Volle Kraft voraus!

Amtsblatt:

Anfang Mai 2017 hat sich die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat gegründet. Wir sind die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ute Elisabeth Gabelmann für die Piratenpartei, die parteilose Stadträtin Pia-Naomi Witte sowie die für die FDP in den Stadtrat gewählten Vertreter Sven Morlok und René Hobusch als Fraktionsvorsitzender.

Schwerpunktmäßig machen wir uns zur Aufgabe, die notwendigen strategischen Weichen für eine handlungsfähige wachsende Stadt Leipzig zu stellen. Transparenz und eine bürgernahe moderne und dabei effiziente Verwaltung werden zudem weitere wichtige Themen der Fraktion Freibeuter sein. Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger stärker an den Entscheidungen der Stadt beteiligen. Die Wahrung der Rechte von Minderheiten wird zudem ein Grundsatz unserer Arbeit sein.

In der neuen Fraktion wird trotz der oftmals trockenen kommunalpolitischen Themen die Freude an der politischen Arbeit nicht zu kurz kommen. In Fraktionsstärke können wir durch unsere Teilnahme an den vorvotierenden Ausschüssen stärker die Gestaltungsspielräume bei Entscheidungen des Stadtrates im Sinne der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt nutzen.

René Hobusch, Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 20. Mai 2017

Vereinbarungen mit freien Trägern im Bereich Kindertagesstätten

Vereinbarungen mit freien Trägern im Bereich Kindertagesstätten

Anfrage:

Im Juni 2015 wurden die Vereinbarungen mit den freien Trägern durch die Stadt Leipzig im Bereich Kita gekündigt mit dem Ziel bis Dezember 2015 die Vereinbarungen neu verhandelt und abgeschlossen zu haben. Stand 04.05.2017 sind die Vereinbarungen -zu mindestens ein großer Teil davon- noch nicht neu verhandelt, und sollen nunmehr bis zum 1. Juli 2017 neu verhandelt und abgeschlossen sein.

Einige Kita-Träger hatten bereits Verhandlungen bzw. Gespräche mit dem Amt für Jugend, Familie und Bildung zu den Kostensätzen zum Betrieb ihrer Kindertagesstätten. Obwohl die ersten Gespräche bereits im Februar geführt wurden und die in der Folge von einigen Trägern geforderten weiteren Unterlagen zeitnah eingereicht wurden, gibt es nach unserer Kenntnis bis heute keinerlei Rückmeldungen an die entsprechenden Träger seitens des AfJFB. Auch die Zusage des Amtes für Jugend, Familie und Bildung, die Verwaltungskosten der städtischen Kitas zum Vergleich offen zu legen, wurde nach unserer Kenntnis nicht eingelöst. Die Kita-Vereinbarung wurde bis zum 30.6.2017 verlängert, so dass ab 1.7.2017 eine neue Vereinbarung gelten müsste. Die Finanzierungsgrundlage dazu ist bis heute nicht transparent.

Aus diesen und einigen weiteren Gründen entstehen unter den freien Trägern von Kindertagesstätten zunehmend Irritationen. Weiterhin hat sich die Stadt Leipzig dazu verpflichtet, die Endabrechnung mit den freien Trägern bis zum 31.3. des Folgejahres jeweils ausgeglichen zu haben.

Daraus ergeben sich für uns folgende Fragen:

  1. Wie hoch ist die Anzahl der Träger insgesamt, mit denen die Vereinbarung neu verhandelt werden musste?
  2. Mit wie vielen davon ist zum Stand 10. Mai 2017 die Verhandlung abgeschlossen, und die neue Vereinbarung unterschriftsreif?
  3. Kann der avisierte Termin 1. Juli 2017 an dem alle Vereinbarungen geschlossen sein sollen gehalten werden, und falls nein was bedeutet das für die betroffenen freien Träger hinsichtlich der Refinanzierung ihrer in die Kita investierten Mittel?
  4. Ist die Endabrechnung für das Jahr 2016 planmäßig für alle freien Träger zum 31.3.2017 beglichen worden? Falls nein, bei wie vielen freien Träger steht die Auszahlung der Endabrechnung noch aus, und wann ist geplant die Auszahlung zu tätigen?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Wie hoch ist die Anzahl der Träger insgesamt, mit denen die Vereinbarung neu verhandelt werden musste?

72.

2. Mit wie vielen davon ist zum Stand 10. Mai 2017 die Verhandlung abgeschlossen und die neue Vereinbarung unterschriftsreif?

Verhandlungen wurden bisher mit 49 Trägern geführt (Stand: 24.05.2017). Bei vier Trägern besteht kein oder kaum Klärungsbe­darf. Bei der Mehrzahl der übrigen Träger besteht geringer bis mittlerer Klärungsbedarf oder es müssen Unterlagen nach­gereicht werden.

3. Kann der avisierte Termin 1. Juli 2017 an dem alle Vereinbarungen geschlossen sein sollen gehalten werden und falls nein, was bedeutet das für die betroffenen freien Träger hinsichtlich der Refinanzierung ihrer in der Kita investierten Mittel.

Die Verwaltung hat allen Trägern ein Angebot für einen ersten Verhandlungstermin bis einschließlich 09.06.2017 unter­breitet. Auf dieser Grundlage sowie auf Grundlage der vom Träger eingereichten Unterlagen soll jeder Träger vor dem 01.07.2017 einen Entwurf für die Anlage 2a erhalten, in welcher die Platzkostenpauschalen enthalten sind. Sollte zwi­schen den Verhandlungspartnern bis zum 01.07.2017 keine Einigung über eine Pauschalfinanzierung erzielt werden, wird mit diesen Trägern ab dem 01.07.2017 ge­mäß SächsKi­taG spitz abgerechnet. Dies gilt nicht, wenn eine beidersei­tige Einigung innerhalb des Pauschalfinanzierungssystems ersichtlich ist und nur noch kleinere Details zu klären sind bzw. die beidseitige Unterschrift noch nicht zum 01.07.2017 geleistet wurde.

4. Ist die Endabrechnung für das Jahr 2016 planmäßig für alle freien Träger zum 31.03.2017 beglichen worden? Falls nein, bei wie vielen freien Trägern steht die Auszahlung der Endabrechnung noch aus, und wann ist geplant die Auszahlung zu tätigen?

Die Träger haben für das Jahr 2016 Abschläge erhal­ten. Die Abrechnung der Betriebskosten 2016 wird schnellstmög­lich erfolgen.

Antwort im Allris

KiTa-Platzvergabesystem

KiTa-Platzvergabesystem

Anfrage:

  1. Sind alle Kindergärten im Stadtgebiet der Stadt Leipzig an das elektronische Platzvergabe-System angeschlossen? Falls nein, wie viele Kindergärten vergeben ihre Plätze anderweitig? In welcher Trägerschaft sind diese Kindergärten jeweils?
  2. Ist eine Harmonisierung der Platzvergabe geplant? Wenn ja, in welchem Zeithorizont? Wenn nein, warum nicht?
  3. Welche Daten werden im Vorfeld der Platzvergabe seitens der Kindergärten erhoben?
  4. Ist die gemeinsame Betreuung von Geschwisterkindern im selben Kindergarten die Ausnahme oder die Regel? Wieviel Prozent von Geschwisterkindern werden in unterschiedlichen Einrichtungen betreut? Ist die Taktung und das Liniennetz der LVB auf die Anforderungen eingestellt, Geschwisterkinder in unterschiedlichen Einrichtungen zu betreuen bzw. Kinder an Bildungseinrichtungen in unterschiedlichen Stadtteilen zu haben?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Werte Gäste!

Zur Frage 1.

Das Kivan-Portal bietet Eltern Informationen über Kindertagesstätten, nimmt Daten für die Bedarfsanmeldung auf und dient Trägern zur Platz- und Belegungsverwaltung von Kitaplätzen. Es steht grundsätzlich allen Einrichtungen zur Verfügung. Gegenwärtig nehmen jedoch noch nicht alle daran teil.

Drei Träger nutzen für insgesamt vier Einrichtungen Kivan gar nicht. Das sind die Evangelisch-Lutherische Versöhnungskirchgemeinde Leipzig-Gohlis, die FRÖBEL Bildung und Erziehung gGmbH sowie die Volkssolidarität Kreisverband Leipziger Land/Muldental e.V.

Folgende acht Träger von acht Einrichtungen nutzen das Instrument „Vertragsverwaltung“ nicht – neben dem Elternportal gibt es das Trägerportal, über das die Vertragsverwaltung läuft -: Das sind die BIP Kreativitätszentrum gGmbH, die DPFASchulen gemeinnützige GmbH, die Evangelisch-Lutherische Christuskirchgemeinde, die Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Leipzig-Connewitz-Lößnig, die Evangelisch-Lutherische Marienkirchgemeinde Leipzig-Stötteritz, die Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., die Leipzig International School sowie die Volkssolidarität Kreisverband Leipziger Land/Muldental e. V.

Zur Frage 2.

Es wird erwartet, dass nach Abschluss der neuen Kitavereinbarungen, die ab dem 01.07.2017 gelten sollen, alle Träger die Vertragsverwaltung im Kivan vollumfänglich nutzen. Die Vergabe eines freien Platzes samt Vertragsabschluss liegt jedoch auch künftig in der jeweiligen Trägerhoheit. – Um es noch einmal klar zu sagen: Über Kivan werden Bedarfe angemeldet. Der tatsächliche Vertragsabschluss erfolgt aber mit dem jeweiligen Träger.

Zur Frage 3.

Mit der Bedarfsanmeldung für einen Betreuungsplatz werden im Amt für Jugend, Familie und Bildung folgende Daten erfasst:

  • die Namen des Kindes und der Personensorgeberechtigten,
  • die Anschrift,
  • das Geburtsdatum des Kindes,
  • der Beginn des voraussichtlichen Betreuungsbedarfs,
  • bevorzugte Kitas oder Kindertagespflege.

Darüber hinaus werden in den kommunalen Kitas von den Leiterinnen und Leitern folgende Daten erfasst:

  • Zum gewünschten Aufnahmetermin besteht ein Rechtsanspruch.
  • Der Bedarf wurde mindestens sechs Monate im Voraus angemeldet.
  • Das Kind hat bisher keine Betreuung oder ist in der Kindertagespflege und benötigt, weil es drei Jahre alt geworden ist, einen Kindergartenplatz.
  • Das aufzunehmende Kind hat ein Geschwisterkind in der ausgewählten Kita.
  • Eine Berufstätigkeit beider Eltern oder des alleinerziehenden Personensorgeberechtigten wird zum gewünschten Zeitpunkt der Aufnahme ausgeübt. – Berufstätigkeit beinhaltet auch Studium, schulische oder berufliche Ausbildung sowie Bildungsmaßnahmen des Jobcenters.
  • Die Familie hat mehrere Kinder bis zum Ende der vierten Klasse in der Grundschule zu versorgen.
  • Es gibt eine besondere familiäre Situation. Mindestens ein Personensorgeberechtigter hat einen Grad der Behinderung von mindestens 50, oder ein körperlich und/oder geistig beeinträchtigtes Familienmitglied wird im Haushalt gepflegt.
  • Durch den ASD wird eine Betreuung in einer Kita empfohlen.

Zur Frage 4.

In den meisten Fällen ist es möglich, Geschwisterkinder in derselben Einrichtung zu betreuen. Für wie viele Kinder das nicht zutrifft, wird nicht statistisch erfasst.

Die Taktung des Liniennetzes der LVB beträgt in Verkehrsspitzen im Regelfall zehn Minuten. Fahren mehrere Linien auf der Strecke, verkürzen sich die Wartezeiten zusätzlich. Es liegen keine Hinweise darauf vor, dass es in diesem Zusammenhang Probleme gibt.

Internetversorgung der Leipziger Schulen

Internetversorgung der Leipziger Schulen

Anfrage:

  1. Wieviele kommunale Schulgebäude in Leipzig verfügen derzeit über einen Lan-oder WLan-Anschluss? (Bitte getrennt nach Schulart angeben.) Welche dieser Schulgebäude in Leipzig wären als Standort für Freifunk geeignet?
  2. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Stadt Leipzig, um alle städtischen Schulgebäude mit einem Internetanschluß auszustatten? Bis wann soll diese Versorgung flächendeckend sichergestellt sein?
  3. Wieviel kostet ein Internetanschluß pro Schule derzeit im Durchschnitt? (Bitte unterteilt nach Installations- und Monatsgebühren angeben.)
  4. Wie viele kommunale Schulen in Leipzig bieten einen kostenfreien WLan-Zugang für die Lehrer und Schüler der jeweiligen Schule an? (Bitte getrennt nach Schulart angeben.)
  5. Welche Strategie und welche Ziele verfolgt die Stadt Leipzig derzeit in Bezug auf die kostenfreie Versorgung von Schulgebäuden mit WLan? Wird die flächendeckende Grundversorgung aller Schulen mit kostenfreien WLan-Zugängen als notwendig erachtet?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Wieviele kommunale Schulgebäude in Leipzig verfügen derzeit über einen Lan- oder WLan-Anschluss? (Bitte getrennt nach Schulart angeben.) Welche dieser Schulgebäude in Leipzig wären als Standort für Freifunk geeignet?

Alle Schulen in der Trägerschaft der Stadt Leipzig verfügen über eine LAN-Infrastruktur. In den Schulgebäuden gibt es eine strukturierte Datenverkabelung über Kupferkabel und zum Teil über Glasfaserkabel. Standard ist eine Übertragungskapazität von 1 Gigabit/s.

Von 137 Schulgebäuden sind 46 Schulneubauten und komplex sanierte Gebäude vollständig datentechnisch erschlossen (d.h. jeder Klassenraum verfügt über einen Internetanschluss). 60 Schulen sind nur teilweise datentechnisch erschlossen und in 31 Grundschulen ist nur ein Computerkabinett vernetzt. Eine vollständige und auf das Schulgebäude flächendeckende WLAN-Struktur ist derzeit nur am Wilhelm-Ostwald-Gymnasium installiert.

An sieben Grundschulen, drei Förderschulen, einem Gymnasium und einer Berufsschule sind WLAN-Systeme installiert, welche das Schulgebäude partiell mit dem WLAN-Signal abdecken. Es ist geplant in diesem Jahr an fünf Gymnasien, einer Oberschule und an zwei Grundschulen ein leistungsfähiges und auf das Schulgebäude flächendeckendes WLAN-System zu installieren. Es gibt derzeit keine Untersuchungen, welche Schulgebäude in Leipzig als Standort für Freifunk (im Sinne der breitbandigen Internetversorgung) geeignet sind.

2. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Stadt Leipzig, um alle städtischen Schulgebäude mit einem Internetanschluss auszustatten? Bis wann soll diese Versorgung flächendeckend sichergestellt sein?

Alle Schulen sind mit einem Internetanschluss für das Schulnetzwerk ausgestattet.

3. Wieviel kostet ein Internetanschluss pro Schule derzeit im Durchschnitt? (Bitte unterteilt nach Installations- und Monatsgebühren angeben.)

Bis auf wenige Ausnahmen, nutzen alle Schulen den kostenfreien Internetzugang der Telekom (T@School). Dieser Zugang ist bis zu einer Bandbreite von ADSL 16 Megabit/s kostenfrei. Installationskosten fallen keine an. Schulen, wo es möglich ist VDSL 25 oder 50 über den Zugang der Deutschen Telekom zu nutzen, zahlen monatlich für 25 Megabit/s 16,95 € und für 50 Megabit/s 31,95 €.

Installationskosten fallen weder bei der ADSL noch bei der VDSL Versorgung an. Bei einigen wenigen Schulen ist das Schulnetz nicht über den Internetzugang der Telekom geschaltet, hier sind die Preise etwas höher.

4. Wie viele kommunale Schulen in Leipzig bieten einen kostenfreien WLan-Zugang für die Lehrer und Schüler der jeweiligen Schule an? (Bitte getrennt nach Schulart angeben.)

Die Lehrer und Schüler von zwei Gymnasien, sieben Grundschulen, drei Förderschulen und einer Berufsschule können mit den schuleigenen Computern den WLAN-Zugang kostenfrei nutzen. Eine WLAN-Nutzung über private Endgeräte ist derzeit nicht vorgesehen.

5. Welche Strategie und welche Ziele verfolgt die Stadt Leipzig derzeit in Bezug auf die kostenfreie Versorgung von Schulgebäuden mit WLan? Wird die flächendeckende Grundversorgung aller Schulen mit kostenfreien WLan-Zugängen als notwendig erachtet?

Der Ausbau der WLAN-Infrastruktur setzt eine vollständige Gebäude-LAN-Struktur voraus. Derzeit erweitert die Stadtverwaltung im Rahmen des Ausführungsbeschlusses IT (VI-DS-03002) die LAN-Struktur der Schulgebäude an Leipziger Schulen. Bei Schulneubauten und komplexen Sanierungen von Schulgebäuden erfolgt der Aufbau einer WLAN-Struktur. Darüber hinaus findet der Ausbau der schulischen WLAN-Infrastruktur je nach finanziellen Möglichkeiten der Stadt Leipzig statt.

Antwort im Allris