Freisitzsaison antragsfrei eröffnen

Pressemitteilung:

“Warum jedes Jahr den Freisitz neu beantragen, wenn sich gegenüber dem Vorjahr nichts ändert? Dresden lebt es vor. Auch Wirte in Leipzig sollen nicht jedes Jahr beantragen müssen, wenn alles beim alten bleibt. So ist es auch für Heizstrahler, Blumenkübel und Papierkörbe denkbar, die sich auf den Freisitzen befinden”,

stellt René Hobusch (FDP), Fraktionsvorsitzender der Freibeuter im Leipziger Stadtrat, die Neufassung eines Antrags der Freibeuter vor.

Die Neufassung des Antrags sieht nach dem Willen der Fraktion Freibeuter vor, in der Stadt Leipzig entsprechend der Verwaltungspraxis der Landeshauptstadt Dresden die widerrufliche, d.h. zeitlich unbefristete, Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Freisitze und darüber hinaus für im Zusammenhang mit Freisitzen stehende erlaubnispflichtige Sondernutzungen wie Heizstrahler, Blumenkübel, Papierkörbe zu ermöglichen.

Wie Bürgermeisterin Dubrau in der Antwort auf eine gleichlautende Anfrage in der Mai-Ratsversammlung bestätigte, zählen widerruflich erteilte Sondernutzungserlaubnisse für Freisitze in Dresden zur Verwaltungspraxis. Einer zunächst von den Freibeutern beantragten Prüfung, ob Sondernutzungserlaubnisse grundsätzlich unbefristet und bis auf Widerruf des Antragstellers oder der Stadt Leipzig ausgestellt werden können, verwehrte sie sich.

“Betreiber von Gaststätten und Bars gehen von einem auf Dauer angelegten Betreiben ihres Gastgewerbes aus. Eine jährlich zu beantragende Verlängerung vor Ablauf der Sondernutzungserlaubnis für Freisitze, wenn auch im vereinfachten Verfahren, belastet die Wirte nur”,

so Rechtsanwalt Hobusch mit Blick auf die Forderung des Antrags nach einer bürger- und unternehmerfreundlichen Verwaltung. Eine Win-Win-Situation auch für die Verwaltung.

“Für die Verwaltung ist damit die Chance einer Vereinfachung und Straffung von Verwaltungabläufen verbunden. Nicht jeder Folgeantrag muss jedes Jahr aufs Neue geprüft und beschieden werden”,

so der Freidemokrat Hobusch abschließend.

Rechtsgrundlage für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen ist die Satzung der Stadt Leipzig über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung).

Die aktuelle Version des Antrags “Unbefristete Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen” trägt die Nummer VI-A-04816-NF-02.

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