Null Toleranz für Gewalt

Gewalt gegen Menschen ist Körperversetzung und strafbar. Gewalt gegen Polizisten richtet sich aber gegen uns alle. Sie richtet sich gegen die Gesellschaft, in der wir leben wollen.

Daher sind auch wir alle aufgerufen, klar Position zu beziehen. In welchem Staat wollen wir leben – in einem Staat in dem Gerichte entscheiden was erlaubt und verboten ist oder einer Anarchie, in der das Faustrecht gilt?

Man kann ja darüber diskutieren, ob Häuser leer stehen dürfen. Zivilisierte Menschen regeln das aber in einem Rechtsstaat durch Gesetze und dann entscheiden die Gerichte.

Der vermeintlich gute Zweck heiligt nie die Mittel. Wer entscheidet denn, was gut ist? Jeder für sich? Dem politisch anders denkenden Abgeordneten werden die Fensterscheiben eingeschlagen und Baukräne angezündet. Mitarbeiter von Immobilienfirmen werden niedergeschlagen und Polizisten verprügelt? Ein Regierungspräsident wird ermordet?

Es fängt mit Sachbeschädigung an. Wer sagt, das sei nicht so schlimm, erkennt nicht, wie es weiter geht. Danach kommt oft die Körperverletzung und Einzelne fühlen sich sogar zu einem Mord legitimiert. Wir müssen dieser Gewaltspirale gemeinsam entgegentreten!

Nutzen Sie die Möglichkeit und kontaktieren Sie uns mit Fragen und Anregungen per E-Mail an: info@freibeuterfraktion.de.

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 19. September 2020

 

Stadt Leipzig vs. Connewitz

Grafitti

Anfrage:

Seit einiger Zeit wechseln sich die Stadt Leipzig und Sprayer damit ab, die offiziell zur Besprühung freigegebene Graffiti-Fläche am Streetballplatz Connewitz aus unterschiedlichen Motiven heraus zu gestalten. Sprayer bringen den Schriftzug “no cops” an und die Ordnungsbehördenmitarbeiter überdecken ihn einfarbig.

Wir fragen hierzu:

  1. Wie steht es derzeit bzw. wer liegt aktuell vorn, d.h. wessen Werk zeichnet aktuell das Bild der streitgegenständlichen Wandfläche?
  2. Wie oft ist eine weitere Übermalung des Schriftzugs durch die Stadt geplant?
  3. Welchen Tatbestand erfüllt die Aussage “no cops”, der zur konsequenten Übermalung führt?
  4. Welche Kosten sind für die bisherigen Übermalungen bezifferbar?
  5. Wie viele und welche (Aufgabenbereich) Mitarbeiter und ggf. externe Dienstleister sind in der Bearbeitungskette zwischen Sichtung des Schriftzugs, dessen Übermalung und Sichtung des erneut angebrachten Schriftzugs involviert?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian:

Sehr geehrter Herr Kollege Bonew! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte!

Zur Frage 1.

Mit Stand 18. Oktober 2018 ist an der Streetball-Anlage am Connewitzer Kreuz kein Schriftzug „No Cops“ vorhanden.

Zur Frage 2.

Heute kann keine Auskunft gegeben werden, wie oft der Schriftzug überstrichen werden soll.

Zur Frage 3.

Der Schriftzug „No Cops“ stellt – so wurde mir gesagt – den strafrechtlichen Tatbestand der Sachbeschädigung dar.

Zur Frage 4.

Der Schriftzug auf der Betonwand an der Streetball-Anlage ist im Jahr 2017 fünfmal im Wert von 1.920,95 Euro und im Jahr 2018, Stand: 16.10.2018, fünfmal im Wert von 1.636,25 Euro überstrichen worden.

Zur Frage 5.

In der Stadtverwaltung sind jeweils ein Mitarbeiter im Amt für Stadtgrün und Gewässer als Verwalter der Fachliegenschaft sowie im Ordnungsamt mit der Beauftragung eines externen Dienstleisters beschäftigt, was aber nur geringe Anteile ihrer Arbeitszeit und ihrer sonstigen Aufgaben ausmacht.

Stadträtin Gabelmann (Freibeuter):

Sie sagten, der Schriftzug „No Cops“ stelle eine Sachbeschädigung dar. Wäre „Gänseblümchen sind schön“ auch eine, oder dürfte man das dort dranschreiben?

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian:

Das muss ich noch mal prüfen, Frau Gabelmann.