Amtsblatt:
Wer eine Sondernutzung (amtsdeutsch für bspw. Freisitze, Wärmestrahler und Blumenkübel vor einer Bar) von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen beantragt, muss im Rahmen der schriftlichen Antragstellung umfangreiche Unterlagen beibringen. Lageskizzen, Maßangaben, Zeichnungen, ausführliche Beschreibungen – jedes Jahr auf`s Neue beantragen Gastronomen Sondernutzungen, die sich gegenüber dem Vorjahr gar nicht geändert haben. Ein Aufwand zusätzlich zum Restaurantbetrieb.
Gerade Betreiber von Gaststätten und Bars gehen von einem dauerhaften Betreiben ihres Gewerbes aus. Eine Befristung einer Sondernutzung für Freisitze, Wärmestrahler & Co. wie bei zeitlich begrenzten Dreharbeiten, privaten Umzügen oder Informationsständen in der Fußgängerzone erscheint nicht für alle Sondernutzungen sinnvoll.
Wir Freibeuter beauftragen daher den Oberbürgermeister zu prüfen, ob Sondernutzungserlaubnisse unbefristet und bis auf Widerruf des Antragstellers oder der Stadt Leipzig insbesondere von Gastronomen ausgestellt werden können, solange sich beim Antragsteller keine neu zu beantragenden Sondernutzungstatbestände ergeben. Kontaktieren Sie uns zu dem Thema per E-Mail an info@freibeuterfraktion.de.
René Hobusch, Fraktionsvorsitzender
Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 25. November 2017