Dieselfahrverbot: Was rollt da auf Stadtverwaltung, Stadtreinigung und LVB zu?

Dieselfahrverbot: Was rollt da auf Stadtverwaltung, Stadtreinigung und LVB zu?

Anfrage:

Das Verwaltungsgericht in Stuttgart hat jüngst durch ein Urteil den Weg für Fahrverbote von dieselbetriebenen Fahrzeugen frei gemacht.

Hierzu fragen wir:

In welchem Umfang werden dieselbetriebene Fahrzeuge
a. von den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) GmbH oder
Tochterunternehmen gehalten,
b. von den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) GmbH oder
Tochterunternehmen für den Einsatz im Linienbetrieb gehalten,
c. von den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) GmbH oder
Tochterunternehmen für den Einsatz im Linienbetrieb gehalten,
d. von der Stadtreinigung Leipzig gehalten,
e. von der Abfalllogistik Leipzig gehalten,
f. von den Eigenbetrieben Kultur gehalten,
g. von der Stadt Leipzig (Stadtverwaltung ohne Eigenbetriebe)
gehalten,
h. von den Leipziger Wasserwerken (Kommunale Wasserwerk Leipzig GmbH)
sowie Tochterunternehmen gehalten,
i. von den Leipziger Stadtwerken (Stadtwerke Leipzig GmbH) sowie
deutschen Tochterunternehmen gehalten,
j. von der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) oder
Tochterunternehmen gehalten?

Bitte die Anzahl der dieselbetriebenen Fahrzeuge nach Euro-IV-Norm und schlechter, Euro V und Euro VI getrennt ausweisen.

Anfrage im Allris

Antwort:

Auf Grundlage von Zuarbeiten der Beteiligungsunternehmen, der Eigenbetriebe sowie der zuständigen Fachdezernate infolge einer Abfrage entsprechend der Anfrage stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:

Buch-stabe Fahrzeughalter Euro 4 od. schlechter Euro 5 Euro 6 Gesamt
a LVB und Tochterunternehmen 23 64 182 269
b-c – davon für den Einsatz im Linienbetrieb (11) (17) (138) (166)
d Stadtreinigung Leipzig 82 110 61 253
e Abfall-Logistik Leipzig GmbH (ALL) 16 18 18 52
f Eigenbetriebe Kultur 3 8 6 17
g Stadt Leipzig (ohne Eigenbetriebe) 56 50 19 125
h KWL und Tochterunternehmen 11 70 57 138
i SWL und inländische Tochterunternehmen 7 64 44 115
j LWB und Tochterunternehmen 20 14 9 43
Gesamt 218 398 396 1.012

Antwort im Allris

Schulentwicklungsplan: Gesicherte Finanzierung für Maßnahmen, die für das Schuljahr 2018/2019 beschrieben sind

Schulentwicklungsplan Gesicherte Finanzierung für Maßnahmen, die für das Schuljahr 20182019 beschrieben sind

Anfrage:

Im Schulentwicklungsplan 2017, den der Stadtrat beschlossen hat, sind verschiedene Maßnahmen als Lösung der Herausforderungen genannt. Hierzu gehört bspw. die Einrichtung einer Grundschule in Thekla (Tauchaer Straße 188). Es ist davon auszugehen, dass mit der Umnutzung des Gebäudes von einer Fachoberschule des BSZ 7 in eine Grundschule Kosten entstehen werden. Ein Bau- und Finanzierungsbeschluss liegt dem Stadtrat bislang nicht vor.

Dies exemplarisch vorausgeschickt fragen wir:

  1. Für welche im Schulentwicklungsplan 2017 als Lösungsansätze bereits für das Schuljahr 2018/2019 genannten Maßnahmen ist die Finanzierung im Haushaltsplan der Stadt Leipzig nicht vollständig gesichert?
  2. Sofern Frage 1 nicht mit “keine” beantwortet wird: Warum werden dem Stadtrat Maßnahmen vorgeschlagen, die sich offenbar absehbar finanziell nicht realisieren lassen?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Für welche im Schulentwicklungsplan 2017 als Lösungsansätze bereits für das Schuljahr 2018/2019 genannten Maßnahmen ist die Finanzierung im Haushaltsplan der Stadt Leipzig nicht vollständig gesichert?

Der Schulentwicklungsplan benennt den Zeitpunkt, ab dem an Schulen ein Bedarf für kapazitäre Maßnahmen besteht. Die Maßnahmen selbst können aus verschiedenen Gründen nicht in jedem Fall im selben Jahr umgesetzt werden (u.a. aufgrund offener Grundstücksfragen). Der Bedarf nach zusätzlichen Schulplätzen bzw. Sporthallenkapazitäten kann jedoch in vielen Fällen zunächst durch andere Maßnahmen (z.B. schulorganisatorische Maßnahmen, Interime u.ä.) gedeckt werden. Zum Schuljahresbeginn 2018/19 sollen mehrere Systembauten an bestehenden Schulstandorten umgesetzt werden, um die schulischen Kapazitäten zu erweitern. Planungsmittel für diese Maßnahmen wurden mit der Vorlage VI-DS-03932 „Sammelplanungsbeschluss für Schulbauinvestitionen, Planungsmittel im Finanzhaushalt 2017/2018“ beschlossen. Die Finanzierung der Umsetzung wird derzeit noch geprüft.

Zum in der Anfrage genannten Beispiel der geplanten Grundschule Tauchaer Straße 188 kann Folgendes ausgeführt werden: Es ist davon auszugehen, dass mit der Umnutzung des Gebäudes von einer Fachoberschule des BSZ 7 in eine Grundschule Kosten entstehen werden. Für den Grundschulstandort wird die Entwurfsplanung (LP 3) bis 04/2018 erarbeitet. Erst nach der Vorlage der Entwurfsplanung können konkrete Aussagen zu den Projektkosten getroffen werden. Die Vorlage des Bau- und Finanzierungsbeschluss ist spätestens für das dritte Quartal 2018 geplant. Die dafür notwendigen finanziellen Mittel sind im Rahmen eines Sammelplanungsbeschlusses (VI-DS-03932) – 250 TEUR für Planungen in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 – sichergestellt. Die Gesamtmaßnahme wird derzeit auf ca. 4.000 TEUR geschätzt. Die Umsetzung der Maßnahme ist in Abhängigkeit von der Bereitstellung von Fördermitteln bis 2020 geplant.

2. Sofern Frage 1 nicht mit “keine” beantwortet wird: Warum werden dem Stadtrat Maßnahmen vorgeschlagen, die sich offenbar absehbar finanziell nicht realisieren lassen?

Für Maßnahmen, die für eine kurzfristige Schaffung von Kapazitäten in Frage kommen, prüft die Stadtverwaltung derzeit Finanzierungsmöglichkeiten, um die im Sammelplanungsbeschluss aufgeführten Erweiterungen in Systembauweise so finanziell zu untersetzen, dass eine teilweise Realisierung bis zum Beginn des Schuljahres 2018/2019 möglich ist.

Antwort im Allris

Handhabung der Social-Media-Accounts der Stadt Leipzig

Handhabung der Social-Media-Accounts der Stadt Leipzig

Anfrage:

Bereits seit mehreren Jahren nutzt auch die Stadtverwaltung soziale Medien zur Information von und Kommunikation mit Bürgern. Mit dem Einsatz von Facebook, Twitter & Co. hat sich insbesondere die Kommunikation verändert: So verlagerte sich der eher unidirektionale Informationsfluss aus den Behörden heraus zu einem bidirektionalen Dialog zwischen Verwaltung auf der einen und den Bürgern auf der anderen Seite. Leider führt dies offenbar auch dazu, dass Bürgern ohne Vorwarnung oder Begründung das Leserecht entzogen werden kann (sogenanntes Blocken). Zudem fällt auf, dass offizielle Accounts – mehr oder weniger offensichtlich – auch als Marketing beziehungsweise Werbe-Tools für die Privatwirtschaft benutzt werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Welche Accounts betreibt die Stadt Leipzig sowie nachgeordnete Ämter, Behörden und Eigenbetriebe in den sozialen Netzwerken? Welche dieser Accounts sind seitens des jeweiligen Soziales-Netzwerk-Betreibers verifiziert worden (z.B. blaues Häkchen)?
  2. Nach welchen Regeln beziehungsweise Kriterien wird Facebook- oder Twitter-Nutzern das Leserecht auf offiziellen Facebook- oder Twitter-Accounts eingeräumt beziehungsweise entzogen und wer entscheidet im konkreten Fall darüber? Wie oft wurde Nutzern das Leserecht auf einem behördlichen Social-Media-Account bereits entzogen? (Bitte einzelne Fälle mit Datum und jeweiliger Begründung aufführen.) Nach welchen Kriterien werden diese Nutzer wieder entsperrt?
  3. Welche Regeln gelten für die Nutzung der behördlichen Accounts im Hinblick auf das Posten von werbegleichen Mitteilungen für privatwirtschaftliche Unternehmen (mit oder ohne öffentliche Beteiligung)?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Welche Accounts betreibt die Stadt Leipzig sowie nachgeordnete Ämter, Behörden und Eigenbetriebe in den sozialen Netzwerken? Welche dieser Accounts sind seitens des jeweiligen Soziales-Netzwerk-Betreibers verifiziert worden (z.B. blaues Häkchen)?

Die Antwort findet sich seit geraumer Zeit öffentlich zugänglich und übersichtlich gegliedert unter http://www.leipzig.de/social-media/

2. Nach welchen Regeln beziehungsweise Kriterien wird Facebook- oder Twitter-Nutzern das Leserecht auf offiziellen Facebook- oder Twitter-Accounts eingeräumt beziehungsweise entzogen und wer entscheidet im konkreten Fall darüber? Wie oft wurde Nutzern das Leserecht auf einem behördlichen Social-Media-Account bereits entzogen? (Bitte einzelne Fälle mit Datum und jeweiliger Begründung aufführen.) Nach welchen Kriterien werden diese Nutzer wieder entsperrt?

Die Seiten, die durch das Referat Kommunikation der Stadtverwaltung Leipzig betreut werden, sind öffentlich, d.h. Leserecht hat grundsätzlich jeder Nutzer. Beleidigungen und Diffamierungen, sexistische, diskriminierende oder rassistische Kommentare werden von uns gelöscht. Ebenso behalten wir uns vor, Verleumdungen, üble Nachrede oder vulgäre Beiträge zu entfernen. Nutzer, die wiederholt und massiv gegen die Netiquette verstoßen, werden gesperrt. (siehe auf www.facebook.com/portal.stadt.leipzig eingebundene Netiquette.) Die Ämter, Behörden und Eigenbetriebe haben jeweils eigenständige Regelungen getroffen.

Auf www.facebook.com/portal.stadt.leipzig wurden im Zeitraum vom April 2014 bis August 2017 insgesamt 25 Profile gesperrt, die gegen die Netiquette verstießen und/oder deren Äußerungen und Profile einen eindeutig rechtsradikalen Hintergrund belegten. Die meisten Lese- und Kommentierrechte wurden 2015 während der Flüchtlingskrise entzogen. Auf www.twitter.com/StadtLeipzig wurden im gesamten Zeitraum seit Anlegen des Accounts aktiv 3 Profile gesperrt.

Einzelne Fälle können aus Gründen des Datenschutzes nicht aufgelistet werden. Über die Sperrung einzelner Nutzer entscheidet die Social-Media-Redaktion in Absprache mit dem Leiter des Referates Kommunikation.

Über die Handhabung und die Regularien der anderen Seitenbetreiber, wie sie unter Frage 1 genannt sind, kann hier keine Auskunft gegeben werden. Dazu wäre eine umfangreiche Abfrage erforderlich, die in der Kürze der Zeit nicht möglich war.

3. Welche Regeln gelten für die Nutzung der behördlichen Accounts im Hinblick auf das Posten von werbegleichen Mitteilungen für privatwirtschaftliche Unternehmen (mit oder ohne öffentliche Beteiligung)?

Die Stadt Leipzig freut sich über Postings und Links zum Thema Leipzig. Reine Werbung dagegen wird gelöscht.

Antwort im Allris

Neutralitätspflicht in Wahlkampfzeiten für das Wahljahr 2017

Neutralitätspflicht in Wahlkampfzeiten für das Wahljahr 2017

Anfrage:

Wie stellt der Oberbürgermeister während der sechs Wochen vor der Bundestagswahl 2017 sicher, dass es keine Kritikpunkte gibt, die aufgrund einer möglichen öffentlichen Diskussion Einfluss auf das Wahlverhalten der Bürger haben können?

Anfrage im Allris

Antwort:

Der Oberbürgermeister ist nicht verpflichtet, Kritikpunkte, die öffentlich diskutiert werden, zu verhindern oder gar Diskussionen zu untersagen. Eine öffentliche Diskussion auch und gerade vor Wahlen ist vielmehr gewünscht. Die Verwaltung hat jedoch darauf zu achten, dass sie bei aller öffentlichen Diskussion die Neutralität wahrt. Dies gilt ausdrücklich auch für die einzelnen Fraktionen der Ratsversammlung, die Teil der Verwaltung sind, und eben kein Organ einer Partei, auch wenn die Mitglieder der Fraktionen überwiegend einer Partei angehören und als Mitglied einer Partei einen Sitz in der Ratsversammlung erlangt haben. Daher wird vor jeder Wahl auf die besondere Neutralitätspflicht insbesondere in der heißen Wahlkampfphase, 6 Wochen vor dem Wahltag, ausdrücklich innerhalb der Verwaltung hingewiesen, so zuletzt auch vor der letzten Kommunalwahl.

Antwort im Allris

Trauer um Dr. Hinrich Lehmann-Grube, Leipziger Oberbürgermeister a.D.

Trauer um Dr. Hinrich Lehmann-Grube, Leipziger Oberbuergermeister a.D.

Pressemitteilung:

Zum Tod von Dr. Hinrich Lehmann-Grube äußert sich René Hobusch (FDP), Fraktionsvorsitzender der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat:

“Dr. Hinrich Lehmann-Grube war ein Wahl-Leipziger, wie ich, dem die Stadt besonders am Herzen lag. Im Vergleich der beiden großen Städte Dresden und Leipzig war er in den Anfangsjahren der Nachwendezeit als Oberbürgermeister mit seiner Erfahrung ein Gewinn für unsere Stadt. Mit seinem Engagement legte er den Grundstein für den Erfolg unseres wachsenden, weltoffenen Leipzigs von heute. Auf einer der wenigen gemeinsamen Veranstaltungen habe ich ihn als einen geradlinigen, bis zuletzt für Leipzig sehr engagierten Menschen kennenlernen dürfen. Unsere Gedanken sind bei seiner Familie und den engsten Vertrauten.”,

drückt René Hobusch (FDP) sein Beileid gegenüber den Angehörigen Lehmann-Grubes aus.

Dr. Hinrich Lehmann-Grube verstarb gestern im Alter von 84 Jahren. Der promovierte Jurist war von 1990 bis 1998 Oberbürgermeister der Stadt Leipzig.

Schluss mit der Erdoganisierung der Stadtpolitik

Schluss mit der Erdoganisierung der Stadtpolitik

Pressemitteilung:

Der Vorsitzende der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat René Hobusch (FDP) ruft zur Mäßigung in der Debatte über die Förderung von alternativen Kulturzentren wie Conne Island und Werk 2 auf. Hintergrund sind Forderungen von CDU und AfD zur Einstellung der Förderung sowie die Reaktionen von Grünen und Linken.

„Die Förderung von Kultur und Engagement darf in einem Rechtsstaat nicht davon abhängen, ob einem die politische Ausrichtung der Geförderten passt. Zu einer demokratischen Gesellschaft gehört es, dass nicht nur der Mainstream unterstützt wird. In einer Stadt der Vielfalt muss breit diskutiert werden können. Und zu dieser Debatte gehören auch abweichende und kritische Meinungen”,

so der Freidemokrat Hobusch.

Für ihn steht jedoch fest, dass sich alle Akteure auf der Basis von Recht und Gesetz bewegen müssen.

„Ob sich jemand außerhalb des Rechts gestellt hat, entscheiden aber nicht konservative Politiker von CDU oder AfD oder linke Politiker von Grünen oder Linkspartei. Darüber entscheiden Gerichte. Und es gibt eben keine Gerichtsurteile, die zu einem solchen Schluss kommen. Daher verbieten sich Forderungen, Conne Island oder Werk 2 anders zu behandeln als andere Akteure.”

„Die aktuelle Debatte ist nichts anderes als eine Erdoganisierung der Stadtpolitik. Dort wird auch auf Basis von Vermutungen und Indizien agiert. Das ist weit weg von einer demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnung, sondern politische Willkür”,

so René Hobusch weiter,

„das darf nicht Maßstab der Politik in der Stadt der Friedlichen Revolution sein – auch nicht in einer von Wahlkampf geprägten Debatte.”

Abschließend lobte Hobusch den zurückhaltenden Standpunkt des Oberbürgermeisters:

„Es ist wohltuend, dass er sich in der Auseinandersetzung zurückhält. Tatsächlich werden einige Kulturzentren zwar im Verfassungsschutzbericht erwähnt. Konkrete Anhaltspunkte, die zumindest für eine Anklage vor Gericht reichen würden, gibt es aber offenbar nicht. Denn sonst wäre sicher längst Anklage erhoben worden. Insofern sollte man den Ball flach halten.”

Wenn sich die Verdachtssituation ändern sollte, müsse der Stadtrat sich jedoch mit der Frage der Förderung beschäftigen.

„Wenn ein Gericht Tatbeteiligungen feststellt, dann muss die finanzielle Unterstützung solcher Einrichtungen sofort beendet werden – aber auch erst dann. So funktioniert das in einem Rechtsstaat.”

Diskriminierung Transsexueller am Amtsgericht Leipzig beenden

Regenbogen

Pressemitteilung:

Naomi-Pia Witte wirbt für Unterzeichnung eines offenen Briefes an Justizminister Gemkow: “Diskriminierung Transsexueller am Amtsgericht Leipzig beenden”

In Deutschland kann man heute als offen schwul oder lesbisch lebender Mensch ohne Probleme Minister und sogar Ministerpräsident werden, dennoch sind Diskriminierungen gegenüber transsexuellen Menschen noch an der Tagesordnung.

Mit Sorge blickt Naomi-Pia Witte, Stadträtin der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat, auf jüngste Entwicklungen in Leipzig. Am Amtsgericht Leipzig werden von mehreren Antragstellern drei psychologische Gutachten für die Namens- bzw. Personenstandänderung abgefordert. Das Transsexuellengesetz verlangt lediglich zwei solcher Gutachten.

“Die Einforderung eines dritten Gutachtens erscheint als reine Willkür, da es hierfür keinerlei gesetzliche Grundlage gibt. Man stelle sich die enormen psychischen Belastungen der Betroffenen vor. Besonders restriktiv erscheint die Verfahrensweise des Amtsgerichts wenn man bedenkt, dass das Bundesverfassungsgericht das Transsexuellengesetz 2011 in weiten Teilen als verfassungswidrig aufgehoben hat und der Gesetzgeber vom höchsten Gericht den Auftrag erhielt, das Transsexuellengesetz zu reformieren.”,

so Naomi-Pia Witte besorgt.

An der feierlichen Flaggenhissung nimmt Naomi-Pia Witte für die Fraktion Freibeuter mit einem offenen Brief an Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow teil.

“Ich fordere alle an der Hissung der Regenbogenflagge teilnehmenden Parteien, Verbände, Vereine und Personen auf, sich mit den Leipziger Transsexuellen zu solidarisieren und mit ihrer Unterschrift beizutragen, dass die Diskriminierung von Transsexuellen am Leipziger Amtsgericht ein Ende findet.”

Naomi-Pia Witte erinnert zudem anlässlich der Hissung der Regenbogen-Flagge in Leipzig an die Ursprünge des CSD:

“Es waren Transsexuelle und Drag-Queens, die sich am 28. Juni 1969 als erste in der Bar Stonewall-Inn in der Christopher Street im New Yorker Stadtteil Greenwich Village gegen die permanente Polizei-Willkür zur Wehr setzten und damit den so genannten Stonewall-Aufstand auslösten, der „Vater“ des Christopher Street Day.”

Die Regenbogenfahne wird am Freitag, den 07. Juli 2017, 16:00 Uhr vor dem Leipziger Neuen Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, gehisst und bildet von einem Empfang begleitet den Auftakt für die Festwoche Christopher Street Day in Leipzig.

Wem gehört die Stadt?

Leipzig Stadt

Amtsblatt:

Mehr Menschen in Leipzig, weniger öffentlicher Raum, kaum noch Brachen – eine Situation, in der diese Frage mehr als angebracht ist. Wohnquartiere sind nicht mehr öffentlich, sondern gehören Investoren, die sich anbetteln lassen, dort Kindergärten, Schulen und Sozialwohnungen zu errichten. Im Gegenzug werden umfangreiche Zugeständnisse bei ihren anderen Projekten erwartet.

Leider ist das keine Ausnahme, sondern wird mit zunehmendem Ausverkauf der Stadt die Regel. Selbst absolute Filetstücke wie der Leuschnerplatz bleiben nicht in der Hand der Stadt, der Zugriff darauf wird leichtfertig abgegeben. Um den öffentlichen Raum dauerhaft zu sichern, muß die Leipzig wieder die Oberhoheit über große Stadtgebiete gewinnen. Deals mit Eigentümern reichen nicht aus, um auch in Zukunft abzusichern, daß unsere Stadt für alle da  ist. Der Trend zu “gated communities”, abgeriegelten Stadtgebieten ohne vermeintlich störende Einflüsse von außen, wird auch vor Leipzig nicht haltmachen. Politiker, Stadtverwaltung, Bevölkerung, Vereine und Verbände – wir alle sind gefordert, aufmerksam zu sein, uns einzumischen, Fragen zu stellen und uns quer zu legen, wenn der öffentliche Raum, die “Stadt für alle” bedroht ist.

Die Werbebotschaft “Leipziger Freiheit” versprach lebenswerte Orte für alle.

Fordern wir diese ein.

Ute Elisabeth Gabelmann, Stadträtin

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 01. Juli 2017

Verkauf des Grundstückes Leuschnerplatz – Es klingt schon etwas nach Erpressung

Leuschnerplatz

Pressemitteilung:

Die Freibeuter im Leipziger Stadtrat begrüßen die Ansiedlung des Leibnitz-Instituts für Länderkunde auf dem Leuschnerplatz. Nach ihrer Ansicht wird damit ein Institut mit hoher internationaler Strahlkraft langfristig an Leipzig gebunden. Stadtrat Morlok (FDP) erklärte dazu in der Ratsversammlung:

„In Leipzig werden Arbeitsplätze mit einer überdurchschnittlichen Vergütung geschaffen. Die dadurch entstehende Kaufkraft ist genau das, was wir im Zentrum der Stadt brauchen.“

Dennoch sparte der Freibeuter nicht mit Kritik.

„Es klingt schon etwas nach Erpressung, wie der Freistaat Sachsen hier mit Leipzig umgeht.“

Der Freistaat sei finanziell gut ausgestattet. In dieser Situation einen Kaufpreisnachlass in Höhe von einer Million Euro zu fordern, sei ein schlechter Stil im Umgang mit den Kommunen.

Bayrischer Bahnhof – Wir hätten schon weiter sein können

Bayerischer Bahnhof

Pressemitteilung:

Nach Ansicht der Freibeuter im Leipziger Stadtrat ist es höchste Zeit, dass am Bayerischen Bahnhof die Signale endlich auf Grün gestellt werden. Sven Morlok (FDP):

„Leipzig als wachsende Stadt braucht dringend innerstädtische Quartiere für neue Wohnungen.“

Auf Grund der guten Anbindung an den ÖPNV sei das Gebiet ideal für die weitere Entwicklung der Stadt. Morlok warnte davor, das Projekt durch immer neue Forderungen auf die lange Bank zu schieben.

„Wer dort eine innerstädtische Grünfläche haben möchte, soll das auch so sagen.“

Er mahnte damit mehr Transparenz bei der Diskussion an.

„Wir hoffen, der Investor ist mit den beantragten Änderungen tatsächlich einverstanden. Wenn wir das Projekt heute nicht auf den Weg bringen, fügen wir der Stadt einen schweren Schaden zu.“