Köhler (Piraten): “Abschleppen verkehrsbehindernd geparkter Fahrzeuge geht in die dritte Runde! Oberbürgermeister soll Bescheid der Landesdirektion widersprechen”

Gemeinsam mit den Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat den Oberbürgermeister zu beauftragen, gegen den Bescheid der Landesdirektion Sachsen vom 17. November 2020 fristwahrend in Widerspruch zu gehen.

In dem Bescheid stellt die Landesdirektion Sachsen die Rechtswidrigkeit des Stadtratsbeschlusses vom 07. Oktober 2020 fest. Sie verweist auf die fehlende Zuständigkeit des Stadtrates, den Oberbürgermeister zu beauftragen, Falschparker in Leipzig, beispielsweise auf Radwegen oder in Kreuzungsbereichen, zur Vermeidung unmittelbar bevorstehender Gefahren abzuschleppen.

Vorausgegangen waren die Beschlüsse auf Antrag der Freibeuter zum Abschleppen, zunächst in der Ratsversammlung am 16. September 2020 und nach Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss erneut in der Ratsversammlung am 7. Oktober 2020. Der Oberbürgermeister hatte dagegen wiederholt Widerspruch eingelegt. Entsprechend der Sächsischen Gemeindeordnung wird die Landesdirektion Sachsen nach zweifachem Widerspruch eines Oberbürgermeisters gegen Stadtratsbeschlüsse prüfend tätig.

“Verschiedene Rechtsauffassungen stützen das Abschleppen in verkehrsbehindernden Situationen im Straßenverkehr. Deshalb sehen wir die Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung zum Schutze aller Verkehrsteilnehmer in Leipzig als dringend erforderlich an”, verweist Stadtrat Thomas Köhler (Piraten) und Vertreter der Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Umwelt, Ordnung und Klima auf § 12 (3) StVO.

Köhler zum weiteren Vorgehen der antragstellenden Fraktionen: “Wir fordern daher auf der Ratsversammlung am 16. Dezember 2020 den Oberbürgermeister auf, gegen den Bescheid der Landesdirektion fristwahrend Widerspruch einzulegen. Die Freibeuter wollen gemeinsam mit einer Mehrheit des Stadtrates, mit der Stadtverwaltung und dem Oberbürgermeister eine rechtskonforme Regelung erarbeiten, die alle Verkehrsteilnehmer schützt. Besonders im Fokus stehen für uns dabei die Schulwegsicherheit, die Sicherheit für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen – eben die schwächsten Verkehrsteilnehmer.”

Köhler (Piraten): “Stadtrat trotzt dem Widerspruch des Oberbürgermeisters beim Abschleppen verkehrsbehindernd parkender Fahrzeuge”

Der Leipziger Stadtrat stimmt in der Ratsversammlung am 07. Oktober 2020 erneut für den Antrag der Fraktion Freibeuter, das Abschleppen verkehrsgefährdend parkender Fahrzeuge stärker als bisher in Betracht zu ziehen. Der Stadtrat widersetzt sich damit dem Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen einen Teil des Beschlusses in der Ratsversammlung am 16. September 2020.

Thomas Köhler begrüßt die Hartnäckigkeit des Stadtrates, das Anliegen der Fraktion Freibeuter weiter zu verfolgen: “Unermüdlich treten wir für die Verkehrssicherheit in unserer Stadt ein. Kreuzungsbereiche, Radwege oder Haltestellen sind nicht ohne Grund Parkverbotsflächen. Dort parkende Fahrzeuge gefährden besonders die schwächsten Verkehrsteilnehmer, Fußgänger und Radfahrer, aber auch andere Autofahrer. Bedauerlicherweise führte für den Oberbürgermeister kein Weg hin zu einer Lösung.”

Der Vertreter der Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung verweist auf Berlin, wo bei verbotswidrigem Parken regelmäßig mit der Anordnung des Umsetzens gerechnet werden muss. Dort heißt es: „In Hinblick auf die hohe Verkehrsdichte und die in vielen Bereichen begrenzten Möglichkeiten zum Halten und Parken werden Fahrzeuge häufig so abgestellt, dass konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind. Die Überwachungskräfte der bezirklichen Ordnungsämter und die Polizei sind daher verpflichtet, neben den gebotenen Ahndungsmaßnahmen stets zu prüfen, ob diese Fahrzeuge zur Abwehr der Gefahren umgesetzt werden müssen.”

Darüber hinaus wurde der Oberbürgermeister mit Beschluss des entsprechenden Antrags beauftragt, ein Konzept für die Ertüchtigung des Ordnungsamtes zur strikten Durchsetzung des § 12 StVO, unter besonderer Beachtung des Falschparkens auf Gleisanlagen und an Bushaltestellen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB), an Radfahrstreifen, Fußgängerübergängen und sonstigen Gefahrenstellen, zu erarbeiten.

Sollte nunmehr der Oberbürgermeister dem Beschluss der Ratsversammlung am 07. Oktober 2020 in der Neufassung des Antrags erneut widersprechen, wird sich die Landesdirektion Sachsen mit dem Sachverhalt befassen müssen.