Erhaltungssatzungen

Satzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Soziale Erhaltungssatzung) für das Gebiet “Eisenbahnstraße” (VI-DS-08221) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Satzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Soziale Erhaltungssatzung) für das Gebiet “Connewitz” (VI-DS-08250) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Satzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Soziale Erhaltungssatzung) für das Gebiet “Lindenau” (VI-DS-08251) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Satzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Soziale Erhaltungssatzung) für das Gebiet “Alt-Lindenau” (VI-DS-08252) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Satzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Soziale Erhaltungssatzung) für das Gebiet “Eutritzsch” (VI-DS-08253) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Satzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Soziale Erhaltungssatzung) für das Gebiet “Am Lene-Voigt-Park” (VI-DS-08258) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 17.06.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gerne etwas sehr grundsätzlich zu dem Thema Erhaltungssatzungen, zur Sinnhaftigkeit von Erhaltungssatzungen in der Stadt Leipzig und in den betroffenen Gebieten sagen. Ich möchte, bevor ich beginne, gerne noch einmal deutlich machen, dass diese grundsätzliche Kritik, die ich zu den Erhaltungssatzungen äußern werde, von den Piraten nicht mitgetragen wird. Wenn ich also im Folgenden von „wir“ und „uns“ spreche, dann nehmen Sie es bitte so wahr, dass die Piraten nicht inkludiert sind.

In der Tat, liebe Kolleginnen und Kollegen: Der Wohnungsmarkt in Leipzig hat sich gewandelt. Vor vielen Jahren hatten wir noch Leerstand, und Mieter haben händeringend – auch unter Inkaufnahme von sehr geringen und nicht kostendeckenden Mieten – Mietverträge abgeschlossen. Diese Situation hat sich in der Tat geändert. Diesen Leerstand haben wir nicht mehr. Es ist aber nicht so, wie Sie, Frau Dubrau, zu Beginn Ihrer Ausführungen dargestellt hatten, dass es in einer wachsenden Stadt weniger Wohnungen geben würde. Es gibt in Leipzig mehr Wohnungen als vor einigen Jahren. Vielleicht ist aber auch diese Wahrnehmung von Ihnen, dass es weniger Wohnungen gäbe, ein Grund dafür, dass Sie bei dieser Frage Erhaltungssatzungen so agieren, wie Sie agieren. Herr Professor Abraham, ich bin sehr dankbar für diese abgewogene Stellungnahme von Ihnen zum Thema Erhaltungssatzungen. Es ist richtig, dass sich alle Parteien auch im Wahlkampf für günstige Mieten ausgesprochen haben, aber nicht alle Parteien haben im Wahlkampf zur Umsetzung dieses Zieles auch Erhaltungssatzungen empfohlen. Wir haben es auf jeden Fall nicht.

Wenn es darum geht, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, ist es überhaupt erst einmal sinnvoll, überhaupt Wohnungen zu schaffen, damit entsprechende Angebote in einer Stadt vorhanden sind. Mehr zu bauen, führt zu mehr Wohnungen und wahrscheinlich dann in der Folge auch zu günstigeren Mieten.

Wenn wir uns Diskussionen hier im Stadtrat in den letzten Jahren – oder auch noch länger – anschauen, meine ich, dass wir auch im Stadtrat dazu beigetragen haben, dass wir in Leipzig so wenige Wohnungen haben. Stellen Sie sich einmal vor, die Wohnungen auf dem bayerischen Bahnhof oder auf dem Freiladebahnhof wären nicht nur gebaut, sondern auch schon bezogen, dann hätte sich der Mietwohnungsmarkt in Leipzig deutlich entspannt.

Erhaltungssatzungen dienen, wie der Name schon sagt, nicht dem Mieterschutz, sondern der Erhaltung eines bestimmten Milieus. Auch wenn sie für diese sechs Gebiete rechtlich zulässig sein werden, bleibt ja immer die Frage, ob sie auch politisch sinnvoll sind in diesen sechs Gebieten, oder ob es denn vielleicht gerade ein Interesse geben könnte, ein gewisses Milieu in einem bestimmten Gebiet nicht zu erhalten. Auch das muss man sich anschauen. Und da hilft natürlich auch der Verweis, Herr Weber, auf die FDP in Bundesregierungen relativ wenig, weil wir uns die Gebiete eben vor Ort anschauen müssen und fragen müssen, ob eine Erhaltungssatzung in jedem Gebiet sinnvoll ist.

Ich könnte jetzt – unter Vorlage der Gutachten, die ja den Satzungen beigefügt sind – für jedes der einzelnen Gebiete darlegen, warum aus unserer Sicht dies in den jeweiligen Gebieten nicht sinnvoll ist. Ich müsste mich jetzt zu jeder Satzung zu Wort melden und dort fünf Minuten reden. Das will ich jetzt aber nicht tun. Ich will es exemplarisch am Beispiel der Eisenbahnstraße tun, bitte um Verständnis dafür, dass das was ich exemplarisch für die Eisenbahnstraße sage, dann nicht eins zu eins für alle anderen Gebiete auch so gilt, weil die ja etwas verschieden sind. Sonst müsste ich das hier sechsmal tun. Ich mache es einmal für die Eisenbahnstraße und werde wahrscheinlich auch die fünf Minuten etwas überschreiten.

Wenn man sich die Umfrage in dem Gutachten anschaut, wie denn das Verhältnis der Menschen zu dem Gebiet eingeschätzt wird, gibt es auf der Seite 67 die Fragen nach einem geplanten Umzug im aus dem Gebiet oder im Gebiet Eisenbahnstraße. Da wird also gefragt:

Was sind denn Gründe für einen Umzug?

In der Tat geben 3,9 Prozent der Befragten als Grund für einen möglichen Umzug an, dass die Wohnung modernisiert werden könnte und dann zu teuer würde; 3,9 Prozent immerhin. Allerdings geben in demselben Gebiet 14 Prozent persönliche Gründe für einen Umzug an. 12 Prozent geben berufliche Gründe für einen Umzug an. Und nahezu 15 Prozent geben als Gründe für einen Umzug die Unzufriedenheit mit dem Wohnumfeld an, was ja ein bisschen etwas mit Milieu zu tun hat, was man ja eigentlich erhalten möchte.

Wenn wir uns einmal anschauen, wo die Menschen hinziehen wollen: Klar, wer sich beruflich verändern muss, außerhalb von Leipzig, zieht weg. Aber es gibt ja viele Menschen, die in Leipzig bleiben wollen. Dann wollen von den Menschen, die umziehen und in Leipzig bleiben wollen, 35 Prozent aus der Eisenbahnstraße wegziehen und nur 20 Prozent in der Eisenbahnstraße bleiben. Dann frage ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Dubrau, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister: Ist es denn wert ein solches Gebiet, ein solches Milieu zu halten, wo die Mehrzahl der Menschen, die umziehen wollen, es vorziehen würden, aus diesem Gebiet wegzuziehen? Ist das wirklich erhaltenswert?

Wenn wir sehen, dass zum Beispiel die Gebiete, wo wir Erhaltungssatzungen beschließen wollen, die sozialen Brennpunkte teilweise in der Stadt Leipzig wiedergeben, die Gebiete mit hohen Kriminalitätsraten sind, dann müssen wir uns auch die Frage stellen, ob es Ziel von Erhaltungssatzungen sein kann, dieses Milieu zu erhalten. Unabhängig davon, dass man sie rechtlich beschließen kann, heißt es noch nicht, dass sie politisch sinnvoll sein mögen. Wenn man dann in einem Gebiet der Eisenbahnstraße die Kriminalitätsrate sogar für so dramatisch ansieht, dass man eine Waffenverbotszone einrichten muss, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, würde ich alles daransetzen, dass durch Veränderung, durch Durchmischung dieses Problem gelöst wird, anstatt es durch eine Erhaltungssatzung zu zementieren.

„Wer nicht stehen bleibt, fällt zurück.“ Das passt gut auf das Thema Erhaltungssatzungen. Es ist ja nicht so, dass die Nachfrage nach den Standards, die in den Gebieten nicht erlaubt werden sollen, in Leipzig nicht vorhanden ist. Sie ist sehr wohl da; nur die Menschen, die diese Standards haben wollen, ziehen woandershin. Das heißt doch, wir haben eine Entmischung in diesen Gebieten. Wer es sich leisten kann, zieht raus, andere ziehen nach, die es sich nicht leisten können, Strukturen verfestigen sich, und wir werden in 20 Jahren – wenn wir Glück haben – mit Hilfe eines Förderprogramms des Bundes dann diese Gebiete wieder mit viel Geld auf den Stand des Leipziger Durchschnittsniveaus bringen.

Aus diesen Gründen, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind wir der Auffassung, dass in der besonderen Situation der Stadt Leipzig Erhaltungssatzungen keine sinnvolle Maßnahme sind. Wenn man sie dann macht, dann sollte man sie aber bei den Kriterien so gestalten, dass sie auch für die Akteure praktikabel sind.

Herr Oberbürgermeister, ich habe vernommen, dass Sie gesagt haben: „Lass uns doch einmal über Kriterien in den Ausschüssen reden.“ Es ist jetzt 21.10 Uhr, wir sind schon zehn Minuten über der Zeit. Angesichts dieser Tatsache würde ich die Diskussionen um die Kriterien auch mit den Änderungsanträgen meiner Fraktion und der FDP nicht führen wollen und würde Sie darum bitten, diese beiden Änderungsanträge als Anträge heute ins Verfahren zu verweisen, dass sie auch Gegenstand der Beratungen in den Ausschüssen sein können. Dann hoffen wir, dass man durch Argumente doch noch überzeugen kann und am Ende etwas Besseren herausbekommt, als wir heute vorliegen haben. – Vielen Dank.”

 

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Ich hatte ja gedacht, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollten heute nicht über die Kriterien reden. Ich habe damit zumindest nicht angefangen. Wenn aber dann die Kriterien in die Debatte eingeführt werden und die Diskussion darüber, dann sollte man aber auch bei dem bleiben, was der Oberbürgermeister in seiner Dienstberatung beschlossen hat.

Und, Herr Neuhaus, wenn Sie kritisieren, dass man einfach noch einmal Wärmedämmung an die Wände klatscht, dass das auch irgendwann gesamtenergetisch nicht mehr sinnvoll ist, da haben Sie ja vollkommen recht. Wenn wir aber hineinschauen, was im Einzelfall eben genehmigungsfähig ist, dann ist es eben genau das „an die Wände Klatschen“ von Wärmedämmung. Das wollen Sie im Einzelfall genehmigen. Den Einbau eines neuen Brenners im Keller unten, um eine effizientere Warmwasser- und Heizungsversorgung zu gestalten, dies wollen Sie im Einzelfall aber nicht genehmigen. So steht es in den Kriterien gerade drin, nämlich nur dann, wenn es eine staatliche Förderung dafür gibt.

Das sind doch genau die Widersprüche, Herr Oberbürgermeister, in den Kriterien, über die wir reden müssen. Dass man mit den Kriterien keine Politik machen kann, ist uns schon klar, aber wir sollten doch widerspruchsfrei sein. Ich kann nicht erkennen, warum Styropor an der Fassade im Einzelfall genehmigungsfähig ist, aber eine neue Therme unten im Keller eben nicht. Darum müssen wir miteinander reden. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Lichtmasterplan für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig

Lichtmasterplan für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig (VI-DS-06606-Ifo-01-NF-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 17.06.2020

Stadtrat Köhler (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste! Der Lichtmasterplan der Stadt Leipzig ist ein wichtiges Instrument bei der Durchsetzung einer Beleuchtungsstrategie für unsere Stadt. Umso mehr verwundet es, dass er dem Stadtrat und den Ausschüssen nur zur Information, aber nicht zur Diskussion vorgestellt wurde.

Unser Änderungsantrag beinhaltet zwei für uns wichtige Punkte. Zum Ersten: Der Umsetzung der im Masterplan vorgeschlagene Fassadenanstrahlung geht jeweils eine Bürgerbeteiligung mit Anwohnern und die anschließende Beschlussfassung des Stadtrates voraus, wobei die Bürgerbeteiligung natürlich das wichtigste ist. Es ist den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt schwer vermittelbar, wenn plötzlich ihr Schlafzimmer nachts hell erleuchtet ist, weil die Stadt beschlossen hat, ein Gebäude oder eine Brücke zu illuminieren. Also sollten wir sie einbinden.

Zweitens: Die Frontenbeleuchtungsanlagen sollen sukzessive hinsichtlich der oben genannten Kriterien überprüft und bei Notwendigkeit umgerüstet werden. Umrüstungen werden aus haushälterischen Gründen in Abhängigkeit vom Modernisierungsturnus der Beleuchtungsanlagen vorgenommen. Wenn eine Umrüstung aus haushälterischen Gründen nicht möglich ist und die Beleuchtungsanlage die Kriterien nicht erfüllt, ist diese außer Betrieb zu nehmen. Der Grund erschließt sich wahrscheinlich jedem.

Ein Grund, wenn auch nicht der einzige, ist der einigen von Ihnen bekannte Kasus „Illumination der Kirche“ am Opferberg. Hier wurde im vierten Quartal 2019 – ich glaube, es war am 11. November – eine Illumination der Kirche mit Strahlen installiert. Nach Anwohnerbeschwerden und der Intervention in Form mehrerer Anfragen unserer Fraktion wurden zwar Filter eingebaut und die Leuchtstärke verringert, was zu einer Verbesserung führte, aber das Grundproblem nicht beseitigte. Unsere Anfrage vom Februar wurde wie folgt beantwortet. Die Frage war:

Steht die Illumination im Zusammenhang mit dem ‚Lichtmasterplan der Stadt Leipzig?‘, besonders mit Anlage 4 ‚Teilkonzept Lichtinszenierung‘ und der dort getroffenen Festlegung ‚Illumination von Kirchen und Brücken ist anzustreben‘?

Die Antwort:

Die Illumination […] steht im Zusammenhang mit den Teilkonzept Lichtinszenierung […].

Nun beinhaltet der Lichtmasterplan im genannten Teilkonzept folgende Festlegung – ich nenne hier nur den relevanten Punkt –:

Fassadenanstrahlungen müssen zukünftig folgende Kriterien berücksichtigen. […] Punkt 2: gerichtetes Licht nur von oben nach unten, keine Fluchtlichtstrahler. Die Frontenbeleuchtungsanlagen sollen sukzessive hinsichtlich der oben genannten Kriterien überprüft werden.

Das bedeutet, diese Anlage, die im Zusammenhang mit dem Teilkonzept Lichtinszenierung des Lichtmasterplans neu errichtet wurde, entspricht nicht dessen Kriterien. Ein Grund mehr, die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung des Stadtrates zu fordern. Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Antrag.

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin etwas verwundert darüber, wie sich manche hier das Thema Bürgerbeteiligung vorstellen.

Wenn man der Auffassung ist, dass man doch, wenn das Licht einen stört, die Vorhänge zuziehen soll oder die Jalousien herunterlassen, dann käme man wohl konsequenterweise zu dem Ergebnis: Wenn der Lärm von draußen stört, kann man doch Ohrstöpsel reinmachen. Aus guten Gründen führen wir Bürgerbeteiligung durch, wenn es zum Beispiel um Verkehrslärm geht, weil wir dort nämlich die Anwohner mit einbeziehen wollen. Und es ist vollkommen egal, ob es sich um Lärmimmission handelt oder um Lichtimmission handelt. Wenn eine Betroffenheit vorhanden ist, muss auch eine Einbeziehung erfolgen. Und Herr Kasek, auch Clubbetreiber könnten ja bei einer Bürgerbeteiligung einbezogen werden, nämlich in die Frage, wie, in welchem Umfeld oder in welchem Umfang das Umfeld ihrer Clubs erleuchtet sein soll. Deswegen bin ich mir sicher, dass Sie unserem Änderungsantrag zustimmen werden

Bei den ökonomischen Gründen, also bezüglich der Kosten der Beleuchtung, möchte ich doch zu bedenken geben, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass es aus Kostengründen – oder besser gesagt aus Verdienstgründen – in der Stadt Leipzig ja manchmal passiert, dass Licht bewusst eingeschaltet wird, weil man ja für den Verbrauch von Strom Geld bekommt. Auch das sollte man mitberücksichtigen. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Bekenntnis zum gemeinsamen Handeln des Oberbürgermeisters und des Stadtrates gegen antidemokratische, antipluralistische, anarchistische, linksextreme sowie linksterroristische Entwicklungen in Teilen der Leipziger Stadtgesellschaft

Bekenntnis zum gemeinsamen Handeln des Oberbürgermeisters und des Stadtrates gegen antidemokratische, antipluralistische, anarchistische, linksextreme sowie linksterroristische Entwicklungen in Teilen der Leipziger Stadtgesellschaft (VII-A-00504) Einreicher: AfD-Fraktion

Aus der Ratsversammlung am 10.06.2020

Stadtrat Köhler (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Verehrte Damen und Herren Beigeordnete! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste! Wir haben nun den Antrag der AfD-Fraktion gehört. Ich muss sagen, es freut mich immer, wenn Herr Kriegel einen Antrag einbringt, weil er immer so schön betroffen wirkt. Es ist aber immer dasselbe Spiel mit den Anträgen der AfD: Sie werden gestellt, um ein Zeichen zu setzen und um im Stadtrat abgelehnt zu werden.

Denken wir an die vorletzte Ratsversammlung, als dieselben Stadträte sich echauffierten, dass ihr Änderungsantrag zu „Leipzig. Ort der Vielfalt“ abgelehnt wurde. Es betraf – wie auch dieser Antrag – wieder nur einen Begriff, nämlich Linksextremismus. Man will immer Linksextremismus ein bringen. Was ist aber die Konsequenz? Im Rahmen von „Leipzig. Ort der Vielfalt“ gibt es Initiativen, die sich gegen Extremismus richte; nicht gegen links, nicht gegen rechts, sondern gegen Extremismus. Sind Sie denn bereit, dort mitzuarbeiten, sich dort einzubringen und eventuell die Leute dann zu überzeugen, dass Linksextremismus auch schlecht ist?

Wenn Sie also gegen Extremismus in jeder Form sind – was Sie ja vorhin gerade beteuert haben – dann können Sie ja dem Antrag der Grünen zustimmen. Die wenden sich nämlich gegen jeden Extremismus, jede Gewalt und Hetze. Es steht nichts von „rechts“ drin. Es geht ja nicht gegen Sie. Es geht gegen alle, die extremistisch sind.

Ich bin selbst sehr extremistisch, was eine Sache betrifft, nämlich die Freiheit. Um einmal Rosa Luxemburg zu zitieren:

Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenken. Nicht wegen des Fanatismus der Gerechtigkeit

– den bringen Sie ja immer so gern an; es immer so gerecht alles –

sondern weil alles Belebende, Heilsame und Reinigende der politischen Freiheit an diesem Wesen hängt und seine Wirkung versagt, wenn die Freiheit zum Privilegium wird.

Ich nehme nicht für mich in Anspruch, dass ich recht habe, aber genauso wenig haben Sie recht. Das ist unsere Freiheit. Somit ist natürlich auch meine Freiheit, gegen Ihren Antrag zu stimmen. Ich hoffe, es schließen sich hier viele an. – Danke.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Zweiter Anlauf: Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete

Zweiter Anlauf: Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete (VII-A-00661) Einreicher: Fraktion DIE LINKE

Aus der Ratsversammlung am 10.06.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden auf dem Verwaltungsstandpunkt zustimmen, auch wenn es uns schwerfällt, die Frist, die dort angegeben ist, mitzugehen, weil wir in der Tat meinen, dass ein dringender Handlungsbedarf besteht. Da ist allerdings nicht der Grund, warum ich mich hier zu Wort melde, sondern die Aussagen des Herrn Ulbrich haben mich dazu veranlasst, mich zu Wort zu melden.

Ich war etwas verwundert über diese Aussagen, weil die Fehlerhaftigkeit derselben bereits im Rahmen einer Sitzung des Migrantenbeirats deutlich gemacht worden ist, und deshalb wundere ich mich, dass sie heute wiederholt werden. Es geht eben nicht nur um diejenigen, die in Leipzig leben und gerade ein Asylverfahren durchlaufen, das – wie Sie suggerieren – aus irgendwelchen Gründen noch nicht abgeschlossen ist und eben sehr lange dauert. Es geht auch um die Menschen, die gar kein Asylrecht in Deutschland haben, aber aus anderen Gründen das Land nicht verlassen müssen; aus guten Gründen, weil zum Beispiel in ihrem Land Bürgerkrieg herrscht und sie deshalb ein befristetes Bleiberecht in Deutschland haben. Insofern geht Ihre Argumentation bezüglich der Zeitspanne völlig an der Sache vorbei.

Ich finde es auch ziemlich perfide, das Unvermögen der Stadtverwaltung, rechtzeitig Ausweise für Stadträte auszustellen, in diesem Zusammenhang zu benennen, weil wir ja alle wissen, dass das Ausstellen der elektronischen Gesundheitskarte durch die Krankenversicherung sehr schnell und unbürokratisch erfolgt. Sie suggerieren hier der Öffentlichkeit, das wäre ein langer Zeitraum. Das ist nicht der Fall. Es geht vielmehr sehr schnell und ist ein bewährtes, eingeübtes Verfahren, das auch mit wenig Verwaltungsaufwand verbunden ist.

Auch perfide finde ich, dass Sie hier so kommen und die alte Regelung des Krankenscheins hier einführen. Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger wissen ja gar nicht mehr, was ein solcher Krankenschein war. Sie suggerieren damit, dass das was der Krankenschein war, jetzt das ist, was die Betroffenen tun müssen. Das ist schlicht und ergreifend falsch. Diejenigen, die den Krankenschein noch kenne, wissen, dass mein ein Krankenscheinheft gehabt hat. Das hatte man zu Hause, von seiner Krankenkasse. Und wenn man zum Arzt gehen musste, hat man den Krankenschein genommen, hat ihn ausgefüllt und ist zum Arzt gegangen.

Man musste mitnichten, wie Sie vielleicht unterstellen wollen, zuerst, bevor man zum Arzt gehen konnte, zur Krankenkasse gehen und einen Antrag stellen, zum Arzt gehen zu dürfen. Das wäre nämlich die Analogie zu dem, was die Menschen, über wir die gerade reden, jetzt tun müssen. Sie haben nicht einmal ein Scheckheft, das heißt, sie können auch nicht einen Krankenschein ausfüllen und dann zum Arzt gehen, sondern sie müssen bei einem Amt einen Antrag stellen, zum Arzt gehen zu dürfen. Das ist das Problem, und das ist unter dem Gesichtspunkt der Menschenwürde höchst fragwürdig.

Deswegen, liebe Kollegen von der AfD: Wenn Sie argumentieren, bleiben Sie bei der Sache, suggerieren Sie nicht in der Öffentlichkeit Dinge, die nicht den Tatsachen entsprechen.

Wir finden es schade, dass es in Deutschland diese Regelung gibt und würden es begrüßen, wenn wir in Leipzig sehr schnell zu einer anderen Regelung kommen könnten. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Änderung der Wahlwerbesatzung – Wahlwerbung im Stadtbild begrenzen

Änderung der Wahlwerbesatzung – Wahlwerbung im Stadtbild begrenzen (VII-A-00518-NF-02) Einreicher: Fraktion DIE LINKE

Aus der Ratsversammlung am 10.06.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus zeitökonomischen Gründen schließe ich mich den Ausführungen von Herrn Volger bezüglich der Chancengleichheit an und rede nur noch zu dem Passus im Antrag, wonach der Stadtrat künftig sechs Monate vor einer anstehenden Wahl über die Anzahl der Plakate entscheiden soll.

Ich halte es für höchst problematisch, dass wir als Stadtrat politisch vor einer Wahl entscheiden: vor dieser Wahl so viele Plakate, vor jener Wahl weniger; die Oberbürgermeisterwahl ist nicht so wichtig, da reichen weniger; Kommunalwahl ist wichtig, da müssen es viele sein. – Ich glaube, diese politischen Entscheidungen sollten wir nicht treffen. Deswegen bitte ich Sie herzlich um getrennte Abstimmungen der beiden Punkte im Antrag der LINKEN.

Das Ziel der Reduzierung tragen wir voll und ganz mit. Ich denke aber, wir müssen uns Gedanken darüber machen, ob der Weg zwingend so sein muss, dass man eine Anzahl pro Partei hat. Man kann zum Beispiel auch gewisse Gebiete, Straßenzüge oder Nebenstraßen von der Plakatierung ausschließen. Ich glaube, es gibt unterschiedliche Herangehensweisen. Wie man das erreichen kann. Das sollten wir nicht im Vorhinein schon festlegen. Da warten wir auf den Vorschlag des Oberbürgermeisters. Aber das grundsätzliche Anliegen, nämlich die Reduzierung, halten wir für richtig, deswegen dem ersten Punkt zustimmen, den zweiten Punkt bitte ablehnen.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Bürgerbeteiligung beim Ausbau des Flughafens Leipzig-Halle

Bürgerbeteiligung beim Ausbau des Flughafens Leipzig-Halle (VII-A-00952-NF-02) Einreicher: Fraktion DIE LINKE

Aus der Ratsversammlung am 10.06.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden als Fraktion dem Antrag der LINKEN zustimmen. Ich habe mich jetzt aber deswegen auch zu Wort gemeldet, weil nach der Begründung bzw. nach der Einbringung von Frau Küng-Vildebrand nicht mehr so richtig klar war, worüber wir eigentlich abstimmen. Man könnte meinen, wir würden über den Flughafen abstimmen. Wir würden über Startbahnnutzungen abstimmen, wir würden darüber abstimmen, wie viel Flugverkehr und zu welcher Tageszeit zukünftig in Leipzig stattfinden soll. – Das tun wir mitnichten.

Wir stimmen darüber ab, dass es eine transparente Bürgerinformationsveranstaltung in Leipzig geben soll und dass die Stadtgebiete, die von Fluglärm und Luftverschmutzung betroffen sind, im Rahmen der Beteiligung auch einbezogen werden. Das ist das, worüber wir abstimmen. Das finden wir gut, und deswegen stimmen wir auch zu.

An die Kollegen von der AfD gerichtet: Bürgerinformationsveranstaltungen müssen keine Großveranstaltungen in Sälen mit 1000 Leuten sein. Wir haben auch schon Ausschusssitzungen mittels Videokonferenzen durchgeführt. Ich habe auch schon von Parteien gehört, die Parteitage mittels Videokonferenzen durchgeführt haben. An der Stelle ist unser Bürgermeister bestimmt kreativ genug, das entsprechend zu organisieren, sodass man dies auch zu Corona-Zeiten mit der nötigen Sicherheit durchführen kann. Also, da gibt es für Polemik überhaupt keinen Anlass.

Mir ist es aber wichtig, deutlich zu machen, gerade aufgrund des Redebeitrages von Frau Küng-Vildebrand, wofür wir zuständig sind. Wir beschließen über Informationsveranstaltungen. Wir sind nicht dafür zuständig, welche Startbahn benutzt wird. Wir sind nicht dafür zuständig, ob es einen 24-Stunden-Betrieb gibt. Wir sind nicht dafür zuständig, wie die Verteilung der Flugzeuge tags und nachts ist. Dafür sind wir nicht zuständig; auch wenn Sie jetzt durch Ihren Redebeitrag für die Öffentlichkeit vielleicht den Eindruck erweckt haben, darum würde es heute gehen. Es geht heute um eine Bürgerinformation und um eine Beteiligung. Das finden wir gut. Aber um mehr geht es nicht. – Vielen Dank.”

 

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben sehr wohl wahrgenommen, dass sich der Antrag in der Neufassung 02 verändert hat. War ursprünglich von einer Bürgerbeteiligung die Rede, so ist es jetzt nur noch eine transparente Bürgerinformationsveranstaltung, die der Oberbürgermeister durchführen soll. Es ist nicht beantragt, dass die Stadt Leipzig über das Vorhaben „Flughafen Leipzig“ informiert, sondern das Einladen zu der Informationsveranstaltung. Es wird eingeladen, und dann gibt es Beteiligte vom Flughafen, die informieren dort. Der Rahmen, der Ablauf sowie die Moderation werden von Leipzig organisiert. Aber Leipzig informiert nicht über das, was der Flughafen vorhat. So ist es hier beantragt, und so verstehen wir das. Dem stimmen wir auch zu. Der Oberbürgermeister muss sich nicht irgendwelche Aussagen der Flughafengesellschaft zu eigen machen, sondern er schafft den Rahmen für eine transparente Information. Die Information kommt von der Flughafengesellschaft.

Noch ein Punkt, Frau Küng-Vildebrand: Ich lasse mir kein undemokratisches Verhalten vorwerfen. Es geht hier darum, dass wir einen Antrag zur Bürgerinformation haben. Es gibt Leute draußen, die der Livestream-Übertragung folgen, die diese Texte nicht vorliegen haben. Sie mussten aufgrund Ihrer Rede der Auffassung sein, es gehe darum, gegen die Steigerung des Flugbetriebs, gegen die erhöhten Flugzahlen und gegen die Lärmbelastung zu sein, und all diejenigen, die dem Antrag zustimmen würden, würden Ihre Kritik an diesen Steigerungen teilen. Deswegen habe ich mich zu Wort gemeldet, weil wir natürlich das Interesse haben, an der Bürgerveranstaltung teilen, aber nicht die Aussagen, die Sie in Ihrer Begründung geäußert haben. Es muss doch möglich sein, dies hier richtigzustellen. Wenn Sie eine politische Debatte über den Fluglärm führen möchten, dann beauftragen Sie den Oberbürgermeister, sich in den Gremien für irgendetwas einzusetzen, aber nutzen Sie nicht den Redebeitrag zu diesem Antrag dafür. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

EU-China Gipfel, Stadtrat und Stadtgesellschaft in die Vorbereitung einbinden

EU-China Gipfel, Stadtrat und Stadtgesellschaft in die Vorbereitung einbinden (VII-A-00895-NF-02) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Aus der Ratsversammlung am 10.06.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin den grünen sehr dankbar für die Neuformulierung des Antrages, weil dadurch vermieden wird, dass es eine Debatte oder einen Antrag gegen den EU-China-Gipfel oder gegen China oder gegen politische Zustände in China ist, die man sicherlich trefflich diskutieren könnte.

Wir sind hier aber der Stadtrat von Leipzig und nicht der Deutsche Bundestag. Deswegen sollten wir uns mit den Dingen beschäftigen, für die wir auch zuständig sind. Insofern haben Sie mit dem Antrag vollkommen recht.
Bei Großveranstaltungen ist die Öffentlichkeit, die Stadtgesellschaft einzubinden. Da ist es egal, ob es eine Großveranstaltung der Bundesregierung ist, ob es eine Sportgroßveranstaltung ist, ob es eine Demonstration größerer Art ist, die angemeldet wird, bei denen entsprechende Einschränkungen für die Bevölkerung zu erwarten sind. Das gilt generell.

Ich glaube, wir müssten das auch nicht beschließen, weil, soweit ich das in der Vergangenheit wahrgenommen habe, bei Großveranstaltungen die Stadtgesellschaft einbezogen wird. Wenn es aber hilft, kann man es gern noch einmal beschließen.

Es steht uns unserer Auffassung nach nicht zu, zu entscheiden, wo diese Großveranstaltungen stattfinden sollen. Wenn Sie einmal in das Demonstrationsrecht hineinschauen als Beispiel, wird dem Wunsch des Anmelders hinsichtlich des Orts der Demonstration eine hohe Priorität beigemessen. Das heißt, er soll wählen können, wo die Veranstaltung stattfindet. Wenn also jemand, um ein politisches Anliegen deutlich zu machen, auf dem Innenstadtring demonstrieren kann, ist das zu erlauben, wenn nicht zwingende Gründe dagegensprechen.

Wenn die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland eine Veranstaltung in der Innenstadt von Leipzig durchführen möchte, sagen wir dieser Bundesregierung: Neun, du nicht, du gehst raus vor die Tore der Stadt, Schmuddelkind. – Eine Demonstration würden wir also nach dem Demonstrationsrecht erlauben, erlauben müssen, aber der Bundesregierung, die gemeinsam mit Freunden der EU mit China zusammen tagen möchte, sagen wir: Nein, du darfst nicht in die Innenstadt? Die Einschränkungen der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer Demonstration sind in der Güteabwägung von diesen selbstverständlich hinzunehmen, aber wir sagen, wenn es eine Veranstaltung der Bundesregierung ist, ist das nicht in Ordnung?
Dies, liebe Kolleginnen und Kollegen, halten wir für falsch. Wenn die Bundesregierung innerhalb von Deutschland eine Veranstaltung durchführen möchte, hat sie das Recht dazu. Dann kann der Stadtrat in Leipzig ihr das Recht auch nicht nehmen. Wir können allenfalls darüber entscheiden, ob wir Liegenschaft der Stadt Leipzig für diesen Zweck vermiete wollen. Für die Kongresshalle könnten wir sicherlich, da wir dort Eigentümer sind, verhindern, dass dort etwas stattfindet und sie einfach nicht vermieten. Dann geht im Zweifel die Bundesregierung eben in ein Hotel.

Ich glaube, wir sollten die Dinge trennen. Wir sind als Leipzig eine weltoffene Stadt. Wir haben gern Gäste zu Gast. Und wir sollten uns freuen, dass wir die Wertschätzung auch bei der Bundesregierung genießen, dass wir als Stadt Leipzig prinzipiell für solche Veranstaltungen in Frage kommen. Das ist kein Risiko, sondern eigentlich ein Aushängeschild. – Vielen Dank

(Es gilt das gesprochene Wort)

Alternative Standorte zum Wilhelm-Leuschner-Platz

Antrag:

  1. Der Stadtrat spricht sich gegen eine Unterbringung von erheblichen Teilen der Stadtverwaltung auf dem Leuschnerplatz aus.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Standort Matthäikirchhof weitere Standorte in das Konzept der langfristigen Verwaltungsunterbringung einzubeziehen und dem Stadtrat bis zum 30.09.2020 entsprechende  Vorschläge zu unterbreiten.
  3. Sollte die Realisierung einer Baumaßnahme auf dem Matthäikirchhof einem Alternativstandort bis zum Ablauf des Mietvertrags für das Technische Rathaus an der Prager Straße nicht möglich sein, wird der Oberbürgermeister beauftragt, eine entsprechende Verlängerung des Mietvertrags zu verhandeln.

Begründung:

Der Stadtrat hat im Jahr 2017 (VI-DS-03653-NF-01) beschlossen, auf dem südlichen Baufeld des Leuschnerplatzes mindestens 40 Prozent und auf dem nördlichen Baufeld mindestens 20 Prozent der Flächen für Wohnungen vorzusehen. Auf Grund der aktuellen Entwicklungen zur möglichen Einrichtung eines Global Hubs im südlichen Baufeld und des Forum Recht sowie der Juristenfakultät im nördlichen Baufeld sind die entsprechenden Wohnungen neben dem bereits beschlossenen Leibniz Institut für Länderkunde im südlichen Baufeld nicht umsetzbar.

Die Minderflächen sind auch im nördlichen Baufeld nicht zu kompensieren. Die geforderten Wohnungen können nur auf dem mittleren Baufeld erbracht werden. Somit stehen für eine Verwaltungsunterbringung auf dem Leuschnerplatz keine ausreichenden Flächen zur Verfügung. Der Standort kann daher in die langfristige Konzeption der Verwaltungsunterbringung nicht weiter einbezogen werden.

Mit dem Matthäikirchhof steht eine zentrale Liegenschaft im Eigentum der Stadt Leipzig zur Verfügung. Eine Konzeption zum Matthäikirchhof wird jedoch voraussichtlich erst im Jahr 2023 vorliegen, so dass nicht sichergestellt werden kann, ob dort ein Verwaltungsgebäude mit Ablauf des Mietvertrags für das Technische Rathaus im Jahr 2029 zur Verfügung steht.

Rathäuser für eine Großstadt werden nicht nur für wenige Jahre errichtet. Sie stellen Grundsatzentscheidungen für viele Jahrzehnte, wenn nicht gar Jahrhunderte dar. Angesichts der Tragweite dieser Entscheidung ist eine angemessene Verlängerung des Mietvertrags für das Technische Rathaus durchaus gerechtfertigt.

Status:

Die Neufassung zum Antrag wurde in der Ratsversammlung am 7. Oktober von der Ratsversammlung ungeändert beschlossen.

Antrag im Allris

Erste Neufassung im Allris

Zweite Neufassung im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Morlok (FDP): “Stückwerk am Leuschnerplatz: Gesamtheitliche strategische Lösung fehlt” Köhler (Piraten): “Bau von Rathäusern als Grundsatzentscheidung gründlich durchdenken”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat spricht sich gegen die Unterbringung erheblicher Teile der Stadtverwaltung auf dem Leuschnerplatz aus. Die Fraktion beantragt, stattdessen den Standort Matthäikirchhof in das Konzept der langfristigen Verwaltungsunterbringung einzubeziehen und dem Stadtrat bis Ende September 2020 entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.

Der Stadtrat hat im Jahr 2017 beschlossen, auf dem südlichen Baufeld des Leuschnerplatzes mindestens 40 Prozent und auf dem nördlichen Baufeld mindestens 20 Prozent der Flächen für Wohnungen vorzusehen. Dazu Sven Morlok (FDP), Fraktionsvorsitzender der Freibeuter im Leipziger Stadtrat, der den Beschluss damals unterstützt hat: “Wir begrüßen ausdrücklich Global Hub und Forum Recht am Standort Leuschnerplatz als einen Gewinn für Leipzig. Auf Grund der aktuellen Entwicklungen zur möglichen Einrichtung des Global Hubs im südlichen und des Forum Rechts und der Juristenfakultät im nördlichen Baufeld sind die entsprechenden Wohnungen neben dem bereits beschlossenen Leibniz Institut für Länderkunde im südlichen Baufeld allerdings nicht umsetzbar. Die fehlenden Flächen sind auch nicht im nördlichen Baufeld zu kompensieren. Die geforderten Wohnungen können nur auf dem mittleren Baufeld erbracht werden. Somit stehen für eine Verwaltungsunterbringung auf dem Leuschnerplatz keine ausreichenden Flächen zur Verfügung. Der Standort kann daher in die langfristige Konzeption der Verwaltungsunterbringung nicht weiter einbezogen werden.”

Der Freidemokrat Morlok verweist auf den Matthäikirchhof und die Möglichkeit, den Mietvertrag zu verlängern: “Mit dem Matthäikirchhof steht eine zentrale Liegenschaft im Eigentum der Stadt Leipzig zur Verfügung. Eine Konzeption zum Matthäikirchhof wird jedoch voraussichtlich erst im Jahr 2023 vorliegen, so dass nicht sichergestellt werden kann, ob dort ein Verwaltungsgebäude mit Ablauf des Mietvertrags für das Technische Rathaus im Jahr 2029 zur Verfügung steht. Für diesen Fall ist eine entsprechende Verlängerung des Mietvertrags zu verhandeln.”

Piraten-Stadtrat Thomas Köhler, der die Freibeuter im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau vertritt, ergänzt zur Frage der langfristigen Verwaltungsunterbringung: “Rathäuser für eine Großstadt werden nicht nur für wenige Jahre errichtet. Sie stellen Grundsatzentscheidungen für Jahrzehnte, ja sogar Jahrhunderte dar. Angesichts der Tragweite der Entscheidung für eine Verwaltungsunterbringung darf der Standort Matthäikirchhof nicht an vielleicht zwei fehlenden Jahren zwischen Ende des Mietvertrags im Technischen Rathaus und Fertigstellung des Matthäikirchhofs scheitern.”

Der Freidemokrat Morlok kritisiert darüber hinaus das grundsätzliche Vorgehen des Oberbürgermeisters am Leuschnerplatz: “Für die Flächen von internationaler Bedeutung am Leuschnerplatz braucht es eine gesamtheitliche strategische Lösung. Stattdessen legt der Oberbürgermeister ohne jegliches strategisches Gespür den Stadträten Stückwerk vor: Jüngst die Aufhebung des Verkaufsbeschluss zur Markthalle mit dem Ziel, die Verwaltung am Leuschnerplatz unterzubringen, aktuell der Bebauungsplan zum Leuschnerplatz, der die Zahl der beschlossenen Wohnungen wieder relativiert – alles ohne jemals eine grundsätzliche Ausrichtung für den Leuschnerplatz vorgelegt zu haben.”

Der Antrag wird in der Ratsversammlung am Mittwoch, den 10. Juni 2020, zur Beratung in die Gremien verwiesen.

Investieren statt sparen!

Oberbürgermeister Jung erwartet für das laufende Jahr ein Defizit von 90 Millionen Euro angesichts der Coronakrise. Einnahmen aus Gewerbesteuern, Gästetaxe, Kita- und Hortbeiträge, Freisitzgebühren uvm. bleiben 2020 aus. Das ist die schlechte Nachricht. Aber, so die gute Nachricht, die Stadt Leipzig hat vorgesorgt, ohne zu ahnen, in welchem Ausmaß es nötig sein würde.

In den vergangenen Jahren hat die Stadt Einsparungen vorgenommen und ihren Haushalt konsolidiert. Damit schuf sie Spielraum für nun dringend benötigte zusätzliche Kreditaufnahmen. Auch, weil sie nun statt dem Streichen von – ohnehin geplanten – Vorhaben viel Geld für Investitionen in die Hand nehmen wird. Angesichts von Hauhaltsausgabenresten über 400 Millionen Euro aus dem Vorjahr und aktuell zu erwartenden Konjunkturprogrammen des Freistaates und Bundes darf nun erst recht nicht an personellen und finanziellen Kapazitäten für weitere Planungen gespart werden. Das hilft, die Krise der Leipzigerinnen und Leipziger nicht noch weiter zu verschärfen, sondern den Motor am Laufen zu halten. Deshalb braucht es auch eine Strategie, wie die Schulden in den kommenden Jahren wieder abgebaut werden sollen.

Franziska Rudolph, stellv. Fraktionsvorsitzende

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 06. Juni 2020