Speisenversorgung in Kindertageseinrichtungen der Stadt Leipzig

Anfrage:

In Umsetzung der EU-Richtlinien RL 2014/24/EU und RL 2014/24/EU wurde die Auslieferung von Mahlzeiten an Kindertagesstätten der Stadt Leipzig neu ausgeschrieben. Infolgedessen wechseln ab März 2018 in den Kindertagesstätten der Stadt Leipzig die Speisenversorger.

Hierzu fragen wir:

  1. Welche Dienstleister haben den Zuschlag für die Speisenversorgung der kommunalen Kitas erhalten? Wer beliefert welche Kita?
  2. Auf Basis welcher Ausschreibungskriterien wurden die Lose vergeben?
  3. Berücksichtigen die Ausschreibungskriterien den Stadtratsbeschluss RBV-1660/13, wonach der Oberbürgermeister dem Stadtrat bis Ende 2014 einen Kriterienkatalog für die Speisenversorgung in Schulen und Kitas in Trägerschaft der Stadt Leipzig vorlegt?
    Die Verwaltung selbst argumentierte in ihrem Verwaltungsstandpunkt wörtlich: Dafür sollte unter Einbeziehung von Eltern, Trägern, Fachverbänden und den Versorgungsunternehmen auch die Förderung der Regionalität im Blickpunkt stehen. Bei der Festsetzung von Maßstäben, die über die bereits festgeschriebenen Standards hinaus gehen, gilt es vor allem die Finanzierungsbereitschaft der Eltern zu berücksichtigen, da mit steigendem Leistungsanspruch voraussichtlich auch der Preis pro Essenportion steigt. Für die Etablierung des Katalogs als fester Bestandteil bei zukünftigen Vergabeverfahren ist eine umfassende vergaberechtliche Prüfung Voraussetzung. Daher wird vorgeschlagen, den Entwurf des Kriterienkatalogs bis zum III. Quartal 2014 vorzulegen.
  4. Welcher Kriterienkatalog wurde damals mit wem erarbeitet und wann vom Stadtrat beschlossen?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Welche Dienstleister haben den Zuschlag für die Speisenversorgung der kommunalen Kitas erhalten? Wer beliefert welche Kita?

Im Rahmen des durchgeführten Vergabeverfahrens zur Speisenversorgung für die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Leipzig erhielten B&C Menüküche und Vertriebs-GmbH (Bösdorfer Ring 9, 04249 Leipzig) und Sodexo SCS GmbH (M.-v.-Ardenne-Ring 20, 01099 Dresden) einen Zuschlag. Gegenstand der Ausschreibung war die Speisenversorgung für 48 Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Leipzig. Davon werden 22 Einrichtungen von der Firma B&C Menüküche und Vertriebs-GmbH beliefert und 26 Einrichtungen durch die Sodexo SCS GmbH. Die Produktionsstandorte beider Unternehmen befinden sich in Leipzig.

2. Auf Basis welcher Ausschreibungskriterien wurden die Lose vergeben?

Die Wertung der Angebote bei der Vergabe der Leistung für die Kindertageseinrichtungen erfolgte nach den Kriterien „Preis“, „Qualität“ und „Testessen“. Diese Kriterien wurden in Unterkriterien aufgeteilt. Das Kriterium „Preis” ist unterteilt worden in den Menüpreis für die Altersstufe I (1 bis 3 Jahre) und den Menüpreis für die Altersstufe II (3 bis 7 Jahre). Beim Kriterium der „Qualität ” wurde weiter unterteilt in die Vielfältigkeit der Menülinien der Speisepläne unter Beachtung der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V., den Anteil der verwendeten Bio-Produkte, den Einsatz von Lebensmitteln sowie die Herstellung von Speisen im Sinne der Nachhaltigkeit, dem Anteil an saisonalen Lebensmitteln und den Warmhaltezeiten. 

3. Berücksichtigen die Ausschreibungskriterien den Stadtratsbeschluss RBV-1660/13, wonach der Oberbürgermeister dem Stadtrat bis Ende 2014 einen Kriterienkatalog für die Speisenversorgung in Schulen und Kitas in Trägerschaft der Stadt Leipzig vorlegt?

Nein, da bisher keine Beschlussfassung zu dem Kriterienkatalog für die Speisenversorgung in Schulen und Kindertageseinrichtungen erfolgte. Grund dafür ist die Novellierung des Europäischen Vergaberechts. Der Unionsgesetzgeber hat mit dem Paket zur Modernisierung des europäischen Vergaberechts ein vollständig überarbeitetes Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vorgelegt.

Das Modernisierungspaket umfasst u. a. die Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe – Richtlinie 2014 / 24 / EU und die Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen – Richtlinie 2014 / 23 / EU. Diese Richtlinien waren bis zum 18. April 2016 in nationales Recht umzusetzen. Der deutsche Gesetzgeber hat davon Gebrauch gemacht und die Vergaberechtsmodernisierungsverordnung verabschiedet. Dadurch bedingt ist das deutsche Vergaberecht u. a. im Bereich der öffentlichen Aufträge bzw. der Konzessionen durch eine Überarbeitung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – und weiterer Vorschriften umfänglich überarbeitet worden.

Die wesentlichen Punkte sind ganz allgemein die Wahl der Vergabeart, Erstellung der Vergabeunterlagen (z. B. Leistungsbeschreibung, Eignung, Auftragskriterien etc.), Durchführung der Ausschreibung und Rechtsschutz. Unter Beachtung dieser neuen gesetzlichen Vorgaben hat die Stadt Leipzig als öffentlicher Auftraggeber die Vergabe des Auftrages Speisenversorgung für die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Leipzig im Rahmen einer Ausschreibung durchgeführt. Dazu sind Ausschreibungsunterlagen erarbeitet worden.

In diesem Zusammenhang wurden die Leitungen der Kindertageseinrichtungen und die Elternvertreter zu einer Informationsveranstaltung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung eingeladen. Anregungen zur Ausgestaltung der Vergabe bspw. zu den Verpflegungsformen, Speiseplänen etc. sind in die Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen eingeflossen.

Schließlich sind die benannten Ausschreibungskriterien, welche der Auftragserteilung zugrunde liegen, aufgestellt worden. Die genannten Vergabeunterlagen waren auch Gegenstand eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens. Eine Beanstandung ist von Amts wegen nicht erfolgt. Die in diesem Prozess gesammelten Erfahrungen werden auch bei der Vergabe der Speisenversorgung für die Schulen beachtet.

Jedoch beinhaltet die Speisenversorgung in den Schulen aufgrund der vorliegenden Altersstufen und den Anforderungen an die Verpflegung ein anderes Leistungsspektrum. Die Vorlage zur Erstellung des Kriterienkatalogs wurde aus o.g. Gründen zurückgestellt bis die Vergabeprozesse zur Speisenversorgung für die Kindertageseinrichtungen und Schulen im Amt für Jugend, Familie und Bildung neu strukturiert sind. Erst nach Auswertung dieser komplexen Vergabevorgänge kann erneut über einen Kriterienkatalog nachgedacht werden.

4. Welcher Kriterienkatalog wurde damals mit wem erarbeitet und wann vom Stadtrat beschlossen?

Ein solcher Kriterienkatalog liegt noch nicht vor.

Antwort im Allris

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