaneutral Strom produzieren kann. CO2-Vermeidung ist wichtig. Wasserstoff kann einen Beitrag leisten in der Zukunft. Deswegen hat das in der längerfristigen Perspektive durchaus eine größere Berechtigung als in einem Sofortmaßnahmenprogramm. Deswegen macht der Prüfauftrag hier Sinn.
Ich bin Herrn Zenker sehr dankbar, dass er auf die anderen Maßnahmen hingewiesen hat, die wir ergreifen, die wir auf der Tagesordnung haben. Das ist auch das Thema Mobilitätsstrategie. Sie haben gesagt: Na ja, die Dinge, die hier drinstecken, sind im Einzelfall vielleicht gar nicht so teuer. Dem, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchte ich widersprechen, denn die Frage ist: Wer zahlt es denn am Ende? – Bei der Mobilitätsstrategie, wenn wir über neue Schienenstraßen in der Stadt Leipzig reden, dann zahlen wir es als Stadt Leipzig oder wir als Stadt Leipzig über unsere Tochtergesellschaft LVV. Dann sind es unsere Investitionen.
Wenn wir aber Vorgaben für neue Baugebiete machen, dann kostet uns die Vorgabe erst einmal nichts. Aber sie muss natürlich bezahlt werden von den Investoren in den Baugebieten, die natürlich diese Investitionen an ihre Mieter weiterreichen. Das heißt, natürlich bezahlt das jemand, die Mieterinnen und Mieter, die in den Baugebieten wohnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben vor einer Woche zwei Förderprogramme beschlossen: Förderprogramme zur Mietsenkung für große Wohnungen und Förderprogramme zur Mietsenkungen von Anfangsmieten, weil man offensichtlich hier im Stadtrat der Auffassung ist, dass das Mietniveau in Leipzig zu hoch ist. Dass man angesichts dieser Tatsache dann einfach mal in einem Sofortmaßnahmenprogramm Dinge vorschreibt, die sich drastisch auf den Wohnungsmarkt auswirken, nämlich in Form von höheren Mieten, ist für mich nicht nachvollziehbar, weil man beide Dinge im Auge behalten muss. Deswegen gehören eben solche Entscheidungen in ein mittel- und langfristiges Programm, damit man auch sehen kann, wie man diese Dinge sozialverträglich umsetzen kann, und eben nicht in einem Sofortmaßnahmenprogramm.
Ich denke, dass wir insgesamt mit den Verwaltungsstandpunkten in der Synopse eine gute Grundlage für die jetzige Abstimmung haben. Wir sind, wie gesagt, inhaltlich gar nicht so weit auseinander. Jetzt kommt es auf die Perspektive an. Ich denke, dass wir mit dem Beschluss heute nämlich die Grundlage für den Klimaschutz in Leipzig für die nächsten Jahre schaffen. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Ein Duschbus für Leipzig

Ein Duschbus für Leipzig (VII-A-01027) Einreicher: Fraktion Freibeuter

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 09.07.2020

Stadtrat Köhler (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Damen und Herren Beigeordnete! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste! Sauberkeit und Hygiene sind nicht nur ein Menschenrecht, sondern sie sind auch für das Selbstbewusstsein und das Wohlgefühl, also für die Würde des Menschen wichtig. Auch in unserer Stadt gibt es Menschen, die wohnungslos sind und für die eine tägliche Dusche, ja, sogar das tägliche Waschen keine Selbstverständlichkeit ist. Nicht alle diese wohnungslosen Menschen können oder wollen eine Einrichtung aufsuchen, in der sie diesem grundlegenden Bedürfnis nachkommen können. Das hat verschiedene Gründe, über die ich hier nicht spekulieren möchte. Eine Bewertung steht mir da auch gar nicht zu.
In der Stadt Hamburg betreibt seit längerer Zeit die Initiative GoBanyo einen Duschbus für wohnungslose Menschen. In den ersten zwei Monaten nach der Inbetriebnahme nutzten diesen etwa 1.000 Menschen. Statistisch gesehen hat also jeder obdachlose Mensch in Hamburg diesen Duschbus einmal genutzt.
Die Freibeuter wollen nun dieses Projekt in Leipzig einführen, allerdings eine Fahrzeuggröße kleiner, da diese kleinere Einrichtung flexibler einsetzbar ist, wie aus einer ersten Auswertung der Hamburger Kollegen, mit denen wir in Kontakt stehen, hervorgeht.
Vielleicht finden sich auch noch der eine oder der andere oder die eine oder andere Friseurin oder Barbierin, die im Sinne der Bewegung „Barber Angels“ das Angebot komplett machen. Das geht aber über den Antrag hinaus. Geben wir also den wohnungslosen Menschen ein kleines Stück Menschenwürde zurück, obwohl mir natürlich eine Wohnung für diese lieber wäre.
Wir freuen uns über den zustimmenden Verwaltungsstandpunkt, den wir übernehmen – allerdings in der Hoffnung, dass ein Prüfergebnis noch in diesem Jahr möglich ist, konkret vor dem Wintereinbruch. Wir bitten um Ihre Zustimmung.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Sonderzuwendung an die Leipzig Tourismus und Marketing GmbH (LTM) für Werbekampagne

Sonderzuwendung an die Leipzig Tourismus und Marketing GmbH (LTM) für Werbekampagne (VII-A-01388) Einreicher: AfD-Fraktion

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 09.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist richtig, wir müssen Im Bereich Tourismus etwas tun, aber kurzfristige Kampagnen, die man schnell aus dem Boden stampft – so, wie man es auch in der Begründung des AfD-Antrages lesen kann –, um jetzt die Touristen, die in den Sommerferien üblicherweise Flugreisen in den Süden gebucht hätten, nach Leipzig zu bekommen, dies funktioniert nicht mehr. Darüber müssen wir uns klar sein. In einigen Bundesländern haben die Sommerferien bereits begonnen. Ich gehe davon aus, dass die Leute, die in den Urlaub fahren wollen, dort zum Teil auch schon in den Urlaub gefahren sind. Das heißt, der kurzfristige werbliche Effekt für den – ich sage mal so – alternativen Sommerurlaub wird nicht mehr funktionieren, selbst wenn wir heute das Geld beschließen und es der LTM sehr schnell zur Verfügung stellen würden. Das funktioniert nicht mehr.
Wie wir mittel- und langfristig mit der Situation im Tourismus umgehen, die sich coronabedingt verändert hat, weil auch andere Dinge – Messegeschäft, Kongressgeschäft – sich in der Stadt Leipzig verändert haben, und welche Maßnahmen wir da ergreifen müssen, das ist ein anderes Thema, das ist eine andere Fragestellung. Dazu bedarf es aber etwas mehr Zeit, und die Zeit haben wir dann auch, um dies zu tun und dies gründlich zu überlegen. Die Sofortmaßnahme für den Sommerurlaub würde fehlgehen. Deswegen sollten wir uns das Geld dafür auch sparen, und deswegen sind wir auch gegen den Antrag – auch in der Form des Verwaltungsstandpunktes.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Klare Grenzen für Silvesterfeuerwerk – Vorrang für Gesundheit, Natur und Sicherheit durchsetzen

Klare Grenzen für Silvesterfeuerwerk – Vorrang für Gesundheit, Natur und Sicherheit durchsetzen (VII-A-00865-NF-03) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 09.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Grünen in der Form, wie er jetzt hier zur Abstimmung vorliegt, ist wieder einmal ein Paradebeispiel der Grünen-Verbotspolitik, der Grünen-Gängelung der Gesellschaft, indem man den Menschen alles vorschreiben will, was sie zu tun und zu lassen haben, weil es ja die Gutmenschen und Besserwisser gibt, die besser wissen, was für alle gut und richtig ist.

Auch hier, liebe Kolleginnen und Kollegen, wäre es sinnvoll, den gesunden Menschenverstand zu gebrauchen und mal zum Beispiel eine Analogie aus dem Nachbarschaftsrecht zu nehmen: Wenn eine Familie in einem Wohnhaus jede Woche eine Grillpartie auf dem Balkon feiert, der Grill an ist und die entsprechenden Gerüche verströmen, was jede Woche regelmäßig stattfindet, wird man zum Ergebnis kommen, dass dies nicht angemessen und nicht erlaubt ist. Das urteilen die Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland auch so. Wenn aber gelegentlich auf dem Balkon oder im Garten gegrillt wird, ist es sicherlich angemessen und erlaubt und gehört auch zu den Bestandteilen unserer Gesellschaft.

Wenn man jede Woche in der Wohnung eine laute Party feiert und die Nachbarschaft bis nachts um 3 Uhr mit lauter Musik traktiert, ist es wahrscheinlich unangemessen und auch verboten und wird auch von den Gerichten der Bundesrepublik Deutschland verboten. Wenn man aber einmal im Jahr eine Geburtstagsfeier hat – und man hat eben einmal im Jahr Geburtstag –, es dann etwas lauter wird, man auf die Nachbarn zugeht, das auch noch vorher ankündigt, dass es so ist, und sie vielleicht auch noch einlädt zur Geburtstagsfeier, dann hat man ein vernünftiges Miteinander in der Gesellschaft und das Problem ist gelöst.

Genau dasselbe haben wir hier auch beim Thema Feuerwerk. Wenn wir jede Woche Silvester hätten, wäre es mit Sicherheit nicht angemessen, jede Woche laut zu feiern. Es wäre wahrscheinlich auch jeden Monat nicht angemessen. Aber dass es einmal im Jahr für einen Zeitraum von drei Stunden etwas lauter ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, das beeinträchtigt niemanden in seiner Lebensweise, und das ist dann eben von denen, die sich einmal im Jahr in diesen drei Stunden gestört fühlen, auch zu akzeptieren, weil gesellschaftliches Zusammenleben eben nur so funktioniert, dass wir aufeinander Rücksicht nehmen und auch mal bereit sind, dem anderen etwas zu erlauben, was man vielleicht selbst persönlich nicht so gut findet oder was einen persönlich einschränkt. Das ist das Wesen des Umgangs miteinander.
Wenn man dann hergeht – auch wenn das die Stadt Dresden vielleicht so handhaben mag – und es pro Ortsteil und pro Monat auf ein Feuerwerk beschränkt, dann müssen wir ja konsequenterweise ein Antragsverfahren haben, weil ja geregelt werden muss, welches das gute Feuerwerk ist, das in dem Ortsteil in diesem Monat stattfinden darf, und welches das böse Feuerwerk ist, das eben verboten werden muss, weil nur ein Feuerwerk pro Monat im Ortsteil erlaubt sein wird. Dann werden wir sehr bald von der Verwaltung eine Ortsteilfeuerwerk-Durchführungsgenehmigungsverordnung bekommen, die genau regelt, nach welchen Kriterien abgewogen werden muss, wenn pro Ortsteil mehrere Feuerwerke angemeldet sind. Wenn Sie Pech haben, kommt der böse Nachbar her und beantragt mal für das ganze Jahr durch an seinem Grundstück jeden Monat ein Feuerwerk. Dann ist das genehmigt, das heißt also, wenn es einmal genehmigt ist, haben alle anderen Pech gehabt, weil die Genehmigung für das eine Feuerwerk schon erteilt ist. Wir kennen das von Demonstrationen auf bestimmten Plätzen von bestimmten Gruppierungen, wo das auch so gemacht worden ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns zurückkommen zum gesunden Menschenverstand, zur gegenseitigen Rücksichtnahme in einer Gesellschaft, dann lösen wir auch das Problem mit dem Feuerwerk.

Aus unserer Sicht ist der Verwaltungsstandpunkt in diesem Falle zielführend. Wir bitten Sie, diesem Verwaltungsstandpunkt zuzustimmen. – Vielen Dank.”

 

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Herr Kumbernuß, mir ist sehr wohl bekannt, dass Feuerwerk bzw. Feuerwerkskörper nicht nur dann abgebrannt werden, wenn es erlaubt ist, sondern dass sie auch illegal abgebrannt werden, wenn es nicht erlaubt ist. Es ist in unserer Gesellschaft so, dass die einen Menschen sich an Regeln halten und die anderen Menschen eben nicht. Die Frage ist aber: Was ist die Konsequenz des Regelverstoßes der wenigen? Etwas für alle zu verbieten?

Wenn Sie unter der Woche in Leipzig in der Innenstadt durch die Fußgängerzone gehen, werden Sie feststellen, dass es Menschen gibt, die von ihrem Rad nicht absteigen, sondern auf dem Fahrrad durch die Fußgängerzone fahren. Das haben Sie bestimmt auch schon bemerkt, wenn Sie in Leipzig durch die Fußgängerzone gehen. Ich komme deswegen nicht auf die Idee, Radfahren zu verbieten, weil irgendjemand illegal mit dem Fahrrad durch die Fußgängerzone fahren könnte. Das ist eben genau das Wesen unserer Gesellschaft. Wir müssen eben aushalten, dass es Menschen gibt, die sich nicht an Regeln halten, dann müssen wir das verfolgen und gegebenenfalls auch sanktionieren, es aber nicht für die Allgemeinheit verbieten. Denken Sie mal darüber nach, wohin wir in unserer Gesellschaft kämen, wenn wir etwas, was von wenigen missbraucht wird, immer für alle verbieten würden. In einer solchen Gesellschaft möchte ich nicht leben.”

 

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Damen und Herren Beigeordnete! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste! Ich möchte es hier ganz unemotional machen und vor allem von dieser ganzen Verbotsgeschichte wegkommen.
Ich selbst betrachte die Feuerwerke in der heutigen Zeit ein bisschen als Seuche – nicht nur das Silvesterfeuerwerk, von dem wir reden, was hier in dem Antrag leider vermischt wurde mit unterjährigen Feuerwerken, sondern generell. Es wird immer eine Gelegenheit gesucht, um zu knallen, und es wird immer eine Gelegenheit gefunden – ob das nun die Hochzeit ist, ob das nun Schulanfang ist, was weiß ich, Abiturfeier oder Ähnliches.
Die zweite Sache ist: Das, was mich stört am Silvesterfeuerwerk ist nicht einmal die Lärmbelästigung, sondern, wenn ich Neujahr früh hinausgehe, dass unsere Kollegen von der Stadtreinigung damit beschäftigt sind, Tonnen von Müll zu entsorgen, wenn sie es schaffen. Wir haben gerade beschlossen: Strafen für Zigarettenkippen. Genauso könnten wir sagen: Okay, wer sein Silvesterfeuerwerk draußen liegen lässt, muss Strafe zahlen.
Ich möchte unabhängig davon – ich kann nicht allen Punkten dieses Antrages folgen – hier punktweise Abstimmung beantragen. – Danke.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Umweltbibliothek sichern und weiterentwickeln

Umweltbibliothek sichern und weiterentwickeln (VII-A-01195) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 09.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn es beim Thema Umweltbibliothek nur um einen sinnvollen Ort zur Verwaltung der dort vorhandenen Bestände ginge, wäre die Antwort relativ leicht und wir wären sehr schnell beim Änderungsantrag der CD, nämlich, die Bestände der Stadtbibliothek zu integrieren.
Bei der Umweltbibliothek geht es aber um mehr. Meine Vorredner haben das bereits ausgeführt, deswegen brauche ich das nicht alles zu wiederholen.
Die Bibliothek als solches, der Ort ist aufgrund seiner Verbindung mit der Geschichte der Umweltbewegung in der ehemaligen DDR erhaltenswert. Das ist auch der Grund, warum wir als Fraktion dem Antrag der Grünen zustimmen, auch wenn wir das schweren Herzens tun; Herr Geisler und Herr Neuhaus haben das Thema Fördermittel bzw. die Diskussion in den Ausschüssen dargestellt. Eigentlich brauchen wir eine andere Art von Förderung, eine andere Art von Unterstützung der Stadt zum Erhalt der Umweltbibliothek. Wir sehen es deswegen quasi auch als einmalige Zahlung an, die wir in diesem Jahr leisten, um einen Schwebezustand zu überbrücken. Ich hoffe, dass die Antragsteller das ähnlich sehen, weil sie ich ihrem Punkt 3 von der Verwaltung genau bis zum dritten Quartal, was ja bald ist – nach der Sommerpause noch vier Wochen –, im September, eben einen Vorschlag haben möchten, wie das tragfähig organisiert wird. Projektförderung ist dafür der falsche Weg. Wir brauchen ein anderes Konzept. In der Erwartung, dass dieses andere Konzept zum Ende des dritten Quartals vorliegt, stimmen wir einmalig dem Antrag und einmalig auch eben der entsprechenden zusätzlichen finanziellen Aufwendungen zu, aber danach muss eine tragfähige Lösung gefunden werden. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Freiräume für nachhaltige Mobilität und mehr Aufenthaltsqualität im Quartier ermöglichen

Freiräume für nachhaltige Mobilität und mehr Aufenthaltsqualität im Quartier ermöglichen (VII-A-00678) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Aus der Ratsversammlung am 08.07.2020

Stadtrat Köhler (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Damen und Herren Beigeordnete! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste! Es hat mich jetzt ein kleines bisschen irritiert, dass der Antrag und die Petition aufgerufen wurden, weil der Antrag „Freiburger Modell“ und so weiter für mich problemlos ist, aber die Petition und der dazugehörige Änderungsantrag natürlich so ein paar kleine Macken haben.

Ich fange einfach einmal an. Die Leipziger Innenstadt – wenn wir wirklich von dieser reden, also diesem Stückchen im Ring – hat einen Durchmesser von circa 800 Metern. Sie besteht nicht alleine aus Geschäftsstraßen und Attraktionen, sie ist auch ein Wohnquartier für eine große Anzahl von Menschen, und das soll auch so bleiben.

Ich kann der Petition zur autofreien Innenstadt so weit folgen, als dass sie den Parkplatzsuchverkehr und überhaupt den MIV für Nichtanwohner verhindern will. Da bin ich vollkommen dabei. Allerdings müssen bei dem Konzept der autofreien Innenstadt auch die Anwohner berücksichtigt werden. Schließlich sind diese nicht böswillig als Autobesitzer und -nutzer in die Innenstadt gezogen, sondern weil es ihnen ermöglicht wurden.

Die Stadt Leipzig hat Parkflächen ausgewiesen und Stellflächen auf Wohngrundstücken genehmigt. Machen wir das jetzt rückgängig, ohne eine Kompensation zu schaffen, dann werden die Menschen, die ihr Auto benötigen – Betonung liegt auf benötigen; ich denke hier an Senioren oder körperlich eingeschränkte Menschen – eventuell ihr angestammtes Wohnquartier verlassen müssen. Wollen wir das wirklich?

Wir brauchen aber tatsächlich eine effektive Zufahrtsbeschränkung für oben genannten ungewollten MIV, eine Ausweisung als verkehrsberuhigte Zone für die ganze Innenstadt und deren Durchsetzung. Wir brauchen eine eindeutige Verkehrsführung für die in der Innenstadt notwendigen Autos. Dies verhindert nicht die Einrichtung von tatsächlichen Fußgängerzonen, wenn den Anwohnern die Möglichkeit der Anmietung eines Parkplatzes zu erschwinglichen Preisen ermöglich wird. Das meinte ich vorhin mit Kompensation. Ich komme an dieser Stelle darauf zurück: 800 Meter Durchmesser. Ein Weg innerhalb der Stadt zu einem der Parkhäuser ist machbar.

Zum Thema Radfahrer und dem Änderungsantrag der Grünen zitiere ich erst einmal:

Der Fußgängerbereich, wie die Fußgängerzone laut Straßenverkehrsordnung heißt, ist eine Verkehrsfläche, die generell nur von Fußgängern genutzt werden darf. Anderen Verkehrsteilnehmern ist die Zufahrt prinzipiell untersagt.

Im Änderungsantrag der Grünen geht es darum: Es werden Straßennamen aufgezählt, ob diese als Fußgängerbereiche ausgewiesen werden können und wie diese für den Radverkehr offenbleiben können. Die Frage der Öffnung für den Radverkehr sei dabei besonders zu würdigen.

Das widerspricht aber eindeutig dem Sinn von Fußgängerzonen, in denen sich ja Fußgänger ungehindert bewegen sollen. Es ist für den Durchgangsfahrradverkehr möglich, Straßen – eventuell dieselben, die dem MIV zum Erreichen der Parkhäuser dienen – zuzuweisen, um die Durchfahrt zu ermöglichen. Eine generelle Öffnung von Fußgängerzonen für Fahrradnutzung lehne ich aber ab. Wie für die Autofahrer, denen ich zumute, beim Parken ein Stück des Weges zu laufen, ist aber auch für Radfahrer zumutbar, dass bei einem Durchmesser der Innenstadt von 800 Metern eventuell auch einmal geschoben wird, wenn diese an einen Ort wollen, der in der Fußgängerzone liegt. – Danke.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Anfragen an den Oberbürgermeister durch Beiräte

Anfragen an den Oberbürgermeister durch Beiräte (VII-A-00633) Einreicher: Jugendparlament/Jugendbeirat

Aus der Ratsversammlung am 08.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beiräte werden nach der Gemeindeordnung gebildet, um uns als Stadträte zu beraten. Das ist ihre Aufgabe. Sie sind nach der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen keine Interessenvertretungen.

Eine Interessenvertretung kann zum Beispiel der Verband der Kleingärtner sein, der vertritt kleingärtnerische Interessen, oder ein Tierschutzverein, der Tierschutzinteressen vertritt. Ein Tierschutzbeirat aber berät den Stadtrat. Das ist der große Unterschied zwischen Interessenvertretung und Beratung. Ein Gremium, das den Stadtrat berät, brauch kein Recht, den Chef der Verwaltung etwas zu fragen, weil es ja uns als Stadtrat berät. Wir als Stadträte können diese Fragen ja, wenn erforderlich, selbst einreichen.

Ein Defizit gibt es tatsächlich immer dann, wenn es sich um Interessenvertretungen handelt. Insofern können wir das Anliegen des Jugendparlamentes auch gut nachvollziehen, weil es sich beim Jugendparlament eben um eine Interessenvertretung handelt. Dass eine Interessenvertretung natürlich zur Durchsetzung und zur Wahrnehmung ihrer Interessen auf der einen Seite ja ein Antragsrecht benötigt, aber auf der anderen Seite ja auch ein Fragerecht haben muss, um Dinge zu erfragen, um vielleicht aus den Antworten entsprechende Änderungsvorschläge in Form von Anträgen zu unterbreiten, ist selbstverständlich.

Das Problem, das wir hier haben, ist doch nicht, ob Beiräte, die uns als Stadtröte beraten, ein Fragerecht haben sollen. Das Problem ist, dass die Interessenvertretungen – zum Beispiel das Jugendparlament, aber wir diskutieren ja momentan auch über eine indirekte Wahl des Migrantenbeirats, wo wir ja auch einen Interessenvertretungscharakter haben – in der Sächsischen Gemeindeordnung nicht geregelt sind. Eigentlich brauchen wir ein Jugendparlament in der Sächsischen Gemeindeordnung, das ein Antragsrecht hat und ein Jugendparlament, das ein Fragerecht hat. Da gehört das hin, überall da, wo Interessenvertretung wahrgenommen wird.

Überall da, wo es an dieser Interessenvertretung fehlt, brauch es auch das entsprechende Antragsrecht nicht. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wäre es zielführend, wenn wir hier ein klares Signal in Richtung Oberbürgermeister senden und der dann in Richtung Freistaat Sachsen, dass wir genau diese Interessenvertretung in der Sächsischen Gemeindeordnung verankert haben wollen, nämlich das Jugendparlament. Dann müssen wir auch nicht die Krücke „Jugendparlament/Jugendbeirat“ gehen, die wir ja so machen, weil es die Gemeindeordnung nicht anders hergibt, dass wir eine klare Interessenvertretung für das Jugendparlament haben.

Wenn es andere Interessenvertretungen gibt, wenn wir als Stadtrat entsprechende Entscheidungen zu einer indirekten Wahl eines Migrantenbeirates treffen, dann müssten wir auch hier konsequent sagen: Auch hier muss es die entsprechende Rechte geben, aber nicht pauschal für alle Beiräte. Deswegen unterstützen Sie unseren Änderungsantrag als klares Signal an den Freistaat. Das Jugendparlament muss in die Gemeindeordnung. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Genehmigungskriterien in Gebieten mit Sozialer Erhaltungssatzung in Leipzig

Antrag:

1. Der Oberbürgermeister beauftragt die Verwaltung nach Beschlussfassung durch den Stadtrat mit der Anwendung der Genehmigungskriterien gemäß VI-DS-08248 in wie folgt zu ändernder Form, wobei jede zukünftige Änderung der Genehmigungskriterien der Zustimmung des Stadtrates bedarf:

a) Abschnitt 2.1.1 “Für folgende Maßnahmen im Sinne § 59 und § 61 SächsBO zur Herstellung eines zeitgemäßen Ausstattungszustandes einer durchschnittlichen Wohnung unter Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen wird erhaltungsrechtlich eine Genehmigung bzw. Zustimmung erteilt” wird im vierten Anstrich wie folgt ergänzt:

    • Antennen-, Kabelfernseh- und Gegensprechanlagen (Audio) sowie Internetversorgung einschließlich Glasfaserleitungen (FFTH) bis zur Gigabitversorgung

b) In Abschnitt 2.1.2 “Für folgende Maßnahmen wird erhaltungsrechtlich keine Genehmigung erteilt” wird gestrichen und Abschnitt 2.2.3 “… Prüfung im Einzelfall” zugeordnet:

    • Auflösung separater Küchen, insofern keine Änderung der Wohnfläche erfolgt

c) In Abschnitt 2.2.2 “Für folgende Maßnahmen wird erhaltungsrechtlich keine Genehmigung erteilt” wird der erste Anstriche gestrichen und wie folgt geändert in 2.2.3 “Für folgende Maßnahmen kann erhaltungsrechtlich eine Genehmigung nach Prüfung im Einzelfall erteilt werden” eingefügt:

      • Maßnahmen zur Energieeinsparung, die über die Anpassung an die baulichen oder anlagentechnischen Mindestanforderungen der EnEV an bestehende Gebäude und Anlagen in der bei Antragstellung geltenden Fassung hinausgehen, (Ausnahmen vgl. Pkt 2.2.3) insofern die Senkung des Energiebedarfes nachgewiesen wird.

Korrespondierend wird in 2.2.3 “Für folgende Maßnahmen kann erhaltungsrechtlich eine Genehmigung nach Prüfung im Einzelfall erteilt werden” der dritte Anstrich gestrichen:

    • Anbringung von Wärmedämmung (..) nachgewiesen wird

2. Beschreibung des Standards für Gebiete in der Stadt Leipzig mit „Sozialer Erhaltungssatzung“ zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches

Die Regelung Nummer 3.3., Punkt 2 wird wie folgt gefasst:

„Nutzungsänderung von leerstehendem Wohnraum in Erdgeschosslage in Gewerbe sowie einzelnem Wohnraum in kulturelle oder soziale Nutzung, wenn damit die Stadtteilentwicklung gemäß städtischer Ziele oder die Wiederbelebung in Magistralen erfolgen kann“

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Genehmigungskriterien, wie in der Vorlage VI-DS-08248 beschrieben, zu konkretisieren und dem Stadtrat bis zum 31.08.2020 31.07.2020 zur Beschlussfassung vorzulegen.

Um den städtischen Zielen „Stadt der kurzen Wege“ und nutzungsgemischten Wohnquartieren Rechnung zu tragen, sollen Nutzungsänderungen und bauliche Maßnahmen, die eine Umwandlung von Gewerberäumen, insbesondere in der Erdgeschosszone in Wohnungen, zur Folge haben, einer Einzelfallprüfung unterzogen werden.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Stadtrat sowie die betreffenden Stadtbezirksbeiräte halbjährlich durch einen Sachstandsbericht über den aktuellen Stand der abgelehnten Genehmigungen, Einzelfallentscheidungen und genehmigungsfreien Bauvorhaben sowie Nutzungsänderungen zu informieren.

Begründung:

Die Begründung erfolgt mündlich.

Status:

Der Antrag wurde von der Ratsversammlung am 11. November 2020 zurückgezogen

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Genehmigungskriterien in Gebieten mit Sozialer Erhaltungssatzung in Leipzig

Antrag:

1. Der Oberbürgermeister beauftragt die Verwaltung nach Beschlussfassung durch den Stadtrat mit der Anwendung der Genehmigungskriterien gemäß VI-DS-08248 in wie folgt zu ändernder Form, wobei jede zukünftige Änderung der Genehmigungskriterien der Zustimmung des Stadtrates bedarf:

d. Abschnitt 2.2.3 “Für folgende Maßnahmen kann erhaltungsrechtlich eine Genehmigung nach Prüfung im Einzelfall erteilt werden” wird wie folgt ergänzt:

–  Einbau einer Gegensprechanlage mit Videoübertragung

Korrespondierend wird in Abschnitt 2.1.2. “Für folgende Maßnahmen wird erhaltungsrechtlich keine Genehmigung erteilt” im fünften Anstrich der Text „Einbau einer Gegensprechanlage mit Videoübertragung“ gestrichen.
e. Abschnitt 2.1.2 “Für folgende Maßnahmen wird erhaltungsrechtlich keine Genehmigung erteilt” wird wie folgt ergänzt:

Für folgende Maßnahmen wird erhaltungsrechtlich keine Genehmigung erteilt, ausgenommen sind nicht sicht- und unmittelbar nutzbare vorbereitende bauliche Veränderungen.

f. In Abschnitt 2.1.2 “Für folgende Maßnahmen (..) wird erhaltungsrechtlich keine Genehmigung erteilt” wird geändert:

– Einbau eines Zweitbades oder Gäste-WC in Wohnungen, die weniger als 3 Zimmer haben (separate Küchen werden nicht als Zimmer gezählt)

Korrespondierend wird in Abschnitt 2.2.3 “Für folgende Maßnahmen kann erhaltungsrechtlich eine Genehmigung nach Prüfung im Einzelfall erteilt werden” geändert:

– Einbau Gäste-WC in Wohnungen mit mindestens 3 Zimmer (ohne Küche), wenn die Anzahl der Zimmer nicht verringert wird

 

2. Beschreibung des Standards für Gebiete in der Stadt Leipzig mit „Sozialer Erhaltungssatzung“ zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches

Die Regelung Nummer 3.3., Punkt 2 wird wie folgt gefasst:

„Nutzungsänderung von leerstehendem Wohnraum in Erdgeschosslage in Gewerbe sowie einzelnem Wohnraum in kulturelle oder soziale Nutzung, wenn damit die Stadtteilentwicklung gemäß städtischer Ziele oder die Wiederbelebung in Magistralen erfolgen kann“

 

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Genehmigungskriterien, wie in der Vorlage VI-DS-08248 beschrieben, zu konkretisieren und dem Stadtrat bis zum 31.08.2020 31.07.2020 zur Beschlussfassung vorzulegen.

Um den städtischen Zielen „Stadt der kurzen Wege“ und nutzungsgemischten Wohnquartieren Rechnung zu tragen, sollen Nutzungsänderungen und bauliche Maßnahmen, die eine Umwandlung von Gewerberäumen, insbesondere in der Erdgeschosszone in Wohnungen, zur Folge haben, einer  Einzelfallprüfung unterzogen werden.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Stadtrat sowie die betreffenden Stadtbezirksbeiräte halbjährlich durch einen Sachstandsbericht über den aktuellen Stand der abgelehnten Genehmigungen, Einzelfallentscheidungen und genehmigungsfreien Bauvorhaben sowie Nutzungsänderungen zu informieren.

Begründung:

Die Begründung erfolgt mündlich.

Status:

Der Antrag wurde von der Ratsversammlung am 11. November 2020 abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Die Einreicher dieses Antrages sind Stadträte Sven Morlok, Franziska Rudolph
und Dr. Klaus-Peter Reinhold.