Aussetzung von Maßnahmen nach STEP Verkehr und öffentlicher Raum aus 2014

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert bis zu einer Neufassung oder weiteren Fortschreibung des STEP Verkehr und öffentlicher Raum keine Maßnahmen (ausgenommen solche mit ausschließlich temporärem Charakter) umzusetzen, welche zu einer Verringerung der Durchschnittsgeschwindigkeit des ÖPNV oder des MIV führen würden.

Ausgenommen davon sind Maßnahmen zur Einhaltung der Vorgaben aus dem Luftreinhalteplan sowie Verkehrssicherheit vor Schulen, Kindertagesstätten und ähnlichen Einrichtungen.

Sollten solche Maßnahmen aus Sicht des Oberbürgermeisters nicht zurückgestellt werden können, wird er sie unabhängig von finanziellem Umfang dem Stadtrat im Einzelfall zur Beschlussfassung vorlegen.

Begründung:

Im STEP Verkehr und öffentlicher Raum wird von  einem Wachstum der Stadt auf 600.000 Einwohner ausgegangen. Durch eine Veränderung des Modal Splits wird keine Zunahme des KFZ-Verkehrs erwartet. Vielmehr wird eine Verringerung des KFZ-Verkehrs für möglich gehalten.

Auf Grund aktueller Prognosen wird eine Einwohnerzahl von 720.000 erwartet. Damit passt der STEP Verkehr und öffentlicher Raum nicht mehr zu der tatsächlichen Entwicklung der Stadt. Alle Maßnahmen sind daher im Einzelfall auf ihre Sinnhaftigkeit zu überprüfen.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

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