Hobusch (FDP): “Grenzen der Meinungsäußerungsfreiheit bestimmen Gesetze, nicht der StuRa!”

Grenzen der Meinungsäußerungsfreiheit bestimmen Gesetze, nicht der StuRa

Pressemitteilung:

Anlässlich einer für heute, den 15. Mai 2018, geplanten Podiumsdiskussion zur Bedeutung von Menschenrechten und Demokratie für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft haben Studierende und Vertreter des Studierendenrates der Universität Leipzig die Organisatoren aufgefordert, den Vertreter der AfD von der Podiumsdiskussion auszuschließen.

Dazu erklärt der Jurist und Leipziger Stadtrat René Hobusch, der selbst Teilnehmer dieses Podiums ist:

“Ich bin der Auffassung, dass das Gedankengut einer AfD in die Öffentlichkeit gehört, damit man sich damit auseinander setzen kann. Es gehört zum Wesen einer freiheitlichen Gesellschaft, dass Rechts- und Linksextreme, Islamisten und andere Feinde der offenen Gesellschaft ihre Meinung sagen dürfen. Die Grenzen der Meinungsäußerungsfreiheit bestimmen die Gesetze, nicht der StuRa. Und diese Grenzen sind weit gefasst.”

“Wenn sich der AfD-Vertreter daneben benimmt, dann gehört er als ultima ratio aus der Diskussion ausgeschlossen. Aber auch erst dann. Ich denke, alle Diskussionsteilnehmer sind in der Lage, das einzuschätzen und gegebenenfalls selbst die Konsequenzen aus Entgleisungen zu ziehen”,

so Hobusch abschließend.

Kein Generalverdacht dank Mehrzweckrettungsstock!

Kein Generalverdacht dank Mehrzweckrettungsstock!

Pressemitteilung:

Die Fraktion Freibeuter ersucht den Oberbürgermeister, sich tiefgehender mit einer Kennzeichnungspflicht für den Stadtordnungsdienst auseinander zu setzen. Das Jugendparlament hatte eine Kennzeichnung der Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes beantragt.

Dazu der Fraktionsvorsitzende der Freibeuter im Leipziger Stadtrat René Hobusch:

“Die Besorgnis, die der Antrag des Jugendparlaments mit einer Kennzeichnungspflicht der Polizeibehörde zum Ausdruck bringt, ist nachvollziehbar. Die Oberflächlichkeit, mit der der Oberbürgermeister des Anliegen nach Transparenz durch Kennzeichnung zurückweist, halten wir für bedenklich und beantragen eine fundiertere Auseinandersetzung der Verwaltung mit den Interessen des Bürgers auf der einen Seite und denen der Verwaltungsmitarbeiter auf der anderen Seite. Erst auf Basis dieser eingehenden Prüfung ist zu entscheiden, ob es einer Kennzeichnung der Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes bedarf.”

“Ein Mehrzweckrettungsstock am Leib soll die Mitarbeiter der Stadtverwaltung nicht per se unter Generalverdacht stellen. Der Fehler liegt eher in der grundsätzlichen Ausstattung des Stadtordnungsdienstes mit selbigem. Die Freibeuter hatten das zuletzt abgelehnt”,

so der Jurist Hobusch.

Die Fraktion Freibeuter beauftragt mit dem Änderungsantrag zum Antrag des Jugendparlaments VI-A-05399-VSP-01 “Kennzeichnungspflicht für den Stadtordnungsdienst” den Oberbürgermeister, eine Kennzeichnungspflicht für die Polizeibehörde zu prüfen und dem Stadtrat das Prüfergebnis vorzulegen. Insbesondere sind hierfür auch Stellungnahmen des Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig sowie des Personalrates einzuholen. In der Prüfung ist auch darauf zu achten, dass eine Variante einer anonymen Kennzeichnung (bspw. durch eine Nummer) und die Möglichkeit des Klarnamens berücksichtigt wird.

Der Sachverhalt wird in der Ratsversammlung am 16. Mai 2018 durch den Leipziger Stadtrat behandelt.

1 Jahr Freibeuter – 100 Initiativen

1 Jahr Freibeuter – 100 Initiativen

Pressemitteilung:

Die Fraktion Freibeuter lädt Sie als interessierte Pressevertreter herzlich ein,

am Dienstag, den 8. Mai 2018, 13 Uhr in Raum 259 des Neuen Rathauses, Martin-Luther-Ring 4-6,

nach einem Jahr Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat gemeinsam Bilanz zu ziehen und auf das kommende Jahr bis zu den Kommunalwahlen 2019 zu schauen.

Stadträtin Ute Elisabeth Gabelmann für die Piraten und die FDP-Stadträte René Hobusch, Naomi-Pia Witte und Sven Morlok gaben am 3. Mai 2017 die Gründung der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat bekannt.

Fördermittel neu justieren

Fördermittel neu justieren

Amtsblatt:

Angebote freier Träger zukunftsfest gestalten! In seiner letzten Sitzung nahm eine Mehrheit des Stadtrates den Antrag der Freibeuter zur Neuordnung der Fördermittel im Bereich des Sozialamtes an. Damit ist der Weg frei, die Förderung der freien Träger durch das Sozialamt den Gegebenheiten einer wachsenden Stadt anzupassen.

Bereits in ihrer Februar-Sitzung beschloss die Ratsversammlung außerdem, dem Sozialamt mehr Geld für 2018 zu bewilligen. Mit dem Geld sollen die Angebote bei Vereinen und Verbänden an die Entwicklungen von Bevölkerungszahlen und Tarifsteigerungen angepasst werden.

Nun scheint es bei der Umsetzung dieses Beschlusses erhebliche Probleme zu geben. Grund genug mit einer Anfrage der Freibeuter an den Oberbürgermeister am 16. Mai 2018 im Stadtrat den Stand der Umsetzung und die die Hintergründe zu erfragen.

Die Probleme verdeutlichen, wie wichtig der Antrag der Freibeuter war, die Förderung der freien Träger durch das Sozialamt neu auszurichten und neu zu ordnen, sie an die Erfordernisse des 21. Jahrhunderts anzupassen und damit zukunfsfest zu machen. Nutzen Sie die Möglichkeit und kontaktieren Sie uns mit Fragen und Anregungen per E-Mail an: info@freibeuterfraktion.de.

Naomi-Pia Witte, Stadträtin

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 05. Mai 2018

Gedenkfeier für unbekannt oder ohne Angehörige Verstorbene

Gedenkfeier für unbekannt oder ohne Angehörige Verstorbene

Antrag:

Die Stadt Leipzig organisiert zweimal im Jahr eine gemeinsame Gedenkfeier (inklusive Traueranzeige) für unbekannt oder ohne Angehörige Verstorbene. Die Kosten hierfür werden ab sofort im städtischen Haushalt eingeplant. Die Gedenkfeier ist in den Terminlauf des Referats Protokoll aufzunehmen.

Begründung:

Die grundgesetzlich garantierte Würde des Menschen entfaltet auch über seinen Tod hinaus Wirkung. Ein Gedenken bei der Bestattung eines ohne Angehörige oder gar völlig unbekannt verstorbenen Menschen sollte selbstverständlich sein. Bereits jetzt übernehmen die Kommunen bei Verstorbenen ohne Hinterbliebene die letzte Fürsorge. Die ggf. einzeln dazu abgehaltenen und nicht selten ohne Gäste stattfindenden Zeremonien sollen zu einer größeren öffentlichen Gedenkfeier zusammengefasst werden. Diese soll öffentlich bekanntgemacht werden, damit interessierte Bürger, aber auch ggf. doch noch existierende Freunde, Kollegen, Bekannte oder Verwandte an der Festlichkeit teilnehmen können.

Status:

Der Antrag wurde beschlossen in Fassung des Verwaltungsstandpunktes mit Protokollnotiz, dass es sowohl eine Traueranzeige geben wird als auch Vertreter der Stadt Leipzig anwesend sind.

Einbindung von Bürgervereinen in die Bürgerbeteiligung

Einbindung von Bürgervereinen in die Bürgerbeteiligung

Anfrage:

Im Rahmen von Bürgerbeteiligung werden Vereine in die Erarbeitung verschiedenster Konzepte und Projekte vom Mobilitätskonzept bis hin zu Gestaltungsarbeiten in Parks einbezogen. Hierzu fragen wir:

  1. Nach welchen Kriterien (Mitgliederzahl, Anzahl Medienveröffentlichungen, Veranstaltungen, Gründungsjahr, …) werden Vereine für Bürgerbeteiligung ausgewählt?
  2. Für in wie weit demokratisch legitimiert hält der Oberbürgermeister diese Vereine?
  3. Stimmt der Oberbürgermeister damit überein, dass das  – im besten bürgerschaftlichen Sinne – Wesen solcher Vereine in der Regel die Vertretung von Partikularinteressen (räumlich, thematisch, …) ist und nicht primär (wie beim Stadtrat) das Gesamtwohl der Stadt – ggf. auch in Opposition zu den Vereinszielen?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeisterin Dubrau:

Ich will auch diese Anfrage im Zusammenhang beantworten.

Bezogen auf die jeweilige Aufgabe – das ist unterschiedlich: mal ist es die Fortschreibung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzepts, mal ist es ein Entwicklungskonzept für den Clara-Zetkin-Park oder den Johannapark, mal ist es ein Straßenbaumkonzept, mal ist es die Entwicklung des Areals des ehemaligen Freiladebahnhofs – wird durch die jeweils Fachverantwortlichen geprüft, ob und, wenn ja, welche Akteure der Stadtgesellschaft bei informellen, also freiwilligen, Beteiligungsverfahren eingebunden und eingeladen werden oder ob das Beteiligungsverfahren in allen Stufen für die gesamte Öffentlichkeit gestaltet wird.

Zudem existiert für rechtlich formal geregelte Beteiligungsverfahren in der Bauleitplanung in Leipzig seit Mitte der 90er-Jahre eine Auflistung von Vereinen und Initiativen, die zusätzlich zu den Trägern öffentlicher Belange – die schreibt der Gesetzgeber vor – angehört und beteiligt werden. Die Aufnahme in diese Liste kann über das Büro für Ratsangelegenheiten beantragt werden.

Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau entscheidet dann, ob weitere aufgenommen werden sollen. Unabhängig davon, ob es sich um formale oder informelle Beteiligungsverfahren handelt: Entscheidend ist, dass es sich bei den einzelnen Vertretern von Vereinen, Verbänden und Initiativen nicht um demokratisch legitimierte Vertreter, also Vertreter von Parteien, handelt. Vielmehr geht es um das Erfassen der verschiedenen stadtgesellschaftlichen Interessen, die zum Beispiel durch Vereine, Initiativen, Verbände und Gruppen, aber auch engagierte Einzelpersonen, Betroffene und Anwohner artikuliert werden. Nur so erhält man ganz viele Meinungen und nicht nur die Bürgermeinung.

Am Ende steht natürlich immer noch der Abwägungsprozess. Diese verschiedenen Aspekte und Interessen gilt es in die Vorbereitung der Entscheidungsgrundlage miteinzubeziehen und auch für die repräsentativen Gremien wie die Stadtbezirksbeiräte, die Ortschaftsräte und natürlich den Stadtrat klar herauszuarbeiten. Ziel ist nicht, dem Stadtrat durch Information, Beteiligung und Mitwirkung der verschiedenen Akteure der Stadtgesellschaft an der fachlichen Ausarbeitung der Entscheidungsgrundlage die eigentliche Entscheidung abzunehmen.

Die Entscheidung müssen nach wie vor Sie treffen. Ziel ist es vielmehr, die verschiedenen Aspekte in der Vorbereitung miteinzubeziehen und dem Stadtrat insofern eine differenzierte Entscheidungsgrundlage vorzulegen, Sie also mitzunehmen in die unterschiedlichen Interessen unserer Stadtgesellschaft.

Stadtrat Hobusch (Freibeuter):

Frau Bürgermeisterin, zunächst einmal vielen Dank. – Ich habe zwei Nachfragen. Erste Frage: Was sind die Maßstäbe, nach denen der Bauausschuss entscheidet, welche Vereine in die von Ihnen erwähnte Liste aufgenommen werden? Zweite Frage: Können Sie ausschließen, dass das Bild, das Sie sich machen können aufgrund der Entscheidung, welche Vereine, Verbände, Organisationen an nicht gesetzgeberisch vorgeschriebenen Beteiligungen beteiligt werden, nicht partikular ist, sondern wirklich das Gesamtinteresse wiedergibt?

Bürgermeisterin Dubrau:

Zur Frage 1. Es geht hier um die Bürgerbeteiligung in Bauleitverfahren. Ich denke, der Ausschuss kann schon ganz gut entscheiden, welche Vereine oder Verbände in ein Verfahren der Bauleitplanung eingebunden sein sollten. Ich habe ein solches Verfahren zwar noch nicht erlebt, wäre aber gespannt, wenn es denn einmal dazu kommt. Dann wird sicherlich noch einmal darüber zu diskutieren sein. Ich müsste noch einmal nachschauen, welche Regularien dafür gelten. In den 90er-Jahren wurden sie ja sehr intensiv angewendet. Seitdem gab es anscheinend keine neuen Anträge. Ihre zweite Frage habe ich nicht ganz verstanden.

Stadtrat Hobusch (Freibeuter):

Die Frage 2 nimmt noch einmal Bezug auf die Frage 3 unserer Anfrage, die Sie ja versucht haben, zu beantworten. Die Frage war: Inwiefern können Sie davon ausgehen, dass das Bild, das Sie erhalten, nicht nur ein Partikularbild ist, sondern ein Gesamtbild?

Bürgermeisterin Dubrau:

Das wird sicher immer ein Thema sein. Auch wenn man sich noch so viel Mühe gibt, wird man nicht alle miteinbeziehen können. Wir haben deshalb bei großen Verfahren eine sehr umfängliche Beteiligung gemacht. Sie haben vielleicht mitbekommen, wie das Verfahren beim Eutritzscher Bahnhof ablief. Dort sind zum einen in der Umgebung ansässige Bürger, Vereine und Initiativen und zum anderen über ein Zufallsverfahren des Einwohnermeldeamts eine bestimmte Anzahl an Menschen aus der Gesamtstadt eingeladen worden, die auch alle gekommen ist.

Am Ende hatte man ein sehr buntes Bild. 50 Bürger dieser Stadt haben ihre sehr unterschiedlichen Interessen dargestellt und sind trotzdem am Ende zu einem einheitlichen Ergebnis gekommen. Ich denke, das war eines der umfänglichsten Verfahren, welches wir je durchgeführt haben, abgesehen vom INSEK, das noch umfangreicher war. Wie gesagt, man kann nie ausschließen, dass es doch jemanden gibt, dessen Interesse nicht berücksichtigt worden ist. Ein Stück weit liegt die Verantwortung aber auch bei demjenigen selber.

Wenn ich Interesse an der Entwicklung eines Standorts habe, wenn Aufrufe aushängen oder in der Zeitung veröffentlicht werden, dass dazu Gespräche stattfinden, muss ich mich auch selber kümmern und sagen: Okay, ich möchte da mitmachen. Ich habe ein Interesse daran. – Es wird keiner ausgeschlossen.

Stadtrat Hobusch (Freibeuter):

Dazu noch einmal zwei Nachfragen. Geben Sie mir recht, Frau Dubrau, dass bei offenen und einladenden Beteiligungsverfahren sich in der Regel nur derjenige zu Wort meldet, der ein bestimmtes Interesse hat und in einer bestimmten Betroffenheit zu diesem Thema steht, und sich eine breite Mehrheit häufig nicht beteiligt? Zweite Nachfrage: Bauleitverfahren sind gerichtlich überprüfbar. Deswegen noch einmal: Was sind die Maßstäbe, nach denen beurteilt wird, welche Vereine und Verbände neben Trägern öffentlicher Belange dazu eingeladen werden?

Bürgermeisterin Dubrau:

Ich hatte Ihnen zur zweiten Frage schon gesagt: Ich würde noch mal in den 90er-Jahren Regularien nachschauen. Ich habe ein solches Verfahren, wie gesagt, noch nicht erlebt. Es gab in meiner Amtszeit keine Anträge dieser Art. Ich würde Ihnen das aber entsprechend nachreichen. Zu Ihrer ersten Frage. Natürlich melden sich diejenigen, die ein bestimmtes Interesse haben, immer zuerst.

Sicher gibt es auch eine ganze Menge Bürger, die eher private Interessen haben und sich deshalb sehr intensiv beteiligen. Ein Beispiel war das Verfahren in der Ihmelsstraße, in dem eine Initiative sehr massiv für den Erhalt der Garagen gekämpft hat und dort keine Schule wollte. Aber letztendlich ist es unsere und insbesondere auch Ihre Aufgabe, zwischen solchen Interessen abzuwägen und zu einer Entscheidung zu kommen, die richtig ist für die gesamte Stadtgesellschaft.

[…]

Verbleib von Karstadt

Verbleib von Karstadt

Anfrage:

Der Oberbürgermeister hatte angekündigt, alles dafür zu tun, dass Karstadt in seinem angemieteten Gebäude verbleiben kann. Hierzu fragen wir:

Welche konkreten Maßnahmen stellt die SächsGemO dem Oberbürgermeister dafür zur Verfügung?

Anfrage im Allris

Antwort:

Der § 2 der sächsischen Gemeindeordnung fasst die „Aufgaben der Verwaltung“ wie folgt zusammen:

„Abs. 1: Die Gemeinden erfüllen in ihrem Gebiet im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit alle öffentlichen Aufgaben in eigener Verantwortung und schaffen die für das soziale, kulturelle, sportliche und wirtschaftliche Wohl ihrer Einwohner erforderlichen öffentlichen Einrichtungen, soweit die Gesetze nichts Anderes bestimmen.“

Konkrete Maßnahmen, wie in der Anfrage erfragt, gibt die Sächsische Gemeindeordnung nicht vor.

Eine Gemeinde kann nur Gesetzlichkeiten in ihrer Zuständigkeit, wie z.B. Baugenehmigung und deren Auflagen, überwachen und deren Einhaltung einfordern. Ebenso kann eine Gemeinde ihre eigenen privatrechtlichen Ansprüche, Investitionsverpflichtungen bei Verkäufen von Grundstücken, geltend machen. Die Gemeinde kann nicht in einen privatrechtlichen Konflikt (wie hier bei dem Beispiel Karstadt) eingreifen, solange sie nicht unmittelbar selbst betroffen ist.

Die Ansatzpunkte zur Vertretung kommunaler Interessen ergeben sich im Sinne einer Wirtschaftsförderung und liegen im Erhalt der Arbeitsplätze, der Generierung von (Steuer-) Einnahmen sowie einer lebendigen Citygemeinschaft.

Interessen, welche nicht einklagbar sind, können in Gesprächen, Moderationsverfahren, Statements oder ähnlichem kundgetan bzw. eingeworben werden.

Antwort im Allris