Köhler (Piraten): “Hybrider Unterricht in Leipzig: Lernrückstände minimieren, Kontakt zum Klassenverband aufrecht erhalten”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt, den Oberbürgermeister zu beauftragen, ein Konzept für die Durchführung des hybriden Unterrichts und dessen Verstetigung in allen Schulformen zu erarbeiten. Hybrider Unterricht, die Teilnahme von SchülerInnen in teils körperlicher, teils digitaler Präsenz ist aus Sicht der Fraktion Freibeuter möglich, jedoch gegenwärtig weitgehend noch nicht durchführbar.

Dazu der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Freibeuter im Leipziger Stadtrat Thomas Köhler (Piraten): “Die Corona-Pandemie hat uns die Defizite, aber auch die Chancen der Digitalisierung im Bildungssystem aufgezeigt. Der Digitalpakt Schule gibt uns die Werkzeuge in die Hand, um nun die Chancen zu nutzen und weiterzuentwickeln. Wir wünschen uns eine wegweisende Initiative von Leipzig ausgehend.”

Das Vorliegen eines triftigen Grundes soll die Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht per Videotechnik sein: “Für SchülerInnen, die durch Krankheit an der Unterrichtsteilnahme verhindert sind, oder SchülerInnen mit Behinderungen, deren stetige Teilnahme am (körperlichen) Präsenzunterricht nicht möglich ist, bietet der hybride Unterricht in digitaler Präsenz eine Möglichkeit, Lernrückstände zu minimieren und den Kontakt zum Klassenverband aufrecht zu erhalten”, begründet Köhler, der seine Fraktion im Fachausschuss Jugend, Schule und Demokratie vertritt, den Antrag seiner Fraktion.

Problematisch sind die unterschiedlichen Zuständigkeiten in der Schule. Die Ausstattung der Unterrichtsräume fällt in die Zuständigkeit der Stadt Leipzig. Die einheitliche Bereitstellung von Konferenzsoftware bis hin zur Weiterbildung und Befähigung von LehrerInnen und der Bereitstellung von digitalen Lehrmitteln berührt die Regelungskompetenz des Freistaates Sachsen. “Trotz unterschiedlicher Zuständigkeiten Lösungen zu finden, muss für unsere Kinder endlich Priorität haben. Geht nicht, gibt es jetzt nicht mehr”, mahnt Köhler.

Morlok (FDP): “Für Leipziger nun öffentlich: Warum es so schnell kein 365-Euro-Ticket geben wird”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat begrüßt die Veröffentlichung des Gutachtens Prof. Dr. Carsten Sommers zur Einführung eines 365-Euro-Tickets in Leipzig. Die Fraktion hatte in einem Antrag Oberbürgermeister Burkhard Jung aufgefordert, das Gutachten zur Einführung eines 365-Euro-Tickets in Leipzig den Leipzigern auf der Homepage der Stadt Leipzig zur Verfügung zu stellen. Dort ist es inzwischen abrufbar.

Der Fraktionsvorsitzende der Freibeuter, Sven Morlok (FDP), bringt das Gutachtens auf den Punkt: “Allein ein vergünstigtes Ticket holt keinen einzigen Fahrgast aus dem Pkw in die Straßenbahn. Investitionen in das Angebot an Bahnen und Bussen, kürzere Taktzeiten, ein dichteres Haltestellennetz, gute Verkehrsanbindungen sind Grundvoraussetzungen für das günstige Jahresticket und eine Verkehrswende in Leipzig. Das sollte jeder Leipziger wissen.”

Mit dem 365-Euro-Ticket wurden immer wieder falsche Erwartungen geweckt: “Wider besseren Wissens um die Erkenntnisse des Gutachtens war die Einführung des 365-Euro-Tickets in Leipzig eines der Wahlversprechen von Linken, Grünen und SPD in Kommunal- und Oberbürgermeisterwahlkampf. Die Voraussetzungen für eine Einführung des 365-Euro-Tickets waren bereits damals zu keinem Zeitpunkt erfüllt. Vor der Bundestagswahl ist das Thema in Leipzig nun hoffentlich vom Tisch”, so FDP-Stadtrat Morlok.

Die Stadt Leipzig hatte Professor Dr.-Ing. Carsten Sommer an der Universität Kassel beauftragt zu untersuchen, unter welchen Voraussetzungen die
Einführung eines 365-Euro-Tickets in Leipzig sinnvoll ist. Das Gutachten war bisher lediglich in nichtöffentlichen Sitzungen diskutiert worden. Der Beschluss des Stadtrates, Teile des Gutachtens im Ratsinformationssystem der Stadt Leipzig zu veröffentlichen, ging der Fraktion Freibeuter nicht weit genug.

Link zur Präsentation über die “Wirkungen, Rahmenbedingungen und Voraussetzungen einer Einführung eines 365-Euro-Tickets in Leipzig” von Prof. Dr. Carsten Sommer:
https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/Prasentation_Gutachten_365-Ticket.pdf

Link zum Fazit des Gutachtens von Prof. Dr. Carsten Sommer:
https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.6_Dez6_Stadtentwicklung_Bau/66_Verkehrs_und_Tiefbauamt/OEPNV/Auszug_Gutachten_365-Ticket_Fazit-und-Empfehlung.pdf

Tempo 30 mit Sinn und Verstand

Inwieweit in einem begrenzten Stadtteil unter wissenschaftlicher Begleitung Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit eingeführt wird, wird die Stadt Leipzig auf Beschluss des Stadtrates in einem Modellprojekt erproben.

Nicht überall ergibt Tempo 30 Sinn, wie beispielsweise auf Hauptverkehrsachsen, wo ein zügiges Vorankommen des motorisierten Individualverkehrs und des ÖPNV gewollt ist. Eine reduzierte Geschwindigkeit liefe ansonsten Gefahr, den Verkehr über Nebenstraße in die Wohngebiete zu verdrängen. Aber auch der Einfluss auf den ÖPNV wäre gravierend, müssten doch Takt- und Abfahrtszeiten angepasst werden. Mit der Verbesserung der Attraktivität des ÖPNV hätte auch das nichts zu tun.

Mancherorts kann Tempo 30 aber doch helfen, die schwächeren Verkehrsteilnehmer wie zu Fuß Gehende und Radfahrende zu schützen. So hat die Fraktion Freibeuter beantragt, in der Breitenfelder Straße Tempo 30 in dem Bereich zwischen Hoepnerstraße und der S-Bahn-Brücke auf Höhe der Käserei in der Breitenfelder Straße 39 zu prüfen. Denn die Anordnung von 30 km/h auf Vorfahrtstraßen im unmittelbaren Bereich von allgemeinbildenden Schulen oder Krankenhäusern ist möglich.

Sascha Matzke, Stadtrat

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 22. Mai 2021

Morlok (FDP): “Kitaplatztauschbörse: Erster Tausch erfolgreich vollzogen!”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat zeigt sich erfreut über die Nachfrage der Eltern der von ihr initiierten Tauschbörse für Kitaplätze auf www.meinkitaplatz-leipzig.de, dem Elternportal für die Platzsuche in Kitas und Tagespflege der Stadt Leipzig.

Auf Anfrage der Fraktion Freibeuter sind seit dem Launch im Oktober 2020 nach Angaben der Bürgermeisterin für Jugend, Schule und Demokratie, Vicki Felthaus, aktuell 163 Tauschanzeigen eingestellt. Nach sechs Monaten des Bestehens und trotz des eingeschränkten Betriebes in Kindertagesstätten angesichts des Corona-Lockdowns ist darüber hinaus bereits ein Tausch erfolgreich vollzogen worden.

“Wir fühlen uns in unserem Eindruck bestätigt, dass nicht wenige Eltern aufgrund des nicht immer wohnungsnahen Angebots an Kitaplätzen oft einen Platz am anderen Ende der Stadt annehmen müssen. Die Wege der Eltern kreuzen sich täglich auf irrsinnige Weise zwischen Wohnung, Kita und Arbeitsort”, begründet FDP-Stadtrat Sven Morlok und Vorsitzender der Fraktion Freibeuter den Antrag seiner Fraktion vor zwei Jahren.

“Ein guter Start mit Luft nach oben, die Eltern weiter auf die Kitaplatztauschbörse aufmerksam zu machen. Wer nach den Sommerferien nicht den Wunschkitaplatz bekommt, wird Wechselbedarf haben”, begrüßt der Freidemokrat Morlok, das von der zuständigen Bürgermeisterin angekündigte verstärkte Engagement in Sachen Kitaplatztauschbörse.

Nach Angaben der Stadt Leipzig können Eltern mit einem Betreuungsplatz ihren Wunsch nach einem Tausch und unter Angabe des gewünschten Zielortsteils in ihrem Account auf www.meinkitaplatz-leipzig.de angeben. Im Hintergrund gleiche das System ab, ob ein passendes Gegenangebot bestehe. Der datenschutzgerechte Kontakt würde anschließend zwischen beiden Seiten hergestellt. Der tatsächliche Wechsel stehe unter dem Vorbehalt der Zustimmung der beteiligten Einrichtungen.

Der Antrag VI-DS-05727 “Kitaplatztausch-Anzeigen auf www.meinkitaplatz-leipzig.de” der Fraktion Freibeuter war einstimmig durch die Ratsversammlung der Stadt Leipzig am 12. Dezember 2018 bestätigt worden. Im Oktober 2020 ging die Kitaplatztauschbörse an den Start.

Eingriff in Grundrechte

Die Grundrechtseinschränkungen in Leipzig sind höchst fragwürdig. Das offenbart die Antwort der Stadt Leipzig auf eine Anfrage der Freibeuter. Ausgangssperren für Einwohner, Berufsverbote für Gewerbetreibende und Künstler verbunden mit massiven Eingriffen in das Eigentumsrecht, teilweise Vorenthaltung des Rechts auf Bildung für Schüler. Diese Eingriffe bedürfen einer guten Begründung.

Wie sieht die Situation in Leipzig aus. 78 % der Todesfälle betrafen die Altersgruppe über 80 Jahre. Diese Altersgruppe ist weitgehend geimpft. Lediglich 2 % (11 Fälle in 13 Monaten) der Verstorbenen waren unter 60 Jahre alt. Derzeit werden in Leipzig Menschen über 60 Jahre geimpft. Bei fortschreitender Impfung in dieser Gruppe werden die Grundrechtseingriffe verfassungswidrig. Sonst hätten wir ja in jedem Winter während der Grippewelle einen Lockdown.

Es wird behauptet, die Menschen mit schweren Krankheitsverläufen werden jünger. In Leipzig gibt es dafür keine Daten. Die Stadt ist ahnungslos. Die Altersstruktur der Neuaufnahmen in Krankenhäusern und Intensivstationen kennt sie nicht. Wer Grundrechte einschränkt und keine Ahnung hat, handelt verfassungswidrig.

 

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 8. Mai 2021

Fehler im System

Die Stadt Leipzig schafft fleißig einen Kitaplatz nach dem anderen. Jedes Kind solle einen Betreuungsplatz bekommen, lehnt sich der Oberbürgermeister weit aus dem Fenster. Jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, gehört zur Wahrheit dazu. Masse ist eben nicht gleich Klasse.

Und so wird man irgendwie das Gefühl nicht los, dass die Planung der Kitaplätze in Leipzig weiter am Bedarf vorbeigeht. Zum einen, weil sie nicht in den Stadtteilen entstehen, wo sie gebraucht werden. Zum anderen, weil die Öffnungszeiten für in Vollzeit arbeitende Eltern mit einem erheblichen Arbeitsweg nicht ausreichen. Oder aber, weil die Kinder entsprechend ihres Rechtsanspruches erst ab dem vollendeten ersten Lebensjahr in einer Kita aufgenommen werden, obwohl die eine oder andere Einrichtung bereits ab wenigen Monaten aufnehmen dürfte. In Summe verschiedene Bedarfe bei Eltern, die durch das zuständige Amt zu keinem Zeitpunkt bei werdenden Eltern abgefragt oder überhaupt zur Kenntnis genommen, wenn gar berücksichtigt werden.

Den Eltern bleibt nichts anderes übrig, als sich, ob gewollt oder ungewollt, mit den Gegebenheiten in Leipzig, einem vollen Jahr Elternzeit und der Teilzeitarbeit zu arrangieren. Wenden Sie sich gern mit Fragen und Anregungen per E-Mail an info@freibeuterfraktion.de

Dr. Klaus-Peter Reinhold, Stadtrat

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 24. April 2021

Tempo 30 – Kreuzung Ludwig-Beck-Straße/Breitenfelder Straße

Antrag:

Es wird geprüft, ob in der Breitenfelder Straße Tempo 30 in dem Bereich zwischen Hoepnerstraße und der S-Bahn-Brücke, auf Höhe Breitenfelder Straße 39 (Käserei), eingerichtet werden kann.

Begründung:

Nach einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, ist nach § 45 Absatz 9 S. 4 Punkt 6 StVO die Anordnung von „innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h (Zeichen 274) nach Absatz 1 Satz 1 auf … weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen…, allgemeinbildenden Schulen, … oder Krankenhäusern.” möglich. Die Straßenverkehrsbehörde hat dabei einen Ermessenspielraum, den sie natürlich auch im Sinne der schwächsten Verkehrsteilnehmer (Fußgänger*innen und Radfahrende) auslegen kann. Außerdem ergibt sich eine leichtere Anordnung von längeren Tempo-30-Abschnitten, da „Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen …nur dort anzuordnen [sind], wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist.”(§ 45 Absatz 9 S. 1 StVO).

Status:

Der Antrag wurde zurückgezogen

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Tempo 30 als Regel

Der Stadtrat hat am 24. März 2021 einen Modellversuch für „Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit“ beschlossen. Einige StadträtInnen und auch einige JournalistInnen sehen das Ende der „automobilen Freiheit“ und einen Zusammenbruch des Autoverkehrs in Leipzig voraus. Stimmt das so oder was bedeutet Regelgeschwindigkeit wirklich?

Der Beschluss bedeutet, dass wir den Verkehrsraum neu bewerten. Statt zu fragen, unter welchen Bedingungen eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf einer Straße angeordnet werden kann, steht jetzt die Frage „Welche Straßen sind, unter welchen Kriterien, für eine höhere Geschwindigkeit als 30 km/h geeignet“. Diese Straßen werden dann für die entsprechenden Höchstgeschwindigkeiten, also 50 km/h, 60 km/h oder auch höher, freigegeben und ausgeschildert.

Herausforderungen gibt es natürlich für den ÖPNV, Taktungen und Fahrpläne müssen angepasst werden. Auch die Ampelschaltungen bedürfen einer Anpassung. Was es am Ende bringt, wird die wissenschaftliche Begleitung des Modells zeigen.

Bei Fragen oder Anregungen kontaktieren Sie uns gern per E-Mail an info@freibeuterfraktion.de!

 

Thomas Köhler, stellv. Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 10. April 2021

Abschleppen widerrechtlich parkender Fahrzeuge gemäß Dienstanweisung

Anfrage:

Das Ordnungsamt der Stadt Leipzig beruft sich in Sachen Abschleppen widerrechtlich parkender Fahrzeuge auf die Weisungsfreiheit der unteren Verkehrsbehörde.

Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

Gibt es im Ordnungsamt Leipzig eine Arbeitsanweisung, die das Abschleppen widerrechtlich parkender Fahrzeuge für Mitarbeiter des Ordnungsamtes regelt?

Antwort:

Bei der Anordnung von Abschleppmaßnahmen verkehrsbehindernd parkender Fahrzeuge handelt es sich um eine Weisungsaufgabe, die der Oberbürgermeister gemäß § 53 Abs. 3 der Sächsischen Gemeindeordnung in eigener Zuständigkeit erledigt. Hierzu wird unter anderem auf den Beratungsgang zum Antrag Nr. VII-A-00898-NF-02 verwiesen, speziell auf die in der Ratsversammlung am 20.01.2021 bzw. 21.01.2021 vorgelegte zusammenfassende Ergebnisdarstellung zum Gutachten von Herrn Rechtsanwalt Dr. Georg Brüggen vom 15.01.2021 zur Rechtmäßigkeit des Stadtratsbeschlusses.

Zur Erledigung dieser Weisungsaufgabe findet eine Arbeitsanweisung Anwendung, welche die Zuständigkeiten und den Geschäftsgang innerhalb des Ordnungsamtes sowie die Zusammenarbeit mit der beauftragten Bietergemeinschaft zur Ausführung der Vollzugsmaßnahmen regelt.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

E-Scooter in der Stadt Leipzig

Anfrage:

Seit dem 15. Juni 2019 sind E-Scooter gemäß Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (eKFV) auf deutschen Straßen zugelassen.

Hierzu fragen wir an:

1. Wie ist der Umsetzungsstand zu E-Scootern in Leipzig?

2. Bestehen Konzepte im Rahmen der Zulassung von E-Scooter-Verleihdiensten im Stadtgebiet Leipzigs

3. Wann ist mit der Zulassung dieser Dienste zu rechnen?

Antwort:

Zur Frage 1:

Die Stadt Leipzig verfolgt ein Mobilitätskonzept, wonach alle Verkehrsmittel, die den ÖPNV ergänzen, an festen Mobilitätsstationen konzentriert werden. Parallel dazu erfolgt eine Einbindung in die Mobilitätsplattform LeipzigMOVE. In dieses Konzept sollen als neue Verkehrsart auch die E-Scooter im Verleihsystem eingebunden werden. Privat genutzte E-Scooter bilden im Stadtbild bisher eine Ausnahme.

Zur Frage 2:

Der gewerbliche Verleih von E-Scootern im Sinne von E-Tretrollern soll in Leipzig über die Mobilitätsstationen erfolgen, welche von den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) betrieben werden. Es wird im öffentlichen Raum daher kein stationsungebundenes Verleihen geben.

Die Verleihfirmen haben zudem konkrete Anforderungen für die Abwicklung des Betriebs zu erfüllen.

Zunächst werden die bestehenden Mobilitätsstationen auf Erweiterungsmöglichkeit für die Bereitstellung der E-Scooter geprüft. Zu einem späteren Zeitpunkt ist geplant, im Stadtgebiet noch zusätzlich reine E-Scooterstationen in Verknüpfung mit ÖPNV-Haltestellen einzurichten. Ansonsten steht es den Anbietern frei, einen Verleih auch von Stationen auf Privatflächen z. B. von Handelseinrichtungen aus, anzubieten.

Zur Frage 3:

Das Interessenbekundungsverfahren erfolgt derzeit durch die LVB. Nach Bewertung der Betriebskonzepte und Verhandlung mit den Anbietern erfolgt die Auswahl und Vergabe der vorhandenen E-Scooter-Stellplätze. Aufgrund der derzeitigen allgemeinen Entwicklung inkl. Corona-Einschränkungen sowie der wirtschaftlichen Situation, kann nur schwer eingeschätzt werden, ob und wie viele Anbieter ihren Geschäftsbetrieb tatsächlich aufnehmen werden.

Der Betrieb soll zunächst als Pilotprojekt befristet auf 2 Jahre erfolgen.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris