Pressemitteilung:
Stadt Leipzig erarbeitet Grundsätze zur Vergabe von Kreativleistungen – Stadtrat stimmt Antrag der Fraktion Freibeuter zu
Im Rahmen von Architektenwettbewerben werden teilnehmende Architekturbüros bereits angemessen vergütet. Mit der Erarbeitung von Grundsätzen zur Vergabe von Kreativleistungen soll eine faire Honorierung der Leistungen im Wettbewerb um Vergaben der Stadt Leipzig auf den gesamten Kreativbereich ausgeweitet werden.
“Niemand käme auf die Idee, von drei Malern zunächst je einen Raum der eigenen Wohnung streichen zu lassen, um dann noch zu entscheiden, wer überall die Fußleisten anbringen darf. Und bezahlt wird nur der, der die Fußleisten angebracht hat. Der Rest geht leer aus”,
zieht René Hobusch (FDP), Vorsitzender der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat, den Vergleich zum bisherigen Vorgehen der Stadt, Kreativschaffende zu Wettbewerben einzuladen ohne den Aufwand zur Vorstellung der Ideen in einem sogenannten Pitch angemessen zu honorieren.
In der Ratsversammlung sagte der Liberale Hobusch weiter:
“Einige hier im Saal wettrüsten beim Mindestlohn und fordern immer neue Gängelungen von Arbeitgebern. Bei Kreativleistungen können wir mal vor der eigenen Tür kehren und Leistungen, die wir einkaufen, transparent und fair vergüten.”
Kreativschaffenden seien bisher nicht selten keine Vergütung (sog. Pitchhonorar) gezahlt worden. Zudem sollten offenbar mit Vorlage der Entwürfe die Rechte daran an den potentiellen Auftraggeber übergehen. Dies hieße, dass der potentielle Auftraggeber alle Rechte an den Entwürfen habe, aber keinerlei Vergütung dafür gezahlt würde. Dies ist mit einem fairen Miteinander und den Grundsätzen sozialer Marktwirtschaft unvereinbar, denn der potentielle Auftraggeber nutzt seine Marktmacht aus.
Eine Stadtverwaltung sollte mit gutem Beispiel vorangehen und eine erbrachte Leistung auch angemessen vergüten. Mit einem Pitchhonorar werden überdies nur technische Kosten (bspw. für Produktion und eingekaufte Fremdleistungen) und ggf. ein kleiner Teil des Arbeitsaufwandes abgedeckt. Gleichwohl ist es eine Anerkennung der bereits erbrachten Leistungen.
Die Stadt Leipzig selbst habe sich die Förderung der Kreativwirtschaft auf die Fahnen geschrieben. Mit der Erarbeitung von fairen Grundsätzen zur Vergabe von Kreativleistungen sei ein wichtiger Schritt in Richtung Anerkennung der Leistungen getan.
Als Vorbild der Grundsätze der Vergabe von Kreativleistungen könnte der Vergütungstarifvertrag Design dienen. Der Vergütungstarifvertrag Design regelt neben Honorarvorschlägen insbesondere Angaben zur Struktur der Vergütung (Anteil Werkvertrag, Anteil Urheberrechtsvertrag, Verbreitung etc.).