Auf Antrag der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beschließt die Ratsversammlung in der Sitzung am 12. November 2020 die Aufhebung der Beschränkung von Heizstrahlern auf Freisitzen im Stadtgebiet Leipzigs bis 31. März 2021.
Für Sascha Matzke, Vertreter der Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Wirtschaft, Arbeit und Digitales, sieht die Aufhebung der Beschränkung der Zahl der Heizstrahler für Freisitze in der Stadt Leipzig nach dem zweiten Corona-Lockdown und angesichts der Absage des Weihnachtsmarktes durch den Oberbürgermeister als echte Chance: “Restaurants und Bars sind aufgrund der Verordnung des Freistaates aktuell bedauerlicherweise geschlossen. Für die Wirte ein Schlag ins Gesicht, die die Hygienemaßnahmen umgesetzt haben. Sobald Restaurants und Bars wieder geöffnet werden, zählt jeder Gast. Und der Gast kommt und sitzt dort auf dem Freisitz am liebsten, wo es angenehm warm ist. Nach der Zeit des zweiten Lockdowns sollen Wirte ihren Gästen so viele Heizstrahler wie möglich und so viele wie nötig zur Verfügung stellen können – zumindest bis ins Frühjahr!”
Aus Sicht der Fraktion Freibeuter reicht dabei ein Heizstrahler je 20 Quadratmeter, wie er entsprechend der Sondernutzungssatzung auf Antrag Gastronomen gestattet wird, nicht aus. Matzke (FDP) weiter: “Es macht im Winter eben doch einen Unterschied, ob man 2 Meter von einem Heizstrahler entfernt sitzt oder 5 Meter. Denn auch eine Fläche von 2 mal 10 Metern sind 20 Quadratmeter. Und wenn ich mir die Freisitze so anschaue, dann sind sie doch eher lang und schmal. Da wäre ein Heizstrahler zu wenig. Unter freiem Himmel können wir dem Infektionsschutz gerecht werden und trotzdem in Gesellschaft sein.”
Darüber hinaus sieht der Freidemokrat Matzke den Antrag seiner Fraktion im Sinne der Wirte nicht als Widerspruch zum Klimaschutze, verweist vielmehr auf den Präsidenten des Umweltbundesamtes, Dirk Messner, der Ende September im Rahmen einer Abwägung den Einsatz elektrischer Heizstrahler angesichts des erhöhten Risikos einer Ansteckung in geschlossen Räumen einer Gaststätte für eine Übergangszeit als vertretbar ansah.