E-Scooter in der Stadt Leipzig

Anfrage:

Seit dem 15. Juni 2019 sind E-Scooter gemäß Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (eKFV) auf deutschen Straßen zugelassen.

Hierzu fragen wir an:

1. Wie ist der Umsetzungsstand zu E-Scootern in Leipzig?

2. Bestehen Konzepte im Rahmen der Zulassung von E-Scooter-Verleihdiensten im Stadtgebiet Leipzigs

3. Wann ist mit der Zulassung dieser Dienste zu rechnen?

Antwort:

Zur Frage 1:

Die Stadt Leipzig verfolgt ein Mobilitätskonzept, wonach alle Verkehrsmittel, die den ÖPNV ergänzen, an festen Mobilitätsstationen konzentriert werden. Parallel dazu erfolgt eine Einbindung in die Mobilitätsplattform LeipzigMOVE. In dieses Konzept sollen als neue Verkehrsart auch die E-Scooter im Verleihsystem eingebunden werden. Privat genutzte E-Scooter bilden im Stadtbild bisher eine Ausnahme.

Zur Frage 2:

Der gewerbliche Verleih von E-Scootern im Sinne von E-Tretrollern soll in Leipzig über die Mobilitätsstationen erfolgen, welche von den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) betrieben werden. Es wird im öffentlichen Raum daher kein stationsungebundenes Verleihen geben.

Die Verleihfirmen haben zudem konkrete Anforderungen für die Abwicklung des Betriebs zu erfüllen.

Zunächst werden die bestehenden Mobilitätsstationen auf Erweiterungsmöglichkeit für die Bereitstellung der E-Scooter geprüft. Zu einem späteren Zeitpunkt ist geplant, im Stadtgebiet noch zusätzlich reine E-Scooterstationen in Verknüpfung mit ÖPNV-Haltestellen einzurichten. Ansonsten steht es den Anbietern frei, einen Verleih auch von Stationen auf Privatflächen z. B. von Handelseinrichtungen aus, anzubieten.

Zur Frage 3:

Das Interessenbekundungsverfahren erfolgt derzeit durch die LVB. Nach Bewertung der Betriebskonzepte und Verhandlung mit den Anbietern erfolgt die Auswahl und Vergabe der vorhandenen E-Scooter-Stellplätze. Aufgrund der derzeitigen allgemeinen Entwicklung inkl. Corona-Einschränkungen sowie der wirtschaftlichen Situation, kann nur schwer eingeschätzt werden, ob und wie viele Anbieter ihren Geschäftsbetrieb tatsächlich aufnehmen werden.

Der Betrieb soll zunächst als Pilotprojekt befristet auf 2 Jahre erfolgen.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris