Leipzig aktiv gegen Diskriminierung (VII-A-01507-NF-03) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
dazu Leipzig aktiv gegen Diskriminierung – Gründung eines Beirats und Ernennung eines/einer Antidiskriminierungsbeaufragte/n (VII-A-01507-ÄA02-NF-01) Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 25.02.2021
Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Nagel hat ja bereits darauf hingewiesen, dass ich das Thema Diskriminierung neben anderen Kollegen letzte Woche im Rahmen der Diskussion zur Waffenverbotszone schon angesprochen habe. Es ist eben so, dass Diskriminierung in vielen Fällen nicht bewusst stattfindet. Es ist ein unbewusstes Handeln. Wenn wir das Beispiel der Waffenverbotszone nehmen: Die Ordnungskräfte oder Polizisten, die dort kontrollieren, wollen ja nicht bewusst jemanden diskriminieren, aber indem sie zum Beispiel bestimmte Personen für eine entsprechende Kontrolle auswählen, diskriminieren sie.
Es ist mir wichtig, deutlich zu machen, dass es einer gesellschaftlichen Diskussion darüber bedarf, was Diskriminierung eigentlich bedeutet: Dass es eben nicht immer ein bewusstes Handeln, sondern auch ein Handeln aus Versehen oder unüberlegtes Handeln sein kann, das zu Diskriminierung führt und bei den Betroffenen selbstverständlich als Diskriminierung empfunden wird, auch wenn die handelnde Person es gar nicht so gemeint hat.
Aus diesem Grund unterstützen wir ausdrücklich den Antrag und auch die Einrichtung eines runden Tisches, um das Thema in der Stadtgesellschaft stärker zu diskutieren und auch Bewusstsein zu schaffen. Insofern stimmen wir natürlich auch den entsprechenden Beschlusspunkten zu.
Der Einrichtung eines Beauftragten stehen wir sehr kritisch gegenüber. Ich möchte mich jetzt keinem Prüfauftrag verschließen, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass uns das Ergebnis der Prüfung umstimmen wird. Es soll aber meinetwegen geprüft werden. Ich bitte dann allerdings die Grünen, zu erklären, ob ihre eigene Forderung hinsichtlich des Beauftragten hinfällig wäre, wenn sie den Prüfauftrag übernehmen.
Ein Problem haben wir mit dem Beschlusspunkt 2a aus dem Änderungsantrag, der hier eingefügt werden soll, soweit er sich auf die Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen bezieht. Wenn wir unsere Struktur und unsere Organisation ernst nehmen, dann sind diese Themen bei den Eigenbetrieben – wenn wir sie politisch als Gesellschafter adressieren – zunächst in den Betriebsausschüssen zu diskutieren. Wenn wir es in den Beteiligungsunternehmen anbringen möchten – weil wir der Auffassung sind, dass es von den Geschäftsführungen nicht in dem Umfang, wie wir es uns wünschen, gemacht wird – ist es in den dortigen Gremien, also den Aufsichtsräten, zu diskutieren.
Erst wenn diese Diskussionen auf diesen Ebenen nicht zu den gewünschten Ergebnissen führen, sollte die Stadt beziehungsweise der Stadtrat als Gesellschafter eingreifen und den Oberbürgermeister anweisen, Dinge anzuordnen. Wenn wir unsere eigenen Aufsichtsgremien, unsere eigenen Strukturen ernst nehmen, macht die Beschlussfassung, wie sie im Änderungsantrag vorgeschlagen ist – jetzt schon zu entscheiden, was wir in den Unternehmen haben wollen, unabhängig davon, was die Diskussionen dort vor Ort erbringen -, keinen Sinn. Und ich nehme die Strukturen ernst.
Vor diesem Hintergrund, und weil der entsprechende Änderungsantrag übernommen wurde, bitte ich darum, diesen Punkt 2a getrennt abzustimmen. – Vielen Dank.”
(Es gilt das gesprochene Wort)