Runder Tisch “Jahnallee”

[Antrag VI-A-06682 | Status: geändert beschlossen]

Beschluss:

1. Die Verwaltung informiert alle betroffenen Gewerbetreibenden in einer noch 2018 durchzuführenden Veranstaltung über die kurzfristig umzusetzenden verkehrsregelnden Maßnahmen gemäß Stadtratsbeschluss zu VI-A-05894.

2. Wie vorgesehen, erfolgt auf Grundlage der Erfahrungen mit den verkehrsregelnden Maßnahmen 2019 die Einbeziehung auch aller betroffenen Anlieger als Grundlage für die Entwicklung einer verkehrssicheren und verträglichen Straßenraumaufteilung, u.a. unter Prüfung einer abgetrennten Radverkehrsanlage, in einem geeigneten Beteiligungsformat.


Ursprüngliche Fassung vom 19.11.2018:

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Leipzig lädt bis Ende Februar 2019 zu einem Runden Tisch „Jahnallee“, an dem Vertreter der Gewerbetreibenden der Jahnallee, Vertreter des Bürgervereins Waldstraßenviertel e.V., Vertreter der Initiative autofrei leben! e.V., Vertreter verschiedener Verkehrsmittel, Vertreter der Stadtverwaltung, Stadträte und ggf. weitere Beteiligte ins Gespräch kommen.

Sachverhalt:

Aktuell werden vor Ort in der Jahnallee Vorkehrungen zur Reduzierung des ruhenden Verkehrs getroffen. Zu keinem Zeitpunkt sind die Beteiligten zu dem geplanten Wegfall von Kurzzeitparkplätzen angehört worden. Es bedarf daher dringend eines offenen Gespräches in Form eines Runden Tisches zum Austausch der Belange aller Beteiligter. Zumal deren Bereitschaft dazu bereits offen kommuniziert wurde.

Ausschreibung der Speisenversorgung an Schulen der Stadt Leipzig

[Antrag VI-A-05416-NF-01 | Status: geändert beschlossen]

Beschluss:

1.Für die Ausschreibung der Speiseversorgung an Schulen in kommunaler Trägerschaft wird ein Vergabeverfahren durchgeführt, im Ergebnis dessen die Stadt Leipzig mit den bezuschlagten Unternehmen Rahmenvereinbarungen zur Speiseversorgung abschließt.

2.Mit dem unter 1. genannten Verfahren zum Abschluss von Rahmenvereinbarungen werden die Schulen unter Berücksichtigung geltender vergaberechtlicher Regelungen in hohem Maß an der Ausschreibung beteiligt.

3. Alle künftigen Ausschreibungen zur Essensversorgung in Kitas der Stadt Leipzig erfolgen über eine Rahmenvereinbarung analog zum für Schulen geplanten Verfahren.


Neufassung vom 24.05.2018:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Ausschreibungsverfahren zur Speisenversorgung an Schulen der Stadt Leipzig in Anlehnung an die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) so zu gestalten, dass die Aufteilung der Lose die von den jeweiligen Schulkonferenzen gewünschte Verpflegungsform berücksichtigt. Dabei sind die räumlichen Gegebenheiten der einzelnen Schulen für die Verpflegungsformen Cook and Chill, Freeflow und Abgabe/Ausgabe – Essen ebenfalls als Kriterium heranzuziehen.

2. Nach Ablauf der Laufzeit der 2018 geschlossenen Verträge zur Speisenversorgung in Kindertagesstätten der Stadt Leipzig wird analog verfahren.

Sachverhalt:

Mit Ablauf des Schuljahres 2018/2019 enden die aktuell laufenden Verträge zur Speisenversorgung an den Schulen der Stadt Leipzig. Die Neuausschreibung der Speisenversorgung an den kommunalen Schulen wird analog dem Vorgehen zur Ausschreibung der Speisenversorgung an Kindertagesstätten der Stadt Leipzig in Umsetzung der EU-Richtlinien RL 2014/24/EU und RL 2014/24/EU erfolgen.

Die neuen Verträge mit den Speisenversorgern an den Kindertagesstätten schließen die Eltern aktuell beginnend ab März 2018. Angesichts des rückschrittlichen Vorgehens der Verwaltung, die fehlende Beteiligung der Eltern an der Auswahl der Caterer, die mangelnde Kommunikation gegenüber den Eltern, der Verlust der Qualität des Essens durch die neuen Essensanbieter regt sich jedoch erheblicher Unmut unter den Eltern. Diese Defizite im Zusammenhang mit der Ausschreibung sollen sich bei Schulen nicht wiederholen.

Dem Beschluss des Stadtrates zur Stärkung des regionalen und biologischen Lebensmittelmarktes und gesunder Ernährung in Leipzig aus Oktober 2017 folgend, sind die Losgrößen bei der Ausschreibung der Speisenversorgung an Schulen entsprechend anzupassen und für die nächste Ausschreibungsphase auch auf Kindertagesstätten anzuwenden.


Ursprüngliche Fassung vom 17.05.2018:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Ausschreibungsverfahren zur Speisenversorgung an Schulen der Stadt Leipzig so zu gestalten, dass einzelne Schulen selbst ausschreiben können oder sich Schulen zu einer gemeinsamen Ausschreibung zusammenschließen können.

2. Nach Ablauf der Laufzeit der 2018 geschlossenen Verträge zur Speisenversorgung in Kindertagesstätten der Stadt Leipzig wird analog verfahren.

Sachverhalt:

Mit Ablauf des Schuljahres 2018/2019 enden die aktuell laufenden Verträge zur Speisenversorgung an den Schulen der Stadt Leipzig. Die Neuausschreibung der Speisenversorgung an den kommunalen Schulen wird analog dem Vorgehen zur Ausschreibung der Speisenversorgung an Kindertagesstätten der Stadt Leipzig in Umsetzung der EU-Richtlinien RL 2014/24/EU und RL 2014/24/EU erfolgen.

Die neuen Verträge mit den Speisenversorgern an den Kindertagesstätten schließen die Eltern aktuell beginnend ab März 2018. Angesichts des rückschrittlichen Vorgehens der Verwaltung, die fehlende Beteiligung der Eltern an der Auswahl der Caterer, die mangelnde Kommunikation gegenüber den Eltern, der Verlust der Qualität des Essens durch die neuen Essensanbieter regt sich jedoch erheblicher Unmut unter den Eltern. Diese Defizite im Zusammenhang mit der Ausschreibung sollen sich bei Schulen nicht wiederholen.

Dem Beschluss des Stadtrates zur Stärkung des regionalen und biologischen Lebensmittelmarktes und gesunder Ernährung in Leipzig aus Oktober 2017 folgend, sind die Losgrößen bei der Ausschreibung der Speisenversorgung an Schulen entsprechend anzupassen und für die nächste Ausschreibungsphase auch auf Kindertagesstätten anzuwenden.

Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA) in Leipzig

[Antrag VI-A-06036 | Status: ungeändert beschlossen]

Beschluss:

Der Oberbürgermeister prüft gemeinsam mit der Mitteldeutschen Flughafen AG sowie der Leipziger Messe alle Möglichkeiten die ILA im Falle eines nicht über 2020 hinausgehenden Verbleibs in Berlin an den Flughafen Leipzig-Halle zu holen. Der Freistaat Sachsen, die Stadt

Halle und das Land Sachsen-Anhalt werden in die Prüfungen und Bemühungen eingebunden.

Sachverhalt:

Der Verbleib der ILA in Berlin über das Jahr 2020 hinaus ist nicht gesichert. Bereits vor knapp 10 Jahren gab es eine viel beachtete Bewerbung des Standortes Leipzig. Wenn es die Chance gibt, eine Leitmesse dieser Dimension an den Standort Leipzig zu holen, sollte man

diese Chance ernsthaft prüfen. Die Bemühungen um die ILA können die Entwicklungen des Airports von einem Passagier- und Frachtflughafen hin zu einem zentralen Luftfahrtstandort inkl. Flugzeugwartung und Flugzeugbau befördern. So wurde medial mehrfach angedeutet, dass Antonov und Dornier mit dem Gedanken spielen in Leipzig auch Flugzeugbau anzusiedeln.

Gedenkfeier für unbekannt oder ohne Angehörige Verstorbene

[Antrag VI-A-05709 | Status: geändert beschlossen]

Beschluss:

Die Stadt Leipzig richtet einmal im Jahr eine Gedenkfeier für Menschen ohne Angehörige auf dem Ostfriedhof Leipzig zusätzlich zu den Urnenübergaben bei der jeweiligen Beisetzung aus.

Protokollnotiz:

Bei der Gedenkfeier nimmt ein Vertreter der Stadtverwaltung teil.


Ursprüngliche Fassung vom 17.05.2018:

Die Stadt Leipzig organisiert zweimal im Jahr eine gemeinsame Gedenkfeier (inklusive Traueranzeige) für unbekannt oder ohne Angehörige Verstorbene. Die Kosten hierfür werden ab sofort im städtischen Haushalt eingeplant. Die Gedenkfeier ist in den Terminlauf des Referats Protokoll aufzunehmen.

Sachverhalt:

Die grundgesetzlich garantierte Würde des Menschen entfaltet auch über seinen Tod hinaus Wirkung. Ein Gedenken bei der Bestattung eines ohne Angehörige oder gar völlig unbekannt verstorbenen Menschen sollte selbstverständlich sein. Bereits jetzt übernehmen die Kommunen bei Verstorbenen ohne Hinterbliebene die letzte Fürsorge. Die ggf. einzeln dazu abgehaltenen und nicht selten ohne Gäste stattfindenden Zeremonien sollen zu einer größeren öffentlichen Gedenkfeier zusammengefasst werden. Diese soll öffentlich bekanntgemacht werden, damit interessierte Bürger, aber auch ggf. doch noch existierende Freunde, Kollegen, Bekannte oder Verwandte an der Festlichkeit teilnehmen können.

 

Erhöhung des Investitionszuschusses für die Leipziger Verkehrsbetriebe – ÖPNV-Finanzierung nachhaltig sichern

[Antrag VII-A-05957-NF-03 | Status: geändert beschlossen]

Beschluss:

1.Die Ratsversammlung spricht sich grundsätzlich für eine Begrenzung der bisherigen jährlichen 3,5 %-igen Tarifsteigerungen im ÖPNV aus. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in den Gesellschafterversammlungen von Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (LVV mbH) und MDV keiner Wirtschaftsplanung zuzustimmen, die eine jährliche Fahrpreissteigerung für die Tarifzone Leipzig von über 2 % – zunächst zumindest für die Jahre 2019 und 2020 – vorsieht.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in den Gesellschafterversammlungen von Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (LVV mbH) und MDV anzuweisen, keiner Wirtschaftsplanung zuzustimmen, die eine jährliche Fahrpreiserhöhung für die Tarifzone Leipzig (110) – zunächst für die Jahre 2019 und 2020 – vorsieht.

Dies schließt ein, dass der OBM über die LVV die LVB anweist, dass

A)   Tariferhöhungen in 2019 und 2020 in und außerhalb der Wirtschaftsplanungen der     LVB nicht erfolgen,

B)evtl. Tariferhöhungen in der Gesellschafterversammlung des MDV für diesen

Zeitraum abgelehnt werden. Sofern sich die Tariferhöhung nicht wirksam auf die Tarifzone MDV 110 beschränken lässt, stimmt die LVB gegen jede Tariferhöhung insgesamt.

Gelingt es u. a. der LVB-Geschäftsführung nicht, den Beschlusspunkt 1 B) erfolgreich zu verhandeln und durchzusetzen, so wird der OBM beauftragt, in den Gremien des MDV als Auftraggeber allen Tariferhöhungen für die MDV-Tarifzone 110 (Leipzig) zu widersprechen, welche in den Jahren 2019 und 2020 wirksam werden würden. Den infolge der den anderen MDV-Partnern geschuldete Ausgleich der Einnahmeausfälle gemäß Satzung des MDV trägt die LVB. Der Betrag wird ihr über die Erhöhung des Verkehrsleistungs-finanzierungsvertrages von der LVV erstattet. 

2.Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in den Gesellschafterversammlungen von LVV mbH und Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH (LVB) jeweils Beschlüsse darüber herbeizuführen, dass deren Wirtschafts- und Konzernwirtschaftsplanungen für die Jahre 2019 bis 2023 auf der Grundlage der Mobilitätsstrategie 2030 im Sinne des ÖPNV-Nachhaltigkeitsszenarios jeweils folgende Prämissen enthalten:

Mittelfristige nachhaltige Erhöhung der Kostendeckung der LVB durch interne Optimierung um mindestens 5.000.000 EUR

Mittelfristige nachhaltige Erhöhung des finanziellen Ausgleiches für seitens der LVB im Rahmen der Umsetzung von gemeinwirtschaftlich erbrachten Verkehrsleistungen auf bis zu maximal 56 Mio. EUR bis einschließlich des Jahres 2020 55 Mio. EUR bis 2023

Bis spätestens zum 30.09.2020 wird das „Tarifmoratorium“ (inkl. der Beschlüsse zur DS 06337) evaluiert und entsprechend dem Stadtrat ein Beschlussvorschlag u. a. zur Fortführung  des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages für die Jahre 2021 bis 2023 vorgelegt.  

3.Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf Grundlage der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes eine Zusatzfestlegung zum Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV) mit einer Begrenzung des Gesamtbetrages gemäß § 2 Abs. 4a VLFV bis zu folgenden jährlichen Höchstbeträgen abzuschließen und in diesem Zusammenhang einen entsprechenden Nachtrag zum VLFV mit der LVV mbH und der LVB zu unterzeichnen:

2019:  51,6 Mio. EUR

2020:  53,6 Mio. EUR

2021:  54,3 Mio. EUR

2022:  54,8 Mio. EUR

2023:  55,0 Mio. EUR

Diese Beiträge sind durch den LVV-Konzern entsprechend des für ihn insgesamt geltenden Eigentümerziels „Vollständige Finanzierung des ÖPNV“ (s. RBIV-1348/08) konzernintern zu finanzieren. Die Gesellschaftervertreter in den Gesellschafterversammlungen des LVV-Konzerns werden angewiesen, keiner Wirtschaftsplanung 2019ff. zuzustimmen, die von diesen Vorgaben abweicht. Der LVV-Konzern ist mit der Sicherstellung der damit verbundenen rechtskonformen Ausgestaltung und Nachweisführung beauftragt.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf Grundlage der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes eine Zusatzfestlegung zum Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV) mit einer Begrenzung des Gesamtbetrages gemäß § 2 Abs. 4a VLFV bis zu folgenden jährlichen Höchstbeträgen abzuschließen und in diesem Zusammenhang einen entsprechenden Nachtrag zum VLFV mit der LVV mbH und der LVB zu unterzeichnen, der durch die LVV zu finanzieren ist:

2019:· 54 Mio. EUR 

2020:· 56 Mio. EUR

Aus der Erhöhung trägt die LVB die Kosten für das Einfrieren der Fahrpreiserhöhung aus Beschlusspunkt 1. Der verbleibende Restbetrag ist mehrheitlich für Investitionen zu verwenden.

4.Als Beitrag zum Tarifmoratorium zur Tarifdämpfung auf 2 % für die Jahre 2019 und 2020 erhöht die Stadt Leipzig ihre Ausgleichszahlungen an die LVB für die LPMC zur Erreichung einer Kofinanzierungsquote von 50 % und für den Ausbildungsverkehr. Die entsprechenden Mehraufwendungen in Höhe von jährlich mindestens 3.000.000 EUR werden planmäßig in den Doppelhaushalt 2019/20 eingestellt.

5.Zur Absicherung eines Tarifmoratoriums bei der SchülerCard und der SchülerMobilCard für die Verbundjahre 2019/2020 und 2020/2021 gewährt die Stadt Leipzig der LVB insgesamt 498.000 EUR, davon im Haushaltsjahr 2019 69.000 EUR, im Haushaltsjahr 2020 235.000 EUR und im Haushaltsjahr 2021 194.000 EUR. Die Mehraufwendungen werden planmäßig in den Doppelhaushalt 2019/20 ff. eingestellt.

6.Das Gesellschafterdarlehen ist seitens des LVV-Konzerns ab 2019ff. entsprechend der Tilgungsvereinbarung vom 15.12.2009 in Höhe von jährlich bis zu 13 Mio. EUR, jedoch mindestens in Höhe von jährlich 5 Mio. EUR, im Rahmen der nachzuweisenden Leistungsfähigkeit zu tilgen. Tilgungsbeiträge sind zweckgebunden für ÖPNV-Planungen und/oder Investitionen von erheblicher gemeinsamer strategischer Bedeutung für Stadt und LVB auf der Grundlage der Mobilitätsstrategie 2030 (VI-DS-03902-NF-02-ÄA-01) einzusetzen.

Das Gesellschafterdarlehen ist seitens des LVV-Konzerns für 2019 und 2020 jeweils zum 30.06. in Höhe von jährlich bis zu 13 Mio. EUR, jedoch mindestens in Höhe von jährlich 5 Mio. EUR, in diesem Bereich je nach nachzuweisender Leistungsfähigkeit, zu tilgen. Tilgungsbeiträge bis zur Höhe von 5 Mio. Euro sind zweckgebunden für Instandhaltungsmaßnahmen bei Schulen/Kitas einzusetzen. Darüber hinaus gehende Tilgungsbeiträge sind zweckgebunden für ÖPNV-Planungen und/oder Investitionen von erheblicher gemeinsamer strategischer Bedeutung für Stadt und LVB auf der Grundlage der Mobilitätsstrategie 2030 (VI-DS-03902-NF-02-ÄA-01) einzusetzen. 

7.Im Zusammenhang mit der gemäß Ratsbeschluss vom 27.09.2018 mit BPkt. 6 vorgegebenen Evaluation des Umsetzungsstandes in 2022 ist sodann auch ein Vorschlag zur Bildung einer zweckgebundenen Rücklage zur Finanzierung von ÖPNV-Maßnahmen von erheblicher stadtstrategischer Bedeutung vorzulegen. Zur finanziellen Flankierung erster diesbezüglicher Planungen werden im Ergebnishaushalt des Doppelhaushaltes 2019/20 Planungsmittel in Höhe von 200.000 EUR p. a. bereitgestellt. Die Deckung soll aus Einnahmen aus Tilgungsleistungen des LVV-Konzerns für das Gesellschafterdarlehen erfolgen (s. BPkt. 5).

In die seitens des Antrages zu Mobilitätsszenarien (VI-DS-03902-NF-02-ÄA-01) vorgesehene Evaluierung im Jahr 2022 ist auch die Umsetzung der Beschlüsse unter 1. – 6.  mit einzubeziehen. Dabei ist auch eine Abschätzung von Voraussetzungen und etwaigen finanziellen Folgen hinsichtlich einer 2. Stufe einer sodann weitergehenden ÖPNV-Finanzierungskonzeption vorzulegen. Dies hat auch das Prüfergebnis hinsichtlich rechtlicher und finanzieller Möglichkeiten der Bildung einer zweckgebundenen Rücklage („ÖPNV-Mobilitätsfonds“) für Investitionen zu umfassen (s. Antrag VI-A-05957-NF-03).

8.Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass eine Umsetzung der Beschlussempfehlungen insbesondere den geltenden EU- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen Rechnung tragen muss. Sie ermächtigt den Oberbürgermeister in der Gesellschafterversammlung dementsprechende Beschlüsse zu fassen.

9.Die Ratsversammlung stellt fest, dass eine Vielzahl von Maßnahmen, entweder über die Vorgeschlagenen hinaus, und/oder auch deren Verlängerung, nur dann umgesetzt werden können, wenn auch Bund und Freistaat perspektivisch ihre Finanzierungsbeiträge für den Ausbau kommunaler (ÖPNV-)Infrastrukturen im Allgemeinen bzw. für die Umsetzung innovativer Mobilitätskonzepte im Besonderen, gegenüber dem Status-Quo deutlich erhöhen.


Neufassung vom 17.08.2018:

1. Zur Absicherung des laufenden Investitionsbedarfs erhält die LVB für die Jahre 2019 bis 2023 einen jährlichen Investitionszuschuss von 6 Millionen Euro, davon jeweils 3 Millionen Euro durch die Stadt Leipzig über die LVV und 3 Millionen Euro aus dem LVV-Konzern

2. Zur Absicherung von zukünftigen Großinvestitionen mit erheblicher stadtstrategischer Bedeutung, die durch den weiteren Ausbau des ÖPNV unumgänglich sind, wird im Haushalt eine zweckgebundene Rücklage „ÖPNV-Mobilitätsfonds“ gebildet.

3. Der LVV Konzern tilgt in den Jahren 2019 bis 2023 das Gesellschafterdarlehen mit jährlich 5 Millionen Euro. Die jährlichen Tilgungsbeiträge werden dem „ÖPNV-Mobilitätsfonds“ (LVV-Anteil) zugeführt.

4. Die Stadt Leipzig führt dem „ÖPNV-Mobilitätsfonds“ ebenfalls jährlich 5 Millionen Euro in den Jahren 2019-2023 zu (Stadtanteil). Damit sollen vorrangig die im Zusammenhang mit LVB-Maßnahmen anstehenden städtischen Investitionen des Verkehrs- und Tiefbauamtes (Fußwege, Radwege, Straßenanteile etc.) finanziell abgesichert werden.

5. Über die Verwendung der Rücklage, auf Basis von gemeinsamen Beschlussvorschlägen durch Stadt und LVB, entscheidet der Stadtrat.

6. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die vorgenannten Prämissen in die entsprechenden Haushaltspläne einzuarbeiten. Er hat weiterhin darauf hinzuwirken, dass die Wirtschaftspläne der LVV GmbH und ihrer Tochtergesellschaften ebenso unter diesen Prämissen aufgestellt werden.

Sachverhalt:
In einer wachsenden Stadt wie Leipzig muss der ÖPNV deutlich ausgebaut werden, um damit die vereinbarten verkehrs- und umweltpolitischen Zielstellungen erreichen zu können. Dafür bedarf es zum einen weiterer laufender Investitionen in Technik und Schienennetze, wofür die LVB ein jährlicher Investitionszuschuss i.H.v. 6 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden soll.

Zum anderen werden aber mittelfristig Großinvestitionen mit erheblicher stadtstrategischer Bedeutung, wie der Bau neuer Trassen, die Umgestaltung des Hauptbahnhofvorplatzes oder der vorderen Jahnallee, unumgänglich werden. Hierfür gilt es Vorsorge zu tragen. Da solche komplexen Baumaßnahmen sowohl durch die LVB als auch das Verkehrs- und Tiefbauamt geplant und finanziert werden, ist eine hälftige Finanzierung des „ÖPNV-Mobilitätsfonds“ durch Stadt Leipzig und LVV-Gruppe sachgerecht. In einem Zeitraum von 5 Jahren können somit 50 Millionen Euro angespart werden, die dann als Eigenmittel für geförderte Großinvestitionen zur Verfügung stehen. Je nach Höhe des Fördermittelanteils können somit Großprojekte mit bis zu 200 Millionen Euro Volumen realisiert werden.


Ursprüngliche Fassung vom 12.06.2018:

1. Der LVB sind, zur Finanzierung von Investitionen bzw. Ko-Finanzierung von Investitionsfördermaßnahmen im ÖPNV, für die Jahre 2019 und 2020 mindestens 10 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung zu stellen.

2. Der Oberbürgermeister wird, gemeinsam mit der LVV GmbH, mit der dementsprechenden Umsetzung im Zuge der Wirtschafts- und Konzernplanung bzw. Haushaltsplanung für 2019/20 beauftragt.

3. Im Zuge dessen wird der Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, inwiefern die aktuellen Regelungen zur Rückzahlung des Gesellschafterdarlehens durch die LVV für die Jahre 2019 und 2020, vor dem Hintergrund der Investitionsnotwendigkeiten, fortgeschrieben werden müssen.

Begründung:

In einer wachsenden Stadt wie Leipzig muss der ÖPNV deutlich ausgebaut werden, um damit die vereinbarten verkehrs- und umweltpolitischen Zielstellungen erreichen zu können. Dafür bedarf es natürlich weiterer Investitionen in Technik und Schienennetze, was aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung auch mit Baukostensteigerungen verbunden ist. Da die Stadt am meisten von einem funktionierenden ÖPNV profitiert, sollte sich die Stadt auch weiterhin über Investitionszuschüsse daran beteiligen.  Mit 10 Millionen Euro, die die Stadt Leipzig sowie die LVV GmbH für die Jahre 2019 und 2020 jährlich der LVB zur Verfügung stellen, wird der aktuelle Investitionszuschuss um 5 Millionen Euro pro Jahr erhöht.

Die derzeitige Investitionsfinanzierung ist nur an die aktuellen Wirtschaftsplanungen bzw. den Doppelhaushalt 2017/18 gebunden. Eine Weiterführung und darüber hinaus eine Erhöhung zur weiteren Qualitätsverbesserung im bestehenden System erscheint, in Anbetracht der Herausforderungen, sinnvoll und angebracht. Hier sind der LVV-Konzern und die Stadt gemeinsam gefordert, die Zielstellung des Antrages mit einem abgestimmten Vorschlag zu untersetzen, der sich sodann in den jeweiligen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegenden Planungen für 2019/20 abbildet.

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Ehemalige Präsidenten des BVerwG im Straßennamenpool der Stadt Leipzig

[Antrag VI-A-06043 | Status: geändert beschlossen]

Beschluss

Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes, die am Sitz in Leipzig tätig waren (Frauen sind eingeschlossen), werden als potenzielle Personengruppe für Straßenbenennungen vorgemerkt. Über die Aufnahme einer bestimmten Person in den Namensvorrat wird im Einzelfall nach deren Ableben entschieden.


Ursprüngliche Fassung vom 29.06.2018:

Die Namen ehemaliger Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts werden in den Straßennamenpool der Stadt Leipzig aufgenommen.

Sachverhalt:

Leipzig ist eng mit höchstrichterlicher Rechtssprechung verbunden. Nachdem bereits 1997 der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs seinen Sitz in Leipzig fand, setzte das Bundesverwaltungsgericht am 12. September 2002 seine Arbeit im ehemaligen Reichsgerichtsgebäude fort.

Transparenz in Leipzig: Themenstadtplan um Standorte der Videoüberwachung ergänzen

[Antrag VI-A-04678 | Status: geändert beschlossen]

Beschluss:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Standorte von durch die Kommune unterhaltenen Kameras im öffentlichen Raum zum 1. Januar 2018 in den Themenstadtplan auf www.leipzig.de zu übernehmen.


Ursprüngliche Fassung:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Standorte von Kameras im öffentlichen Raum zum 1. Januar 2018 in den Themenstadtplan auf www.leipzig.de zu übernehmen.

2. Die horizontale Aufnahmerichtung ist kenntlich zu machen. Sofern die Kamera schwenkbar ist, ist der gesamte mögliche horizontale Aufnahmebereich kenntlich zu machen.

3. Sofern seitens des Oberbürgermeisters rechtliche Bedenken zur Umsetzung bestehen, legt der Oberbürgermeister dem Stadtrat bis zum  1. Januar 2018 die nötigen kommunalrechtlichen Änderungen vor, so dass eine Umsetzung möglich ist.

Sachverhalt:

In Leipzig werden verschiedene Bereiche per Video überwacht. Teils wird per Schild darauf hingewiesen. Da Videoüberwachung kein Selbstzweck sein darf, sondern – so die Befürworter des Einsatzes – Straftaten aufklären und Straftaten verhindern soll, spricht nichts gegen einen transparenten Umgang damit. Insofern sollte aus  Transparenzgesichtspunkten jede Kamera im Themenstadtplan veröffentlicht werden. Für den Initiator des Beschlusses kann es ggf. Umstände geben, die derzeit eine Standortveröffentlichung unmöglich machen. Für diesen  Fall sind entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen in Form eines Satzungsbeschlusses zu schaffen, welche die Aufstellung von Kameras  nur noch dann ermöglichen, wenn Standort und Aufnahmebereich im  Online-Themenstadtplan veröffentlicht werden können.

Großtagespflege ermöglichen

[Antrag VI-A-05327 | Status: ungeändert beschlossen]

Beschluss:

Oberbürgermeister und Sozialbürgermeister setzen sich beim Freistaat Sachsen und in geeigneten Gremien auf Landesebene dafür ein, Großtagespflege zu ermöglichen.

Sachverhalt:

In Sachsen existiert keine landesrechtliche Regelung zur Großtagespflege. Ein Zusammenschluss von Tagespflegepersonen in gemeinsam genutzten Räumen ist daher in Leipzig bisher nicht möglich.

Die aktuelle Kinderbetreuungslage in Leipzig erfordert über den Kitabau hinaus weitere Maßnahmen, um den anhaltend hohen Bedarf an Kinderbetreuung in Leipzig zu decken.

Auch Aussagen des Sozialbürgermeisters, zukünftig Elterninitiativen zur Betreibung kleine

Angebote der freien Träger im Bereich des Sozialamtes zukunftsfest gestalten

[Antrag VI-A-04671-NF-02 | Status: geändert beschlossen]

Beschluss:

Die Konzepte und Planungen des Sozialamtes, als Grundlage der Förderung von Angeboten bei freien Trägern, werden bedarfsgerecht – auch mit Blick auf den spezifischen Bedarf von Sozialräumen – durch das Sozialamt weiter entwickelt.


Neufassung:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mittels eines externen Dienstleisters die Bedarfslagen bezüglich sozialer Angebote, die durch freie Träger erbracht werden, zu evaluieren, und daraus den Finanzbedarf für die Förderung der freien Träger im Bereich des  Sozialamtes und des Gesundheitsamtes zu ermitteln.

Die Bedarfslagen sollen vor allem unter Beachtung folgender Schwerpunkte eruiert werden:

–          sozialräumlicher Bezüge,

–          den Bedingungen der wachsenden Stadt,

–          und der Integration von Geflüchteten.

Weiterhin wird eine Bewertungsmatrix erarbeitet, anhand derer im Sozialamt und im Gesundheitsamt ein Controlling der geförderten Maßnahmen durchgeführt werden kann, um zukünftig bei steigendem Bedarf (wachsende Stadt) und knappen Ressourcen den hilfsbedürftigen Bürgern in Leipzig ein maßgeschneidertes Angebot durch die freien Träger im Bereich Sozialamt/Gesundheitsamt unterbreiten zu können.

Sachverhalt:

Die Fördermittel im Bereich des Sozialamts sind – mit einer Ausnahme – seit Jahren nicht erhöht worden. In dieser Zeit gab es allerdings erhebliche Erhöhungen der Ausgaben für die freien Träger sowohl im Personalbereich (Tarifsteigerungen) als auch bei den Sachkosten (Miete, Energie, etc.). Dies bedeutet eine faktische Kürzung. Diese faktische Kürzung zwingt die freien Träger dazu, Kürzungen im Leistungsangebot ihrer Maßnahmen vorzunehmen. Die Kürzungen im Leistungsangebot der freien Träger können dazu führen, dass das Sozialamt seinerseits wiederum Kürzungen bei den Fördermitteln vornimmt. Dies führt zwangsweise zusammen mit den Kostensteigerungen im Personal- und Sachbereich zu weiteren Kürzungen im Leistungsangebot.

Die fehlende Erhöhung der Fördermittel im Bereich des Sozialamtes in den vergangenen Jahren birgt die Gefahr, dass auf der einen Seite ganze Maßnahmen von den Trägern aus Kostengründen gestrichen werden müssen, oder aber Maßnahmen im Angebot so drastisch reduziert werden müssen, dass sie unwirksam werden.

Als sinnvolles Vorbild für die Ermittlung der Bedarfslagen bezüglich sozialer Dienstleistungen könnte die vor kurzem durchgeführte Evaluation in der Offenen Seniorenarbeit der Stadt Leipzig dienen.

Mittels der klaren Definition der Bedarfslagen für soziale Dienstleistungen durch die Berater soll sichergestellt werden, dass die wichtige Arbeit der freien Träger im Bereich des Sozialamtes mittelfristig auf eine sichere und ausreichend finanzielle Basis gestellt wird, und damit auch für die Anbieter der Maßnahmen eine größere Planungssicherheit erreicht wird.


Ursprüngliche Fassung:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Bedarfslagen bezüglich sozialer Dienstleistungen der Stadt Leipzig – neben den pflichtigen Leistungen – darzustellen und zu priorisieren, sowie den Finanzbedarf zu ermitteln. Er engagiert dazu externe Berater.

Die Bedarfslagen sollen vor allem unter Beachtung folgender Schwerpunkte eruiert werden:

–          sozialräumliche Bezüge,

–          Bedingungen der wachsenden Stadt

–          und Integration von Geflüchteten.

Sachverhalt:
Die Fördermittel im Bereich des Sozialamts sind – mit einer Ausnahme – seit Jahren nicht erhöht worden. In dieser Zeit gab es allerdings erhebliche Erhöhungen der Ausgaben für die freien Träger sowohl im Personalbereich (Tarifsteigerungen) als auch bei den Sachkosten (Miete, Energie, etc.). Dies bedeutet eine faktische Kürzung. Diese faktische Kürzung zwingt die freien Träger dazu, Kürzungen im Leistungsangebot ihrer Maßnahmen vorzunehmen.

Die Kürzungen im Leistungsangebot der freien Träger können dazu führen, dass das Sozialamt seinerseits wiederum Kürzungen bei den Fördermitteln vornimmt. Dies führt zwangsweise zusammen mit den Kostensteigerungen im Personal- und Sachbereich zu weiteren Kürzungen im Leistungsangebot.

Die fehlende Erhöhung der Fördermittel im Bereich des Sozialamtes in den vergangenen Jahren birgt die Gefahr, dass auf der einen Seite ganze Maßnahmen von den Trägern aus Kostengründen gestrichen werden müssen, oder aber Maßnahmen im Angebot so drastisch reduziert werden müssen, dass sie unwirksam werden.

Als sinnvolles Vorbild für die Ermittlung der Bedarfslagen bezüglich sozialer Dienstleistungen könnte die vor kurzem durchgeführte Evaluation in der Offenen Seniorenarbeit der Stadt Leipzig dienen.

Mittels der klaren Definition der Bedarfslagen für soziale Dienstleistungen durch die Berater soll sichergestellt werden, dass die wichtige Arbeit der freien Träger im Bereich des Sozialamtes mittelfristig auf eine sichere und ausreichend finanzielle Basis gestellt wird, und damit auch für die Anbieter der Maßnahmen eine größere Planungssicherheit erreicht wird.

Entlastung der Innenstadt vom KFZ-Verkehr

[Antrag VI-A-04847 | Status: geändert beschlossen]

Beschluss:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf Grundlage der Verkehrsprognose 2030 und der vsl. für 2019 zu erwartenden Überarbeitung der Bevölkerungsprognose für die Stadt Leipzig vor Ablauf des 10-jährigen Planungsmoratoriums für den Mittleren Ring Südost eine Verkehrsuntersuchung zu dessen verkehrlicher Wirksamkeit durchzuführen. In diesem Zusammenhang wird auch die verkehrliche Wirksamkeit für die Entlastung der Innenstadt vom Kfz-Verkehr mituntersucht.


Ursprüngliche Fassung vom 18.05.2018:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob durch die im Flächennutzungsplan ausgewiesene Trasse Mittlerer Ring Süd von der B2 bis zur Richard-Lehmann-Straße und von dort bis zur Prager Straße (Vorhaben 407,358) und Mittlerer Ring Ost weiter an der Bahnlinie (Vorhaben 360) eine Entlastung der Innenstadt vom KFZ-Verkehr erreicht werden kann. Das Ergebnis ist dem Stadtrat bis zum Ende des I. Quartals 2018 vorzulegen.

Sachverhalt:

Die Stellungnahme der Verwaltung zum Problem der starken Zunahme der Lärm- und Schadstoffbelastung durch LKW-, Bus- und PKW-Verkehr in der Karl-Tauchnitz-Straße ist unbefriedigend. Tatsächlich ist es durch Maßnahmen an der betroffenen Straße kaum möglich, die Situation für die Anwohner zu verbessern. Eine wirksame Entlastung der Anwohner kann nur erreicht werden, wenn die Innenstadt von dem von Süden kommenden Durchgangsverkehr entlastet wird. Die beschriebene Trasse Mittlerer Ring könnte zu einer solchen Entlastung führen.

Der Stadtrat soll bis zum Ende des I. Quartal 2018 über Mobilitätszenarien entscheiden. Um eine sachgerechte Entscheidung zu ermöglichen sollte das Prüfergebnis bis dahin vorliegen.