Effizientes Bewerbermanagement der Stadt Leipzig

[Antrag VI-A-04689 | Status: geändert beschlossen]

Beschluss:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Stadt Leipzig eine langfristig geeignete Software für das digitale Bewerber- und Personalmanagement anzuschaffen oder anzumieten bzw. die bestehende Personalmanagementsoftware durch entsprechende Module zu erwetern.

2. Dabei ist zu prüfen, ob die Software unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen folgenden Leistungsumfang enthalten könnte:

frühere Bewerber können bei Vorliegen einer passenden Stelle kontaktiert werden (Matching),

auch andere Ämter, Eigenbetriebe und Unternehmen der Stadt Leipzig als das/der jeweils ausschreibende können prüfen, ob geeignete Bewerber für offene Stellen verfügbar sind,

– Initiativbewerbungen (Hinterlegen eines Profils mit Qualifikationen) sollen möglich sein,

– Qualifikationen und Weiterbildungen der eigenen Mitarbeiter sollen in Form einer digitalen Personalakte vorgehalten werden.


Ursprüngliche Fassung vom 17.08.2017:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Stadt Leipzig eine langfristig geeignete Software für das digitale Bewerbermanagement anzuschaffen bzw. anzumieten.

Die Software erfüllt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen mindestens folgende Kriterien:

1. frühere Bewerber können bei Vorliegen einer passenden Stelle kontaktiert werden (Matching),

2. auch andere Ämter, Eigenbetriebe und Unternehmen der Stadt Leipzig als das/der jeweils ausschreibende können prüfen, ob geeignete Bewerber für offene Stellen verfügbar sind,

3. Initiativbewerbungen (Hinterlegen eines Profils mit Qualifikationen) sollen möglich sein.

Sachverhalt:

Die Stadtverwaltung befindet sich in einer angespannten Bewerbersituation. Derzeit werden offenbar schon Beauftragungen externer Berater geprüft. Dennoch verfügt die Stadt leider bisher über kein Werkzeug, interessante Bewerber aus früheren Bewerbungsprozessen „auf dem Schirm“ zu behalten. Ebenfalls ist es nicht möglich, Bewerber, die ggf. nicht zu der Stelle, auf die sie sich bewerben, sondern zu einer anderen ausgeschriebenen Stelle passen, gezielt „umzuleiten“. Auch Initiativbewerbungen können nur unzureichend verwaltet werden. Mit dem Antrag soll eine Behebung und Verbesserung dieses Zustands erzielt werden.