Köhler (Piraten): “Endlich umsetzen: Faire Arbeitsverträge ohne sachgrundlose Befristungen bei der Stadt Leipzig!”

Die Fraktion Freibeuter fordert in einem Antrag Oberbürgermeister Burkhard Jung auf, endlich für faire Arbeitsverträge bei der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben zu sorgen.

Danach wird der Oberbürgermeister beauftragt, dem Stadtrat im IV. Quartal 2021 Maßnahmen vorzulegen, mit denen die MitarbeiterInnen, die sachgrundlos befristet angestellt sind, ohne Einschränkung der Aufgaben der entsprechenden Betriebe, Abteilungen oder Projekte, entfristet werden können.

Eine sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen ist gemäß Teilzeit- und Befristungsgesetz zulässig. “Die Stadt Leipzig als Arbeitsgeber steht im Wettbewerb um Fachkräfte und engagierte Mitarbeiter. Bei aller Rechtmäßigkeit kann es nicht der Anspruch einer Kommune und ihrer Eigenbetriebe sein, Arbeitsverträge sachgrundlos zu befristen“, so Thomas Köhler, stellv. Fraktionsvorsitzende der Freibeuter im Leipziger Stadtrat.

Gegen sachgrundlose Befristungen von Arbeitsverhältnissen in Stadtverwaltung und Eigenbetrieben hatte sich der Stadtrat bereits 2018 ausgesprochen: “Ein Blick in das städtische Stellenportal zeigt, der Oberbürgermeister kommt seither offenbar dem Auftrag von sachgrundlosen Befristungen abzusehen, nicht nach. Wir lassen ihm das nicht länger durchgehen und bringen den Stein nochmals ins Rollen”, so der Piraten-Stadtrat Köhler.

In welchem Umfang Arbeitsverträge von MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe der Stadt Leipzig tatsächlich noch sachgrundlos befristet abgeschlossen werden und wie oft diese Befristungen verlängert werden können, soll der Oberbürgermeister dem Stadtrat im III. Quartal 2021 darüber hinaus berichten.

In der Ratsversammlung am 23. Juni 2021 wird der Antrag in die Gremien des Stadtrates verwiesen.

Freisitz unbefristet

Freisitz unbefristet

Amtsblatt:

Wer eine Sondernutzung (amtsdeutsch für bspw. Freisitze, Wärmestrahler und Blumenkübel vor einer Bar) von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen beantragt, muss im Rahmen der schriftlichen Antragstellung umfangreiche Unterlagen beibringen. Lageskizzen, Maßangaben, Zeichnungen, ausführliche Beschreibungen – jedes Jahr auf`s Neue beantragen Gastronomen Sondernutzungen, die sich gegenüber dem Vorjahr gar nicht geändert haben. Ein Aufwand zusätzlich zum Restaurantbetrieb.

Gerade Betreiber von Gaststätten und Bars gehen von einem dauerhaften Betreiben ihres Gewerbes aus. Eine Befristung einer Sondernutzung für Freisitze, Wärmestrahler & Co. wie bei zeitlich begrenzten Dreharbeiten, privaten Umzügen oder Informationsständen in der Fußgängerzone erscheint nicht für alle Sondernutzungen sinnvoll.

Wir Freibeuter beauftragen daher den Oberbürgermeister zu prüfen, ob Sondernutzungserlaubnisse unbefristet und bis auf Widerruf des Antragstellers oder der Stadt Leipzig insbesondere von Gastronomen ausgestellt werden können, solange sich beim Antragsteller keine neu zu beantragenden Sondernutzungstatbestände ergeben. Kontaktieren Sie uns zu dem Thema per E-Mail an info@freibeuterfraktion.de.

René Hobusch, Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 25. November 2017

Eine Befristung von Sondernutzungserlaubnissen macht für Wirte keinen Sinn

Eine Befristung von Sondernutzungserlaubnissen macht für Wirte keinen Sinn

Pressemitteilung:

“Warum jedes Jahr Freisitz & Wärmestrahler neu beantragen, wenn sich gegenüber dem Vorjahr nichts ändert? Eine Befristung von Sondernutzungserlaubnissen macht nur da Sinn, wo sie auch kurzfristig beansprucht werden. Speziell Gastwirte gehen allerdings von einem dauerhaften Betreiben ihres Gewerbes aus. Eine grundsätzliche Befristung einer Sondernutzung erscheint daher nicht sinnvoll. Für die Wirte fällt nur unnötig viel Bürokratie an. Hier muss Erleichterung her.”,

stellt René Hobusch (FDP), Fraktionsvorsitzender der Freibeuter im Leipziger Stadtrat, einen Antrag der Fraktion vor.

Die Freibeuter beauftragen mit dem Antrag die Stadtverwaltung zu prüfen, ob Sondernutzungserlaubnisse unbefristet und bis auf Widerruf des Antragstellers oder der Stadt Leipzig ausgestellt werden können. Das Bürokratie erleichternde Verfahren soll für einen Wirt so lange gelten, wie sich Sondernutzungstatbestände nicht ändern.

Wer eine Sondernutzung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen beantragt, muss im Rahmen der schriftlichen Antragstellung umfangreiche Unterlagen beibringen, die neben Beginn und Ende der Sondernutzung u.a. die Bezeichnung der Straßen, des betroffenen Abschnitts einschließlich der Größe der beabsichtigten Nutzungsfläche, Grund sowie Art der Sondernutzung einschließlich Lageskizze mit Maßangaben bzw. Lagepläne/Flurkarten, Erläuterungen durch Zeichnung, textliche Beschreibung und/oder Fotos, erforderlichenfalls sonstige Zustimmungserklärungen und Genehmigungen umfassen.

Rechtsgrundlage ist die Satzung der Stadt Leipzig über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung).

Unbefristete Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen

Unbefristete Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen

Antrag:

Die Stadt Leipzig ermöglicht entsprechend der Verwaltungspraxis der Landeshauptstadt Dresden die widerrufliche, d.h. zeitlich unbefristete, Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Freisitze und darüber hinaus für im Zusammenhang mit Freisitzen stehende erlaubnispflichtige Sondernutzungen wie Heizstrahler, Blumenkübel, Papierkörbe etc..

Sachverhalt:

Betreiber von Gaststätten und Bars gehen von einem auf Dauer angelegten Betreiben ihres Gewerbes aus. Die Befristung einer Sondernutzung für Freisitze erscheint daher nicht sinnvoll, zumal die Verlängerung vor Ablauf der Sondernutzungserlaubnis eine erneute Antragstellung, wenn auch im vereinfachten Verfahren, erfordert.

Der Antrag dient daher einerseits dem Ziel einer bürger- und unternehmerfreundlichen Verwaltung und andereseits einer Vereinfachung und Straffung von Verwaltungabläufen.

In der Landeshauptstadt Dresden gilt die widerrufliche Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Freisitze als gelebte Verwaltungspraxis. Die Ausweitung der widerruflichen Erteilung auf erlaubnispflichtige Sondernutzungen im Zusammenhang mit Freisitzen wäre nur konsequent.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt